Für das Los 1 gilt nur das Zuschlagskriterium Nr. 7. Für das Los 2 gelten die Zuschlagskriterien Nr. 1 bis 7. Der Quotient aus den gewichteten Punkten der Zuschlagskriterien Nr. 1 - 6 und aus dem Preis stellt bei Los 2 das Preis/Leistungsverhältnis dar. Der auf diese Weise ermittelte wirtschaftlichste Bieter erhält den Zuschlag. Der Auftraggeber behält sich vor, beim wirtschaftlichsten Bieter für das Los 2 vor Zuschlagserteilung eine Laborauditierung durchzuführen.