Im Entwässerungsschutz der Kläranlage Ufersmühle in Reichshof treten im Winter hohe Fremdwasserzuflüsse zur Kläranlage auf. Hierdurch gelangt verdünntes Abwasser in das Vorstaubecken der Wiehltal-Trinkwassertalsperre. Aus diesem Grund wurde das Pilotprojekt Wiehltalsperre verabschiedet, um Lösungen für die Fremdwasserprobleme zu erarbeiten. Die im Rahmen des Pilotprojektes durchgeführten Untersuchungen ergaben, dass von Undichtheiten im gesamten Kanalsystem im Einzugsbereich der Wiehltalsperre auszugehen ist. Die Untersuchungen zeigten zudem, dass ein Sanierungskonzept für das Einzugsgebiet der Wiehltalsperre zwingend ein Drainagewasserableitungskonzept beinhalten muss und ein Netznneubau erforderlich ist. Die Notwendigkeit eines Drainagewasserableitungskonzepts impliiziert einen Systemwechsel auf ein Drei-Kanal-System (Schmutz-, Regen- und Drainagewasserkanal). Grundsätzlich ist ein durchgängig verschweißtes Entwässerungssystem aus Polyethylen High Density/Hohe Dichte (PEHD) zu erstellen. Zudem ist teilweise ein Kanalneubau, der weitestgehend in der heutigen Trasse liegen soll, geplant. Hier sollen mittels Tight in Pipe-Verfahren neue, vollwandige PEHD-Rohre in die vorhandenen Leitungen eingezogen werden. Im Rahmen der Kanalsanierung sollen zugleich Wasserleitungen und teilweise auch Straßen erneuert werden. Der öffentliche Auftraggeber hat die Flächen der betroffenen Ortschaften in neun Teilflächen aufgeteilt. Die Teilflächen sollen in unterschiedlichen Zeiträumen saniert und als Teillose vergeben werden. Damit gewährleistet die Gemeinde Reichshof eine ausgewogene Verteilung der Belastungen in diesem Sanierungsprojekt und berücksichtigt die mittelständischen Interessen potentieller Bieter. Gegenstand dieser Ausschreibung sind 5 Teilflächen. Die weiteren Teilflächen werden in einem späteren europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben. Bei der Aufteilung der Gesamtfläche hat die Gemeinde Reichshof darauf geachtet, dass die Baumaßnahmen sowohl die Verkehrswege als auch die ansässigen Geschäfte und Anwohner nicht zu stark belasten. Zudem gestaltete die Gemeinde Reichshof die Teilflächen so, dass die Vorflut der Kanäle nicht beeinträchtigt wird und durchweg ein Abfluss der Abwässer zur Kläranlage Ufersmühle möglich ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-16.
Auftragsbekanntmachung (2011-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Rohrleitungen
Gesamtwert des Auftrags: 1 010 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Rohrleitungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Reichshof
Postanschrift: Hauptstraße 12
Postleitzahl: 51580
Postort: Reichshof
Kontakt
Internetadresse: http://www.reichshof.de🌏
E-Mail: juergen.seynsche@reichshof.de📧
Telefon: +49 2296801325📞
Fax: +49 229680155325 📠
Im Entwässerungsschutz der Kläranlage Ufersmühle in Reichshof treten im Winter hohe Fremdwasserzuflüsse zur Kläranlage auf. Hierdurch gelangt verdünntes Abwasser in das Vorstaubecken der Wiehltal-Trinkwassertalsperre. Aus diesem Grund wurde das Pilotprojekt Wiehltalsperre verabschiedet, um Lösungen für die Fremdwasserprobleme zu erarbeiten. Die im Rahmen des Pilotprojektes durchgeführten Untersuchungen ergaben, dass von Undichtheiten im gesamten Kanalsystem im Einzugsbereich der Wiehltalsperre auszugehen ist. Die Untersuchungen zeigten zudem, dass ein Sanierungskonzept für das Einzugsgebiet der Wiehltalsperre zwingend ein Drainagewasserableitungskonzept beinhalten muss und ein Netznneubau erforderlich ist.
Im Entwässerungsschutz der Kläranlage Ufersmühle in Reichshof treten im Winter hohe Fremdwasserzuflüsse zur Kläranlage auf. Hierdurch gelangt verdünntes Abwasser in das Vorstaubecken der Wiehltal-Trinkwassertalsperre. Aus diesem Grund wurde das Pilotprojekt Wiehltalsperre verabschiedet, um Lösungen für die Fremdwasserprobleme zu erarbeiten. Die im Rahmen des Pilotprojektes durchgeführten Untersuchungen ergaben, dass von Undichtheiten im gesamten Kanalsystem im Einzugsbereich der Wiehltalsperre auszugehen ist. Die Untersuchungen zeigten zudem, dass ein Sanierungskonzept für das Einzugsgebiet der Wiehltalsperre zwingend ein Drainagewasserableitungskonzept beinhalten muss und ein Netznneubau erforderlich ist.
Die Notwendigkeit eines Drainagewasserableitungskonzepts impliiziert einen Systemwechsel auf ein Drei-Kanal-System (Schmutz-, Regen- und Drainagewasserkanal). Grundsätzlich ist ein durchgängig verschweißtes Entwässerungssystem aus Polyethylen High Density/Hohe Dichte (PEHD) zu erstellen. Zudem ist teilweise ein Kanalneubau, der weitestgehend in der heutigen Trasse liegen soll, geplant. Hier sollen mittels Tight in Pipe-Verfahren neue, vollwandige PEHD-Rohre in die vorhandenen Leitungen eingezogen werden. Im Rahmen der Kanalsanierung sollen zugleich Wasserleitungen und teilweise auch Straßen erneuert werden.
Die Notwendigkeit eines Drainagewasserableitungskonzepts impliiziert einen Systemwechsel auf ein Drei-Kanal-System (Schmutz-, Regen- und Drainagewasserkanal). Grundsätzlich ist ein durchgängig verschweißtes Entwässerungssystem aus Polyethylen High Density/Hohe Dichte (PEHD) zu erstellen. Zudem ist teilweise ein Kanalneubau, der weitestgehend in der heutigen Trasse liegen soll, geplant. Hier sollen mittels Tight in Pipe-Verfahren neue, vollwandige PEHD-Rohre in die vorhandenen Leitungen eingezogen werden. Im Rahmen der Kanalsanierung sollen zugleich Wasserleitungen und teilweise auch Straßen erneuert werden.
Der öffentliche Auftraggeber hat die Flächen der betroffenen Ortschaften in neun Teilflächen aufgeteilt. Die Teilflächen sollen in unterschiedlichen Zeiträumen saniert und als Teillose vergeben werden. Damit gewährleistet die Gemeinde Reichshof eine ausgewogene Verteilung der Belastungen in diesem Sanierungsprojekt und berücksichtigt die mittelständischen Interessen potentieller Bieter. Gegenstand dieser Ausschreibung sind 5 Teilflächen. Die weiteren Teilflächen werden in einem späteren europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben. Bei der Aufteilung der Gesamtfläche hat die Gemeinde Reichshof darauf geachtet, dass die Baumaßnahmen sowohl die Verkehrswege als auch die ansässigen Geschäfte und Anwohner nicht zu stark belasten. Zudem gestaltete die Gemeinde Reichshof die Teilflächen so, dass die Vorflut der Kanäle nicht beeinträchtigt wird und durchweg ein Abfluss der Abwässer zur Kläranlage Ufersmühle möglich ist.
Der öffentliche Auftraggeber hat die Flächen der betroffenen Ortschaften in neun Teilflächen aufgeteilt. Die Teilflächen sollen in unterschiedlichen Zeiträumen saniert und als Teillose vergeben werden. Damit gewährleistet die Gemeinde Reichshof eine ausgewogene Verteilung der Belastungen in diesem Sanierungsprojekt und berücksichtigt die mittelständischen Interessen potentieller Bieter. Gegenstand dieser Ausschreibung sind 5 Teilflächen. Die weiteren Teilflächen werden in einem späteren europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben. Bei der Aufteilung der Gesamtfläche hat die Gemeinde Reichshof darauf geachtet, dass die Baumaßnahmen sowohl die Verkehrswege als auch die ansässigen Geschäfte und Anwohner nicht zu stark belasten. Zudem gestaltete die Gemeinde Reichshof die Teilflächen so, dass die Vorflut der Kanäle nicht beeinträchtigt wird und durchweg ein Abfluss der Abwässer zur Kläranlage Ufersmühle möglich ist.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Ortslage Welpe
Kurze Beschreibung:
In der Ortslage Welpe sind Kanalbauarbeiten zur Verlegung einer Schmutzwasserleitung aus Rohren PEHD, Da 280 in einer Kanaltiefe von ca. 1,20 m - > 4,0 m auszuführen. Die Kanallänge beträgt ca. 1 120 m. Es sind ca. 25 St Schachtbauwerke aus PEHD-Werkstoff herzustellen. Im Zuge der Kanalbauarbeiten sind Arbeiten an Versorgungsleitungen Wasser-, Gas- und Kabelleitungen in unterschiedlichem Umfang auszuführen.
In der Ortslage Welpe sind Kanalbauarbeiten zur Verlegung einer Schmutzwasserleitung aus Rohren PEHD, Da 280 in einer Kanaltiefe von ca. 1,20 m - > 4,0 m auszuführen. Die Kanallänge beträgt ca. 1 120 m. Es sind ca. 25 St Schachtbauwerke aus PEHD-Werkstoff herzustellen. Im Zuge der Kanalbauarbeiten sind Arbeiten an Versorgungsleitungen Wasser-, Gas- und Kabelleitungen in unterschiedlichem Umfang auszuführen.
Menge oder Umfang: Die Kanallänge beträgt ca. 1 120 m. Es sind ca. 25 St Schachtbauwerke aus PEHD-Werkstoff herzustellen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Ortslage Hespert
Kurze Beschreibung:
In der Ortslage Hespert sind Kanalbauarbeiten zur Verlegung einer Schmutzwasserleitung aus Rohren PEHD, Da 280 in einer Kanaltiefe von ca. 1,20 m - > 4,0 m auszuführen. Die Kanallänge beträgt ca. 2 700 m. Es sind ca. 65 St Schachtbauwerke aus PEHD-Werkstoff herzustellen. Im Zuge der Kanalbauarbeiten sind Arbeiten an Versorgungsleitungen Wasser-, Gas- und Kabelleitungen in unterschiedlichem Umfang auszuführen.
In der Ortslage Hespert sind Kanalbauarbeiten zur Verlegung einer Schmutzwasserleitung aus Rohren PEHD, Da 280 in einer Kanaltiefe von ca. 1,20 m - > 4,0 m auszuführen. Die Kanallänge beträgt ca. 2 700 m. Es sind ca. 65 St Schachtbauwerke aus PEHD-Werkstoff herzustellen. Im Zuge der Kanalbauarbeiten sind Arbeiten an Versorgungsleitungen Wasser-, Gas- und Kabelleitungen in unterschiedlichem Umfang auszuführen.
Menge oder Umfang: Die Kanallänge beträgt ca. 2 700 m. Es sind ca. 65 St Schachtbauwerke aus PEHD-Werkstoff herzustellen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Ortslage Heidberg
Kurze Beschreibung:
Kanalbau: Hesperter Straße (L 351) sowie Nebenstraßen auf einer Länge von ca. 2 510…
… m.Straßenbau: Hesperter Straße (L 351) auf einer Länge von ca. 800 m sowie Deckensanierung auf einer Länge von ca. 350 m.
… m.
Straßenbau: Hesperter Straße (L 351) auf einer Länge von ca. 800 m sowie Deckensanierung auf einer Länge von ca. 350 m.
Menge oder Umfang: Kanalbau: Hesperter Straße (L 351) sowie Nebenstraßen auf einer Länge von ca. 2 510 m.Straßenbau: Hesperter Straße (L 351) auf einer Länge von ca. 800 m sowie Deckensanierung auf einer Länge von ca. 350 m.
Kanalbau: Hesperter Straße (L 351) sowie Nebenstraßen auf einer Länge von ca. 2 510 m.
Straßenbau: Hesperter Straße (L 351) auf einer Länge von ca. 800 m sowie Deckensanierung auf einer Länge von ca. 350 m.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Ortslage Wildbergerhütte I
Kurze Beschreibung:
Mit der Ausschreibung für Wildbergerhütte I, Los 4 ist die Verlegung von Schmutzwasserkanälen, -schächten und Grundstücksanschlüssen in den Straßen „Hamerter Straße, Nelkenweg, Blumenstraße, Kahlenberg, Welper Siefen, Landhege, Wacholderweg“ inkl. erforderlichen Oberflächenarbeiten erfasst. Die Gesamtlänge der zu verlegenden Kanäle beträgt ca. 2 325 m. Zusätzlich ist die Verlegung/Umlegung von Versorgungsleitungen (vorwiegend Wasserleitungen) inkl. erforderlichen Oberflächenarbeiten ausgeschrieben. Ein Teil des vorhandenen Hauptsammlers in Wildbergerhütte I ist mittels Rohreinzugverfahren (TIP-Verfahren) zu sanieren, ohne die vorhandenen Rohre zu zestören; in den Straßen „Gewerbestraße, Heidberger Straße L351 und Hamerter Straße“ ist auf einer Gesamtlänge von ca. 518 m diese Verfahren hier mit ausgeschrieben.
Mit der Ausschreibung für Wildbergerhütte I, Los 4 ist die Verlegung von Schmutzwasserkanälen, -schächten und Grundstücksanschlüssen in den Straßen „Hamerter Straße, Nelkenweg, Blumenstraße, Kahlenberg, Welper Siefen, Landhege, Wacholderweg“ inkl. erforderlichen Oberflächenarbeiten erfasst. Die Gesamtlänge der zu verlegenden Kanäle beträgt ca. 2 325 m. Zusätzlich ist die Verlegung/Umlegung von Versorgungsleitungen (vorwiegend Wasserleitungen) inkl. erforderlichen Oberflächenarbeiten ausgeschrieben. Ein Teil des vorhandenen Hauptsammlers in Wildbergerhütte I ist mittels Rohreinzugverfahren (TIP-Verfahren) zu sanieren, ohne die vorhandenen Rohre zu zestören; in den Straßen „Gewerbestraße, Heidberger Straße L351 und Hamerter Straße“ ist auf einer Gesamtlänge von ca. 518 m diese Verfahren hier mit ausgeschrieben.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Ortslage Wildbergerhütte II
Kurze Beschreibung: Kanal-, Trinkwasserleitungs- und Straßenbauarbeiten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Reichshof, Oberbergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Aktueller Berufs- / Handelsregisterauszug bzw. Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem ihr Unternehmen ansässig ist. Die Auszüge bzw. Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes nicht älter als 3 Monate sein.
— Aktueller Berufs- / Handelsregisterauszug bzw. Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem ihr Unternehmen ansässig ist. Die Auszüge bzw. Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes nicht älter als 3 Monate sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie zum Umsatz des Unternehmens mit Kanalbauleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Eigenerklärung zur Tariftreue.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erklärung zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppe, mit Berufsbezeichnung und mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— Liste mit Referenzprojekten aus den letzten 3 Geschäftsjahren unter Angabe des Auftragsgegenstandes und möglichst des Auftragswertes sowie eines Ansprechpartners des Auftraggebers des Referenzprojektes,
— Eigenerklärung zu den Tatbeständen des § 6 Abs. 3 Nr. 2 e)- i) VOB/A (Nichtvorliegen einer Insolvenzsituation) sowie des § 6a Abs. 1 Nr. 1 a)-g) VOB/A (Nichtvorliegen strafrechtlicher Verstöße),
— Eigenerklärung, dass,
—— keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO vorliegen, die z.B. einen Ausschluss nach § 21 SchwarzArbG oder nach § 21 Abs. 1 AEntG rechtfertigen,
—— keine Eintragung in einem Landeskorruptionsregister vorliegt,
—— die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes (§ 1 AEntG) erfüllt wird,
—— eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden bis zu 5 000 000 EUR und für Sachschäden bis zu 5 000 000 EUR pro Schadensfall besteht; soweit eine entsprechende Versicherung zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht besteht, haben die Bieter in ihrem Angebote zu versichern, dass sie im Auftragsfall ihre Berufshaftpflichtversicherung entsprechend der vorgegebenen Summen aufstocken,
—— eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden bis zu 5 000 000 EUR und für Sachschäden bis zu 5 000 000 EUR pro Schadensfall besteht; soweit eine entsprechende Versicherung zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht besteht, haben die Bieter in ihrem Angebote zu versichern, dass sie im Auftragsfall ihre Berufshaftpflichtversicherung entsprechend der vorgegebenen Summen aufstocken,
—— eine Gütesicherung - bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung – nachgewiesen werden kann. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens der Gütegemeinschaft "Güteschutz Kanalbau" ist; es wird hier das Gütezeichen „AK2“ und für die grabenlosen Rohreinzugsverfahren „S51“ gefordert. Ersatzweise kann ein Fremdüberwachungsvertrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden.
—— eine Gütesicherung - bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung – nachgewiesen werden kann. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens der Gütegemeinschaft "Güteschutz Kanalbau" ist; es wird hier das Gütezeichen „AK2“ und für die grabenlosen Rohreinzugsverfahren „S51“ gefordert. Ersatzweise kann ein Fremdüberwachungsvertrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber eine unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme des jeweiligen Loses, zu den Einzelheiten vgl. die Vergabeunterlagen Kapitel 5 Ziffer 15.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftragnehmer ist berechtigt, maximal einmal im Monat Abschlagsrechnungen zu stellen. Die Schlussrechnung ist gemäß den Fristen des § 14 Abs. 3 VOB/B nach Fertigstellung der Leistung und Durchführung der Endabnahme zu stellen. Zu den Einzeilheiten vgl. die Vergabeunterlagen Kapitel 4 Ziffer 4.7.1 und Kapitel 5 Ziffer 10.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Auftragnehmer ist berechtigt, maximal einmal im Monat Abschlagsrechnungen zu stellen. Die Schlussrechnung ist gemäß den Fristen des § 14 Abs. 3 VOB/B nach Fertigstellung der Leistung und Durchführung der Endabnahme zu stellen. Zu den Einzeilheiten vgl. die Vergabeunterlagen Kapitel 4 Ziffer 4.7.1 und Kapitel 5 Ziffer 10.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-12-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-11-14 📅
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und/oder ihre Bevollmächtigte.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Gemeinde Reichshof
Jürgen Seynsche
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-03-05 📅
Datum des Endes: 2012-10-26 📅
2012-12-21 📅
Datum des Beginns: 2012-03-01 📅
Datum des Endes: 2013-04-30 📅
2012-10-31 📅
2012-12-07 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50660
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-2120📞
Fax: +49 221147-2889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit.
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 14 Tagen nach Erkennen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 107 GWB entnommen werden.
Quelle: OJS 2011/S 181-294294 (2011-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-12-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge