Produktion und Lieferung von Aufstellvorrichtungen für Autobahngroßplakate inklusive Logistik für Aufstellvorrichtungen, Ersatzteile und Plakate sowie Datenpflege
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sowie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) haben bisher in der Regel zweimal jährlich an den deutschen Autobahnen Verkehrssicherheitswerbung plakatiert. Bundesweit werden dabei an ca. 320 Autobahnstandorten Großplakate (Maße: 3790 mm x 2540 mm) aufgestellt sowie an ca. 500 Standorten Rastplatzplakate (Maße: 1 500 mm x 2 000 mm) plakatiert. Die Logistikleistungen im Rahmen der Plakatwechsel werden zukünftig - an Stelle des DVR - durch die VWV durchgeführt. Lediglich das Eigentum an den Aufstellvorrichtungen und den jeweiligen Plakaten wird weiter beim DVR liegen. Im Hinblick auf das vorliegende Vergabeverfahren ist die VWV jedoch der alleinige Auftraggeber. Die VWV wird damit auch alleiniger Vertragspartner des zukünftigen Auftragnehmers. Die VWV beabsichtigt die Aufstellvorrichtungen an den Autobahnstandorten zu ersetzen. Der Auftragnehmer hat dabei eine Haltbarkeit der produzierten Aufstellvorrichtungen von zehn Jahren zu garantieren. Während dieses Garantiezeitraums soll der Auftragnehmer zudem als zentraler Dienstleister für die zuständigen Autobahnmeistereien fungieren. Im Einzelnen werden folgende Leistungen ausgeschrieben: 1. Produktion und Lieferung von Aufstellvorrichtungen: Herstellung von einmalig 320 Plakataufstellvorrichtungen in Metallbauweise (Plakaträger und Gabelständer) nach den gültigen Richtlinien zur Aufstellung an Bundesautobahnen inklusive Standort- und Logistikplanung mit den für die Aufstellung zuständigen Autobahnmeistereien, Zwischenlagerung der Aufstellvorrichtungen bis zur Auslieferung und bundesweiter Auslieferung an ca. 130 Adressen. Die Ausführung der Aufstellvorrichtungen muss sich exakt an die Vorgaben eines gutachterlich geprüften Musters halten. 2. Ergänzende Service- und Logistikleistungen: Erbringung aller Service- und Logistikleistungen, die für eine einheitliche Abwicklung der Plakatierungsaktionen gegenüber den Autobahnmeistereien erforderlich sind. Der Auftragnehmer fungiert als zentraler Dienstleister für die Autobahnmeistereien und erbringt insbesondere folgende Leistungen: — Einrichtung und Unterhaltung eines Lagers für Ersatzteile und Plakate, — Kontakt zu und Beratung von Autobahnmeistereien, — Bundesweite Auslieferung von ca. 320 Autobahngroßplakaten pro Plakatwechsel an ca. 130 Autobahnmeistereien, — Versand von ca. 500 Rastplatzplakaten an ca. 90 Empfänger, — Sonderauslieferungen von Plakaten, — Datenpflege der allgemeinen Bestandsdaten (Datenbank für Adressen der Autobahnmeistereien, Anzahl der Standorte, evtl. Standortwechsel etc.) für Autobahngroßplakate sowie für Rastplatzplakate, — Kartierung aller Standorte mit Mapping-Software in Layertechnik.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschilderungsmaterial
Menge oder Umfang:
Herstellung von einmalig 320 Plakataufstellvorrichtungen in Metallbauweise nach den gültigen Richtlinien zur Aufstellung an Bundesautobahnen inklusive Standort- und Logistikplanung mit den für die Aufstellung zuständigen Autobahnmeistereien, Zwischenlagerung der Aufstellvorrichtungen bis zur Auslieferung und bundesweiter Auslieferung an ca. 130 Adressen; Einrichtung und Unterhaltung eines Lagers für Ersatzteile und Plakate; Kontakt zu und Beratung von ca. 130 Autobahnmeistereien; bundesweite Auslieferung von ca. 320 Autobahngroßplakaten an ca. 130 Autobahnmeistereien und Versand von ca. 500 Rastplatzplakaten an ca. 90 Empfänger pro Plakataktion (in der Regel zweimal jährlich).
Herstellung von einmalig 320 Plakataufstellvorrichtungen in Metallbauweise nach den gültigen Richtlinien zur Aufstellung an Bundesautobahnen inklusive Standort- und Logistikplanung mit den für die Aufstellung zuständigen Autobahnmeistereien, Zwischenlagerung der Aufstellvorrichtungen bis zur Auslieferung und bundesweiter Auslieferung an ca. 130 Adressen; Einrichtung und Unterhaltung eines Lagers für Ersatzteile und Plakate; Kontakt zu und Beratung von ca. 130 Autobahnmeistereien; bundesweite Auslieferung von ca. 320 Autobahngroßplakaten an ca. 130 Autobahnmeistereien und Versand von ca. 500 Rastplatzplakaten an ca. 90 Empfänger pro Plakataktion (in der Regel zweimal jährlich).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beschilderungsmaterial📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Auguststraße 29
Postleitzahl: 53229
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.dvr.de🌏
E-Mail: plakattraeger@vwv-bonn.de📧
Telefon: +49 2284002980📞
Fax: +49 22840029816 📠
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sowie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) haben bisher in der Regel zweimal jährlich an den deutschen Autobahnen Verkehrssicherheitswerbung plakatiert. Bundesweit werden dabei an ca. 320 Autobahnstandorten Großplakate (Maße: 3790 mm x 2540 mm) aufgestellt sowie an ca. 500 Standorten Rastplatzplakate (Maße: 1 500 mm x 2 000 mm) plakatiert.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sowie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) haben bisher in der Regel zweimal jährlich an den deutschen Autobahnen Verkehrssicherheitswerbung plakatiert. Bundesweit werden dabei an ca. 320 Autobahnstandorten Großplakate (Maße: 3790 mm x 2540 mm) aufgestellt sowie an ca. 500 Standorten Rastplatzplakate (Maße: 1 500 mm x 2 000 mm) plakatiert.
Die Logistikleistungen im Rahmen der Plakatwechsel werden zukünftig - an Stelle des DVR - durch die VWV durchgeführt. Lediglich das Eigentum an den Aufstellvorrichtungen und den jeweiligen Plakaten wird weiter beim DVR liegen. Im Hinblick auf das vorliegende Vergabeverfahren ist die VWV jedoch der alleinige Auftraggeber. Die VWV wird damit auch alleiniger Vertragspartner des zukünftigen Auftragnehmers.
Die Logistikleistungen im Rahmen der Plakatwechsel werden zukünftig - an Stelle des DVR - durch die VWV durchgeführt. Lediglich das Eigentum an den Aufstellvorrichtungen und den jeweiligen Plakaten wird weiter beim DVR liegen. Im Hinblick auf das vorliegende Vergabeverfahren ist die VWV jedoch der alleinige Auftraggeber. Die VWV wird damit auch alleiniger Vertragspartner des zukünftigen Auftragnehmers.
Die VWV beabsichtigt die Aufstellvorrichtungen an den Autobahnstandorten zu ersetzen. Der Auftragnehmer hat dabei eine Haltbarkeit der produzierten Aufstellvorrichtungen von zehn Jahren zu garantieren. Während dieses Garantiezeitraums soll der Auftragnehmer zudem als zentraler Dienstleister für die zuständigen Autobahnmeistereien fungieren. Im Einzelnen werden folgende Leistungen ausgeschrieben:
Die VWV beabsichtigt die Aufstellvorrichtungen an den Autobahnstandorten zu ersetzen. Der Auftragnehmer hat dabei eine Haltbarkeit der produzierten Aufstellvorrichtungen von zehn Jahren zu garantieren. Während dieses Garantiezeitraums soll der Auftragnehmer zudem als zentraler Dienstleister für die zuständigen Autobahnmeistereien fungieren. Im Einzelnen werden folgende Leistungen ausgeschrieben:
1. Produktion und Lieferung von Aufstellvorrichtungen:
Herstellung von einmalig 320 Plakataufstellvorrichtungen in Metallbauweise (Plakaträger und Gabelständer) nach den gültigen Richtlinien zur Aufstellung an Bundesautobahnen inklusive Standort- und Logistikplanung mit den für die Aufstellung zuständigen Autobahnmeistereien, Zwischenlagerung der Aufstellvorrichtungen bis zur Auslieferung und bundesweiter Auslieferung an ca. 130 Adressen. Die Ausführung der Aufstellvorrichtungen muss sich exakt an die Vorgaben eines gutachterlich geprüften Musters halten.
Herstellung von einmalig 320 Plakataufstellvorrichtungen in Metallbauweise (Plakaträger und Gabelständer) nach den gültigen Richtlinien zur Aufstellung an Bundesautobahnen inklusive Standort- und Logistikplanung mit den für die Aufstellung zuständigen Autobahnmeistereien, Zwischenlagerung der Aufstellvorrichtungen bis zur Auslieferung und bundesweiter Auslieferung an ca. 130 Adressen. Die Ausführung der Aufstellvorrichtungen muss sich exakt an die Vorgaben eines gutachterlich geprüften Musters halten.
2. Ergänzende Service- und Logistikleistungen:
Erbringung aller Service- und Logistikleistungen, die für eine einheitliche Abwicklung der Plakatierungsaktionen gegenüber den Autobahnmeistereien erforderlich sind. Der Auftragnehmer fungiert als zentraler Dienstleister für die Autobahnmeistereien und erbringt insbesondere folgende Leistungen:
Erbringung aller Service- und Logistikleistungen, die für eine einheitliche Abwicklung der Plakatierungsaktionen gegenüber den Autobahnmeistereien erforderlich sind. Der Auftragnehmer fungiert als zentraler Dienstleister für die Autobahnmeistereien und erbringt insbesondere folgende Leistungen:
— Einrichtung und Unterhaltung eines Lagers für Ersatzteile und Plakate,
— Kontakt zu und Beratung von Autobahnmeistereien,
— Bundesweite Auslieferung von ca. 320 Autobahngroßplakaten pro Plakatwechsel an ca. 130 Autobahnmeistereien,
— Versand von ca. 500 Rastplatzplakaten an ca. 90 Empfänger,
— Sonderauslieferungen von Plakaten,
— Datenpflege der allgemeinen Bestandsdaten (Datenbank für Adressen der Autobahnmeistereien, Anzahl der Standorte, evtl. Standortwechsel etc.) für Autobahngroßplakate sowie für Rastplatzplakate,
— Kartierung aller Standorte mit Mapping-Software in Layertechnik.
Beschreibung der Optionen:
Vor dem Hintergrund der jährlichen Mittelbewilligung durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) beträgt die feste Laufzeit des ausgeschriebenen Vertrages zunächst vier Jahre. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit der Auftraggeber nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des laufenden Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer die Kündigung erklärt. Eine solche Verlängerung der Laufzeit kann bis zu sechsmal erfolgen. Die maximale Laufzeit dieses Vertrages beträgt damit 10 Jahre.
Vor dem Hintergrund der jährlichen Mittelbewilligung durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) beträgt die feste Laufzeit des ausgeschriebenen Vertrages zunächst vier Jahre. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit der Auftraggeber nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des laufenden Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer die Kündigung erklärt. Eine solche Verlängerung der Laufzeit kann bis zu sechsmal erfolgen. Die maximale Laufzeit dieses Vertrages beträgt damit 10 Jahre.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 6
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland (bundesweit).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung der Bieter, dass.
— über ihr Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— sie keine nachweislich schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 6 Abs. 4 Buchst. a) bis g) VOL/A-EG genannten Strafnormen oder entsprechender Strafnormen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist,
— sie ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben,
— sie im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Bei Angeboten durch eine Bietergemeinschaft sind die Nachweise der Ziffern III.2.1 - 3 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Mindestanforderung an die technische Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.2.3 muss nur von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden.
Bei Angeboten durch eine Bietergemeinschaft sind die Nachweise der Ziffern III.2.1 - 3 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Mindestanforderung an die technische Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.2.3 muss nur von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden.
Soweit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen beruft, sind die Nachweise der Ziffern III.2.1 - 3 auch von diesen Unternehmen zu erbringen. Darüber hinaus ist mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens auch jeweils zur Verfügung stehen.
Soweit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen beruft, sind die Nachweise der Ziffern III.2.1 - 3 auch von diesen Unternehmen zu erbringen. Darüber hinaus ist mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens auch jeweils zur Verfügung stehen.
Sämtliche Erklärungen und Nachweise, die in Ziffer III.2.1 - 3 benannt sind, sind mit dem Angebot vorzulegen. Sollten mit einem Angebot Nachweise oder Erklärungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sein, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung der fehlenden Erklärungen und Nachweise unter Fristsetzung vor (§ 19 Abs. 2 VOL/A-EG).
Sämtliche Erklärungen und Nachweise, die in Ziffer III.2.1 - 3 benannt sind, sind mit dem Angebot vorzulegen. Sollten mit einem Angebot Nachweise oder Erklärungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sein, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung der fehlenden Erklärungen und Nachweise unter Fristsetzung vor (§ 19 Abs. 2 VOL/A-EG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung der Bieter - jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre - über
— den Gesamtumsatz des Unternehmens,
— den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart…
… „Produktion und Lieferung von Aufstellvorrichtungen für Großplakate“,
… „Eigenverantwortlicher Betrieb eines zentralen Teilelagers und Erbringung der Auslieferungslogistik gegenüber den Kunden des Auftraggebers“.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen unter Angabe des jeweiligen Auftragsvolumens, der Leistungszeit, der Art der Leistung sowie des jeweiligen Auftraggebers (unter Benennung eines Ansprechpartners).
Mindeststandards:
Mindestens eine Leistung (Referenzprojekt) muss mit den hier abgefragten Leistungen vergleichbar sein.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit einem Mitglied als bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-09-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: VWV Verkehrssicherheits-, Werbe- und Vertriebs-GmbH
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Der Auftrag wird im Namen anderer öffentlicher Auftraggeber vergeben ✅ Kontakt
Kontaktperson: VWV Verkehrssicherheits-, Werbe- und Vertriebs-GmbH
Frau Klotz und Frau Krasniqi
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 146-242665 (2011-07-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-11-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-10-10 📅
Name: VIA Logistik GmbH
Postanschrift: Königstraße 7
Postort: Hennef
Postleitzahl: 53773
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Im Falle derVeröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Im Falle derVeröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.