Planungsleistungen Technische Ausrüstung Gebäude (TGA) im Rahmen der Erweiterung und Modernisierung der Holstenhallen Neumünster. Bezogen auf die Leistungsphasen des Leistungsbilds der Technischen Ausrüstung Gebäude nach § 53 HOAI handelt es sich um die Leistungen ab der Leistungsphase 2 (Vorplanung - anteilig) bis 9 (Objektbetreuung und Dokumentation). Der Auftraggeber hat bereits einen gesonderten Auftrag zur Erstellung eines gewerkeübergreifenden Gesamtkonzepts ausgeschrieben (ABl. EU 2011/S 24-038965). Auf jenem Gesamtkonzept soll die hier zu vergebende Planungsleistung TGA aufbauen. Die Auftraggeberin, eine 100 %-Tochtergesellschaft der Stadt Neumünster, betreibt des Messe- und Veranstaltungszentrum Holstenhallen. Dieses soll erweitert und modernisiert werden, und zwar unter Einsatz von öffentlichen Mitteln einerseits der Stadt Neumünster, andererseits von öffentlichen Zuwendungen aus dem Zukunftsprogramm Wirtschaft des Landes Schleswig-Holstein. Die Bestandsgebäude (3 Hallen und 2 Foyers) der Holstenhallen sollen umfangreich modernisiert (ca. 10 200 qm BGF) und zum Teil erweitert (ca. 1 150 qm BGF) werden. Ein Teil (ca. 240 qm BGF) soll rückgebaut werden. Die bestehenden Hauptnutz- und Nebennutzflächen sollen in einen Zustand versetzt werden, der einen wirtschaftlichen Betrieb und eine flexible Nutzung (z.B. Reit-, Sport-, Musik-, Messeveranstaltungen) gewährleistet. Außerdem soll eine weitere Halle (ca. 4 200 qm BGF) durch entsprechende Ergänzung der vorhandenen gebäudetechnischen Anlagen (Entrauchung und Zuluft) zukünftig als Versammlungsstätte genutzt werden können. In die zu planenden Maßnahmen sind insbesondere die Belange des Denkmalschutzes, des Brandschutzes sowie nach Möglichkeit die Genehmigung als Versammlungsstätten einzubeziehen. Die Durchführung ist abschnittsweise und bei laufendem Betrieb vorgesehen. Das Bauvolumen des Vorhabens wird auf ca. 24 000 000 EUR netto geschätzt, sofern es komplett umgesetzt wird, eine Reduzierung für den Fall, dass eine öffentliche Förderung durch das Land nicht gewährt wird, bleibt vorbehalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-06-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-05-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Siehe II.1.5.Die Leistungserbringung erfolgt unter dem Vorbehalt stufenweiser Beauftragung im Hinblick auf Leistungsphasen und Bauabschnitte.Architektenleistungen der Objektplanung sowie fachplanerische Leistungen der Tragwerksplanung sind nicht Gegenstand des vorliegenden Auftrags.
Siehe II.1.5.Die Leistungserbringung erfolgt unter dem Vorbehalt stufenweiser Beauftragung im Hinblick auf Leistungsphasen und Bauabschnitte.Architektenleistungen der Objektplanung sowie fachplanerische Leistungen der Tragwerksplanung sind nicht Gegenstand des vorliegenden Auftrags.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Justus-von-Liebig-Str. 2-4
Postleitzahl: 24537
Postort: Neumünster
Kontakt
Internetadresse: http://www.holstenhallen.com🌏
E-Mail: hauke.hertrich@holstenhallen.com📧
Telefon: +49 4321910-103📞
Fax: +49 4321910-114 📠
Das vorliegende Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Vergabebekanntmachung) auf der Grundlage der VOF 2009 geführt. Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Die Unterlagen sollen gemäß der Struktur und der Nummerierung der Bekanntmachung eingereicht werden.
Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2 genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von I.1 und IV.3.3 sind zuvor nicht erhältlich.
— Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag VOF-Verfahren Gesamtkonzept TGA Erweiterung Holstenhallen. Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um der Vergabestelle die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen.
Für den Fall, dass ordnungsgemäße Teilnahmeanträge bzw. im weiteren Verlauf den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen oder sonst wichtige Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag) vorbehalten.
Zu II.3: Die angegebene Dauer des Auftrags stellt eine Schätzung dar und unterliegt der Verhandlung. Zu IV.3.4: Frist für den Eingang der Angebote (der ausgewählten Bieter): 9.8.2011.
Das vorliegende Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Vergabebekanntmachung) auf der Grundlage der VOF 2009 geführt. Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Die Unterlagen sollen gemäß der Struktur und der Nummerierung der Bekanntmachung eingereicht werden.
Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2 genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von I.1 und IV.3.3 sind zuvor nicht erhältlich.
— Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag VOF-Verfahren Gesamtkonzept TGA Erweiterung Holstenhallen. Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um der Vergabestelle die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen.
Für den Fall, dass ordnungsgemäße Teilnahmeanträge bzw. im weiteren Verlauf den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen oder sonst wichtige Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag) vorbehalten.
Zu II.3: Die angegebene Dauer des Auftrags stellt eine Schätzung dar und unterliegt der Verhandlung. Zu IV.3.4: Frist für den Eingang der Angebote (der ausgewählten Bieter): 9.8.2011.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen Technische Ausrüstung Gebäude (TGA) im Rahmen der Erweiterung und Modernisierung der Holstenhallen Neumünster. Bezogen auf die Leistungsphasen des Leistungsbilds der Technischen Ausrüstung Gebäude nach § 53 HOAI handelt es sich um die Leistungen ab der Leistungsphase 2 (Vorplanung - anteilig) bis 9 (Objektbetreuung und Dokumentation). Der Auftraggeber hat bereits einen gesonderten Auftrag zur Erstellung eines gewerkeübergreifenden Gesamtkonzepts ausgeschrieben (ABl. EU 2011/S 24-038965). Auf jenem Gesamtkonzept soll die hier zu vergebende Planungsleistung TGA aufbauen.
Planungsleistungen Technische Ausrüstung Gebäude (TGA) im Rahmen der Erweiterung und Modernisierung der Holstenhallen Neumünster. Bezogen auf die Leistungsphasen des Leistungsbilds der Technischen Ausrüstung Gebäude nach § 53 HOAI handelt es sich um die Leistungen ab der Leistungsphase 2 (Vorplanung - anteilig) bis 9 (Objektbetreuung und Dokumentation). Der Auftraggeber hat bereits einen gesonderten Auftrag zur Erstellung eines gewerkeübergreifenden Gesamtkonzepts ausgeschrieben (ABl. EU 2011/S 24-038965). Auf jenem Gesamtkonzept soll die hier zu vergebende Planungsleistung TGA aufbauen.
Die Auftraggeberin, eine 100 %-Tochtergesellschaft der Stadt Neumünster, betreibt des Messe- und Veranstaltungszentrum Holstenhallen. Dieses soll erweitert und modernisiert werden, und zwar unter Einsatz von öffentlichen Mitteln einerseits der Stadt Neumünster, andererseits von öffentlichen Zuwendungen aus dem Zukunftsprogramm Wirtschaft des Landes Schleswig-Holstein.
Die Auftraggeberin, eine 100 %-Tochtergesellschaft der Stadt Neumünster, betreibt des Messe- und Veranstaltungszentrum Holstenhallen. Dieses soll erweitert und modernisiert werden, und zwar unter Einsatz von öffentlichen Mitteln einerseits der Stadt Neumünster, andererseits von öffentlichen Zuwendungen aus dem Zukunftsprogramm Wirtschaft des Landes Schleswig-Holstein.
Die Bestandsgebäude (3 Hallen und 2 Foyers) der Holstenhallen sollen umfangreich modernisiert (ca. 10 200 qm BGF) und zum Teil erweitert (ca. 1 150 qm BGF) werden. Ein Teil (ca. 240 qm BGF) soll rückgebaut werden. Die bestehenden Hauptnutz- und Nebennutzflächen sollen in einen Zustand versetzt werden, der einen wirtschaftlichen Betrieb und eine flexible Nutzung (z.B. Reit-, Sport-, Musik-, Messeveranstaltungen) gewährleistet. Außerdem soll eine weitere Halle (ca. 4 200 qm BGF) durch entsprechende Ergänzung der vorhandenen gebäudetechnischen Anlagen (Entrauchung und Zuluft) zukünftig als Versammlungsstätte genutzt werden können. In die zu planenden Maßnahmen sind insbesondere die Belange des Denkmalschutzes, des Brandschutzes sowie nach Möglichkeit die Genehmigung als Versammlungsstätten einzubeziehen. Die Durchführung ist abschnittsweise und bei laufendem Betrieb vorgesehen.
Die Bestandsgebäude (3 Hallen und 2 Foyers) der Holstenhallen sollen umfangreich modernisiert (ca. 10 200 qm BGF) und zum Teil erweitert (ca. 1 150 qm BGF) werden. Ein Teil (ca. 240 qm BGF) soll rückgebaut werden. Die bestehenden Hauptnutz- und Nebennutzflächen sollen in einen Zustand versetzt werden, der einen wirtschaftlichen Betrieb und eine flexible Nutzung (z.B. Reit-, Sport-, Musik-, Messeveranstaltungen) gewährleistet. Außerdem soll eine weitere Halle (ca. 4 200 qm BGF) durch entsprechende Ergänzung der vorhandenen gebäudetechnischen Anlagen (Entrauchung und Zuluft) zukünftig als Versammlungsstätte genutzt werden können. In die zu planenden Maßnahmen sind insbesondere die Belange des Denkmalschutzes, des Brandschutzes sowie nach Möglichkeit die Genehmigung als Versammlungsstätten einzubeziehen. Die Durchführung ist abschnittsweise und bei laufendem Betrieb vorgesehen.
Das Bauvolumen des Vorhabens wird auf ca. 24 000 000 EUR netto geschätzt, sofern es komplett umgesetzt wird, eine Reduzierung für den Fall, dass eine öffentliche Förderung durch das Land nicht gewährt wird, bleibt vorbehalten.
Menge oder Umfang:
Siehe II.1.5.
Die Leistungserbringung erfolgt unter dem Vorbehalt stufenweiser Beauftragung im Hinblick auf Leistungsphasen und Bauabschnitte.
Architektenleistungen der Objektplanung sowie fachplanerische Leistungen der Tragwerksplanung sind nicht Gegenstand des vorliegenden Auftrags.
Beschreibung der Optionen: Stufenweise und abschnittsweise Beauftragung, siehe II.2.1.
Dauer: 32 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE (Zukunftsprogramm Wirtschaft SH).
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: IA36
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neumünster.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinweis: Allgemeine Formalitäten, die auch für den Teilnahmewettbewerb gelten, finden sich unter VI.3 ("Sonstige Informationen").
Die nach III.2.1-III.2.3 vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar der Vergabestelle (Kontaktstelle gemäß I.1) vorzulegen (Telefax genügt insoweit nicht), sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind. Bei "möglichst" vorzulegenden Angaben/Unterlagen ist Vorlage mit Bewerbung zu empfehlen, die Vergabestelle kann die Auswahl nach IV.1.2 ohne Nachforderung vornehmen. Soweit unter III.2.1-III.2.3 lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Vergabestelle das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, außer bei Prüfungszeugnissen und anderen Nachweisen, die nach ihrem Inhalt nicht zeitbezogen aktualisiert werden).
Die nach III.2.1-III.2.3 vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar der Vergabestelle (Kontaktstelle gemäß I.1) vorzulegen (Telefax genügt insoweit nicht), sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind. Bei "möglichst" vorzulegenden Angaben/Unterlagen ist Vorlage mit Bewerbung zu empfehlen, die Vergabestelle kann die Auswahl nach IV.1.2 ohne Nachforderung vornehmen. Soweit unter III.2.1-III.2.3 lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Vergabestelle das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, außer bei Prüfungszeugnissen und anderen Nachweisen, die nach ihrem Inhalt nicht zeitbezogen aktualisiert werden).
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist nachvollziehbar anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z.B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so sind entsprechende Eignungsnachweise wie für ihn selbst erforderlich, ferner ist auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist nachvollziehbar anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z.B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so sind entsprechende Eignungsnachweise wie für ihn selbst erforderlich, ferner ist auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht.
Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
Es wird darum ersucht, die Unterlagen gemäß der Struktur und Nummerierung der Bekanntmachung einzureichen.
Formalitäten persönliche Lage:
A. Bewerberprofil: Angaben zu Firma, Sitz, Gegenstand, möglichst Tätigkeitsfeldern, Ausrichtung; auf gesonderte Anforderung: Nachweis der Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister;
B. Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der in § 4 Abs. 9 VOF genannten Umstände:
a) Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
b) Eigenerklärung, dass der Bewerber (bei juristischen Personen und Gesellschaften bezieht sich das auf die für das Unternehmen Verantwortlichen) nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, welche seine berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen,
b) Eigenerklärung, dass der Bewerber (bei juristischen Personen und Gesellschaften bezieht sich das auf die für das Unternehmen Verantwortlichen) nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, welche seine berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen,
c) Eigenerklärung, dass der Bewerber (bei juristischen Personen und Gesellschaften bezieht sich das auf die für das Unternehmen Verantwortlichen) im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat,
d) Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
C. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungshöhe von mindestens 3 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 500 000 EUR für Vermögensschäden, hilfsweise Bestätigung eines Versicherers (Risikoträgers, nicht Maklers) über die Bereitschaft, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
C. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungshöhe von mindestens 3 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 500 000 EUR für Vermögensschäden, hilfsweise Bestätigung eines Versicherers (Risikoträgers, nicht Maklers) über die Bereitschaft, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen;
D. Eigenerklärung des Bewerbers über seinen.
(a) Gesamtumsatz und seinen;
(b) Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (TGA-Planung im öffentlichen Hochbau), jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (nach Jahren aufgegliedert), hilfsweise (falls das Unternehmen des Bewerbers noch keine 3 Geschäftsjahre besteht) für den Zeitraum, für den der Bewerber bereits solche Umsätze erzielt hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(b) Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (TGA-Planung im öffentlichen Hochbau), jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (nach Jahren aufgegliedert), hilfsweise (falls das Unternehmen des Bewerbers noch keine 3 Geschäftsjahre besteht) für den Zeitraum, für den der Bewerber bereits solche Umsätze erzielt hat.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
E. Referenzen: Liste wesentlicher in den letzten 3 (hilfsweise: fünf) Jahren erbrachter vergleichbarer Leistungen mit Angabe der Leistungszeit und der Auftraggeber der Dienstleistungen sowie Bauvolumen (für Buchst. a zwingend, sonst möglichst), möglichst auch Rechnungswert (Vergütung) und möglichst Referenzschreiben (Bescheinigung des Auftraggebers), und zwar bezogen auf (Mehrfachnennung von Referenzen möglich).
E. Referenzen: Liste wesentlicher in den letzten 3 (hilfsweise: fünf) Jahren erbrachter vergleichbarer Leistungen mit Angabe der Leistungszeit und der Auftraggeber der Dienstleistungen sowie Bauvolumen (für Buchst. a zwingend, sonst möglichst), möglichst auch Rechnungswert (Vergütung) und möglichst Referenzschreiben (Bescheinigung des Auftraggebers), und zwar bezogen auf (Mehrfachnennung von Referenzen möglich).
a) TGA-Planung für öffentlichen Hochbau mindestens bis Genehmigungsplanung (möglichst alle Leistungsphasen) mit Bauvolumen (Kostengruppen 200-700 DIN 276) von mehr als 12 500 000 EUR (ohne Mehrwertsteuer)
b) TGA-Planung möglichst für Messehallen, hilfsweise vergleichbare Gebäude,
c) TGA-Planung für Hochbau im Bestand, möglichst bei laufendem Betrieb,
d) TGA-Planung für Erweiterung / Umbau denkmalgeschützter Gebäude
F. Angaben über die technische Leitung: Name und berufliche Qualifikation der Personen, welche die Leistung tatsächlich erbringen (insbes. verantwortlicher Projektleiter, Stellvertreter), möglichst mit Angaben über persönliche Referenzen und zeitliche/ örtliche Verfügbarkeit für das Projekt. Vgl. auch III.3.2
F. Angaben über die technische Leitung: Name und berufliche Qualifikation der Personen, welche die Leistung tatsächlich erbringen (insbes. verantwortlicher Projektleiter, Stellvertreter), möglichst mit Angaben über persönliche Referenzen und zeitliche/ örtliche Verfügbarkeit für das Projekt. Vgl. auch III.3.2
G. Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
H. Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Dienstleistungen verfügen wird,
I. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Unterauftragsanteil) oder sonst auf welche Weise er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. Falls er sich auf die Leistungsfähigkeit von Dritten zur Darlegung seiner Eignung berufen will, sind für die Dritten Eignungsnachweise wie für den Bewerber selbst sowie auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, ein Verfügbarkeitsnachweis nötig, siehe oben III.2.1
I. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Unterauftragsanteil) oder sonst auf welche Weise er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. Falls er sich auf die Leistungsfähigkeit von Dritten zur Darlegung seiner Eignung berufen will, sind für die Dritten Eignungsnachweise wie für den Bewerber selbst sowie auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, ein Verfügbarkeitsnachweis nötig, siehe oben III.2.1
Mindeststandards:
Jeweils mindestens ein Referenzobjekt der Kategorien.
E a) - d) (Mehrfachnennung möglich).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Aufrechterhaltung der Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen (III.2.2).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbewerbungen (einzeln und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung (Teilnahmeantrag) Grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft oder ggf. benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Erklärungen und Unterlagen betreffend die kartellrechtliche Zulässigkeit (§ 1 GWB) einer Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft abzufordern.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbewerbungen (einzeln und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung (Teilnahmeantrag) Grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft oder ggf. benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Erklärungen und Unterlagen betreffend die kartellrechtliche Zulässigkeit (§ 1 GWB) einer Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft abzufordern.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Maß der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach wertender Beurteilung auf der Grundlage der Erklärungen/Nachweise gemäß dieser Bekanntmachung, im Einzelnen (Angabe der Gewichtung in Klammern): Leistungsfähigkeit und Erfahrung des Bewerbers nach [1] Art (20 %), [2] Qualität (20 %) und [3] Zahl (20 %) der Referenzprojekte; [4] Umsatz (5 %), [5] Personalstärke (5 %) und [6] Ausstattung (5 %); [7] Qualifikation (10 %) und [8] Verfügbarkeit (15 %) der Projektleitung. Klarstellender Hinweis: Die Kriterien für den Zuschlag werden erst in den Vergabeunterlagen den ausgewählten Bewerbern mitgeteilt (siehe unten IV.2.1). Zur Referenzbewertung: Grundsätzlich werden nur Referenzen gewertet, die den formalen Anforderungen unter III.2.3) E (Angabe: Leistungszeit, Auftraggeber, ggf. Bauvolumen) erfüllen. Die Unterlagen sind gem. der Nummerierung und Struktur der Bekanntmachung einzureichen. Bewertung der Art der Referenzen: Die Bewertung erfolgt anhand der unter III.2.3) E genannten Kriterien, sofern die die Referenzen den unter "möglichst" genannten Forderungen entsprechen, werden zusätzliche Punkte vergeben. Vom Bewerber sind 3 Referenzen zu benennen und deutlich zu markieren, die für diese Bewertung herangezogen werden sollen. Diese 3 Referenzen werden auch für die Bewertung der Qualität der Referenzen herangezogen (ausführliche Beschreibung und Bilder sind hilfreich). Bewertung der Zahl der Referenzen: Über die 3 genannten Referenzen hinaus werden nur Referenzen einbezogen, die mindesten eines der Kriterien unter III.2.3) E erfüllen.
Maß der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach wertender Beurteilung auf der Grundlage der Erklärungen/Nachweise gemäß dieser Bekanntmachung, im Einzelnen (Angabe der Gewichtung in Klammern): Leistungsfähigkeit und Erfahrung des Bewerbers nach [1] Art (20 %), [2] Qualität (20 %) und [3] Zahl (20 %) der Referenzprojekte; [4] Umsatz (5 %), [5] Personalstärke (5 %) und [6] Ausstattung (5 %); [7] Qualifikation (10 %) und [8] Verfügbarkeit (15 %) der Projektleitung. Klarstellender Hinweis: Die Kriterien für den Zuschlag werden erst in den Vergabeunterlagen den ausgewählten Bewerbern mitgeteilt (siehe unten IV.2.1). Zur Referenzbewertung: Grundsätzlich werden nur Referenzen gewertet, die den formalen Anforderungen unter III.2.3) E (Angabe: Leistungszeit, Auftraggeber, ggf. Bauvolumen) erfüllen. Die Unterlagen sind gem. der Nummerierung und Struktur der Bekanntmachung einzureichen. Bewertung der Art der Referenzen: Die Bewertung erfolgt anhand der unter III.2.3) E genannten Kriterien, sofern die die Referenzen den unter "möglichst" genannten Forderungen entsprechen, werden zusätzliche Punkte vergeben. Vom Bewerber sind 3 Referenzen zu benennen und deutlich zu markieren, die für diese Bewertung herangezogen werden sollen. Diese 3 Referenzen werden auch für die Bewertung der Qualität der Referenzen herangezogen (ausführliche Beschreibung und Bilder sind hilfreich). Bewertung der Zahl der Referenzen: Über die 3 genannten Referenzen hinaus werden nur Referenzen einbezogen, die mindesten eines der Kriterien unter III.2.3) E erfüllen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2011-07-19 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hallenbetriebe Neumünster GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Technische Leitung
Hauke Hertrich
Referenz Zusätzliche Informationen
Das vorliegende Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Vergabebekanntmachung) auf der Grundlage der VOF 2009 geführt. Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Die Unterlagen sollen gemäß der Struktur und der Nummerierung der Bekanntmachung eingereicht werden.
Das vorliegende Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Vergabebekanntmachung) auf der Grundlage der VOF 2009 geführt. Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Die Unterlagen sollen gemäß der Struktur und der Nummerierung der Bekanntmachung eingereicht werden.
Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2 genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von I.1 und IV.3.3 sind zuvor nicht erhältlich.
Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2 genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von I.1 und IV.3.3 sind zuvor nicht erhältlich.
— Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag VOF-Verfahren Gesamtkonzept TGA Erweiterung Holstenhallen. Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um der Vergabestelle die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen.
— Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag VOF-Verfahren Gesamtkonzept TGA Erweiterung Holstenhallen. Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um der Vergabestelle die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen.
Für den Fall, dass ordnungsgemäße Teilnahmeanträge bzw. im weiteren Verlauf den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen oder sonst wichtige Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag) vorbehalten.
Für den Fall, dass ordnungsgemäße Teilnahmeanträge bzw. im weiteren Verlauf den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen oder sonst wichtige Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag) vorbehalten.
Zu II.3: Die angegebene Dauer des Auftrags stellt eine Schätzung dar und unterliegt der Verhandlung. Zu IV.3.4: Frist für den Eingang der Angebote (der ausgewählten Bieter): 9.8.2011.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Reventlouallee 2 - 4
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren von den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren von den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Quelle: OJS 2011/S 102-167692 (2011-05-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-01-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 585 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-01-16 📅
Name: ARGE Schlüter + Thomsen Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG und Pinck Ingenieure Consulting GmbH
Postanschrift: Rendsburger Straße 162
Postort: Neumünster
Postleitzahl: 24537
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Reventlouallee 2-4
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach der Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsverfahren nicht mehr zulässig, falls nicht einer der Fälle von § 101b GWB vorliegt.