Das Land Niedersachsen beabsichtigt, die Errichtung eines Fachgerichtszentrums für das Niedersächsische Finanzgericht, das Verwaltungsgericht Hannover, das Sozialgericht Hannover, das Landesarbeitsgericht Niedersachsen und das Arbeitsgericht Hannover mit insgesamt ca. 400 Bediensteten auf der landeseigenen, bislang als Gerichtsparkplatz genutzten Liegenschaft Ferdinandstraße 50/Leonhardtstraße 15, 17 in Hannover an einen privaten Investor im Wege des Mietbaus zu vergeben. Der Auftragnehmer, dem ein Erbbaurecht an dem ca. 5 980 m² großen Grundstück eingeräumt wird, soll die dort noch vorhandenen Altgebäude Hinüberstraße 11, 11A und 12 abbrechen und ein Fachgerichtszentrum mit einer Nutzfläche (NF) von ca. 11 900 m² (ohne notwendige Einstellplätze) planen, bauen, finanzieren sowie für 30 Jahre an das Land vermieten. Den während der – parallel zur Mietzeit laufenden – Erbbaurechtszeit an den Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen zu entrichtenden Erbbauzins darf der Auftragnehmer als Mietnebenkosten auf die vom Niedersächsischen Justizministerium zu zahlende Miete umlegen. Das Fachgerichtszentrum soll durch ein Brückenbauwerk über die Leonhardtstraße mit dem historischen Amtsgerichtsgebäude verbunden werden, welches seinerseits bereits durch Brücken über die Augustenstraße und den Volgersweg mit dem neuen Amtsgerichtsgebäude sowie mit Landgericht und Staatsanwaltschaft Hannover verbunden ist. Auf diese Weise sowie durch gemeinsame Einrichtungen und Dienste soll ein leistungsfähiges und zugleich bürgernahes Justizzentrum in der Mitte von Hannover entstehen. Beabsichtigt ist die Vergabe an einen Auftragnehmer, der alle Leistungen selbst oder durch Hinzuziehung von Nachunternehmern erbringen wird. Eine Leistungsbeschreibung wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber versandt. Die Auftragsvergabe wird aus haushalterischen Gründen davon abhängig gemacht, dass die Jahressumme der monatlichen, umsatzsteuerfreien Nettokaltmieten im ersten Mietjahr bei Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel und unter Ausschluss einer Restwertentschädigung nach Ablauf der Erbbaurechts- und Mietzeit 1 816 993 EUR (nominal) nicht übersteigt. Unabhängig davon behält sich das Land die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor, falls die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ergeben sollte, dass die Fortführung des Status quo (Beibehaltung der fünf Anmietungen im Bestand) und/oder eine konventionelle Eigenrealisierung (Eigenbau) wirtschaftlicher sind als das bestplatzierte Angebot.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-08-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Gerichtsgebäuden
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Gerichtsgebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Postanschrift: Am Waterlooplatz 1
Postleitzahl: 30169
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.niedersachsen.de🌏
E-Mail: daniela.ross@mj.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 511120-5080📞
Fax: +49 511120-5170 📠
Der Auftraggeber hat für die interessierten Wirtschaftsteilnehmer ein Informationsmemorandum erstellt. Dieses enthält weitere Informationen u.a. zum ausgeschriebenen Projekt, zu Verfahrensfragen betreffend den mit dieser Vergabebekanntmachung eingeleiteten Teilnahmewettbewerb sowie weitere allgemeine Hinweise zur Erstellung und Strukturierung des Teilnahmeantrags.
Das Informationsmemorandum wird den interessierten Unternehmen bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zur Verfügung gestellt. Auf die dort gemachten Hinweise wird ergänzend Bezug genommen.
Der Bewerber kann das Informationsmemorandum nebst Anlage sowie die zu verwendenden Formblätter unter der Adresse (URL) www.justizzentrum-hannover.niedersachsen.de herunterladen.
Der Auftraggeber hat für die interessierten Wirtschaftsteilnehmer ein Informationsmemorandum erstellt. Dieses enthält weitere Informationen u.a. zum ausgeschriebenen Projekt, zu Verfahrensfragen betreffend den mit dieser Vergabebekanntmachung eingeleiteten Teilnahmewettbewerb sowie weitere allgemeine Hinweise zur Erstellung und Strukturierung des Teilnahmeantrags.
Das Informationsmemorandum wird den interessierten Unternehmen bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zur Verfügung gestellt. Auf die dort gemachten Hinweise wird ergänzend Bezug genommen.
Der Bewerber kann das Informationsmemorandum nebst Anlage sowie die zu verwendenden Formblätter unter der Adresse (URL) www.justizzentrum-hannover.niedersachsen.de herunterladen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Niedersachsen beabsichtigt, die Errichtung eines Fachgerichtszentrums für das Niedersächsische Finanzgericht, das Verwaltungsgericht Hannover, das Sozialgericht Hannover, das Landesarbeitsgericht Niedersachsen und das Arbeitsgericht Hannover mit insgesamt ca. 400 Bediensteten auf der landeseigenen, bislang als Gerichtsparkplatz genutzten Liegenschaft Ferdinandstraße 50/Leonhardtstraße 15, 17 in Hannover an einen privaten Investor im Wege des Mietbaus zu vergeben. Der Auftragnehmer, dem ein Erbbaurecht an dem ca. 5 980 m² großen Grundstück eingeräumt wird, soll die dort noch vorhandenen Altgebäude Hinüberstraße 11, 11A und 12 abbrechen und ein Fachgerichtszentrum mit einer Nutzfläche (NF) von ca. 11 900 m² (ohne notwendige Einstellplätze) planen, bauen, finanzieren sowie für 30 Jahre an das Land vermieten. Den während der – parallel zur Mietzeit laufenden – Erbbaurechtszeit an den Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen zu entrichtenden Erbbauzins darf der Auftragnehmer als Mietnebenkosten auf die vom Niedersächsischen Justizministerium zu zahlende Miete umlegen.
Das Land Niedersachsen beabsichtigt, die Errichtung eines Fachgerichtszentrums für das Niedersächsische Finanzgericht, das Verwaltungsgericht Hannover, das Sozialgericht Hannover, das Landesarbeitsgericht Niedersachsen und das Arbeitsgericht Hannover mit insgesamt ca. 400 Bediensteten auf der landeseigenen, bislang als Gerichtsparkplatz genutzten Liegenschaft Ferdinandstraße 50/Leonhardtstraße 15, 17 in Hannover an einen privaten Investor im Wege des Mietbaus zu vergeben. Der Auftragnehmer, dem ein Erbbaurecht an dem ca. 5 980 m² großen Grundstück eingeräumt wird, soll die dort noch vorhandenen Altgebäude Hinüberstraße 11, 11A und 12 abbrechen und ein Fachgerichtszentrum mit einer Nutzfläche (NF) von ca. 11 900 m² (ohne notwendige Einstellplätze) planen, bauen, finanzieren sowie für 30 Jahre an das Land vermieten. Den während der – parallel zur Mietzeit laufenden – Erbbaurechtszeit an den Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen zu entrichtenden Erbbauzins darf der Auftragnehmer als Mietnebenkosten auf die vom Niedersächsischen Justizministerium zu zahlende Miete umlegen.
Das Fachgerichtszentrum soll durch ein Brückenbauwerk über die Leonhardtstraße mit dem historischen Amtsgerichtsgebäude verbunden werden, welches seinerseits bereits durch Brücken über die Augustenstraße und den Volgersweg mit dem neuen Amtsgerichtsgebäude sowie mit Landgericht und Staatsanwaltschaft Hannover verbunden ist. Auf diese Weise sowie durch gemeinsame Einrichtungen und Dienste soll ein leistungsfähiges und zugleich bürgernahes Justizzentrum in der Mitte von Hannover entstehen.
Das Fachgerichtszentrum soll durch ein Brückenbauwerk über die Leonhardtstraße mit dem historischen Amtsgerichtsgebäude verbunden werden, welches seinerseits bereits durch Brücken über die Augustenstraße und den Volgersweg mit dem neuen Amtsgerichtsgebäude sowie mit Landgericht und Staatsanwaltschaft Hannover verbunden ist. Auf diese Weise sowie durch gemeinsame Einrichtungen und Dienste soll ein leistungsfähiges und zugleich bürgernahes Justizzentrum in der Mitte von Hannover entstehen.
Beabsichtigt ist die Vergabe an einen Auftragnehmer, der alle Leistungen selbst oder durch Hinzuziehung von Nachunternehmern erbringen wird. Eine Leistungsbeschreibung wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber versandt.
Beabsichtigt ist die Vergabe an einen Auftragnehmer, der alle Leistungen selbst oder durch Hinzuziehung von Nachunternehmern erbringen wird. Eine Leistungsbeschreibung wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber versandt.
Die Auftragsvergabe wird aus haushalterischen Gründen davon abhängig gemacht, dass die Jahressumme der monatlichen, umsatzsteuerfreien Nettokaltmieten im ersten Mietjahr bei Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel und unter Ausschluss einer Restwertentschädigung nach Ablauf der Erbbaurechts- und Mietzeit 1 816 993 EUR (nominal) nicht übersteigt. Unabhängig davon behält sich das Land die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor, falls die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ergeben sollte, dass die Fortführung des Status quo (Beibehaltung der fünf Anmietungen im Bestand) und/oder eine konventionelle Eigenrealisierung (Eigenbau) wirtschaftlicher sind als das bestplatzierte Angebot.
Die Auftragsvergabe wird aus haushalterischen Gründen davon abhängig gemacht, dass die Jahressumme der monatlichen, umsatzsteuerfreien Nettokaltmieten im ersten Mietjahr bei Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel und unter Ausschluss einer Restwertentschädigung nach Ablauf der Erbbaurechts- und Mietzeit 1 816 993 EUR (nominal) nicht übersteigt. Unabhängig davon behält sich das Land die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor, falls die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ergeben sollte, dass die Fortführung des Status quo (Beibehaltung der fünf Anmietungen im Bestand) und/oder eine konventionelle Eigenrealisierung (Eigenbau) wirtschaftlicher sind als das bestplatzierte Angebot.
Referenznummer: 3200 - PGJZ. 279
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Es gilt hinsichtlich der Bewerberauswahl unter Hinweis auf die Ausführungen in
Ziffer 4.1 des Informationsmemorandums und dessen Anlage „Eignungsnachweise Eignungskriterien“ das Folgende:
a) Zum Nachweis seiner Eignung hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag für sich selbst sowie für alle verantwortlichen Unternehmer im Sinne von Ziffer 4.1.1 des Informationsmemorandums und alle benannten Nachunternehmer im Sinne von Ziffer 4.5.1 des Informationsmemorandums Erklärungen und Nachweise im Sinne von Ziffer 4.1.2 des Informationsmemorandums vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder. Hinsichtlich der Eignungsnachweise wird entsprechend Ziffer 4.1.2 und der Anlage zum Informationsmemorandum zwischen allgemeinen Eignungsnachweisen und besonderen Eignungsnachweisen unterschieden.
a) Zum Nachweis seiner Eignung hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag für sich selbst sowie für alle verantwortlichen Unternehmer im Sinne von Ziffer 4.1.1 des Informationsmemorandums und alle benannten Nachunternehmer im Sinne von Ziffer 4.5.1 des Informationsmemorandums Erklärungen und Nachweise im Sinne von Ziffer 4.1.2 des Informationsmemorandums vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder. Hinsichtlich der Eignungsnachweise wird entsprechend Ziffer 4.1.2 und der Anlage zum Informationsmemorandum zwischen allgemeinen Eignungsnachweisen und besonderen Eignungsnachweisen unterschieden.
b) Allgemeine Eignungsnachweise (dazu nachfolgend Ziffer 2.):
Bewerber, die diese Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig mit dem Teilnahmeantrag vorlegen, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich allerdings vor, Bewerber, die insoweit unvollständige Teilnahmeanträge abgegeben haben, unter Setzung einer Nachfrist zur Vervollständigung aufzufordern.
Bewerber, die diese Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig mit dem Teilnahmeantrag vorlegen, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich allerdings vor, Bewerber, die insoweit unvollständige Teilnahmeanträge abgegeben haben, unter Setzung einer Nachfrist zur Vervollständigung aufzufordern.
c) Besondere Eignungsnachweise (dazu nachfolgend Kapitel III.2.2) und III.2.3)):
Besondere Eignungsnachweise für die Leistungsbereiche „Planung“, „Bau“ und „Mietverwaltung“ dienen dem Auftraggeber als Grundlage für die Wertungsentscheidung im Rahmen der Bewerberauswahl. Der Bewerber kann sich zum Nachweis der besonderen Eignung auf seine eigene Fachkunde und Leistungsfähigkeit oder auf die der verantwortlichen Unternehmer oder der benannten Nachunternehmer stützen, indem er für diese Referenzen zur fachlichen Eignung vorlegt (Referenzunternehmen). Der Auftraggeber trifft auf der Grundlage dieser besonderen Eignungsnachweise seine Auswahlentscheidung. Die Eignung des Bewerbers wird gemäß den Ausführungen der Ziffer 2 der Anlage zum Informationsmemorandums bewertet. Unvollständige oder fehlende Angaben zu den abgefragten besonderen Eignungsnachweisen führen zu einer schlechteren Bewertung des jeweiligen Teilnahmeantrags. Bei der Bewertung der besonderen Eignungsnachweise werden für die Kriterien fachliche Eignung, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit in der Summe maximal 100,00 Punkte vergeben. Die Punktzahlen werden bis auf die zweite Nachkommastelle berechnet. Für die Wertung der besonderen Eignungsnachweise sind Mindest- und Höchstwerte angegeben. Zwischen diesen Werten wird linear interpoliert.
Besondere Eignungsnachweise für die Leistungsbereiche „Planung“, „Bau“ und „Mietverwaltung“ dienen dem Auftraggeber als Grundlage für die Wertungsentscheidung im Rahmen der Bewerberauswahl. Der Bewerber kann sich zum Nachweis der besonderen Eignung auf seine eigene Fachkunde und Leistungsfähigkeit oder auf die der verantwortlichen Unternehmer oder der benannten Nachunternehmer stützen, indem er für diese Referenzen zur fachlichen Eignung vorlegt (Referenzunternehmen). Der Auftraggeber trifft auf der Grundlage dieser besonderen Eignungsnachweise seine Auswahlentscheidung. Die Eignung des Bewerbers wird gemäß den Ausführungen der Ziffer 2 der Anlage zum Informationsmemorandums bewertet. Unvollständige oder fehlende Angaben zu den abgefragten besonderen Eignungsnachweisen führen zu einer schlechteren Bewertung des jeweiligen Teilnahmeantrags. Bei der Bewertung der besonderen Eignungsnachweise werden für die Kriterien fachliche Eignung, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit in der Summe maximal 100,00 Punkte vergeben. Die Punktzahlen werden bis auf die zweite Nachkommastelle berechnet. Für die Wertung der besonderen Eignungsnachweise sind Mindest- und Höchstwerte angegeben. Zwischen diesen Werten wird linear interpoliert.
2.
Die allgemeinen Eignungsanforderungen an die Bewerber sind in Ziffer 1 der Anlage zum Informationsmemorandum im Einzelnen aufgelistet. Sie werden der Übersichtlichkeit halber in diesem Kapitel nachfolgend zusammengefasst. Jeder Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag für sich selbst sowie für alle verantwortlichen Unternehmer und alle benannten Nachunternehmer die folgenden allgemeinen Eignungsnachweise im Original sowie in einfacher Kopie vorzulegen:
Die allgemeinen Eignungsanforderungen an die Bewerber sind in Ziffer 1 der Anlage zum Informationsmemorandum im Einzelnen aufgelistet. Sie werden der Übersichtlichkeit halber in diesem Kapitel nachfolgend zusammengefasst. Jeder Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag für sich selbst sowie für alle verantwortlichen Unternehmer und alle benannten Nachunternehmer die folgenden allgemeinen Eignungsnachweise im Original sowie in einfacher Kopie vorzulegen:
— Beglaubigter Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug des Herkunftslandes,
— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der berufsgenossenschaftlichen Beiträge. Ausländische Bewerber haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen,
— Nachweise über die ordnungsgemäße Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen. Ausländische Bewerber haben eine entsprechende Bescheinigung aus ihrem Herkunftsland vorzulegen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
— Qualifizierte, für dieses Vorhaben ausgestellte Bankauskunft, die mindestens folgende Informationen enthält: Art und Dauer der Geschäftsbeziehung, ggf. Unregelmäßigkeiten im Geschäfts- und Zahlungsverhalten, Einschätzung der finanziellen Verhältnisse (Bonität), Beurteilung der Kreditwürdigkeit, Empfehlung zum Eingehen der Geschäftsbeziehung. Die ersatzweise Vorlage einer Patronatserklärung eines Mutterunternehmens reicht nicht aus, auch nicht unter gleichzeitiger Vorlage einer auf das Mutterunternehmen ausgestellten Bankauskunft,
— Qualifizierte, für dieses Vorhaben ausgestellte Bankauskunft, die mindestens folgende Informationen enthält: Art und Dauer der Geschäftsbeziehung, ggf. Unregelmäßigkeiten im Geschäfts- und Zahlungsverhalten, Einschätzung der finanziellen Verhältnisse (Bonität), Beurteilung der Kreditwürdigkeit, Empfehlung zum Eingehen der Geschäftsbeziehung. Die ersatzweise Vorlage einer Patronatserklärung eines Mutterunternehmens reicht nicht aus, auch nicht unter gleichzeitiger Vorlage einer auf das Mutterunternehmen ausgestellten Bankauskunft,
— Nachweis der jeweiligen Berufshaftpflichtdeckung und Angabe der Deckungssumme,
— Eigenerklärung nach Formblatt 10 des Informationsmemorandums.
Der Handelsregisterauszug darf nicht älter als 6 Monate sein. Keiner der übrigen Nachweise darf älter als 3 Monate sein. Sofern Nachweise nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine von einem ermächtigen Übersetzer gefertigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Handelsregisterauszug darf nicht älter als 6 Monate sein. Keiner der übrigen Nachweise darf älter als 3 Monate sein. Sofern Nachweise nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine von einem ermächtigen Übersetzer gefertigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Teilnahmeanträge, die diese Nachweise nicht oder nicht vollständig enthalten, können vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich allerdings vor, Bewerber, die insoweit unvollständige Teilnahmeanträge abgegeben haben, unter Setzung einer Nachfrist zur Vervollständigung aufzufordern.
Teilnahmeanträge, die diese Nachweise nicht oder nicht vollständig enthalten, können vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich allerdings vor, Bewerber, die insoweit unvollständige Teilnahmeanträge abgegeben haben, unter Setzung einer Nachfrist zur Vervollständigung aufzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Die besonderen Anforderungen an die fachliche Eignung (Referenzen) und an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Netto-Umsatzzahlen) der Bewerber sind in Ziffer 2 der Anlage zum Informationsmemorandum dargestellt. Alle Referenzunternehmen haben in den dem Informationsmemorandum beigefügten Datenblättern (Formblätter 11 bis 13) Angaben zu ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu machen. Für die Wertung dieser besonderen Eignungsnachweise sind im Folgenden Mindest- und Höchstwerte angegeben. Zwischen diesen Werten wird linear interpoliert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Die besonderen Anforderungen an die fachliche Eignung (Referenzen) und an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Netto-Umsatzzahlen) der Bewerber sind in Ziffer 2 der Anlage zum Informationsmemorandum dargestellt. Alle Referenzunternehmen haben in den dem Informationsmemorandum beigefügten Datenblättern (Formblätter 11 bis 13) Angaben zu ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu machen. Für die Wertung dieser besonderen Eignungsnachweise sind im Folgenden Mindest- und Höchstwerte angegeben. Zwischen diesen Werten wird linear interpoliert.
2. Besondere Anforderungen an die fachliche Eignung und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bewerber sind:
2.1. Fachliche Eignung (Vorlage von Referenzen)
Zum Nachweis der Fachkunde hat der Bewerber Referenzen der Referenzunternehmen (siehe Kapitel III.2.1)1.c)) vorzulegen. Die Referenzleistung muss mit der zu vergebenden Leistung oder zumindest mit wesentlichen Teilen dieser Leistung vergleichbar sein. Die Vergleichbarkeit der Referenzleistung mit der zu vergebenden Leistung ist darzustellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der Fachkunde hat der Bewerber Referenzen der Referenzunternehmen (siehe Kapitel III.2.1)1.c)) vorzulegen. Die Referenzleistung muss mit der zu vergebenden Leistung oder zumindest mit wesentlichen Teilen dieser Leistung vergleichbar sein. Die Vergleichbarkeit der Referenzleistung mit der zu vergebenden Leistung ist darzustellen.
Die Referenzleistung muss abgeschlossen sein; der Abschluss dieser Leistung darf jedoch nicht vor dem 1.1.2004 liegen. Für die Referenzleistung im Leistungsbereich „Planung“ muss mindestens die Leistungsphase 5 „Ausführungsplanung“ im Sinne von § 3 Abs. 4 HOAI abgeschlossen sein. Die Referenzleistungen im Leistungsbereich „Mietverwaltung“ brauchen noch nicht abgeschlossen zu sein; sie müssen jedoch bereits seit mindestens dem 1.1.2007 erbracht werden. Die Angaben müssen auf den mit dem Informationsmemorandum zur Verfügung gestellten Referenzblättern (Formblättern 14 bis 16) eingetragen werden. Es ist ein Projektverantwortlicher beim Referenzunternehmen sowie ein Ansprechpartner beim Referenzgeber zu benennen. Die Vorlage eines Referenzschreibens des Referenzgebers ist erwünscht, jedoch keine Mindestvoraussetzung für die Wertung der Referenz.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Referenzleistung muss abgeschlossen sein; der Abschluss dieser Leistung darf jedoch nicht vor dem 1.1.2004 liegen. Für die Referenzleistung im Leistungsbereich „Planung“ muss mindestens die Leistungsphase 5 „Ausführungsplanung“ im Sinne von § 3 Abs. 4 HOAI abgeschlossen sein. Die Referenzleistungen im Leistungsbereich „Mietverwaltung“ brauchen noch nicht abgeschlossen zu sein; sie müssen jedoch bereits seit mindestens dem 1.1.2007 erbracht werden. Die Angaben müssen auf den mit dem Informationsmemorandum zur Verfügung gestellten Referenzblättern (Formblättern 14 bis 16) eingetragen werden. Es ist ein Projektverantwortlicher beim Referenzunternehmen sowie ein Ansprechpartner beim Referenzgeber zu benennen. Die Vorlage eines Referenzschreibens des Referenzgebers ist erwünscht, jedoch keine Mindestvoraussetzung für die Wertung der Referenz.
Für die Leistungsbereiche „Planung“ und „Bau“ können maximal 5 Referenzen, für den Leistungsbereich „Mietverwaltung“ maximal 2 Referenzen je Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Reicht der Bewerber mehr Referenzen ein als vorgesehen, so entscheidet der Auftraggeber per Los, welche dieser Referenzen gewertet wird. Eine Referenz kann innerhalb eines Leistungsbereiches nur einmal gewertet werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für die Leistungsbereiche „Planung“ und „Bau“ können maximal 5 Referenzen, für den Leistungsbereich „Mietverwaltung“ maximal 2 Referenzen je Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Reicht der Bewerber mehr Referenzen ein als vorgesehen, so entscheidet der Auftraggeber per Los, welche dieser Referenzen gewertet wird. Eine Referenz kann innerhalb eines Leistungsbereiches nur einmal gewertet werden.
Der Auftraggeber bewertet die Referenzen nach Maßgabe der unten angegebenen Einzelheiten anhand der angegebenen Projektgröße (Gesamtbaukosten nach DIN 276 brutto ohne Kostengruppe 100, bezüglich der Mietverwaltungsreferenzen: Nutzfläche (NF)). Bei den Bruttobeträgen ist durchgängig ein Mehrwertsteuersatz von 19 % zugrunde zu legen. Referenzangaben, die noch auf einem anderen Mehrwertsteuersatz beruhen, sind entsprechend umzurechnen. Der Bewerber hat die Umrechnung transparent darzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bewerber im Falle von Unklarheiten aufzufordern, die vorgenommene Umrechnung binnen einer vom Auftraggeber zu benennenden angemessenen Frist zu präzisieren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber bewertet die Referenzen nach Maßgabe der unten angegebenen Einzelheiten anhand der angegebenen Projektgröße (Gesamtbaukosten nach DIN 276 brutto ohne Kostengruppe 100, bezüglich der Mietverwaltungsreferenzen: Nutzfläche (NF)). Bei den Bruttobeträgen ist durchgängig ein Mehrwertsteuersatz von 19 % zugrunde zu legen. Referenzangaben, die noch auf einem anderen Mehrwertsteuersatz beruhen, sind entsprechend umzurechnen. Der Bewerber hat die Umrechnung transparent darzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bewerber im Falle von Unklarheiten aufzufordern, die vorgenommene Umrechnung binnen einer vom Auftraggeber zu benennenden angemessenen Frist zu präzisieren.
2.1.1. Planung
Es können insgesamt 5 Planungsreferenzen vorgelegt werden. Hierzu hat der Bewerber Angaben zu Nutzungsart, Nutzfläche (NF), Gesamtbaukosten, Baubeginn und Fertigstellung zu machen sowie den konkret erbrachten Leistungsumfang darzustellen. Von den 5 Referenzleistungen müssen eine Referenz aus dem Bereich “Gerichtsgebäude“, 3 weitere Referenzen aus dem Bereich „Gerichts-, Verwaltungs- oder sonstige Bürogebäude“ stamen; eine Referenz kann aus dem Bereich des sonstigen Hochbaus stammen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es können insgesamt 5 Planungsreferenzen vorgelegt werden. Hierzu hat der Bewerber Angaben zu Nutzungsart, Nutzfläche (NF), Gesamtbaukosten, Baubeginn und Fertigstellung zu machen sowie den konkret erbrachten Leistungsumfang darzustellen. Von den 5 Referenzleistungen müssen eine Referenz aus dem Bereich “Gerichtsgebäude“, 3 weitere Referenzen aus dem Bereich „Gerichts-, Verwaltungs- oder sonstige Bürogebäude“ stamen; eine Referenz kann aus dem Bereich des sonstigen Hochbaus stammen.
Referenzprojekte, die mindestens Baukosten in Höhe von brutto 5 000 000 EUR (ohne Kostengruppe 100 nach DIN 276) aufweisen, werden mit 1,00 Punkten bewertet. Kleinere Referenzprojekte werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die Höchstpunktzahl von 6,00 wird ab einer Projektgröße von mindestens 35 000 000 EUR erreicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Referenzprojekte, die mindestens Baukosten in Höhe von brutto 5 000 000 EUR (ohne Kostengruppe 100 nach DIN 276) aufweisen, werden mit 1,00 Punkten bewertet. Kleinere Referenzprojekte werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die Höchstpunktzahl von 6,00 wird ab einer Projektgröße von mindestens 35 000 000 EUR erreicht.
Jede Referenz fließt mit 6 % in die Gesamtwertung ein. Dies gilt bis zum Erreichen von 5 Planungsreferenzen, auch für nicht vorgelegte und deshalb mit 0,00 Punkten zu bewertende Referenzen.
2.1.2. Bau
Es können insgesamt 5 Baureferenzen vorgelegt werden. Hierzu hat der Bewerber Angaben zu Nutzungsart, Nutzfläche (NF), Gesamtbaukosten, Baubeginn und Fertigstellung zu machen sowie den konkret erbrachten Leistungsumfang darzustellen.
Von den 5 Referenzleistungen müssen eine Referenz aus dem Bereich “Gerichtsgebäude“, 3 weitere Referenzen aus dem Bereich „Gerichts-, Verwaltungs- oder sonstige Bürogebäude“ stammen; eine Referenz kann aus dem Bereich des sonstigen Hochbaus stammen.
Jede Referenz fließt mit 6 % in die Gesamtwertung ein. Dies gilt bis zum Erreichen der Höchstzahl von 5 Baureferenzen, auch für nicht vorgelegte und deshalb mit 0,00 Punkten zu bewertende Referenzen.
2.1.3. Mietverwaltung
Es können insgesamt 2 Mietverwaltungsreferenzen mit einer Projektlaufzeit von mindestens 3 Jahren vorgelegt werden. Hierzu hat der Bewerber Angaben zu Nutzungsart und Nutzfläche (NF) zu machen sowie den konkret erbrachten Leistungsumfang darzustellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es können insgesamt 2 Mietverwaltungsreferenzen mit einer Projektlaufzeit von mindestens 3 Jahren vorgelegt werden. Hierzu hat der Bewerber Angaben zu Nutzungsart und Nutzfläche (NF) zu machen sowie den konkret erbrachten Leistungsumfang darzustellen.
Von den 2 Referenzleistungen muss eine Referenz aus dem Bereich „Vermietung von Gerichts-, Verwaltungs- oder sonstigen Bürogebäuden“ stammen; eine Referenz kann aus dem Bereich „Vermietung von Wohnanlagen“ stammen.
Referenzprojekte, die eine Nutzfläche (NF) von 1 500 m² aufweisen, werden mit 1,00 Punkten bewertet. Kleinere Referenzprojekte werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die Höchstpunktzahl von 5,00 wird ab einer Nutzfläche (NF) von mindestens 11 000 m² erreicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Referenzprojekte, die eine Nutzfläche (NF) von 1 500 m² aufweisen, werden mit 1,00 Punkten bewertet. Kleinere Referenzprojekte werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die Höchstpunktzahl von 5,00 wird ab einer Nutzfläche (NF) von mindestens 11 000 m² erreicht.
Jede Referenz fließt mit 5 % in die Gesamtwertung ein. Dies gilt bis zum Erreichen der Höchstzahl von 2 Mietverwaltungsreferenzen, auch für nicht vorgelegte und deshalb mit 0,00 Punkten zu bewertende Referenzen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Netto-Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2008, 2009 und 2010 anzugeben, den die Referenzunternehmen in ihrem jeweiligen Leistungsbereich erzielt haben. Hierzu rechnet auch der eigene Anteil des Bewerbers bei Aufträgen, die gemeinsam mit anderen Firmen ausgeführt wurden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Netto-Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2008, 2009 und 2010 anzugeben, den die Referenzunternehmen in ihrem jeweiligen Leistungsbereich erzielt haben. Hierzu rechnet auch der eigene Anteil des Bewerbers bei Aufträgen, die gemeinsam mit anderen Firmen ausgeführt wurden.
Werden für einen Leistungsbereich mehrere Referenzunternehmen benannt, so wird die von jedem Unternehmer erreichte Punktzahl durch die Gesamtzahl der in diesem Leistungsbereich gewerteten Unternehmer geteilt. Wird für einen Leistungsbereich eine Arbeitsgemeinschaft (Arge) im Sinne von Ziffer 4.3 des Informationsmemorandums in ihrer Gesamtheit als Referenzunternehmen benannt, wird diese nicht als mehrere, sondern als ein Referenzunternehmen behandelt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Werden für einen Leistungsbereich mehrere Referenzunternehmen benannt, so wird die von jedem Unternehmer erreichte Punktzahl durch die Gesamtzahl der in diesem Leistungsbereich gewerteten Unternehmer geteilt. Wird für einen Leistungsbereich eine Arbeitsgemeinschaft (Arge) im Sinne von Ziffer 4.3 des Informationsmemorandums in ihrer Gesamtheit als Referenzunternehmen benannt, wird diese nicht als mehrere, sondern als ein Referenzunternehmen behandelt.
2.2.1. Planung
Der durchschnittliche Netto-Gesamtumsatz des oder der Referenzunternehmen in dem Leistungsbereich „Planung“ in den Geschäftsjahren 2008, 2009 und 2010 ist anzugeben und fließt mit 8 % in die Gesamtwertung ein.
Referenzunternehmen mit einem durchschnittlichen Netto-Gesamtumsatz von 1 500 000 EUR werden mit 1,00 Punkten bewertet. Kleinere Unternehmen werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die Maximalpunktzahl von 8,00 wird ab mindestens 5 000 000 EUR durchschnittlichem Netto-Gesamtumsatz erreicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Referenzunternehmen mit einem durchschnittlichen Netto-Gesamtumsatz von 1 500 000 EUR werden mit 1,00 Punkten bewertet. Kleinere Unternehmen werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die Maximalpunktzahl von 8,00 wird ab mindestens 5 000 000 EUR durchschnittlichem Netto-Gesamtumsatz erreicht.
2.2.2. Bau
Der durchschnittliche Netto-Gesamtumsatz des oder der Referenzunternehmen in dem Leistungsbereich „Bau“ in den Geschäftsjahren 2008, 2009 und 2010 ist anzugeben und fließt mit 8 % in die Gesamtwertung ein.
Referenzunternehmen mit einem durchschnittlichen Netto-Gesamtumsatz von 100 000 000 EUR werden mit 1,00 Punkten bewertet. Kleinere Unternehmen werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die Maximalpunktzahl von 8,00 wird ab mindestens 500 000 000 EUR durchschnittlichem Netto-Gesamtumsatz erreicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Referenzunternehmen mit einem durchschnittlichen Netto-Gesamtumsatz von 100 000 000 EUR werden mit 1,00 Punkten bewertet. Kleinere Unternehmen werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die Maximalpunktzahl von 8,00 wird ab mindestens 500 000 000 EUR durchschnittlichem Netto-Gesamtumsatz erreicht.
2.2.3. Mietverwaltung
Der durchschnittliche Netto-Gesamtumsatz des oder der Referenzunternehmen in dem Leistungsbereich „Mietverwaltung“ in den Geschäftsjahren 2008, 2009 und 2010 ist anzugeben und fließt mit 4 % in die Gesamtbewertung ein. Referenzunternehmen mit einem durchschnittlichen Netto-Gesamtumsatz von 500 000 EUR werden mit 1,00 Punkten bewertet. Kleinere Unternehmen werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die Maximalpunktzahl von 4,00 wird ab mindestens 2 000 000 EUR durchschnittlichem Netto-Gesamtumsatz erreicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der durchschnittliche Netto-Gesamtumsatz des oder der Referenzunternehmen in dem Leistungsbereich „Mietverwaltung“ in den Geschäftsjahren 2008, 2009 und 2010 ist anzugeben und fließt mit 4 % in die Gesamtbewertung ein. Referenzunternehmen mit einem durchschnittlichen Netto-Gesamtumsatz von 500 000 EUR werden mit 1,00 Punkten bewertet. Kleinere Unternehmen werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die Maximalpunktzahl von 4,00 wird ab mindestens 2 000 000 EUR durchschnittlichem Netto-Gesamtumsatz erreicht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit (Mitarbeiterzahl) der Bewerber sind in Ziffer 2.3 der Anlage zum Informationsmemorandum dargestellt.
Alle Referenzunternehmen haben in den dem Informationsmemorandum beigefügten.
Datenblättern (Formblätter 11 bis 13) Angaben zu ihrer technisch-organisaotrischen Leistungsfähigkeit zu machen. Für die Wertung dieser besonderen Eignungsnachweise sind im Folgenden Mindest- und Höchstwerte angegeben. Zwischen diesen Werten wird linear interpoliert.
Datenblättern (Formblätter 11 bis 13) Angaben zu ihrer technisch-organisaotrischen Leistungsfähigkeit zu machen. Für die Wertung dieser besonderen Eignungsnachweise sind im Folgenden Mindest- und Höchstwerte angegeben. Zwischen diesen Werten wird linear interpoliert.
2. Besondere Anforderungen an die technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit der Bewerber sind unter Beibehaltung der Nummerierung gemäß Anlage zum Informationsmemorandum:
Zum Nachweis der technisch-organisatorischen Leistungsfähigkeit sind die jahresdurchschnittlichen Gesamtmitarbeiterzahlen der Geschäftsjahre 2008, 2009 und 2010 des oder der Referenzunternehmer, gegliedert nach Berufsgruppen, für die folgenden Leistungsbereiche anzugeben.
Zum Nachweis der technisch-organisatorischen Leistungsfähigkeit sind die jahresdurchschnittlichen Gesamtmitarbeiterzahlen der Geschäftsjahre 2008, 2009 und 2010 des oder der Referenzunternehmer, gegliedert nach Berufsgruppen, für die folgenden Leistungsbereiche anzugeben.
Werden für einen Leistungsbereich mehrere Referenzunternehmen benannt, so wird die von jedem Unternehmer erreichte Punktzahl durch die Gesamtzahl der in diesem Leistungsbereich gewerteten Unternehmer geteilt. Wird für einen Leistungsbereich eine Arbeitsgemeinschaft (Arge) im Sinne von Ziffer 4.3 des Informationsmemorandums in ihrer Gesamtheit als Referenzunternehmen benannt, wird diese nicht als mehrere, sondern als ein Referenzunternehmen behandelt.
Werden für einen Leistungsbereich mehrere Referenzunternehmen benannt, so wird die von jedem Unternehmer erreichte Punktzahl durch die Gesamtzahl der in diesem Leistungsbereich gewerteten Unternehmer geteilt. Wird für einen Leistungsbereich eine Arbeitsgemeinschaft (Arge) im Sinne von Ziffer 4.3 des Informationsmemorandums in ihrer Gesamtheit als Referenzunternehmen benannt, wird diese nicht als mehrere, sondern als ein Referenzunternehmen behandelt.
2.3.1. Planung
Die Gesamtmitarbeiterzahlen in dem Leistungsbereich „Planung“ fließen mit 4 % in die Gesamtwertung ein. Referenzunternehmen mit 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden mit 1,00 Punkten bewertet. Referenzunternehmen mit weniger als 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die maximale Punktzahl von 4,00 wird ab 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erzielt.
Die Gesamtmitarbeiterzahlen in dem Leistungsbereich „Planung“ fließen mit 4 % in die Gesamtwertung ein. Referenzunternehmen mit 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden mit 1,00 Punkten bewertet. Referenzunternehmen mit weniger als 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die maximale Punktzahl von 4,00 wird ab 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erzielt.
2.3.2. Bau
Die Gesamtmitarbeiterzahlen in dem Leistungsbereich „Bau“ fließen mit 4 % in die Gesamtwertung ein. Referenzunternehmen mit 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden mit 1,00 Punkten bewertet. Referenzunternehmen mit weniger als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die maximale Punktzahl von 4,00 wird ab einer Mitarbeiterzahl von mindestens 1 000 erzielt.
Die Gesamtmitarbeiterzahlen in dem Leistungsbereich „Bau“ fließen mit 4 % in die Gesamtwertung ein. Referenzunternehmen mit 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden mit 1,00 Punkten bewertet. Referenzunternehmen mit weniger als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die maximale Punktzahl von 4,00 wird ab einer Mitarbeiterzahl von mindestens 1 000 erzielt.
2.3.3. Mietverwaltung
Die Gesamtmitarbeiterzahlen in dem Leistungsbereich „Mietverwaltung“ fließen mit 2 % in die Gesamtwertung ein. Referenzunternehmen mit 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden mit 1,00 Punkten bewertet. Referenzunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die maximale Punktzahl von 2,00 wird ab einer Mitarbeiterzahl von mindestens 40 erreicht.
Die Gesamtmitarbeiterzahlen in dem Leistungsbereich „Mietverwaltung“ fließen mit 2 % in die Gesamtwertung ein. Referenzunternehmen mit 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden mit 1,00 Punkten bewertet. Referenzunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die maximale Punktzahl von 2,00 wird ab einer Mitarbeiterzahl von mindestens 40 erreicht.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber nach Vertragsschluss eine selbstschuldnerische Erfüllungsbürgschaft eines Kreditinstitutes in Höhe von 5 % der Gesamtbaukosten (brutto) zu übergeben. Die Bürgschaft ist zurückzugeben, sobald die durch sie gesicherten Ansprüche vollständig erfüllt sind, nicht jedoch vor erfolgter Übergabe und vor Beseitigung der im Übergabeprotokoll festgestellten Mängel am Nutzungsobjekt. Im Übrigen wird auf die Verdingungsunterlagen verwiesen, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versandt werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber nach Vertragsschluss eine selbstschuldnerische Erfüllungsbürgschaft eines Kreditinstitutes in Höhe von 5 % der Gesamtbaukosten (brutto) zu übergeben. Die Bürgschaft ist zurückzugeben, sobald die durch sie gesicherten Ansprüche vollständig erfüllt sind, nicht jedoch vor erfolgter Übergabe und vor Beseitigung der im Übergabeprotokoll festgestellten Mängel am Nutzungsobjekt. Im Übrigen wird auf die Verdingungsunterlagen verwiesen, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versandt werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftragnehmer soll das Fachgerichtszentrum nicht im Sinne einer Öffentlich Privaten Partnerschaft betreiben, sondern im Wege eines typischen Mietvertrages über Büroflächen für 30 Jahre an den Auftraggeber vermieten, d. h. er hat dem Auftraggeber gegen Entrichtung der vereinbarten Monatsmiete das Fachgerichtszentrum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und es während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Auftragnehmer soll das Fachgerichtszentrum nicht im Sinne einer Öffentlich Privaten Partnerschaft betreiben, sondern im Wege eines typischen Mietvertrages über Büroflächen für 30 Jahre an den Auftraggeber vermieten, d. h. er hat dem Auftraggeber gegen Entrichtung der vereinbarten Monatsmiete das Fachgerichtszentrum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und es während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Die Finanzierung des Mietbaus liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftragnehmers. Für den Fall der Abtretung von Mietforderungen an finanzierende Banken wird der Auftraggeber keinen Einrede-, Einwendungs- und Aufrechnungsverzicht erklären. Dem Auftragnehmer wird auch kein Recht zur Belastung des Erbbaurechts gewährt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Finanzierung des Mietbaus liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftragnehmers. Für den Fall der Abtretung von Mietforderungen an finanzierende Banken wird der Auftraggeber keinen Einrede-, Einwendungs- und Aufrechnungsverzicht erklären. Dem Auftragnehmer wird auch kein Recht zur Belastung des Erbbaurechts gewährt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften können sich an der Ausschreibung beteiligen. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich und dokumentenecht unterschriebene Erklärung nach Formblatt 2 des Informationsmemorandums abzugeben. Diese und sämtliche im Folgenden aufgeführten Formblätter können heruntergeladen werden bei: www.justizzentrum-hannover.niedersachsen.de.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften können sich an der Ausschreibung beteiligen. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich und dokumentenecht unterschriebene Erklärung nach Formblatt 2 des Informationsmemorandums abzugeben. Diese und sämtliche im Folgenden aufgeführten Formblätter können heruntergeladen werden bei: www.justizzentrum-hannover.niedersachsen.de.
Bewerbergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen für ihre Vertretung in dem Vergabeverfahren bevollmächtigten Vertreter benennen. Im Übrigen wird auf die weiteren Hinweise in Ziffer 4.2 des Informationsmemorandums verwiesen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es wird auf die Erläuterungen im Informationsmemorandum, das unter der Internetadresse www.justizzentrum-hannover.niedersachsen.de abgerufen werden kann, sowie auf die Erläuterungen in den Verdingungsunterlagen verwiesen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber trifft auf der Grundlage der besonderen Eignungsnachweise seine Auswahlentscheidung unter den Bewerbern. Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den Kriterien (1) der fachlichen Eignung (Referenzen in den Leistungsbereichen „Planung“, „Bau“ und „Mietverwaltung“), (2) der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (durchschnittliche Netto-Gesamtumsatzzahlen in den Geschäftsjahren 2008, 2009 und 2010 in den Leistungsbereichen „Planung“, „Bau“ und „Mietverwaltung“) sowie (3) der technisch-organisatorischen Leistungsfähigkeit (durchschnittliche Gesamtmitarbeiterzahlen in den Geschäftsjahren 2008, 2009 und 2010 in den Leistungsbereichen „Planung“, „Bau“ und „Mietverwaltung“). Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt auf der Grundlage der Ausführungen in Kapitel III.2.2) und III.2.3) sowie der Anlage zum Informationsmemorandum.
Der Auftraggeber trifft auf der Grundlage der besonderen Eignungsnachweise seine Auswahlentscheidung unter den Bewerbern. Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den Kriterien (1) der fachlichen Eignung (Referenzen in den Leistungsbereichen „Planung“, „Bau“ und „Mietverwaltung“), (2) der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (durchschnittliche Netto-Gesamtumsatzzahlen in den Geschäftsjahren 2008, 2009 und 2010 in den Leistungsbereichen „Planung“, „Bau“ und „Mietverwaltung“) sowie (3) der technisch-organisatorischen Leistungsfähigkeit (durchschnittliche Gesamtmitarbeiterzahlen in den Geschäftsjahren 2008, 2009 und 2010 in den Leistungsbereichen „Planung“, „Bau“ und „Mietverwaltung“). Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt auf der Grundlage der Ausführungen in Kapitel III.2.2) und III.2.3) sowie der Anlage zum Informationsmemorandum.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Justizministerium, dieses vertreten durch Herrn Justizminister Bernhard Busemann
Kontakt
Kontaktperson: Niedersächsisches Justizministerium
Daniela Roß
Internetadresse: www.niedersachsen.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.justizzentrum-hannover.niedersachsen.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-12-01 📅
Datum des Endes: 2044-11-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 3200 - PGJZ. 279
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber hat für die interessierten Wirtschaftsteilnehmer ein Informationsmemorandum erstellt. Dieses enthält weitere Informationen u.a. zum ausgeschriebenen Projekt, zu Verfahrensfragen betreffend den mit dieser Vergabebekanntmachung eingeleiteten Teilnahmewettbewerb sowie weitere allgemeine Hinweise zur Erstellung und Strukturierung des Teilnahmeantrags.
Der Auftraggeber hat für die interessierten Wirtschaftsteilnehmer ein Informationsmemorandum erstellt. Dieses enthält weitere Informationen u.a. zum ausgeschriebenen Projekt, zu Verfahrensfragen betreffend den mit dieser Vergabebekanntmachung eingeleiteten Teilnahmewettbewerb sowie weitere allgemeine Hinweise zur Erstellung und Strukturierung des Teilnahmeantrags.
Das Informationsmemorandum wird den interessierten Unternehmen bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zur Verfügung gestellt. Auf die dort gemachten Hinweise wird ergänzend Bezug genommen.
Der Bewerber kann das Informationsmemorandum nebst Anlage sowie die zu verwendenden Formblätter unter der Adresse (URL) www.justizzentrum-hannover.niedersachsen.de herunterladen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334📞
Fax: +49 413115-2943 📠
Quelle: OJS 2011/S 167-276041 (2011-08-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 77 909 519,90 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Justizministerium, dieses vertreten durch Frau Ministerin Antje Niewisch-Lennartz
Kontakt
Telefon: +49 5111205080📞
Fax: +49 5111205170 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-06-28 📅
Name: FUBOS Beteiligungs GmbH
Postanschrift: Emil-Riedl-Weg 6
Postort: Pullach im Isartal
Postleitzahl: 82049
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2