1. Interessenten, die einen Teilnahmeantrag einreichen wollen, werden gebeten, der unter I.1) genannten Kontaktstelle per E-Mail unverzüglich ihre Anschrift (Post, Fax, E-Mail) gekannt zu geben. Die Vergabestelle benötigt diese Angaben, damit gegebenenfalls aktuelle Informationen übermittelt werden können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 1.9.2011 bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle schriftlich eingegangen sind. Auskunftsersuchen sind ausschließlich schriftlich, per elektronischer Post oder per Telefax zu stellen. Der Teilnahmeantrag ist vom Bewerber bzw. allen Mitgliedern der Gemeinschaft oder vom bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben. Die geforderten Angaben und Erklärungen sind geordnet nach der Nummerierung und Reihenfolge einzureichen. Ein Hinweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend,