Der Auftraggeber als Rechtsträger der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Murnau beabsichtigt im Jahr 2012 den Austausch der aktiven Netzwerkkomponenten. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 51 ff. HOAI für die Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 9. Teile der ausgeschriebenen Leistung (Leistungsphasen 6–9) werden als Option in verschiedenen Beauftragungsblöcken mit einseitigem Abrufrecht zugunsten des Auftraggebers beauftragt. Das technische Know-How des Auftragnehmers muss neben den organisatorischen und fachlichen Qualifikationen, den Endausbau des Campus- LAN widerspiegeln. Das aktive Netzwerk soll sich nach dem Austausch wie u.a. folgt darstellen: Neben dem bestehenden Campus-LAN ist zu berücksichtigen, dass die BG Unfallklinik Murnau einen Neubau plant. Die Terminplanung wird rechtzeitig bekannt gegeben und die Klinik um ca. 30 % der LAN-Ports erweitern. In Hinblick darauf muss das Design des Netzwerkes dahingehend angepasst und skalierbar sein. Aufstellung der bis 2014 eingesetzten LAN-Komponenten: Zukünftig ca. 2 000 PCs, 800 Patiententerminals, 500 Drucker, 160 physische und virtuelle Server, 2500 VoIP (Voice over IP) Geräte, 500 Medizinische Geräte, 1200 AccessPoints. Für den Austausch des Campus LAN sind folgende Eigenschaften zu berücksichtigen: Deutliche Erhöhung der Portdichte. Einführung von IEEE 802.1x und QoS (Quality of Service). Implementierung eines klassischen Access-Layer, Distribution Layer, Aggregation-Layer und Core-Layer Konzeptes. Erhöhung der Bandbreite im Corebereich und Verringerung der Latenzzeiten. Integration von ISS (Integrated Software Services, VSS (Virtual Switching System), VRF (Virtual Routing and Forwarding) oder im besten Falle VDC (virtual device context), da wir mehrere, voneinander getrennte Netze, in einem Chassis fahren müssen. Die Anforderungen dazu kommen aus den Bereichen Medizintechnik und Technische Abteilung, da hier gesonderte Anforderungen bestehen. Multi-Protocol-Fähigkeit (Ethernet und Storage) sollte gewährleistet sein. Berücksichtigt werden muss ebenfalls die Erweiterung / Integration von FCoE (Fibrechannel over Ethernet) und SAN (Storage Area Network). Zur Trafficsteuerung sollte eine VRF bzw. VDC basierte, mandantenfähige Firewall-Lösung zu Einsatz kommen. Der Access-Bereich soll ebenfalls redundant bezüglich, Power und Trunkports ausgestattet sein. PoE und PoE+ wird für die AccessPoints benötigt. Sehr unterschiedlich lange LWL-Strecken (Lichtwellenleiter) sind einzuplanen. Eine sehr hohe 10-Gbit/s-Portdichte wird in den nächsten Jahren im RZ-Bereich benötigt. Eine einfache Möglichkeit der Performance-Erweiterung mit z.B. Hinzufügen von MemoryCards ist wünschenswert. Ebenfalls sollte im Access-Bereich virtuelle Patch Connection (vPC) Beachtung finden. Abbau des STP (Spanning Tree Protocol) und Einführung der „All-Path-Active“-Philosopie. Keine Blocked Links. Integration von Fabric Extender (FEX) für die Top-of-the-Rack Installation. Eine Backplane/Uplink-Überbuchung von 2:1 ist angestrebt. Ein Servicevertrag (7x24x365) soll die reine Software bzw. Konfiguration betreffen. Nachdem die Corekomponenten alle redundant ausgelegt sind, sollte der Ausfall eines Coreswitches keinerlei Beeinträchtigungen bringen. Im Access-Bereich hat sich die Vor-Ort-Sparehaltung als sehr schnell und jederzeit praktikabel bewährt. Diesen Ansatz wollen wir auch zukünftig beibehalten. Der Auftraggeber hat bereits Studien und Gutachten erstellen lassen, auf die im Auftragsfall zurückzugreifen ist. Der Auftragnehmer hat die vorliegenden Studien und Gutachten im Auftragsfall zu einer vollständigen Vorplanung zu ergänzen. In der HOAI-Leistungsphase 3 ist zu berücksichtigen, dass ein Planungsbüro für die passiven Netzwerkumgebungen beteiligt ist und eingebunden werden muss. Für die Realsierung des o.g. Projektes sind Änderungen der LWL-Infrastruktur notwendig. Ebenfalls liegt eine aktuelle WLAN-Ausleuchtung eines anderen Planungsbüros vor. Für die Leistungsphase 5 wird ein online-Dokumentationssystem für aktive und passive Komponenten zur Verfügung gestellt werden, welches entsprechend zu nutzen ist. Alle Arbeiten sollen in Art und Umfang Ressourcen schonend und unter Berücksichtigung des laufenden Klinikbetriebs erfolgen. Der Auftraggeber erwartet, dass der Auftragnehmer während der gesamten Maßnahme mit der vorhandenen IT-Abteilung/Bereich Infrastruktur eng zusammen-arbeitet. Regelmäßige Meetings und Telefonkonferenzen der maßgeblich Beteiligten werden vorausgesetzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-12-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-10-31.
Auftragsbekanntmachung (2011-10-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Menge oder Umfang: Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau, eingetragener Verein
Postanschrift: Prof. Küntscher Str. 8
Postleitzahl: 82418
Postort: Murnau am Staffelsee
Kontakt
Internetadresse: http://www.bgu-murnau.de🌏
E-Mail: ausschreibung@bgu-murnau.de📧
Fax: +49 8841482300 📠
a) Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB sowie der VOF durch,
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
aa) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III. 2.1 und Ziffer III. 2.2 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
Für die Bewerbergemeinschaft ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. Dies gilt nicht für die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1 a) der vorliegenden Bekanntmachung.
cc) Subplaner:
Beabsichtigt der Bewerber im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subplanern, so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von Subplanern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subplaner zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), aa), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subplaner über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subplanerleistungen als Subplaner zu erbringen.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung,
d) Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4. im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1. eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb Planung LAN-Komponenten - Nicht öffnen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig,
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor nach § 5 Abs. 3 VOF fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt.
Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 6 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 6 Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen maximal 700 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3, maximal 200 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2 und maximal 100 Punkte auf die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.2.1.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die einzelnen nach Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen bewertet. Die Bewertung der benannten Eignungsnachweise wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt,
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen,
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen,
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden.
f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung,
g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung,
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers,
i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 24.11.2011 in Textform bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer 1.1 vorliegen,
j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird,
k) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Einladung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
l) Hinweis zur Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen:
Die Zusammenstellung und Einreichung der benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) hat nach der Reihenfolge der Nennung gem. Ziffer III.2.1 – III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst zu erfolgen. Nur diese Informationen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden (siehe Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung), berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
a) Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB sowie der VOF durch,
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
aa) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III. 2.1 und Ziffer III. 2.2 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
Für die Bewerbergemeinschaft ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. Dies gilt nicht für die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1 a) der vorliegenden Bekanntmachung.
cc) Subplaner:
Beabsichtigt der Bewerber im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subplanern, so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von Subplanern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subplaner zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), aa), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subplaner über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subplanerleistungen als Subplaner zu erbringen.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung,
d) Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4. im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1. eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb Planung LAN-Komponenten - Nicht öffnen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig,
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor nach § 5 Abs. 3 VOF fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt.
Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 6 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 6 Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen maximal 700 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3, maximal 200 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2 und maximal 100 Punkte auf die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.2.1.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die einzelnen nach Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen bewertet. Die Bewertung der benannten Eignungsnachweise wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt,
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen,
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen,
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden.
f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung,
g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung,
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers,
i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 24.11.2011 in Textform bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer 1.1 vorliegen,
j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird,
k) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Einladung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
l) Hinweis zur Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen:
Die Zusammenstellung und Einreichung der benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) hat nach der Reihenfolge der Nennung gem. Ziffer III.2.1 – III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst zu erfolgen. Nur diese Informationen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden (siehe Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung), berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber als Rechtsträger der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Murnau beabsichtigt im Jahr 2012 den Austausch der aktiven Netzwerkkomponenten. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 51 ff. HOAI für die Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 9.
Der Auftraggeber als Rechtsträger der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Murnau beabsichtigt im Jahr 2012 den Austausch der aktiven Netzwerkkomponenten. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 51 ff. HOAI für die Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 9.
Teile der ausgeschriebenen Leistung (Leistungsphasen 6–9) werden als Option in verschiedenen Beauftragungsblöcken mit einseitigem Abrufrecht zugunsten des Auftraggebers beauftragt.
Das technische Know-How des Auftragnehmers muss neben den organisatorischen und fachlichen Qualifikationen, den Endausbau des Campus- LAN widerspiegeln.
Das aktive Netzwerk soll sich nach dem Austausch wie u.a. folgt darstellen:
Neben dem bestehenden Campus-LAN ist zu berücksichtigen, dass die BG Unfallklinik Murnau einen Neubau plant. Die Terminplanung wird rechtzeitig bekannt gegeben und die Klinik um ca. 30 % der LAN-Ports erweitern. In Hinblick darauf muss das Design des Netzwerkes dahingehend angepasst und skalierbar sein.
Neben dem bestehenden Campus-LAN ist zu berücksichtigen, dass die BG Unfallklinik Murnau einen Neubau plant. Die Terminplanung wird rechtzeitig bekannt gegeben und die Klinik um ca. 30 % der LAN-Ports erweitern. In Hinblick darauf muss das Design des Netzwerkes dahingehend angepasst und skalierbar sein.
Aufstellung der bis 2014 eingesetzten LAN-Komponenten:
Zukünftig ca. 2 000 PCs, 800 Patiententerminals, 500 Drucker, 160 physische und virtuelle Server, 2500 VoIP (Voice over IP) Geräte, 500 Medizinische Geräte, 1200 AccessPoints.
Für den Austausch des Campus LAN sind folgende Eigenschaften zu berücksichtigen:
Deutliche Erhöhung der Portdichte. Einführung von IEEE 802.1x und QoS (Quality of Service). Implementierung eines klassischen Access-Layer, Distribution Layer, Aggregation-Layer und Core-Layer Konzeptes. Erhöhung der Bandbreite im Corebereich und Verringerung der Latenzzeiten. Integration von ISS (Integrated Software Services, VSS (Virtual Switching System), VRF (Virtual Routing and Forwarding) oder im besten Falle VDC (virtual device context), da wir mehrere, voneinander getrennte Netze, in einem Chassis fahren müssen. Die Anforderungen dazu kommen aus den Bereichen Medizintechnik und Technische Abteilung, da hier gesonderte Anforderungen bestehen.
Deutliche Erhöhung der Portdichte. Einführung von IEEE 802.1x und QoS (Quality of Service). Implementierung eines klassischen Access-Layer, Distribution Layer, Aggregation-Layer und Core-Layer Konzeptes. Erhöhung der Bandbreite im Corebereich und Verringerung der Latenzzeiten. Integration von ISS (Integrated Software Services, VSS (Virtual Switching System), VRF (Virtual Routing and Forwarding) oder im besten Falle VDC (virtual device context), da wir mehrere, voneinander getrennte Netze, in einem Chassis fahren müssen. Die Anforderungen dazu kommen aus den Bereichen Medizintechnik und Technische Abteilung, da hier gesonderte Anforderungen bestehen.
Multi-Protocol-Fähigkeit (Ethernet und Storage) sollte gewährleistet sein.
Berücksichtigt werden muss ebenfalls die Erweiterung / Integration von FCoE (Fibrechannel over Ethernet) und SAN (Storage Area Network). Zur Trafficsteuerung sollte eine VRF bzw. VDC basierte, mandantenfähige Firewall-Lösung zu Einsatz kommen. Der Access-Bereich soll ebenfalls redundant bezüglich, Power und Trunkports ausgestattet sein.
Berücksichtigt werden muss ebenfalls die Erweiterung / Integration von FCoE (Fibrechannel over Ethernet) und SAN (Storage Area Network). Zur Trafficsteuerung sollte eine VRF bzw. VDC basierte, mandantenfähige Firewall-Lösung zu Einsatz kommen. Der Access-Bereich soll ebenfalls redundant bezüglich, Power und Trunkports ausgestattet sein.
PoE und PoE+ wird für die AccessPoints benötigt. Sehr unterschiedlich lange LWL-Strecken (Lichtwellenleiter) sind einzuplanen. Eine sehr hohe 10-Gbit/s-Portdichte wird in den nächsten Jahren im RZ-Bereich benötigt. Eine einfache Möglichkeit der Performance-Erweiterung mit z.B. Hinzufügen von MemoryCards ist wünschenswert.
PoE und PoE+ wird für die AccessPoints benötigt. Sehr unterschiedlich lange LWL-Strecken (Lichtwellenleiter) sind einzuplanen. Eine sehr hohe 10-Gbit/s-Portdichte wird in den nächsten Jahren im RZ-Bereich benötigt. Eine einfache Möglichkeit der Performance-Erweiterung mit z.B. Hinzufügen von MemoryCards ist wünschenswert.
Ebenfalls sollte im Access-Bereich virtuelle Patch Connection (vPC) Beachtung finden. Abbau des STP (Spanning Tree Protocol) und Einführung der „All-Path-Active“-Philosopie. Keine Blocked Links. Integration von Fabric Extender (FEX) für die Top-of-the-Rack Installation. Eine Backplane/Uplink-Überbuchung von 2:1 ist angestrebt.
Ebenfalls sollte im Access-Bereich virtuelle Patch Connection (vPC) Beachtung finden. Abbau des STP (Spanning Tree Protocol) und Einführung der „All-Path-Active“-Philosopie. Keine Blocked Links. Integration von Fabric Extender (FEX) für die Top-of-the-Rack Installation. Eine Backplane/Uplink-Überbuchung von 2:1 ist angestrebt.
Ein Servicevertrag (7x24x365) soll die reine Software bzw. Konfiguration betreffen. Nachdem die Corekomponenten alle redundant ausgelegt sind, sollte der Ausfall eines Coreswitches keinerlei Beeinträchtigungen bringen. Im Access-Bereich hat sich die Vor-Ort-Sparehaltung als sehr schnell und jederzeit praktikabel bewährt. Diesen Ansatz wollen wir auch zukünftig beibehalten.
Ein Servicevertrag (7x24x365) soll die reine Software bzw. Konfiguration betreffen. Nachdem die Corekomponenten alle redundant ausgelegt sind, sollte der Ausfall eines Coreswitches keinerlei Beeinträchtigungen bringen. Im Access-Bereich hat sich die Vor-Ort-Sparehaltung als sehr schnell und jederzeit praktikabel bewährt. Diesen Ansatz wollen wir auch zukünftig beibehalten.
Der Auftraggeber hat bereits Studien und Gutachten erstellen lassen, auf die im Auftragsfall zurückzugreifen ist. Der Auftragnehmer hat die vorliegenden Studien und Gutachten im Auftragsfall zu einer vollständigen Vorplanung zu ergänzen.
In der HOAI-Leistungsphase 3 ist zu berücksichtigen, dass ein Planungsbüro für die passiven Netzwerkumgebungen beteiligt ist und eingebunden werden muss. Für die Realsierung des o.g. Projektes sind Änderungen der LWL-Infrastruktur notwendig. Ebenfalls liegt eine aktuelle WLAN-Ausleuchtung eines anderen Planungsbüros vor. Für die Leistungsphase 5 wird ein online-Dokumentationssystem für aktive und passive Komponenten zur Verfügung gestellt werden, welches entsprechend zu nutzen ist.
In der HOAI-Leistungsphase 3 ist zu berücksichtigen, dass ein Planungsbüro für die passiven Netzwerkumgebungen beteiligt ist und eingebunden werden muss. Für die Realsierung des o.g. Projektes sind Änderungen der LWL-Infrastruktur notwendig. Ebenfalls liegt eine aktuelle WLAN-Ausleuchtung eines anderen Planungsbüros vor. Für die Leistungsphase 5 wird ein online-Dokumentationssystem für aktive und passive Komponenten zur Verfügung gestellt werden, welches entsprechend zu nutzen ist.
Alle Arbeiten sollen in Art und Umfang Ressourcen schonend und unter Berücksichtigung des laufenden Klinikbetriebs erfolgen.
Der Auftraggeber erwartet, dass der Auftragnehmer während der gesamten Maßnahme mit der vorhandenen IT-Abteilung/Bereich Infrastruktur eng zusammen-arbeitet. Regelmäßige Meetings und Telefonkonferenzen der maßgeblich Beteiligten werden vorausgesetzt.
Der Auftraggeber erwartet, dass der Auftragnehmer während der gesamten Maßnahme mit der vorhandenen IT-Abteilung/Bereich Infrastruktur eng zusammen-arbeitet. Regelmäßige Meetings und Telefonkonferenzen der maßgeblich Beteiligten werden vorausgesetzt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Murnau am Staffelsee.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Gültige Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet, vgl. § 4 Abs. 9 a) VOF,
aa) dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet, vgl. § 4 Abs. 9 a) VOF,
bb) dass er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, vgl. § 4 Abs. 9 b) VOF,
cc) dass er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde, vgl. § 4 Abs. 9 c) VOF,
dd) dass er seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt hat, vgl. § 4 Abs. 9 d) VOF,
ee) dass er sich bei der Erteilung von Auskünften, die nach den Paragraphen 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, sich nicht in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht hat oder diese Auskünfte nicht unberechtigterweise verweigert hat, vgl. § 4 Abs. 9 e) VOF,
ee) dass er sich bei der Erteilung von Auskünften, die nach den Paragraphen 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, sich nicht in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht hat oder diese Auskünfte nicht unberechtigterweise verweigert hat, vgl. § 4 Abs. 9 e) VOF,
ff) dass weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist wegen einer der in § 4 Abs. 6 a) bis g) VOF genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden ist.
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 3 Monate, maßgeblich ist der vorliegend genannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend).
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 3 Monate, maßgeblich ist der vorliegend genannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend).
c) Der Bewerber hat seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offen zu legen und hieraus nachzuweisen (z.B. durch Vorlage eines Organigramms mit den vorhandenen gesellschafts-/konzernrechtlichen Verflechtungen sowie Benennung der Mitglieder der jeweiligen Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane), dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet ist, im Auftragsfall beim Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen.
c) Der Bewerber hat seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offen zu legen und hieraus nachzuweisen (z.B. durch Vorlage eines Organigramms mit den vorhandenen gesellschafts-/konzernrechtlichen Verflechtungen sowie Benennung der Mitglieder der jeweiligen Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane), dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet ist, im Auftragsfall beim Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers, aufgeteilt für die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
c) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers, aufgeteilt für die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der auf Planungsleistungen entfällt, die mit der vorliegend ausgeschriebenen Planungsleistung vergleichbar sind (im Sinne Ziffer III.2.3 b)), unter Angabe des Eigenleistungsanteils.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers, aufgeteilt für die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der auf Planungsleistungen entfällt, die mit der vorliegend ausgeschriebenen Planungsleistung vergleichbar sind (im Sinne Ziffer III.2.3 b)), unter Angabe des Eigenleistungsanteils.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Schriftliche Angaben zum Unternehmen des Bewerbers, bezogen auf:
— Maßnahmen zur Qualitätssicherung / Qualitätsmanagement, beispielsweise Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbare Maßnahmen,
— Bürostruktur mit Organigramm,
— Technische Ausstattung,
— Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren aufgeteilt in Festangestellte und freie Mitarbeiter, sowie deren beruflichen Qualifikation.
b) Personaleinsatzkonzept: Der Bewerber hat ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen, in welchem die konkret personenbezogene Mitarbeiterstruktur dargestellt ist und er personenbezogen namentlich benennen muss, mit welcher Mitarbeiterstruktur er im Auftragsfall die Vertragsleistungen erbringen wird (vorgesehenes Projektteam). Für die Darstellung der Personalstruktur müssen zu den Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern Angaben über deren berufliche Qualifikation, Berufserfahrung, beruflichen Lebenslauf, Dauer der Zugehörigkeit zum Büro des Bewerbers sowie Angaben zur Verfügbarkeit im Auftragsfall enthalten sein. Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft getrennt dargestellt werden. Soweit der Bewerber den Einsatz von Subunternehmern beabsichtigt, müssen die voranstehenden Angaben für den Subunternehmer dargestellt werden; die voranstehende Erklärung ist jeweils für das Los gesondert zu vorzulegen, auf das sich der Teilnahmeantrag bezieht,
b) Personaleinsatzkonzept: Der Bewerber hat ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen, in welchem die konkret personenbezogene Mitarbeiterstruktur dargestellt ist und er personenbezogen namentlich benennen muss, mit welcher Mitarbeiterstruktur er im Auftragsfall die Vertragsleistungen erbringen wird (vorgesehenes Projektteam). Für die Darstellung der Personalstruktur müssen zu den Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern Angaben über deren berufliche Qualifikation, Berufserfahrung, beruflichen Lebenslauf, Dauer der Zugehörigkeit zum Büro des Bewerbers sowie Angaben zur Verfügbarkeit im Auftragsfall enthalten sein. Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft getrennt dargestellt werden. Soweit der Bewerber den Einsatz von Subunternehmern beabsichtigt, müssen die voranstehenden Angaben für den Subunternehmer dargestellt werden; die voranstehende Erklärung ist jeweils für das Los gesondert zu vorzulegen, auf das sich der Teilnahmeantrag bezieht,
c) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen,
d) Angaben zu Referenzen:
Realisierte oder in Realisierung befindliche Referenzobjekte aus den letzten vor der Veröffentlichung der Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten zu den in Ziffer II.1.5 beschriebenen Maßnahmen bei Krankenhäusern oder vergleichbaren Organisationseinheiten bzw. Betrieben mit folgenden Angaben zu jeder Referenz:
Realisierte oder in Realisierung befindliche Referenzobjekte aus den letzten vor der Veröffentlichung der Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten zu den in Ziffer II.1.5 beschriebenen Maßnahmen bei Krankenhäusern oder vergleichbaren Organisationseinheiten bzw. Betrieben mit folgenden Angaben zu jeder Referenz:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und eMail-Adresse,
— Bezeichnung und Standort des Referenzobjektes mit Kurzbeschreibung sowie Angaben zu den Investitionskosten (netto) und Auftragswert (netto) der erbrachten Planungsleistung,
— Kurzbeschreibung der erbrachten Planungsleistungen (nach Art und Umfang) mit Benennung der wesentlichen Leistungsträger sowie Beschreibung der Tätigkeiten dieser in den angegebenen Referenzen (Größenordnung 10.000 Ports),
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angaben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Subplanern oder in Kooperation mit anderen Ingenieurbüros erbracht wurden, ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils sowie der Beschreibung der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich unterzeichnet werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich unterzeichnet werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Ingenieur.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien: Siehe Ziffer VI.3 der vorliegenden Bekanntmachung.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Wirtschaftsabteilung
Frau Heinze
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-03-01 📅
Datum des Endes: 2013-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB sowie der VOF durch,
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
aa) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III. 2.1 und Ziffer III. 2.2 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
Die unter Ziffer III. 2.1 und Ziffer III. 2.2 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
Für die Bewerbergemeinschaft ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. Dies gilt nicht für die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1 a) der vorliegenden Bekanntmachung.
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. Dies gilt nicht für die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1 a) der vorliegenden Bekanntmachung.
cc) Subplaner:
Beabsichtigt der Bewerber im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subplanern, so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von Subplanern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subplaner zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), aa), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subplaner über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subplanerleistungen als Subplaner zu erbringen.
Beabsichtigt der Bewerber im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subplanern, so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von Subplanern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subplaner zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), aa), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subplaner über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subplanerleistungen als Subplaner zu erbringen.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung,
d) Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4. im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1. eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb Planung LAN-Komponenten - Nicht öffnen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig,
d) Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4. im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1. eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb Planung LAN-Komponenten - Nicht öffnen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig,
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor nach § 5 Abs. 3 VOF fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor nach § 5 Abs. 3 VOF fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt.
Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge.
Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 6 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 6 Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen maximal 700 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3, maximal 200 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2 und maximal 100 Punkte auf die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.2.1.
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 6 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 6 Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen maximal 700 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3, maximal 200 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2 und maximal 100 Punkte auf die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.2.1.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die einzelnen nach Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen bewertet. Die Bewertung der benannten Eignungsnachweise wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die einzelnen nach Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen bewertet. Die Bewertung der benannten Eignungsnachweise wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt,
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen,
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen,
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden.
f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung,
g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung,
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers,
i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 24.11.2011 in Textform bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer 1.1 vorliegen,
j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird,
j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird,
k) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Einladung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Einladung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
l) Hinweis zur Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen:
Die Zusammenstellung und Einreichung der benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) hat nach der Reihenfolge der Nennung gem. Ziffer III.2.1 – III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst zu erfolgen. Nur diese Informationen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden (siehe Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung), berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Die Zusammenstellung und Einreichung der benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) hat nach der Reihenfolge der Nennung gem. Ziffer III.2.1 – III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst zu erfolgen. Nur diese Informationen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden (siehe Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung), berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.