Projekt FUTEC/Abschluss von Rahmenverträgen über die Lieferung von Peripheriegeräten

Freie Universität Berlin/Zentraleinrichtung für Datenverarbeitung (ZEDAT)

Die Zentraleinrichtung für Datenverarbeitung der Freien Universität Berlin benötigt für die Ausstattung ihrer Büroarbeitsplätze und studentischen Poolräume Desktop Computer, Workstation Computer, Notebooks, Drucker, Monitore und Multifunktionsgeräte. Gleichfalls benötigt das Deutsche Archäologische Institut die vorgenannten Peripheriegeräte.
Gegenstand der Auftragsvergabe ist der Abschluss von insgesamt je 6 Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Desktop Computern, Workstation Computern, Notebooks, Druckern, Monitoren und Multifunktionsgeräten über einen Zeitraum von 2 Jahren mit einer Option, diesen Vertrag 2 mal je ein Jahr zu verlängern. Es besteht keine Pflicht des Auftraggebers, Leistungen aus den Rahmenvereinbarungen abzurufen. Die Rahmenvereinbarungen werden jeweils mit der Freien Universität Berlin und dem Deutschen Archäologischen Institut abgeschlossen.
Für sämtliche Geräte muss ein Vor-Ort-Service innerhalb von 3 Tagen nach Störungsmeldung verfügbar sein. Für Notebooks muss dieser Service weltweit verfügbar sein. Der Auftragnehmer hat eine mindestens dreijährige Haltbarkeitsgarantie abzugeben, in deren Rahmen der Vor-Ort-Service kostenlos zu erbringen ist. Die von den Rahmenvereinbarungen der Freien Universität Berlin erfassten Geräte werden in deren E-Commerce-System, BIOS.FU, eingestellt. Über dieses System sollen die von der Freien Universität Berlin im Einzelfall benötigten Geräte sodann von den jeweiligen Abrufberechtigten bestellt werden können.
Auf die insgesamt 6 Lose kann einzeln oder insgesamt geboten werden. Die Geräte für ein Los dürfen nur einheitlich von einem Hersteller angeboten werden. Zu den vorkonfigurierten Geräten sind auch Zubehörteile anzubieten. Die Zubehörteile müssen entweder mit dem betreffenden Gerät zusammen oder aber zu einem späteren Zeitpunkt lieferbar sein.
Bezüglich der Preise für die verschiedenen Geräte dürfen ausschließlich die Listenpreise des betreffenden Herstellers zum Zeitpunkt der Angebotsabgabefrist genutzt werden. Auf diese Listenpreise ist vom Bieter jeweils ein Rabattsatz anzubieten. Die Zubehörteile sind zum Festpreis anzubieten. Auch der Rabattsatz bleibt während der Laufzeit grundsätzlich unverändert. Lediglich die Herstellerpreisliste als Bezugspunkt des Rabattsatzes kann unter den im Rahmenvertrag genannten Bedingungen aktualisiert werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-11-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-11-04 Auftragsbekanntmachung
2011-12-13 Ergänzende Angaben
2012-03-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-11-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Peripheriegeräte
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Peripheriegeräte 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie Universität Berlin/Zentraleinrichtung für Datenverarbeitung (ZEDAT)
Postanschrift: Fabeckstr. 32
Postleitzahl: 14195
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.fu-berlin.de 🌏
E-Mail: tec-ausschreibung@zedat.fu-berlin.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-11-04 📅
Einreichungsfrist: 2012-01-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-11-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 214-349266
ABl. S-Ausgabe: 214
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabeunterlagen sind unter http://www.zedat.fu-berlin.de/AusschreibungFUtec2011 zum Download bereitgestellt. Eine Versendung der Vergabeunterlagen per Post durch den Auftraggeber erfolgt nicht; 2) Die Freie Universität Berlin übernimmt die Federführung für das Vergabeverfahren, das auch im Namen des Deutschen Archäologischen Instituts geführt wird. Zu jedem Los werden eine Rahmenvereinbarung mit der Freien Universität Berlin sowie eine Rahmenvereinbarung mit dem Deutschen Archäologischen Institut geschlossen. Die Verträge unterscheiden sich lediglich hinsichtlich des Bestellvorgangs und der Rechnungsstellung; 3) Der Auftraggeber behält sich vor, geforderte Nachweise, Erklärungen oder sonstige Unterlagen, die mit dem Angebot nicht oder nicht vollständig eingereicht wurden, bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber bestimmten Nachfrist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig bis zum Ablauf der Nachfrist eingereicht, wird das betreffende Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Nachfrist beginnt am Tage nach der Absendung der Aufforderung zur Nachreichung durch den Auftraggeber; 4) Sollten im Rahmen der Angebotserstellung technische oder verfahrensrechtliche Fragen entstehen, deren Beantwortung sich nicht aus den Vergabeunterlagen erschließt, können diese Fragen längstens bis zum 16.12.2011 gestellt werden. Nach der vorgenannten Frist eingehende Fragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Eine Übersendung der Fragen an den Auftraggeber kann nur per E-Mail an tec-ausschreibung@zedat.fu-berlin.de erfolgen. Fernmündlich gestellte Fragen können leider nicht beantwortet werden. Der Auftraggeber wird die jeweiligen Fragen anonymisieren und auf der Webseite http://www.zedat.fu-berlin.de/AusschreibungFUtec2011 beantworten. Es obliegt dem Bieter, sich regelmäßig auf dieser Webseite über die gestellten Fragen und die gegebenen Antworten zu informieren. Eine individuelle Beantwortung von Fragen findet nicht statt; 5) Die Abgabe mehrerer Hauptangebote je Los ist nicht zugelassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Zentraleinrichtung für Datenverarbeitung der Freien Universität Berlin benötigt für die Ausstattung ihrer Büroarbeitsplätze und studentischen Poolräume Desktop Computer, Workstation Computer, Notebooks, Drucker, Monitore und Multifunktionsgeräte. Gleichfalls benötigt das Deutsche Archäologische Institut die vorgenannten Peripheriegeräte.
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Gegenstand der Auftragsvergabe ist der Abschluss von insgesamt je 6 Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Desktop Computern, Workstation Computern, Notebooks, Druckern, Monitoren und Multifunktionsgeräten über einen Zeitraum von 2 Jahren mit einer Option, diesen Vertrag 2 mal je ein Jahr zu verlängern. Es besteht keine Pflicht des Auftraggebers, Leistungen aus den Rahmenvereinbarungen abzurufen. Die Rahmenvereinbarungen werden jeweils mit der Freien Universität Berlin und dem Deutschen Archäologischen Institut abgeschlossen.
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Für sämtliche Geräte muss ein Vor-Ort-Service innerhalb von 3 Tagen nach Störungsmeldung verfügbar sein. Für Notebooks muss dieser Service weltweit verfügbar sein. Der Auftragnehmer hat eine mindestens dreijährige Haltbarkeitsgarantie abzugeben, in deren Rahmen der Vor-Ort-Service kostenlos zu erbringen ist. Die von den Rahmenvereinbarungen der Freien Universität Berlin erfassten Geräte werden in deren E-Commerce-System, BIOS.FU, eingestellt. Über dieses System sollen die von der Freien Universität Berlin im Einzelfall benötigten Geräte sodann von den jeweiligen Abrufberechtigten bestellt werden können.
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Auf die insgesamt 6 Lose kann einzeln oder insgesamt geboten werden. Die Geräte für ein Los dürfen nur einheitlich von einem Hersteller angeboten werden. Zu den vorkonfigurierten Geräten sind auch Zubehörteile anzubieten. Die Zubehörteile müssen entweder mit dem betreffenden Gerät zusammen oder aber zu einem späteren Zeitpunkt lieferbar sein.
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Bezüglich der Preise für die verschiedenen Geräte dürfen ausschließlich die Listenpreise des betreffenden Herstellers zum Zeitpunkt der Angebotsabgabefrist genutzt werden. Auf diese Listenpreise ist vom Bieter jeweils ein Rabattsatz anzubieten. Die Zubehörteile sind zum Festpreis anzubieten. Auch der Rabattsatz bleibt während der Laufzeit grundsätzlich unverändert. Lediglich die Herstellerpreisliste als Bezugspunkt des Rabattsatzes kann unter den im Rahmenvertrag genannten Bedingungen aktualisiert werden.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Desktop Computer.
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Desktop Computern nebst Vor-Ort-Service innerhalb von drei Werktagen nach Störungsmeldung.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Workstation Computer.
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Workstation Computern nebst Vor-Ort-Service innerhalb von drei Werktagen nach Störungsmeldung.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Notebooks.
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notebooks nebst - weltweitem - Vor-Ort-Service innerhalb von drei Werktagen nach Störungsmeldung.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: TFT-Monitore.
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von TFT-Monitoren nebst Vor-Ort-Service innerhalb von drei Werktagen nach Störungsmeldung.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Laserdrucker.
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Laserdruckern nebst Vor-Ort-Service innerhalb von drei Werktagen nach Störungsmeldung.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Multifunktionsgeräte.
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Multifunktionsgeräten nebst Vor-Ort-Service innerhalb von drei Werktagen nach Störungsmeldung.
Beschreibung der Optionen:
Jede Rahmenvereinbarung kann zweimal um je ein weiteres Jahr verlängert werden.
Weitere Optionen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Ich erkläre/Wir erklären, dass:
aa) über mein/unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
bb) sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
cc) ich/wir nachweislich keine schwere Verfehlung begangen habe/haben, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, insbesondere keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.a. die Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über Gewinnbeteiligung und Abgaben an andere Bewerber;
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dd) keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen einer der nach § 6 Abs. 4 lit. a) bis g) VOL/A-EG genannten Strafnormen oder der entsprechenden Strafnormen anderer Staaten;
ee) ich/wir unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe/haben unter Angabe der Steuernummer meines/unseres Unternehmens, dem zuständigen Finanzamt und der Krankenkasse der Mehrheit der Beschäftigten meines/unseres Unternehmens;
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ff) ich/wir im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf unsere Eignung abgegeben habe/haben.
b) Ich erkläre/Wir erklären, dass:
aa) ich selbst/wir oder eine nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigte Person meines/unseres Unternehmens nicht nach
— § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwArbG,
— § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
— §§ 15, 15a, 16 Abs. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
— § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches
zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind,
bb) kein Einzelfall bekannt ist, in dem auch schon vor der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel besteht, dass ich selbst oder eine nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigte Person unseres Unternehmens eine der unter aa) genannten, schwerwiegenden Verfehlungen begangen hat;
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cc) ich/wir nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden bin/sind;
dd) kein Einzelfall bekannt ist, in dem auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne von cc) besteht.
c) Ich erkläre/Wir erklären, dass:
ich/wir oder mein/unser Unternehmen nicht mit einer temporären Auftragssperre belegt worden bin/sind;
d) Ich bin mir/Wir sind uns darüber bewusst, dass eine falsche Angabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat und von weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann. Ich/wir erklären darüber hinaus, dass die mit den Vergabeunterlagen übergebenen Vordrucke verwendet wurden und keine Veränderungen an diesen Vordrucken vorgenommen wurden;
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e) Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 der Berliner Frauenförderverordnung;
f) Erklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen im Sinne des § 1 des Berliner Ausschreibungs- und Tariftreuegetzes;
g) Als einziger Fremdnachweis wird die Vorlage eines bzw. mehrerer Zertifikate verlangt, aus denen sich ergibt, dass der Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren ausgeführt wird, die unter bestmöglicher Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 8 Absatz 1 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes gewonnen oder hergestellt worden sind. Soweit das Unternehmen kein Zertifikat oder Zertifikate vorlegen kann, ist eine Eigenerklärung vorzulegen.
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Für die unter a) bis f) genannten Erklärungen sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vordrucke D.3.1.0, D.3.1.1 und D.3.1.2 auszufüllen, zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen. Der Vordruck D. 3.1.3 ist nur dann auszufüllen, wenn der Bieter nicht in der Lage ist, eines bzw. mehrere Zertifikate vorzulegen, aus denen sich ergibt, dass der Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren ausgeführt wird, die unter bestmöglicher Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 8 Absatz 1 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes gewonnen oder hergestellt worden sind.
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Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der jeweilige Vordruck entsprechend der Anzahl der Mitglieder zu kopieren und von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln auszufüllen, zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
b) Erklärung über das Bestehen einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung nebst Angabe der Deckungssumme.
Für die unter a) und b) genannten Erklärungen ist der in den Vergabeunterlagen enthaltene Vordruck D.3.2 auszufüllen, zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen. Sofern sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, ist der Vordruck D.3.2 zu kopieren und auch für dieses Unternehmen abzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck D.3.2 entsprechend der Anzahl der Mitglieder zu kopieren und von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und zu unterzeichnen sowie mit einem Firmenstempel zu versehen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Erklärung über das Bestehen eines Qualitätssicherungsmanagements gemäß DIN EN ISO 9000/9001 oder einem gleichwertigen Nachweis einer zuständigen Stelle oder einer gleichwertigen Bescheinigung von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten;
b) Erklärung über das Bestehen eines Umweltmanagementsystems gemäß EMAS oder gemäß der DIN EN ISO 14001 oder einer gleichwertigen Bescheinigung von Stellen in anderen Mitgliedstaaten.
Für die Erklärungen unter a) und b) ist der in den Vergabeunterlagen enthaltene Vordruck D.3.3.1 zu verwenden, zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen.
c) Darstellung der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, wobei mindestens eine Referenzleistung mit den hier ausgeschriebenen Leistungen im Hinblick auf Art, Umfang und Dauer vergleichbar sein muss. Die vergleichbare Referenzleistung muss sich auf diejenige Art von Geräten (Lose) beziehen, die der Bieter anbieten möchte, sowie die Zurverfügungstellung eines - im Hinblick auf Notebooks weltweiten - Next-Business-Day-Service für den Leistungszeitraum umfassen. Bietet das Unternehmen auf mehrere Lose, ist entsprechend für jedes Los eine Mindestreferenz nachzuweisen. Zu den Leistungen ist jeweils folgendes anzugeben:
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— Art der Leistung
— Auftragsvolumen pro Jahr/insgesamt
— Leistungsort
— Leistungszeit (Durchführungszeitraum) und
— Auftraggeber nebst einem Ansprechpartner und einer Telefonnummer.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben vom jeweiligen referenzgebenden Auftraggeber bestätigen zu lassen. Für die Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen ist für jedes Referenzprojekt einzeln der in den Vergabeunterlagen enthaltene Vordruck D.3.3.2 zu verwenden.
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Sofern sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vordrucke D.3.3.1 und D.3.3.2 zu kopieren und auch für dieses Unternehmen abzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die Erklärungen in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vordruck D.3.3.1 und die Referenzleistung, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen im Hinblick auf Art, Umfang und Dauer (je angebotenem Los) vergleichbar ist, nur einmal für die Bietergemeinschaft abgegeben bzw. benannt werden.
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Der Auftraggeber behält sich vor, die Erklärungen der Bieter, die in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen. Bei fremdsprachlichen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
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Mindeststandards:
Mindestens eine Referenzleistung muss mit den hier ausgeschriebenen Leistungen im Hinblick auf Art, Umfang und Dauer vergleichbar sein. Die vergleichbare Referenzleistung muss sich auf diejenige Art von Geräten (Lose) beziehen, die der Bieter anbieten möchte, sowie die Zurverfügungstellung eines - im Hinblick auf Notebooks weltweiten - Vor-Ort-Service für den Leistungszeitraum umfassen. Bietet das Unternehmen auf mehrere Lose, ist entsprechend für jedes Los eine Mindestreferenz nachzuweisen.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-02-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Archäologisches Institut
Postanschrift: Podbielskiallee 69-71
Kontakt
URL der Dokumente: http://www.zedat.fu-berlin.de/AusschreibungFUtec2011 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-03-01 📅
Datum des Endes: 2014-02-28 📅
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabeunterlagen sind unter http://www.zedat.fu-berlin.de/AusschreibungFUtec2011 zum Download bereitgestellt. Eine Versendung der Vergabeunterlagen per Post durch den Auftraggeber erfolgt nicht;
2) Die Freie Universität Berlin übernimmt die Federführung für das Vergabeverfahren, das auch im Namen des Deutschen Archäologischen Instituts geführt wird. Zu jedem Los werden eine Rahmenvereinbarung mit der Freien Universität Berlin sowie eine Rahmenvereinbarung mit dem Deutschen Archäologischen Institut geschlossen. Die Verträge unterscheiden sich lediglich hinsichtlich des Bestellvorgangs und der Rechnungsstellung;
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3) Der Auftraggeber behält sich vor, geforderte Nachweise, Erklärungen oder sonstige Unterlagen, die mit dem Angebot nicht oder nicht vollständig eingereicht wurden, bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber bestimmten Nachfrist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig bis zum Ablauf der Nachfrist eingereicht, wird das betreffende Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Nachfrist beginnt am Tage nach der Absendung der Aufforderung zur Nachreichung durch den Auftraggeber;
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4) Sollten im Rahmen der Angebotserstellung technische oder verfahrensrechtliche Fragen entstehen, deren Beantwortung sich nicht aus den Vergabeunterlagen erschließt, können diese Fragen längstens bis zum 16.12.2011 gestellt werden. Nach der vorgenannten Frist eingehende Fragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Eine Übersendung der Fragen an den Auftraggeber kann nur per E-Mail an tec-ausschreibung@zedat.fu-berlin.de erfolgen. Fernmündlich gestellte Fragen können leider nicht beantwortet werden. Der Auftraggeber wird die jeweiligen Fragen anonymisieren und auf der Webseite http://www.zedat.fu-berlin.de/AusschreibungFUtec2011 beantworten. Es obliegt dem Bieter, sich regelmäßig auf dieser Webseite über die gestellten Fragen und die gegebenen Antworten zu informieren. Eine individuelle Beantwortung von Fragen findet nicht statt;
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5) Die Abgabe mehrerer Hauptangebote je Los ist nicht zugelassen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090138316 📞
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.html 🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
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Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Ange-botsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2011/S 214-349266 (2011-11-04)
Ergänzende Angaben (2011-12-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 242-391771
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 214-349266
ABl. S-Ausgabe: 242
Quelle: OJS 2011/S 242-391771 (2011-12-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-03-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-03-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 64-103163
ABl. S-Ausgabe: 64

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Leistungspunkte (50)
2. Gesamtpreis (50)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-02-27 📅
Name: Dell GmbH
Postanschrift: Unterschweinstiege 10
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Bechtle GmbH
Postanschrift: Kaiserin-Augusta-Allee 14
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10553

3️⃣

4️⃣

5️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-02-28 📅
Name: TecService Leipzig GmbH
Postanschrift: Handelsplatz 1a
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04319

6️⃣
Name: inmac GmbH
Postanschrift: Anna-Birle-Str. 9
Postort: Mainz-Kastel
Postleitzahl: 55252

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit.
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 064-103163 (2012-03-28)