Projekt: Verlängerung der Stadtbahnlinie 3 im Stadtteil Bocklemünd-Mengenich, Köln. Auftrag: Projektsteuerung gemäß Schriftenreihe Nr. 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung / Projektmanagement"

Stadt Köln, 27/Zentrales Vergabeamt

Siehe II.1.1 sowie:
Die Stadt Köln plant die Verlängerung der Stadtbahnlinie 3 in Köln-Bocklemünd-Mengenich. Entsprechend Beschluss des Rats der Stadt Köln vom 10.9.2009 soll die neue Endhaltestelle in Höhe der Grundschule errichtet werden. Die Verwaltung wurde mit der Beantragung der erforderlichen Genehmigungen, der Sicherstellung der Finanzierung sowie der Vorbereitung der Maßnahme bis zur Ausschreibung beauftragt. Die Genehmigungsplanung ist weitgehend abgeschlossen, das Planfeststellungsverfahren soll Mitte 2011 eingeleitet werden.
Die Linienführung der geplanten 630 m langen neuen Strecke ist bereits festgelegt und erfolgt ab der bestehenden Haltestelle Ollenhauerring zuerst in nördliche Richtung parallel zur Militärringstraße, schwenkt nach cirka 350 m in einem Bogen nach Westen ab und endet nach einem Gleiswechsel an der neuen Endhaltestelle in Höhe der Grundschule am Schumacherring. Die Führung der Stadtbahn erfolgt auf einem besonderen Bahnkörper.
Durch eine Absenkung der Gleise im Bereich der Endhaltestelle wird ein ebenerdiger Einstieg vom Gehwegniveau ermöglicht. Die Bahnsteige verbleiben damit auf einer Ebene mit dem angrenzenden Gelände, sodass der nördliche Bahnsteig zusätzlich als Feuerwehrzufahrt zum östlichen Bereich der Wohnbebauung dienen kann und keine Rampen als Zuweg erforderlich sind. Beide Außenbahnsteige sollen eine Mindestbreite von 3,5 m und eine Nutzlänge von 50 m erhalten. Der südliche Bahnsteig soll durch einen Zaun zum benachbarten Schulhof begrenzt werden.
In Höhe der Tollerstraße ist von der Streckenführung eine bestehende Fußgängerbrücke aus Holz betroffen, deren Fundamente im Bereich der geplanten Gleistrasse liegen und deren Lichtraumprofil unterhalb der Brücke nicht die notwendigen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus entspricht die bestehende Brücke nicht den Anforderungen an ein barrierefreies Bauwerk. Da durch mehrere Zwangspunkte im weiteren Verlauf der Streckenführung eine andere Gleislage nicht möglich ist, muss die Holzbrücke ersetzt werden. Die Gesamtlänge des neuen, den aktuellen Richtlinien entsprechenden Bauwerks wird cirka 240 m betragen.
Westlich der Millitärringstraße befindet sich ein Geh- und Radweg der durch die Verlängerung der Stadtbahn angepasst werden muss. Im Kurvenbereich ist ein Z-Überweg vorgesehen.
Im Rahmen der Genehmigungsplanung wurden bereits Gutachten zum Thema Schall- und Erschütterung, Baugrund sowie eine Umweltverträglichkeitsstudie mit integriertem Landschaftspflegerischem Begleitplan beauftragt.
Die geplante Baumaßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus:
1. Neubau einer cirka 630 m langen Stadtbahntrasse mit Endhaltestelle (inklusive Ausstattung),
2. Abbruch der vorhandenen Fußgängerbrücke und Neubau einer Fußgängerbrücke, und,
3. Anpassen eines Geh- und Radweges mit Z-Querung der Schienentrasse sowie,
4. Ergänzende Maßnahmen (insbesondere landschaftsplanerische Ausgleichsmaßnahmen, Schallschutz- und Erschütterungsmaßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen für entfallende Schulhofflächen).
Der Kostenansatz für Gleis- und Bahnsteigbau inklusive Bahnsteigausstattung und Starkstromanlagen sowie für begleitende Maßnahmen (insbesondere Fußweg, aktiver und passiver Schallschutz, Grunderwerb, Grünflächenausgleich, Leitungsverlegung signaltechnische Anpassung) beläuft sich auf insgesamt rund 9 200 000 EUR netto, davon cirka 150 000 EUR für Grunderwerb. Der Kostenansatz für das Brückenprojekt beläuft sich auf insgesamt cirka 1 850 000 EUR netto.
Die beabsichtigte Vergabe umfasst folgende Leistungen in Anlehnung an § 205 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft":
— Handlungsfeld A (Organisation, Information, Koordination und Dokumentation):
—— nahezu alle Grundleistungen Projektstufen 1 bis 5 (ausgenommen folgende Leistungen: in der Projektstufe 1: Mitwirken bei der Auswahl eines Projektkommunikationssystems; in Projektstufe 2: Überwachen des Betriebs des Projektkommunikationssystems),
— Handlungsfeld B (Qualitäten und Quantitäten):
—— nahezu alle Grundleistungen Projektstufen 2 bis 5 (ausgenommen folgende Leistungen: in Projektstufe 3: Überprüfen der Angebotsauswertung in technisch-wirtschaftlicher Hinsicht) sowie ausgewählte Besondere Leistungen in der Projektstufe 4 (Planprüfungen und Herbeiführung der Planfreigabe aller Beteiligten),
— Handlungsfeld C (Kosten und Finanzierung):
—— in Projektstufe 1 nur Übernahme und Fortschreiben der Kostenschätzung und -berechnung der Objekt- und Fachplaner sowie Grundleistungen Projektstufen 2 bis 5 teilweise (ausgenommen folgende Leistungen: in Projektstufe 2: Prüfen und Freigeben der Rechnungen der Projektbeteiligten zur Zahlung; in Projektstufe 3: Vorgabe der Soll-Werte für Vergabeeinheiten auf der Basis der aktuellen Kostenberechnung, Überprüfen der vorliegenden Angebote im Hinblick auf die vorgegebenen Kostenziele und Beurteilung der Angemessenheit der Preise, Vorgaben der Deckungsbestätigungen für Aufträge, Prüfen und Freigeben der Rechnungen der Projektbeteiligten zur Zahlung; in Projektstufe 4: Plausibilitätsprüfung und Freigeben der Rechnungen zur Zahlung, Vorgeben von Deckungsbestätigungen für Nachträge, Prüfen des Nutzungskostenanschlags der Objekt- und Fachplaner und Veranlassen erforderlicher Anpassungsmaßnahmen; in Projektstufe 5: Plausibilitätsprüfung und Freigeben der Rechnungen zur Zahlung, Prüfen des fortgeschriebenen Nutzungskostenanschlags der Objekt- und Fachplaner sowie Veranlassen erforderlicher Anpassungsmaßnahmen, Freigeben von Schlussrechnungen sowie Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen) und ausgewählte Besondere Leistungen in Projektstufe 5 (Erstellung des Schlussverwendungsnachweises),
— Handlungsfeld D (Termine, Kapazitäten und Logistik):
—— in Projektstufe 1 Übernahme und Fortschreiben des vom AG erstellten Terminplanes sowie nahezu alle Grundleistungen Projektstufen 2 bis 5 (ausgenommen folgende Leistungen: in Projektstufe 2: Aufstellen und Abstimmen des Terminrahmens zur Integration des strategischen Facility Managements; in Projektstufe 3: Mitwirken beim Aktualisieren und Prüfen der Entwicklung der logistischen Einflussgrößen),
— Handlungsfeld E (Verträge und Versicherungen):
—— nahezu alle Grundleistungen Projektstufen 2 bis 5 (ausgenommen folgende Leistungen: in Projektstufe 2: Mitwirken bei der Umsetzung des Versicherungskonzeptes für alle Projektbeteiligten).
Die Vergabe der Projektsteuerungsleistungen erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit Unterzeichnung des Vertrags werden zunächst nur die Projektstufen 1 bis 3 beauftragt. Die rechtliche Voraussetzung für die Beauftragung liegt seitens der Stadt Köln vor, dabei sind die allgemeinen Vertragsbedingungen der Stadt Köln maßgebend (siehe auch Ziffer II.2.2. "Optionen").
Eine losweise Vergabe der Projektsteuerungsleistungen ist nicht beabsichtigt.
Im Ergebnis der Baumaßnahmen sollen technisch optimale Anlagen zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen.
Zeitrahmen:
1. Beauftragung der Projektsteuerungsleistungen: voraussichtlich Mitte 2011;
2. Inbetriebnahme der Strecke: voraussichtlich Dezember 2013;
3. Projektabschluss: im Nachgang.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-06-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-20.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-05-20 Auftragsbekanntmachung
2012-05-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge