Produktion KV Blatt. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um: — Layout und Druckvorbereitung, — Druck und buchbinderische Verarbeitung, — Postversandvorbereitung. Für die von der KV Berlin verpflichtenden amtlichen Bekanntmachungen und Informationen an ihre Mitglieder (Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten) sowie sonstigen Institutionen kommt monatlich – periodisch, zum Ersten eines Monats (beim Empfänger) mit einer Auflage von ca. 14 000 Stück die Zeitschrift "KV Blatt". Sie erscheint insgesamt 12mal im Jahr. Der durchschnittliche Umfang einer Ausgabe (Regelausgabe) beträgt 48 Seiten (davon ca. 8 Seiten Anzeigen) plus 4 Seiten Umschlag (davon 3 Seiten Anzeigen). In 4 Ausgaben im Jahr (Monate Februar, Mai, August und November) erscheint zusätzlich im KV Blatt vom Auftraggeber/Herausgeber ein Beihefter mit dem Titel "Berlin Budget-Bulletin". Der Beihefter besteht aus 4 oder 8 Seiten. Darüber hinaus kommt es durchschnittlich zwei- bis dreimal im Jahr vor, dass auf Anforderung des/r Auftraggebers/Herausgebers/Anzeigenverwaltung ein Beileger (z.B. Postkarte, Flyer, etc.) in eine Monatsausgabe beigelegt wird. Die monatliche Postversandvorbereitung beinhaltet die Adressübernahme und -aufbereitung für den Postzeitungsvertrieb, Adressetikettenherstellung, Druck der Bundaufschriften sowie Gebindeübersicht, Etikettierung der PZV-Exemplare sowie Bündelung, Paketierung, Lieferung der Hefte bis Rampe Postzeitungsvetrieb und Rampe Auftraggeber/Herausgeber. Der Auftragnehmer hat die Aufgaben in folgenden, miteinander verbundenen Bereichen nach Maßgabe der Aufträge auszuführen. Er hat dem Auftraggeber einen Koordinator zu benennen. Es wird darauf hingewiesen, dass der redaktionelle Teil für das KV Blatt durch den verantwortlichen Redakteur des Auftraggebers realisiert wird und nicht Bestandteil der Ausschreibung ist. Gleiches gilt für die Anzeigenverwaltung und den Zeitungsversand mit Adressmanagement.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-12.
Auftragsbekanntmachung (2011-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Masurenallee 6A
Postleitzahl: 14057
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.kvberlin.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kvberlin.de📧
Telefon: +49 3031003-278📞
Fax: +49 3031003-322 📠
Bei Abforderung der Vergabeunterlagen wird um folgende Angaben gebeten: Name, Adresse des Bewerbers, Telefon-, Faxnummer und E-Mail. Die Anfrage kann per E-Mail vergabestelle@kvberlin.de erfolgen. Die Ausgabe/Zusendung der Vergabeunterlagen erfolgt nur in Papierform. Es ist ein Betrag in Höhe von 25,00 EUR auf das genannte Konto einzuzahlen. Der Einzahlungsbeleg ist in Kopie der Abforderung beizufügen. Der Betrag wird nicht erstattet. Bitte keine Verrechnungsschecks einreichen.
Bei Abforderung der Vergabeunterlagen wird um folgende Angaben gebeten: Name, Adresse des Bewerbers, Telefon-, Faxnummer und E-Mail. Die Anfrage kann per E-Mail vergabestelle@kvberlin.de erfolgen. Die Ausgabe/Zusendung der Vergabeunterlagen erfolgt nur in Papierform. Es ist ein Betrag in Höhe von 25,00 EUR auf das genannte Konto einzuzahlen. Der Einzahlungsbeleg ist in Kopie der Abforderung beizufügen. Der Betrag wird nicht erstattet. Bitte keine Verrechnungsschecks einreichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Produktion KV Blatt.
Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um:
— Layout und Druckvorbereitung,
— Druck und buchbinderische Verarbeitung,
— Postversandvorbereitung.
Für die von der KV Berlin verpflichtenden amtlichen Bekanntmachungen und Informationen an ihre Mitglieder (Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten) sowie sonstigen Institutionen kommt monatlich – periodisch, zum Ersten eines Monats (beim Empfänger) mit einer Auflage von ca. 14 000 Stück die Zeitschrift "KV Blatt". Sie erscheint insgesamt 12mal im Jahr. Der durchschnittliche Umfang einer Ausgabe (Regelausgabe) beträgt 48 Seiten (davon ca. 8 Seiten Anzeigen) plus 4 Seiten Umschlag (davon 3 Seiten Anzeigen). In 4 Ausgaben im Jahr (Monate Februar, Mai, August und November) erscheint zusätzlich im KV Blatt vom Auftraggeber/Herausgeber ein Beihefter mit dem Titel "Berlin Budget-Bulletin". Der Beihefter besteht aus 4 oder 8 Seiten. Darüber hinaus kommt es durchschnittlich zwei- bis dreimal im Jahr vor, dass auf Anforderung des/r Auftraggebers/Herausgebers/Anzeigenverwaltung ein Beileger (z.B. Postkarte, Flyer, etc.) in eine Monatsausgabe beigelegt wird. Die monatliche Postversandvorbereitung beinhaltet die Adressübernahme und -aufbereitung für den Postzeitungsvertrieb, Adressetikettenherstellung, Druck der Bundaufschriften sowie Gebindeübersicht, Etikettierung der PZV-Exemplare sowie Bündelung, Paketierung, Lieferung der Hefte bis Rampe Postzeitungsvetrieb und Rampe Auftraggeber/Herausgeber. Der Auftragnehmer hat die Aufgaben in folgenden, miteinander verbundenen Bereichen nach Maßgabe der Aufträge auszuführen. Er hat dem Auftraggeber einen Koordinator zu benennen. Es wird darauf hingewiesen, dass der redaktionelle Teil für das KV Blatt durch den verantwortlichen Redakteur des Auftraggebers realisiert wird und nicht Bestandteil der Ausschreibung ist. Gleiches gilt für die Anzeigenverwaltung und den Zeitungsversand mit Adressmanagement.
Für die von der KV Berlin verpflichtenden amtlichen Bekanntmachungen und Informationen an ihre Mitglieder (Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten) sowie sonstigen Institutionen kommt monatlich – periodisch, zum Ersten eines Monats (beim Empfänger) mit einer Auflage von ca. 14 000 Stück die Zeitschrift "KV Blatt". Sie erscheint insgesamt 12mal im Jahr. Der durchschnittliche Umfang einer Ausgabe (Regelausgabe) beträgt 48 Seiten (davon ca. 8 Seiten Anzeigen) plus 4 Seiten Umschlag (davon 3 Seiten Anzeigen). In 4 Ausgaben im Jahr (Monate Februar, Mai, August und November) erscheint zusätzlich im KV Blatt vom Auftraggeber/Herausgeber ein Beihefter mit dem Titel "Berlin Budget-Bulletin". Der Beihefter besteht aus 4 oder 8 Seiten. Darüber hinaus kommt es durchschnittlich zwei- bis dreimal im Jahr vor, dass auf Anforderung des/r Auftraggebers/Herausgebers/Anzeigenverwaltung ein Beileger (z.B. Postkarte, Flyer, etc.) in eine Monatsausgabe beigelegt wird. Die monatliche Postversandvorbereitung beinhaltet die Adressübernahme und -aufbereitung für den Postzeitungsvertrieb, Adressetikettenherstellung, Druck der Bundaufschriften sowie Gebindeübersicht, Etikettierung der PZV-Exemplare sowie Bündelung, Paketierung, Lieferung der Hefte bis Rampe Postzeitungsvetrieb und Rampe Auftraggeber/Herausgeber. Der Auftragnehmer hat die Aufgaben in folgenden, miteinander verbundenen Bereichen nach Maßgabe der Aufträge auszuführen. Er hat dem Auftraggeber einen Koordinator zu benennen. Es wird darauf hingewiesen, dass der redaktionelle Teil für das KV Blatt durch den verantwortlichen Redakteur des Auftraggebers realisiert wird und nicht Bestandteil der Ausschreibung ist. Gleiches gilt für die Anzeigenverwaltung und den Zeitungsversand mit Adressmanagement.
Beschreibung der Optionen: Es sind 2 Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate vorgesehen.
Referenznummer: VgSt.-KV-B._Vergabe-Nr. 024-11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländische Bieter/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländische Bieter/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
1. Soweit eine Eintragung in das Handelsregister erfolgt ist, ist ein akuteller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe nicht älter als 1 Jahr sein) vom Bieter dem Angebot beizufügen,
1. Soweit eine Eintragung in das Handelsregister erfolgt ist, ist ein akuteller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe nicht älter als 1 Jahr sein) vom Bieter dem Angebot beizufügen,
2. Darstellung des Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners (Koordinator) mit E-Mail und Telefonnummer. Der Bieter erklärt, dass die für die Leistung verantwortlichen Personen über eine qualifizierte berufliche Befähigung verfügen, die dem anerkannten Ausbildungsstand für die jeweilige Arbeit entspricht. (Die Darstellung ist vom Auftragnehmer auf eigenem Vordruck –formlose Anlage- dem Angebot beizufügen.),
2. Darstellung des Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners (Koordinator) mit E-Mail und Telefonnummer. Der Bieter erklärt, dass die für die Leistung verantwortlichen Personen über eine qualifizierte berufliche Befähigung verfügen, die dem anerkannten Ausbildungsstand für die jeweilige Arbeit entspricht. (Die Darstellung ist vom Auftragnehmer auf eigenem Vordruck –formlose Anlage- dem Angebot beizufügen.),
3. Erklärungen gem. § 6 EG Abs. 6 VOL/A. (Es ist der vom Auftraggeber übersandte Vordruck zur Abgabe dieser Erklärung zu nutzen.)
Der Bieter/die Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der Geeignetheit hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer in ihrem/seinem Angebot zu benennen. Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte/Nachunternehmer mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Sofern das Angebot als Bietergemeinschaft vorgelegt werden soll, ist eine Erklärung mit dem Angebot einzureichen, in der sich die Namen der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die gesamtschuldnerische Haftung sowie ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergeben. (Es ist der vom Auftraggeber übersandte Vordruck zur Abgabe dieser Erklärung zu nutzen.).
Der Bieter/die Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der Geeignetheit hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer in ihrem/seinem Angebot zu benennen. Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte/Nachunternehmer mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Sofern das Angebot als Bietergemeinschaft vorgelegt werden soll, ist eine Erklärung mit dem Angebot einzureichen, in der sich die Namen der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die gesamtschuldnerische Haftung sowie ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergeben. (Es ist der vom Auftraggeber übersandte Vordruck zur Abgabe dieser Erklärung zu nutzen.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern bzw. den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen: (Es ist der vom Auftraggeber übersandte Vordruck zur Abgabe dieser Erklärung zu nutzen.).
1. Eigenerklärungen:
a. gem. § 1 Abs. 4 und 6 sowie §§ 8 und 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz;
b. dass der Bieter in das Berufsregister eingetragen ist, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist;
c. dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt sind;
d. dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und nach § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht vorliegen;
e. dass der Bieter die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
e. dass der Bieter die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält;
f. dass der Bieter die staatlichen Sicherheitsvorschriften und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhält;
g. dass bei der zentralen Informationsstelle bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin Auskünfte aus dem Korruptionsregister eingeholt werden dürfen und auf Verlangen des Auftraggebers die hierfür erforderlichen Daten vorgelegt werden.
2. Angaben:
a. über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 3 000 000 EUR;
b. zum Umsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die in den Jahren 2008, 2009, 2010 endeten, bezogen auf mit diesem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Leistungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Erklärungen/Angaben/Nachweise sind von den Bietern bzw. den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen: (Die erforderlichen Vordrucke werden vom Auftraggeber beigefügt.).
1. Angaben:
a. zur durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die in den Jahren 2008, 2009, 2010 endeten, gegliedert nach festangestellten bzw. freien Mitarbeitern;
b. zur durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die in den Jahren 2008, 2009, 2010 endeten, in Bezug auf den Leistungsgegenstand.
2. Nachweise:
a. Referenzen über vergleichbare Aufträge (mindestens 1 Referenz; maximal 5 Referenzen). Die angegebenen Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung sein; maßgeblich ist das Erscheinungsdatum der Referenzzeitungen. Gegenstand der Referenz ist die Produktion einer Zeitung. Sie muss wöchentlich oder 14tägig oder monatlich stichtagsbezogen erscheinen;
a. Referenzen über vergleichbare Aufträge (mindestens 1 Referenz; maximal 5 Referenzen). Die angegebenen Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung sein; maßgeblich ist das Erscheinungsdatum der Referenzzeitungen. Gegenstand der Referenz ist die Produktion einer Zeitung. Sie muss wöchentlich oder 14tägig oder monatlich stichtagsbezogen erscheinen;
b. Vorlage von drei (nachfolgend) aufeinander erschienen Referenzzeitungen zu einer Zeitungsproduktion Die Referenzzeitungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein (Ausgabedatum des letzten von dreimonatlichen aufeinanderfolgenden, periodischen Druckstücken). Es kommen ausschließlich periodische Druckwerke infrage –keine Sonderveröffentlichungen, Einzelstücke wie Imagebroschüren, Geschäftsberichte und der gleichen-.
b. Vorlage von drei (nachfolgend) aufeinander erschienen Referenzzeitungen zu einer Zeitungsproduktion Die Referenzzeitungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein (Ausgabedatum des letzten von dreimonatlichen aufeinanderfolgenden, periodischen Druckstücken). Es kommen ausschließlich periodische Druckwerke infrage –keine Sonderveröffentlichungen, Einzelstücke wie Imagebroschüren, Geschäftsberichte und der gleichen-.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Einzahlung auf das Konto: Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, BLZ 300 606 01, Kontonummer: 000 100 3917.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-12-16 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Verwaltung -Vergabestelle-
Herrn Fähling/Herrn Brommer
Internetadresse: www.kvberlin.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.kvberlin.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VgSt.-KV-B._Vergabe-Nr. 024-11
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de📧
Telefon: +49 309013-8316📞
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von förmlichen Rechtsbehelfen ist zunächst eine Rüge angeblicher Verfahrensverstöße mit den Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB erforderlich. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Eine Antragsfrist von 15 Kalendertage besteht, wenn die Vergabestelle eine Mitteilung über die Nichtabhilfe übersendet (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Eine Antragsfrist von 15 Kalendertage besteht, wenn die Vergabestelle eine Mitteilung über die Nichtabhilfe übersendet (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber informiert die nicht berücksichtigten Bieter gem. § 101a GWB. Für Bewerber, die bereits eine Mitteilung über die Ablehnung ihrer Bewerbung erhalten haben, erfolgt keine erneute Mitteilung. Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber informiert die nicht berücksichtigten Bieter gem. § 101a GWB. Für Bewerber, die bereits eine Mitteilung über die Ablehnung ihrer Bewerbung erhalten haben, erfolgt keine erneute Mitteilung. Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.