Planung und Bauüberwachung für Schadstoffsanierung und Gebäudesicherung für das Bürogebäude Schloßstr. 80 "Steglitzer Kreisel" in 12165 Berlin

Land Berlin - SILB Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin, vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

Das Grundstück Schloßstr. 78–82 Ecke Kuhligkshofstr. 1–3 in 12165 Berlin Steglitz- Zehlendorf mit einer Größe von 17 620 m² wurde zwischen 1971 und 1980 mit dem sogenannten „Steglitzer Kreisel“ bebaut. Dieser besteht aus zwei Untergeschossen, einem dreigeschossigen Sockelbau mit Hotel und Geschäften und einem Hochhaus.
Das Land Berlin ist gemeinsam mit einem weiteren Eigentümer zu je 50 % Miteigentümer des Grundstücks nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Der Sockelbau ist zum größten Teil Sondereigentum des Miteigentümers. Der Hochhausturm ist Sondereigentum des Landes Berlin.
Die Sockelgeschosse im Eigentum des Miteigentümers sind bereits saniert. Darin befindet sich ein Hotel und zahlreiche Geschäfte. Der ungestörte Betrieb muss während der Bauzeit bestehen bleiben. Die Anlagen der technischen Ausrüstung des Hochhauses stehen zum Teil in Verbindung mit den Anlagen der Sockelgeschosse des Miteigentümers, die weiter betrieben werden müssen.
Das Hochhaus hat eine Höhe von 118 m, einen BRI von 155 237 m³ und eine BGF von 39 821 m².
Es besteht aus zwei Untergeschossen, einem Erdgeschoss, einem 1. und 2. Obergeschoss im Bereich des Sockelbaus, einem gegenüber der Hochhausfassade zurück gesetzten 3. Obergeschoss, einem Abfanggeschoss in dem neben statischen Konstruktionen auch technische Anlagen untergebracht sind, dem 4. bis 27. Obergeschoss mit ehemaliger Büronutzung und den zwei Technikgeschossen im 28. und 29. OG.
Das Gebäude wurde in Mischbauweise aus Stahlbeton und Stahl mit Leichtbeton-Fertigteildecken um einen Gleitkern errichtet. Die Fassade besteht aus einer Vorhangkonstruktion aus Aluminiumblech und Glas. Die Innenwände bestehen aus Gipskarton (GK)-Konstruktionen mit Dämmung aus künstlicher Mineralfaser (KMF). Die Decken sind mit KMF-Platten abgehangen.
Im Gebäude sind zahlreiche Anlagen der technischen Ausrüstung wie Sanitäranlagen, Sprinkleranlagen, Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen, Entrauchungsanlagen, RWA, Starkstromanlagen mit eigener Trafostation, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Aufzugsanlagen vorhanden.
Das Hochhaus wurde Ende 2007 leergezogen, da die Asbestbelastung keinen Weiterbetrieb zuließ. Sämtliches Mobiliar wurde entfernt. Es ist derzeit ungenutzt und unterliegt einer Leerstandsbewirtschaftung. Teilbereiche sind aufgrund von Wasserschäden als Schwarzbereich gesperrt.
Im Gebäude gibt es Asbest in verschiedenen Baumaterialien und KMF. PCB (Polychlorierte Biphenyle) und PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe) konnten in den Beprobungen nicht nachgewiesen werden, sind jedoch nicht völlig auszuschließen.
Projektziele:
— Vollständige Schadstoffsanierung des Hochhauses,
— Demontage und Entsorgung nicht mehr benötigter Bauteile,
— Demontage und Entsorgung nicht notwendiger Anlagen der technischen Ausrüstung,
— Sicherung des Gebäudes nach bauordnungsrechtlichen und versicherungstechnischen Anforderungen für eine längere Standzeit bis zur Herrichtung für eine neue Nutzung,
— Sicherung einer Leerstandsbewirtschaftung mit minimalen Kosten.
Ausgeschrieben werden hier Generalplanerleistungen zur Erreichung des Projektziels. Es ist beabsichtigt den Generalplaner zunächst mit den Aufgaben der Leistungsphasen 1 bis 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu beauftragen. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 wird vorbehalten. Erforderlich sind die Leistungen der HOAI für Gebäude (Teil 3, Abschnitt 1), für Tragwerksplanung (Teil 4, Abschnitt 1) und für Technische Ausrüstung (Teil 4, Abschnitt 2). Zudem sind Leistungen von Sachverständigen für Schadstoffe einschließlich Abfallmanagement und elektronischem Entsorgungsnachweis, Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung (SiGeKo-Fachkenntnisse gemäß RAB 30) und ein Sachverständiger für Brandschutz zur Sicherung des Gebäudes erforderlich.
Die Sachverständigen für Schadstoffe müssen mindestens über folgende Sachkunde verfügen:
— Asbest-Sachkunde gemäß TRGS 519;Anlage 4,
— Allgemeine und besondere Asbest-Fachkunde,
— KMF-Sachkunde gemäß TRGS 521,
— Fachkunde gemäß BGR 128 - kontaminierte Bereiche,
— Fachkunde gemäß § 57 KrW-/AbfG - Betriebsbeauftragte für Abfall,
— Fachkunde Gefahrguttransporte gemäß § 5 GbV.
Im Verhandlungsverfahren wird ein Sanierungskonzept und eine Kostenkonzeption erbeten.
Eine abschnittsweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen wird vorbehalten.
Die Planungsphase ist mit sechs Monaten vorgesehen. Die Ausschreibungsphase ist ebenfalls mit sechs Monaten vorgesehen. Für die Bauausführung ist bisher eine Zeit von maximal 30 Monaten geplant. Mit der Erstellung des Sanierungskonzeptes im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wird eine Verkürzung der bisher geplanten Planungs- Ausschreibungs- und Bauzeit als positiv bewertet.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-02-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-01-26.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-01-26 Auftragsbekanntmachung
2011-07-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge