I. Beschreibung des Anlagenbauobjekts: Gegenstand des Auftrags ist die stufenweise Erbringung der Leistungen der Leistungsphasen 5-9 der Planung der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 2, 4, 5, 7 - Anlagentechnik – für den Umbau der Müllverbrennungsanlage (MVA) der Stadtwerke Landshut in ein Biomasseheizkraftwerk (BMHKW). Die nicht erforderlichen Anlagenteile werden durch den derzeitigen Anlagenbetreiber rückgebaut. Der AN hat sich mit diesem und dem für den Teilabbruch ausgewählten Unternehmen abzustimmen. Ziel des Vorhabens ist es, Wärme und Strom im Biomasseheizkraftwerk umweltgerecht zu erzeugen, den Strom einzuspeisen und die Wärme als Fernwärme über ein zu errichtendes Fernwärmenetz (nicht Gegenstand dieses Auftrags) an Vertragskunden des Auftraggebers zu liefern. Das Biomasseheizkraftwerk hat folgende Leistungsparameter erfüllen: Feuerungsleistung: Nennleistung 17,5 MW, Maximalleistung: 19,2 MW. Dampfleistung: Nennleistung 17,5 MW, Maximalleistung: 19,2 MW. Dampfparameter: 380°C / 21 bar (Hinweis: MVA derzeit: 350°C / 20 bar). Fernwärmeauskopplung: 25 MW mit maximal 110°C. Verfügbarkeit: 87 %. Reisezeit: 4000 Stunden. Die Ausführung soll durch losweise nach Gewerken erfolgen. Als Brennstoffe soll zunächst nur naturbelassenes Holz, welches aus der Landschaftspflege, dem Gartenbau und aus Waldrestholz gewonnen wird, zum Einsatz kommen. Dieser Brennstoff wird von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und der Landschaftspflege bezogen. Später kann dann Stroh (max 30 % der Feuerungswärmeleistung) als Brennstoff dazu kommen. Bei der Anlage handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (siehe Nr. 1.2(a) Spalte 2 des Anhangs der 4. BImSchV für den Einsatz von Landschaftspflegematerial und naturbelassenem Holz bzw. Nr. 1.3 Spalte 2 des Anhangs der 4. BImSchV für die Zufeuerung von Stroh), da die Feuerungswärmeleistung mehr als 1 MW und weniger als 50 MW beträgt. In der Feuerungsanlage sollen jährlich ca. 60 000 t/a Biomasse als Brennstoff eingesetzt werden. Der erzeugte Dampf wird zum Teil aus der Turbine ausgekoppelt, um das Fernwärmenetz zu versorgen. Die Dampfturbine treibt einen Generator an. Die erzeugte Strommenge wird in das öffentliche Netz der Stadtwerke Landshut eingespeist und entsprechend dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ vergütet. Die bei der Verbrennung entstehenden Rauchgase werden in einer nachgeschalteten Rauchgasreinigungsanlage gereinigt. Die Versorgung der Anlage mit Brennstoff erfolgt per LKW, ebenso der Abtransport der Aschen. Das Transportaufkommen liegt bei ca. 12 - 16 LKW pro Werktag. Der Brennstoff wird mittels LKW oder Traktor mit Anhänger am Gelände angeliefert und einer Wareneingangskontrolle sowie Beprobung unterzogen. Die angelieferte Biomasse wird im ehemaligen Müllbunker und auf dem angrenzenden Lagerplatz zwischengelagert. Der Brennstoffbunker ist ca. 31,5m lang, 7 m breit und 8 m tief und besitzt bei Befüllung bis Entladeniveau (Kote + 0 m) ein Fassungsvermögen von etwa 1 800 m³. Der Bunker verfügt über sieben, durch Hebetore verschließbare, Entladestellen. Anschließend wird der Brennstoff mittels zwei Greiferkranen entweder direkt in den Einfülltrichter des Kessels aufgegeben oder im Brennstoffbunker zur Lagerung weiter aufgeschichtet. Jeder der Krane besitzt einen 2-Schalengreifer mit einem Fassungsvermögen von etwa 2,25 m³. Die Krane sind bereits mit einer Brennstoffwiegeeinrichtung ausgerüstet, um den Brennstoffdurchsatz gewichtsmäßig kontrollieren zu können. Die Ansteuerung der Krane zu den Einfülltrichtern erfolgt automatisch. Die Aufgabe in die Trichter wird mit einer Videokamera über einen Monitor in der Warte vom Kranführer überwacht. Durch den Einfüllschacht, dessen unterer Teil wassergekühlt ist, um ihn gegen Überhitzung beim evtl. Durchschlagen des Feuers zu schützen, gelangt der Brennstoff auf den Dosierapparat (Brennstoffstößel). Den Luftabschluss des Feuerraumes gegenüber der Atmosphäre bildet die Brennstofffüllung im Schacht, beim An- und Abfahren kann der Schacht durch einen Schiebeverschluss abgeschlossen werden. Bei Bedarf soll Biomasse auf dem Lagerplatz zwischengelagert werden. Die Biomasse wird dort nach Bedarf zerkleinert (mobiler Hacker) und mittels LKW in den Brennstoffbunker verbracht. Das Grundstück der derzeitigen Müllverbrennungsanlage (MVA) befindet sich im östlichen Randbereich des Stadtgebietes der Stadt Landshut umgeben von den Ortsteilen Schönbrunn im Südwesten, Lurzenhof im Südosten und Auloh im Nordosten. Das Grundstück liegt auf einer Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 620/36 Gemarkung Ergolding/Ohu und umfasst eine Fläche von ca. 46.406 m². Die Zufahrt zur Anlage erfolgt über die Straße „Am Lurzenhof“. Für Kleinverkehr besteht eine Zufahrt über die Untere Auenstraße. II. Beschreibung des Auftrags: Gegenstand des im Verhandlungsverfahrens nach SektVO zu erteilenden Auftrags sind die Leistungen der Planung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 2, 4, 5, 7 gemäß § 51 Abs. 2 HOAI, Leistungsphasen 5-9, für den Umbau der Müllverbrennungsanlage in ein Biomasseheizkraftwerk. Die Leistungen sind der Honorarzone II gemäß § 54 Abs. 2 HOAI zugeordnet. Die Leistungen beinhalten (stufenweise) insbesondere die Ausführungsplanung, Vorbereitung der und Mitwirkung bei der Vergabe, Bau-, Montage-, Inbetriebnahme- und Probebetriebsüberwachung, Überwachung der Leistungsmessungen und Leistungs-/ Garantienachweise, Schnittstellenbearbeitung und -koordination, Objektbetreuung und Dokumentation. Die Planungs- und Überwachungsleistungen betreffen dabei – unter Aufteilung auf die Anlagengruppen gem. § 51 Abs. 2 HOAI und Angabe der jeweiligen anrechenbaren Kosten je Anlagengruppe – insbesondere: 1. Anlagengruppe 2 - Wärmeversorgungsanlagen, anrechenbare Kosten: 2 825 000 EUR netto: — Wasser/Dampf- Kreislauf, — Änderungen an der Dampfkesselanlage (Erweiterung um einen Ekonomizer, Nachrüstung eines SNCR, Erhöhung der Dampfleistung), — Änderungen am Wasser-Dampf-Kreislauf und der verbindenden Rohrleitungen (Frischdampfleitungen, Entnahmedampfleitungen, Kondensatleitungen mit Armaturen), — Ggf. Anpassungen an die Luftkondensatoranlage und sonstigen technischem Equipment, — Realisierung einer Fernwärmeauskopplung (Heizkondensatoren, Fernwärmepumpen, Druckhaltung), — Integration eines Reservesystem, — Ggf. Anpassungen an der Rauchgasreinigungsanlage und Kaminanlage. 2. Anlagengruppe 4 – Starkstromanlagen, anrechenbare Kosten: 430 000 EUR netto. — Erneuerung der MSHV und Anpassungen an der NSHV, — Fluchtwegebeleuchtung. 3. Anlagengruppe 5 – Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen, anrechenbare Kosten: 70 000 EUR netto. — Sicherheitstechnik (Brandmeldeanlagen), — Leittechnische Einbindung. 4. Anlagengruppe 7 - nutzungsspezifische Anlagen: anrechenbare Kosten: 30 000 EUR netto. — Automatische Feuerlösch- und Brandschutzanlage. Die Leistungen der Leistungsphasen 1-4 sind bis zum Abschluss des Verfahrens im Wesentlichen schon erbracht. Ihre Erbringung ist also nicht Gegenstand des zu vergebenden Auftrags. Das Genehmigungsverfahren läuft derzeit, die Erteilung der Genehmigung wird derzeit vor Auftragsvergabe erwartet. Die zu vergebenden Leistungen ab Lph. 5 haben auf den erbrachten Leistungen der Leistungsphasen 1-4 aufzusetzen. Bereits geschlossene oder vorbereitete Wärmelieferungsverträge sind zu berücksichtigen. Es ist eine wirtschaftlich optimierte Planung (insbesondere auch im Hinblick auf das EEG oder sonstige Bestimmungen) zu erstellen und umzusetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen
Menge oder Umfang:
Gegenstand des im Verhandlungsverfahrens nach SektVO zu erteilenden Auftrags sind die Leistungen der Planung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 2, 4, 5, 7 gemäß § 51 Abs. 2 HOAI, Leistungsphasen 5-9, für den Umbau der Müllverbrennungsanlage in ein Biomasseheizkraftwerk. Die Leistungen sind der Honorarzone II gemäß § 54 Abs. 2 HOAI zugeordnet.Die Leistungen beinhalten (stufenweise) insbesondere die Ausführungsplanung, Vorbereitung der und Mitwirkung bei der Vergabe, Bau-, Montage-, Inbetriebnahme- und Probebetriebsüberwachung, Überwachung der Leistungsmessungen und Leistungs-/Garantienachweise, Schnittstellenbearbeitung und -koordination, Objektbetreuung und Dokumentation.Mit Vertragsschluss wird zunächst die Leistungsphase 5 vergeben. Option des Auftraggebers zur stufenweisen Weiterbeauftragung bis einschließlich Leistungsphase 9, nach Wahl des AG auch nur mit Teilleistungen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Übertragung weiterer Leistungen besteht jedoch nicht.
Gegenstand des im Verhandlungsverfahrens nach SektVO zu erteilenden Auftrags sind die Leistungen der Planung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 2, 4, 5, 7 gemäß § 51 Abs. 2 HOAI, Leistungsphasen 5-9, für den Umbau der Müllverbrennungsanlage in ein Biomasseheizkraftwerk. Die Leistungen sind der Honorarzone II gemäß § 54 Abs. 2 HOAI zugeordnet.Die Leistungen beinhalten (stufenweise) insbesondere die Ausführungsplanung, Vorbereitung der und Mitwirkung bei der Vergabe, Bau-, Montage-, Inbetriebnahme- und Probebetriebsüberwachung, Überwachung der Leistungsmessungen und Leistungs-/Garantienachweise, Schnittstellenbearbeitung und -koordination, Objektbetreuung und Dokumentation.Mit Vertragsschluss wird zunächst die Leistungsphase 5 vergeben. Option des Auftraggebers zur stufenweisen Weiterbeauftragung bis einschließlich Leistungsphase 9, nach Wahl des AG auch nur mit Teilleistungen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Übertragung weiterer Leistungen besteht jedoch nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Postanschrift: Christoph-Dorner-Str. 9
Postleitzahl: 84028
Postort: Landshut
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-landshut.de🌏
E-Mail: j.baron@stadtwerke-landshut.de📧
Telefon: +49 8711436-2500📞
Fax: +49 8711436-2040 📠
(1) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden (geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 3):
Auswahlkriterien für die Auswahl der 3 Teilnehmer: Die 3 Bewerber mit der höchsten Bewertung nach folgender Matrix werden zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert:
a) Referenzen des Bewerbers gemäß Ziffer III.2.3 (7): je zulässiger Referenz werden bis zu 3 Punkte wie folgt vergeben: 3 Punkte: gut, 2 Punkte: befriedigend, 1 Punkt: ausreichend, 0 Punkte: ungenügend/nicht wertbar; insgesamt sind also für maximal 5 Referenzprojekte maximal 15 Punkte erzielbar; Maßstab für die Bewertung ist die Vergleichbarkeit des jeweiligen Referenzprojekts mit dem unter II.1.5 genannten Auftragsgegenstand.
b) Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gemäß Ziffer III.2.3 (8): je zulässiger Referenz werden bis zu 3 Punkte wie folgt vergeben: 3 Punkte: gut, 2 Punkte: befriedigend, 1 Punkt: ausreichend, 0 Punkte: ungenügend/nicht wertbar; insgesamt sind also für maximal 4 Referenzprojekte (2 PL, 2 stv. PL) maximal 12 Punkte erzielbar; Maßstab für die Bewertung ist die Vergleichbarkeit des jeweiligen Referenzprojekts mit dem unter II.1.5 genannten Auftragsgegenstand.
Ergibt sich auf Basis der Summe der Gesamtpunktzahl aus vorstehend a) und b) keine Punktdifferenz zwischen den Teilnehmern auf Platz 3 und Platz 4 (ff.), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser gleich bepunkteten Gruppe durch Losentscheid zwischen den Teilnehmern mit gleicher Punktzahl (Beispiel: 3 Teilnehmer ab Platz 3 haben gleiche Punktzahl, es gibt also dreimal Platz 3 und dann erst wieder Platz 6; der 3. Platz wird dann zwischen diesen 3 punktgleichen Bewerbern ausgelost). Liegen weniger als 3 geeignete Bewerber vor, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren mit den geeigneten Teilnehmern weiterzuführen.
(2) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden über die in der Bekanntmachung und im Bewerbungsformular bekannt gegebenen Informationen keine weiteren Informationen an die Teilnehmer erteilt.
(3) Anfragen sind schriftlich oder per Email zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder den in I.1 genannten Stellen werden nicht entgegengenommen.
(4) Eine Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb (Teilnahmeantrag) ist nur mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars möglich. Teilnahmeanträge, für die nicht das Bewerbungsformular verwendet wird, werden ausgeschlossen. Das Bewerbungsformular ist bei der in I.1 genannten Stelle anzufordern.
(5) Der Teilnahmeantrag ist in Papierform in einem verschlossenen Umschlag und als Teilnahmeantrag gekennzeichnet bei der in I.1 genannten Stelle fristgerecht (Ziffer IV.3.4) abzugeben (das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend).
(6) Eine unvollständige oder verspätete Einreichung führt – unbeschadet sonstiger Ausschlussgründe – zum Ausschluss aus dem Verfahren.
(7) Elektronisch (E-Mail, E-Brief, Computer-Fax o. ä.), per Telefon oder per Telefax übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
(8) Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
(9) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(10) Mehrfachbewerbungen von Einzelbewerbern oder Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss sämtlicher Teilnahmeanträge, an denen dieser Einzelbewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist.
(11) Wahrheitswidrige Angaben des Bewerbers führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.
(12) Im Zuge der Vorbereitung und Erarbeitung der Genehmigungsplanung wurden von einem Planer bereits Planungsleistungen der Planung Anlagentechnik bis zur Genehmigungsplanung erbracht. Die von diesem Unternehmen erstellten Unterlagen werden im Zuge des Verhandlungsverfahrens – im Falle der Beteiligung dieses Unternehmens – zum Ausgleich von etwaigen Informationsvorsprüngen dieses Unternehmens allen zu Verhandlungen aufgeforderten Bewerbern zur Einsichtnahme beim Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
(13) Die in II.3) genannte Frist bezieht sich auf die Fertigstellung der Lph. 8. Darüber hinaus wird insbesondere die Fertigstellung der Fernwärmeauskopplung im September 2012 sicherzustellen sein.
(14) Soweit sich der Bewerber in Bezug auf die in III.2.2) und III.2.3) dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen auf die Kapazitäten Dritter (z. B. Gesellschafter, verbundene Unternehmen, Nachunternehmer) stützt, sind mit dem Teilnahmeantrag die geforderten Nachweise und Erklärungen bezogen auf den jeweiligen Dritten sowie der Nachweis zu erbringen, dass dem Bewerber die Mittel des Dritten für den Auftrag zur Verfügung stehen, § 20 Abs. 3 SektVO.
(15) Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Stadtrats der Stadt Landshut vom 21.10.2011, mit dem abschließend auf Basis der derzeit noch laufenden Vorbereitungsplanungen und -berechnungen über die Realisierung des Projekts entschieden wird.
(16) Die Frist unter IV. 3. 4) ist aufgrund der Bekanntmachung über die Beschleunigung von Vergabeverfahren in den Jahren 2009 und 2010 vom 3.3.2009 (AllMBl S.107, StAnz Nr. 10), geändert durch Bekanntmachung vom 23.11.2010 (AllMBl S. 393, StAnz Nr. 48), die durch Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 8.6.2011, Az.: G 48/10 (AllMBl Nr. 6 vom 29.6.2011, S. 207) erneut verlängert wurde bis 31.12.2011, verkürzt gewählt.
(1) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden (geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 3):
Auswahlkriterien für die Auswahl der 3 Teilnehmer: Die 3 Bewerber mit der höchsten Bewertung nach folgender Matrix werden zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert:
a) Referenzen des Bewerbers gemäß Ziffer III.2.3 (7): je zulässiger Referenz werden bis zu 3 Punkte wie folgt vergeben: 3 Punkte: gut, 2 Punkte: befriedigend, 1 Punkt: ausreichend, 0 Punkte: ungenügend/nicht wertbar; insgesamt sind also für maximal 5 Referenzprojekte maximal 15 Punkte erzielbar; Maßstab für die Bewertung ist die Vergleichbarkeit des jeweiligen Referenzprojekts mit dem unter II.1.5 genannten Auftragsgegenstand.
b) Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gemäß Ziffer III.2.3 (8): je zulässiger Referenz werden bis zu 3 Punkte wie folgt vergeben: 3 Punkte: gut, 2 Punkte: befriedigend, 1 Punkt: ausreichend, 0 Punkte: ungenügend/nicht wertbar; insgesamt sind also für maximal 4 Referenzprojekte (2 PL, 2 stv. PL) maximal 12 Punkte erzielbar; Maßstab für die Bewertung ist die Vergleichbarkeit des jeweiligen Referenzprojekts mit dem unter II.1.5 genannten Auftragsgegenstand.
Ergibt sich auf Basis der Summe der Gesamtpunktzahl aus vorstehend a) und b) keine Punktdifferenz zwischen den Teilnehmern auf Platz 3 und Platz 4 (ff.), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser gleich bepunkteten Gruppe durch Losentscheid zwischen den Teilnehmern mit gleicher Punktzahl (Beispiel: 3 Teilnehmer ab Platz 3 haben gleiche Punktzahl, es gibt also dreimal Platz 3 und dann erst wieder Platz 6; der 3. Platz wird dann zwischen diesen 3 punktgleichen Bewerbern ausgelost). Liegen weniger als 3 geeignete Bewerber vor, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren mit den geeigneten Teilnehmern weiterzuführen.
(2) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden über die in der Bekanntmachung und im Bewerbungsformular bekannt gegebenen Informationen keine weiteren Informationen an die Teilnehmer erteilt.
(3) Anfragen sind schriftlich oder per Email zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder den in I.1 genannten Stellen werden nicht entgegengenommen.
(4) Eine Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb (Teilnahmeantrag) ist nur mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars möglich. Teilnahmeanträge, für die nicht das Bewerbungsformular verwendet wird, werden ausgeschlossen. Das Bewerbungsformular ist bei der in I.1 genannten Stelle anzufordern.
(5) Der Teilnahmeantrag ist in Papierform in einem verschlossenen Umschlag und als Teilnahmeantrag gekennzeichnet bei der in I.1 genannten Stelle fristgerecht (Ziffer IV.3.4) abzugeben (das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend).
(6) Eine unvollständige oder verspätete Einreichung führt – unbeschadet sonstiger Ausschlussgründe – zum Ausschluss aus dem Verfahren.
(7) Elektronisch (E-Mail, E-Brief, Computer-Fax o. ä.), per Telefon oder per Telefax übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
(8) Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
(9) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(10) Mehrfachbewerbungen von Einzelbewerbern oder Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss sämtlicher Teilnahmeanträge, an denen dieser Einzelbewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist.
(11) Wahrheitswidrige Angaben des Bewerbers führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.
(12) Im Zuge der Vorbereitung und Erarbeitung der Genehmigungsplanung wurden von einem Planer bereits Planungsleistungen der Planung Anlagentechnik bis zur Genehmigungsplanung erbracht. Die von diesem Unternehmen erstellten Unterlagen werden im Zuge des Verhandlungsverfahrens – im Falle der Beteiligung dieses Unternehmens – zum Ausgleich von etwaigen Informationsvorsprüngen dieses Unternehmens allen zu Verhandlungen aufgeforderten Bewerbern zur Einsichtnahme beim Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
(13) Die in II.3) genannte Frist bezieht sich auf die Fertigstellung der Lph. 8. Darüber hinaus wird insbesondere die Fertigstellung der Fernwärmeauskopplung im September 2012 sicherzustellen sein.
(14) Soweit sich der Bewerber in Bezug auf die in III.2.2) und III.2.3) dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen auf die Kapazitäten Dritter (z. B. Gesellschafter, verbundene Unternehmen, Nachunternehmer) stützt, sind mit dem Teilnahmeantrag die geforderten Nachweise und Erklärungen bezogen auf den jeweiligen Dritten sowie der Nachweis zu erbringen, dass dem Bewerber die Mittel des Dritten für den Auftrag zur Verfügung stehen, § 20 Abs. 3 SektVO.
(15) Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Stadtrats der Stadt Landshut vom 21.10.2011, mit dem abschließend auf Basis der derzeit noch laufenden Vorbereitungsplanungen und -berechnungen über die Realisierung des Projekts entschieden wird.
(16) Die Frist unter IV. 3. 4) ist aufgrund der Bekanntmachung über die Beschleunigung von Vergabeverfahren in den Jahren 2009 und 2010 vom 3.3.2009 (AllMBl S.107, StAnz Nr. 10), geändert durch Bekanntmachung vom 23.11.2010 (AllMBl S. 393, StAnz Nr. 48), die durch Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 8.6.2011, Az.: G 48/10 (AllMBl Nr. 6 vom 29.6.2011, S. 207) erneut verlängert wurde bis 31.12.2011, verkürzt gewählt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Die Bekanntmachung betrifft: Public_contract
Kurze Beschreibung:
I. Beschreibung des Anlagenbauobjekts:
Gegenstand des Auftrags ist die stufenweise Erbringung der Leistungen der Leistungsphasen 5-9 der Planung der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 2, 4, 5, 7 - Anlagentechnik – für den Umbau der Müllverbrennungsanlage (MVA) der Stadtwerke Landshut in ein Biomasseheizkraftwerk (BMHKW). Die nicht erforderlichen Anlagenteile werden durch den derzeitigen Anlagenbetreiber rückgebaut. Der AN hat sich mit diesem und dem für den Teilabbruch ausgewählten Unternehmen abzustimmen.
Gegenstand des Auftrags ist die stufenweise Erbringung der Leistungen der Leistungsphasen 5-9 der Planung der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 2, 4, 5, 7 - Anlagentechnik – für den Umbau der Müllverbrennungsanlage (MVA) der Stadtwerke Landshut in ein Biomasseheizkraftwerk (BMHKW). Die nicht erforderlichen Anlagenteile werden durch den derzeitigen Anlagenbetreiber rückgebaut. Der AN hat sich mit diesem und dem für den Teilabbruch ausgewählten Unternehmen abzustimmen.
Ziel des Vorhabens ist es, Wärme und Strom im Biomasseheizkraftwerk umweltgerecht zu erzeugen, den Strom einzuspeisen und die Wärme als Fernwärme über ein zu errichtendes Fernwärmenetz (nicht Gegenstand dieses Auftrags) an Vertragskunden des Auftraggebers zu liefern. Das Biomasseheizkraftwerk hat folgende Leistungsparameter erfüllen:
Ziel des Vorhabens ist es, Wärme und Strom im Biomasseheizkraftwerk umweltgerecht zu erzeugen, den Strom einzuspeisen und die Wärme als Fernwärme über ein zu errichtendes Fernwärmenetz (nicht Gegenstand dieses Auftrags) an Vertragskunden des Auftraggebers zu liefern. Das Biomasseheizkraftwerk hat folgende Leistungsparameter erfüllen:
Die Ausführung soll durch losweise nach Gewerken erfolgen.
Als Brennstoffe soll zunächst nur naturbelassenes Holz, welches aus der Landschaftspflege, dem Gartenbau und aus Waldrestholz gewonnen wird, zum Einsatz kommen. Dieser Brennstoff wird von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und der Landschaftspflege bezogen. Später kann dann Stroh (max 30 % der Feuerungswärmeleistung) als Brennstoff dazu kommen.
Als Brennstoffe soll zunächst nur naturbelassenes Holz, welches aus der Landschaftspflege, dem Gartenbau und aus Waldrestholz gewonnen wird, zum Einsatz kommen. Dieser Brennstoff wird von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und der Landschaftspflege bezogen. Später kann dann Stroh (max 30 % der Feuerungswärmeleistung) als Brennstoff dazu kommen.
Bei der Anlage handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (siehe Nr. 1.2(a) Spalte 2 des Anhangs der 4. BImSchV für den Einsatz von Landschaftspflegematerial und naturbelassenem Holz bzw. Nr. 1.3 Spalte 2 des Anhangs der 4. BImSchV für die Zufeuerung von Stroh), da die Feuerungswärmeleistung mehr als 1 MW und weniger als 50 MW beträgt.
Bei der Anlage handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (siehe Nr. 1.2(a) Spalte 2 des Anhangs der 4. BImSchV für den Einsatz von Landschaftspflegematerial und naturbelassenem Holz bzw. Nr. 1.3 Spalte 2 des Anhangs der 4. BImSchV für die Zufeuerung von Stroh), da die Feuerungswärmeleistung mehr als 1 MW und weniger als 50 MW beträgt.
In der Feuerungsanlage sollen jährlich ca. 60 000 t/a Biomasse als Brennstoff eingesetzt werden.
Der erzeugte Dampf wird zum Teil aus der Turbine ausgekoppelt, um das Fernwärmenetz zu versorgen. Die Dampfturbine treibt einen Generator an. Die erzeugte Strommenge wird in das öffentliche Netz der Stadtwerke Landshut eingespeist und entsprechend dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ vergütet. Die bei der Verbrennung entstehenden Rauchgase werden in einer nachgeschalteten Rauchgasreinigungsanlage gereinigt.
Der erzeugte Dampf wird zum Teil aus der Turbine ausgekoppelt, um das Fernwärmenetz zu versorgen. Die Dampfturbine treibt einen Generator an. Die erzeugte Strommenge wird in das öffentliche Netz der Stadtwerke Landshut eingespeist und entsprechend dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ vergütet. Die bei der Verbrennung entstehenden Rauchgase werden in einer nachgeschalteten Rauchgasreinigungsanlage gereinigt.
Die Versorgung der Anlage mit Brennstoff erfolgt per LKW, ebenso der Abtransport der Aschen. Das Transportaufkommen liegt bei ca. 12 - 16 LKW pro Werktag. Der Brennstoff wird mittels LKW oder Traktor mit Anhänger am Gelände angeliefert und einer Wareneingangskontrolle sowie Beprobung unterzogen. Die angelieferte Biomasse wird im ehemaligen Müllbunker und auf dem angrenzenden Lagerplatz zwischengelagert.
Die Versorgung der Anlage mit Brennstoff erfolgt per LKW, ebenso der Abtransport der Aschen. Das Transportaufkommen liegt bei ca. 12 - 16 LKW pro Werktag. Der Brennstoff wird mittels LKW oder Traktor mit Anhänger am Gelände angeliefert und einer Wareneingangskontrolle sowie Beprobung unterzogen. Die angelieferte Biomasse wird im ehemaligen Müllbunker und auf dem angrenzenden Lagerplatz zwischengelagert.
Der Brennstoffbunker ist ca. 31,5m lang, 7 m breit und 8 m tief und besitzt bei Befüllung bis Entladeniveau (Kote + 0 m) ein Fassungsvermögen von etwa 1 800 m³. Der Bunker verfügt über sieben, durch Hebetore verschließbare, Entladestellen.
Anschließend wird der Brennstoff mittels zwei Greiferkranen entweder direkt in den Einfülltrichter des Kessels aufgegeben oder im Brennstoffbunker zur Lagerung weiter aufgeschichtet. Jeder der Krane besitzt einen 2-Schalengreifer mit einem Fassungsvermögen von etwa 2,25 m³.
Anschließend wird der Brennstoff mittels zwei Greiferkranen entweder direkt in den Einfülltrichter des Kessels aufgegeben oder im Brennstoffbunker zur Lagerung weiter aufgeschichtet. Jeder der Krane besitzt einen 2-Schalengreifer mit einem Fassungsvermögen von etwa 2,25 m³.
Die Krane sind bereits mit einer Brennstoffwiegeeinrichtung ausgerüstet, um den Brennstoffdurchsatz gewichtsmäßig kontrollieren zu können. Die Ansteuerung der Krane zu den Einfülltrichtern erfolgt automatisch.
Die Aufgabe in die Trichter wird mit einer Videokamera über einen Monitor in der Warte vom Kranführer überwacht.
Durch den Einfüllschacht, dessen unterer Teil wassergekühlt ist, um ihn gegen Überhitzung beim evtl. Durchschlagen des Feuers zu schützen, gelangt der Brennstoff auf den Dosierapparat (Brennstoffstößel).
Den Luftabschluss des Feuerraumes gegenüber der Atmosphäre bildet die Brennstofffüllung im Schacht, beim An- und Abfahren kann der Schacht durch einen Schiebeverschluss abgeschlossen werden.
Bei Bedarf soll Biomasse auf dem Lagerplatz zwischengelagert werden. Die Biomasse wird dort nach Bedarf zerkleinert (mobiler Hacker) und mittels LKW in den Brennstoffbunker verbracht.
Das Grundstück der derzeitigen Müllverbrennungsanlage (MVA) befindet sich im östlichen Randbereich des Stadtgebietes der Stadt Landshut umgeben von den Ortsteilen Schönbrunn im Südwesten, Lurzenhof im Südosten und Auloh im Nordosten. Das Grundstück liegt auf einer Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 620/36 Gemarkung Ergolding/Ohu und umfasst eine Fläche von ca. 46.406 m². Die Zufahrt zur Anlage erfolgt über die Straße „Am Lurzenhof“. Für Kleinverkehr besteht eine Zufahrt über die Untere Auenstraße.
Das Grundstück der derzeitigen Müllverbrennungsanlage (MVA) befindet sich im östlichen Randbereich des Stadtgebietes der Stadt Landshut umgeben von den Ortsteilen Schönbrunn im Südwesten, Lurzenhof im Südosten und Auloh im Nordosten. Das Grundstück liegt auf einer Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 620/36 Gemarkung Ergolding/Ohu und umfasst eine Fläche von ca. 46.406 m². Die Zufahrt zur Anlage erfolgt über die Straße „Am Lurzenhof“. Für Kleinverkehr besteht eine Zufahrt über die Untere Auenstraße.
II. Beschreibung des Auftrags:
Gegenstand des im Verhandlungsverfahrens nach SektVO zu erteilenden Auftrags sind die Leistungen der Planung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 2, 4, 5, 7 gemäß § 51 Abs. 2 HOAI, Leistungsphasen 5-9, für den Umbau der Müllverbrennungsanlage in ein Biomasseheizkraftwerk. Die Leistungen sind der Honorarzone II gemäß § 54 Abs. 2 HOAI zugeordnet.
Gegenstand des im Verhandlungsverfahrens nach SektVO zu erteilenden Auftrags sind die Leistungen der Planung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 2, 4, 5, 7 gemäß § 51 Abs. 2 HOAI, Leistungsphasen 5-9, für den Umbau der Müllverbrennungsanlage in ein Biomasseheizkraftwerk. Die Leistungen sind der Honorarzone II gemäß § 54 Abs. 2 HOAI zugeordnet.
Die Leistungen beinhalten (stufenweise) insbesondere die Ausführungsplanung, Vorbereitung der und Mitwirkung bei der Vergabe, Bau-, Montage-, Inbetriebnahme- und Probebetriebsüberwachung, Überwachung der Leistungsmessungen und Leistungs-/ Garantienachweise, Schnittstellenbearbeitung und -koordination, Objektbetreuung und Dokumentation.
Die Leistungen beinhalten (stufenweise) insbesondere die Ausführungsplanung, Vorbereitung der und Mitwirkung bei der Vergabe, Bau-, Montage-, Inbetriebnahme- und Probebetriebsüberwachung, Überwachung der Leistungsmessungen und Leistungs-/ Garantienachweise, Schnittstellenbearbeitung und -koordination, Objektbetreuung und Dokumentation.
Die Planungs- und Überwachungsleistungen betreffen dabei – unter Aufteilung auf die Anlagengruppen gem. § 51 Abs. 2 HOAI und Angabe der jeweiligen anrechenbaren Kosten je Anlagengruppe – insbesondere:
— Änderungen an der Dampfkesselanlage (Erweiterung um einen Ekonomizer, Nachrüstung eines SNCR, Erhöhung der Dampfleistung),
— Änderungen am Wasser-Dampf-Kreislauf und der verbindenden Rohrleitungen (Frischdampfleitungen, Entnahmedampfleitungen, Kondensatleitungen mit Armaturen),
— Ggf. Anpassungen an die Luftkondensatoranlage und sonstigen technischem Equipment,
— Realisierung einer Fernwärmeauskopplung (Heizkondensatoren, Fernwärmepumpen, Druckhaltung),
— Integration eines Reservesystem,
— Ggf. Anpassungen an der Rauchgasreinigungsanlage und Kaminanlage.
Die Leistungen der Leistungsphasen 1-4 sind bis zum Abschluss des Verfahrens im Wesentlichen schon erbracht. Ihre Erbringung ist also nicht Gegenstand des zu vergebenden Auftrags. Das Genehmigungsverfahren läuft derzeit, die Erteilung der Genehmigung wird derzeit vor Auftragsvergabe erwartet. Die zu vergebenden Leistungen ab Lph. 5 haben auf den erbrachten Leistungen der Leistungsphasen 1-4 aufzusetzen. Bereits geschlossene oder vorbereitete Wärmelieferungsverträge sind zu berücksichtigen. Es ist eine wirtschaftlich optimierte Planung (insbesondere auch im Hinblick auf das EEG oder sonstige Bestimmungen) zu erstellen und umzusetzen.
Die Leistungen der Leistungsphasen 1-4 sind bis zum Abschluss des Verfahrens im Wesentlichen schon erbracht. Ihre Erbringung ist also nicht Gegenstand des zu vergebenden Auftrags. Das Genehmigungsverfahren läuft derzeit, die Erteilung der Genehmigung wird derzeit vor Auftragsvergabe erwartet. Die zu vergebenden Leistungen ab Lph. 5 haben auf den erbrachten Leistungen der Leistungsphasen 1-4 aufzusetzen. Bereits geschlossene oder vorbereitete Wärmelieferungsverträge sind zu berücksichtigen. Es ist eine wirtschaftlich optimierte Planung (insbesondere auch im Hinblick auf das EEG oder sonstige Bestimmungen) zu erstellen und umzusetzen.
Menge oder Umfang:
Gegenstand des im Verhandlungsverfahrens nach SektVO zu erteilenden Auftrags sind die Leistungen der Planung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 2, 4, 5, 7 gemäß § 51 Abs. 2 HOAI, Leistungsphasen 5-9, für den Umbau der Müllverbrennungsanlage in ein Biomasseheizkraftwerk. Die Leistungen sind der Honorarzone II gemäß § 54 Abs. 2 HOAI zugeordnet.
Gegenstand des im Verhandlungsverfahrens nach SektVO zu erteilenden Auftrags sind die Leistungen der Planung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 2, 4, 5, 7 gemäß § 51 Abs. 2 HOAI, Leistungsphasen 5-9, für den Umbau der Müllverbrennungsanlage in ein Biomasseheizkraftwerk. Die Leistungen sind der Honorarzone II gemäß § 54 Abs. 2 HOAI zugeordnet.
Die Leistungen beinhalten (stufenweise) insbesondere die Ausführungsplanung, Vorbereitung der und Mitwirkung bei der Vergabe, Bau-, Montage-, Inbetriebnahme- und Probebetriebsüberwachung, Überwachung der Leistungsmessungen und Leistungs-/Garantienachweise, Schnittstellenbearbeitung und -koordination, Objektbetreuung und Dokumentation.
Die Leistungen beinhalten (stufenweise) insbesondere die Ausführungsplanung, Vorbereitung der und Mitwirkung bei der Vergabe, Bau-, Montage-, Inbetriebnahme- und Probebetriebsüberwachung, Überwachung der Leistungsmessungen und Leistungs-/Garantienachweise, Schnittstellenbearbeitung und -koordination, Objektbetreuung und Dokumentation.
Mit Vertragsschluss wird zunächst die Leistungsphase 5 vergeben. Option des Auftraggebers zur stufenweisen Weiterbeauftragung bis einschließlich Leistungsphase 9, nach Wahl des AG auch nur mit Teilleistungen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Übertragung weiterer Leistungen besteht jedoch nicht.
Mit Vertragsschluss wird zunächst die Leistungsphase 5 vergeben. Option des Auftraggebers zur stufenweisen Weiterbeauftragung bis einschließlich Leistungsphase 9, nach Wahl des AG auch nur mit Teilleistungen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Übertragung weiterer Leistungen besteht jedoch nicht.
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung gem. II.2.1.
Dauer: 17 Monate
Referenznummer: Swla-bmhkw
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landshut.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
(1) Erklärung, dass die verfahrensgegenständlichen Dienstleistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden;
(2) Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen des Bewerbers mit anderen Unternehmen bestehen;
(3) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet, insbesondere ob und ggf. welchen Teil des Auftrags der Bewerber im Auftragsfall an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt;
(3) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet, insbesondere ob und ggf. welchen Teil des Auftrags der Bewerber im Auftragsfall an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt;
(4) Erklärung zu Ausschlusskriterien gemäß § 21 Abs. 1 oder Abs. 4 Nr. 1-5 SektVO.
Fehlende, unvollständige, nicht korrekte oder nicht eindeutige Nachweise und Erklärungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Für Bewerbergemeinschaften gilt: Die unter dieser Ziffer III.2.1) dieser Bekanntmachung verlangten Nachweise, Erklärungen etc. sind von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Eine Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb (Teilnahmeantrag) ist nur mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars möglich. Teilnahmeanträge, für die nicht das Bewerbungsformular verwendet wird, werden ausgeschlossen. Das Bewerbungsformular ist bei der in I.1 genannten Stelle anzufordern.
Eine Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb (Teilnahmeantrag) ist nur mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars möglich. Teilnahmeanträge, für die nicht das Bewerbungsformular verwendet wird, werden ausgeschlossen. Das Bewerbungsformular ist bei der in I.1 genannten Stelle anzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
(5) Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen der letzten 3 Kalenderjahre (2008, 2009, 2010), jeweils in EUR brutto.
Unter entsprechende Dienstleistungen sind solche der Planung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 2, 4, 5, 7 gem. § 51 Abs. 2 Nr. 2, 4, 5, 7 HOAI 2009 bzw. der entsprechenden Anlagengruppen nach § 68 HOAI 1996 zu verstehen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Kalenderjahr zu addieren und die Summe ist je Kalenderjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für entsprechende Dienstleistungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Kalenderjahr zu addieren und die Summe ist je Kalenderjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für entsprechende Dienstleistungen.
Fehlende, unvollständige, nicht korrekte oder nicht eindeutige Nachweise und Erklärungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Eine Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb (Teilnahmeantrag) ist nur mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars möglich. Teilnahmeanträge, für die nicht das Bewerbungsformular verwendet wird, werden ausgeschlossen. Das Bewerbungsformular ist bei der in I.1 genannten Stelle anzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eine Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb (Teilnahmeantrag) ist nur mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars möglich. Teilnahmeanträge, für die nicht das Bewerbungsformular verwendet wird, werden ausgeschlossen. Das Bewerbungsformular ist bei der in I.1 genannten Stelle anzufordern.
Für Bewerbergemeinschaften gilt: Die unter dieser Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung verlangten Nachweise, Erklärungen etc. sind von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
(6) Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Kalenderjahren (2008, 2009, 2010) fest angestellten Beschäftigten und die Anzahl der fest angestellten (bzw. geschäftsinhabenden) Führungskräfte in den letzten 3 Kalenderjahren (2008, 2009, 2010) ersichtlich ist. Mindestanforderung ist eine Summe von mindestens 5 fest angestellten (bzw. geschäftsinhabenden) Beschäftigten / Führungskräften mit Abschluss gemäß Ziffer III.3.1 der Bekanntmachung im Durchschnitt der letzten 3 Kalenderjahre (2008, 2009, 2010). Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Mittel der Beschäftigten der Mitglieder pro Kalenderjahr zu addieren und die Summe ist je Kalenderjahr unter Mittel der Beschäftigten (Zahl) anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweilige Zahl der Führungskräfte sowie die Gesamtzahl.
(6) Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Kalenderjahren (2008, 2009, 2010) fest angestellten Beschäftigten und die Anzahl der fest angestellten (bzw. geschäftsinhabenden) Führungskräfte in den letzten 3 Kalenderjahren (2008, 2009, 2010) ersichtlich ist. Mindestanforderung ist eine Summe von mindestens 5 fest angestellten (bzw. geschäftsinhabenden) Beschäftigten / Führungskräften mit Abschluss gemäß Ziffer III.3.1 der Bekanntmachung im Durchschnitt der letzten 3 Kalenderjahre (2008, 2009, 2010). Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Mittel der Beschäftigten der Mitglieder pro Kalenderjahr zu addieren und die Summe ist je Kalenderjahr unter Mittel der Beschäftigten (Zahl) anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweilige Zahl der Führungskräfte sowie die Gesamtzahl.
(7) Nachweise über bis zu 5 vergleichbare Referenzprojekte des Bewerbers in den letzten 5 Kalenderjahren (2006, 2007, 2008, 2009, 2010). Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die vorgenannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden.
(7) Nachweise über bis zu 5 vergleichbare Referenzprojekte des Bewerbers in den letzten 5 Kalenderjahren (2006, 2007, 2008, 2009, 2010). Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die vorgenannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden.
Es werden nur die vom Bewerber im Bewerbungsformular an vorgegebener Stelle jeweils mit allen dort geforderten Angaben genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Spalte ist nur max. 1 Referenzprojekt anzugeben. Je Referenzprojekt darf zusätzlich eine Projektbeschreibung auf maximal 1 DIN A 4 Seite (als Anlage zu diesem Bewerbungsformular) erfolgen. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z.B. auch in allgemeine Bürobroschüren, Referenzlisten o.ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Es werden nur die vom Bewerber im Bewerbungsformular an vorgegebener Stelle jeweils mit allen dort geforderten Angaben genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Spalte ist nur max. 1 Referenzprojekt anzugeben. Je Referenzprojekt darf zusätzlich eine Projektbeschreibung auf maximal 1 DIN A 4 Seite (als Anlage zu diesem Bewerbungsformular) erfolgen. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z.B. auch in allgemeine Bürobroschüren, Referenzlisten o.ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Die demnach zu berücksichtigenden Referenzprojekte werden nur gewertet, wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind. Mindestanforderungen an die Referenzprojekte sind:
a. Planungsleistungen bezogen sich auf Neu- oder Umbau eines Dampfkraftwerks.
b. elektrische Leistung des Dampfkraftwerks: mindestens 1 MWel.
c. thermische Leistung des Dampfkraftwerks: mindestens 3 MWth.
d. (Um-) Baukosten des Dampfkraftwerks (ohne Fernwärmenetz) entsprechend Kostengruppen 300-400 der DIN 276: mindestens 3 Mio. € netto
e. je Referenzprojekt mindestens beauftragte Leistungsphasen: Leistungsphasen 5–8 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung an der Vergabe, Objektüberwachung);
f. je Referenzprojekt Projektstand bei Abgabe dieses Teilnahmeantrags: Leistungsphase 7 (Mitwirkung an der Vergabe) fertiggestellt
Erfüllt ein Referenzprojekt die Mindestanforderungen nicht, wird es nicht gewertet.
(8) Angabe der Namen des für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen zum Einsatz kommenden Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters mit jeweils Angabe der Berufserfahrung sowie der Berufserfahrung als Projektleiter/stv. Projektleiter sowie jeweils einem Nachweis über bis zu 2 vergleichbare Referenzprojekte in den letzten 5 Kalenderjahren (2006, 2007, 2008, 2009, 2010). Es darf - auch von einer Bewerbergemeinschaft - nur 1 Projektleiter und 1 stellvertretender Projektleiter benannt werden.
(8) Angabe der Namen des für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen zum Einsatz kommenden Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters mit jeweils Angabe der Berufserfahrung sowie der Berufserfahrung als Projektleiter/stv. Projektleiter sowie jeweils einem Nachweis über bis zu 2 vergleichbare Referenzprojekte in den letzten 5 Kalenderjahren (2006, 2007, 2008, 2009, 2010). Es darf - auch von einer Bewerbergemeinschaft - nur 1 Projektleiter und 1 stellvertretender Projektleiter benannt werden.
Es werden nur die vom Bewerber im Bewerbungsformular an vorgegebener Stelle jeweils mit allen dort geforderten Angaben genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenzprojekt darf zusätzlich eine Projektbeschreibung auf maximal 1 DIN A 4 Seite (als Anlage zu diesem Bewerbungsformular) erfolgen. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z.B. auch in allgemeine Bürobroschüren, Referenzlisten o.ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Es werden nur die vom Bewerber im Bewerbungsformular an vorgegebener Stelle jeweils mit allen dort geforderten Angaben genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenzprojekt darf zusätzlich eine Projektbeschreibung auf maximal 1 DIN A 4 Seite (als Anlage zu diesem Bewerbungsformular) erfolgen. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z.B. auch in allgemeine Bürobroschüren, Referenzlisten o.ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Die demnach zu berücksichtigenden Referenzprojekte werden nur gewertet, wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind. Mindestanforderungen an die Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sind:
a. Planungsleistungen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters betreffen Neu- oder Umbau eines Dampfkraftwerks.
e. je Referenzprojekt mindestens vom Projektleiter (für Referenzprojekte des Projektleiters) bzw. vom stellvertretenden Projektleiter (für Referenzprojekte des stv. Projektleiters) erbrachte oder zu erbringende Leistungsphasen: Leistungsphasen 5–8 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung an der Vergabe, Objektüberwachung);
e. je Referenzprojekt mindestens vom Projektleiter (für Referenzprojekte des Projektleiters) bzw. vom stellvertretenden Projektleiter (für Referenzprojekte des stv. Projektleiters) erbrachte oder zu erbringende Leistungsphasen: Leistungsphasen 5–8 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung an der Vergabe, Objektüberwachung);
f. je Referenzprojekt Projektstand bei Abgabe dieses Teilnahmeantrags: Leistungsphase 7 (Mitwirkung an der Vergabe) fertiggestellt.
g. Das jeweilige Referenzprojekt wurde/wird vom benannten Projektleiter ebenfalls als Projektleiter und vom benannten stellvertretenden Projektleiter als Projektleiter oder ebenfalls als stellvertretender Projektleiter durchgeführt.
(9) Nachweise über die Berufszulassung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters in Kopie.
Fehlende, unvollständige, nicht korrekte oder nicht eindeutige Nachweise und Erklärungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Eine Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb (Teilnahmeantrag) ist nur mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars möglich. Teilnahmeanträge, für die nicht das Bewerbungsformular verwendet wird, werden ausgeschlossen. Das Bewerbungsformular ist bei der in I.1 genannten Stelle anzufordern.
Eine Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb (Teilnahmeantrag) ist nur mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars möglich. Teilnahmeanträge, für die nicht das Bewerbungsformular verwendet wird, werden ausgeschlossen. Das Bewerbungsformular ist bei der in I.1 genannten Stelle anzufordern.
Für Bewerbergemeinschaften gilt: Die unter dieser Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung verlangten Nachweise, Erklärungen etc. sind von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden und von mindestens 2 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens; die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden und von mindestens 2 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens; die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Abschlagszahlungen nach Zahlungsplan gem. Vertrag.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Ja.
Teilnahmeberechtigt sind:
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen
Befähigungsnachweis als Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist;
2. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/ Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person oder der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Person gestellten Anforderungen (nach Ziffer 1) erfüllen;
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
2. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/ Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person oder der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Person gestellten Anforderungen (nach Ziffer 1) erfüllen;
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an die natürliche Person (nach Ziffer 1 bis 2) gestellt werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Landshut
Haupttätigkeit: Production_transport_distribution_gas_heat
Electricity
Water
Urban_railway_tramway_trolleybus_bus_services
Kontakt
Kontaktperson: Stadtwerke Landshut
Jürgen Baron
Name: Kaufmann Lutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Brienner Str. 29 - Palais am Obelisk
Postort: München
Postleitzahl: 80333
Kontaktperson: Herrn Rechtsanwalt Dr. Mathias Mantler
Telefon: +49 89544147-0📞
E-Mail: bmhkw@kaufmannlutz.com📧
Fax: +49 89544147-99 📠
URL für weitere Informationen: www.kaufmannlutz.com🌏
URL der Dokumente: www.kaufmannlutz.com🌏
URL der Teilnahme: www.kaufmannlutz.com🌏
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2011/S 177-290906 (2011-09-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-01-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge