Projektsteuerung für die Maßnahme "Stadtbahn Mannheim-Nord". Gesamtkoordination der Genehmigungsplanung, der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Ausführung und der Bauausführung bis zum Projektabschluss, hinsichtlich Organisation, Qualität, Kosten und Terminen. Der Projektabschluss beinhaltet auch den für die Abrechnung benötigten Nachlauf nach Bauende. Die RNV GmbH beabsichtigt die Erschließung des Mannheimer Nordens mit einer 2-gleisigen Stadtbahntrasse auf besonderem Bahnkörper. Für die ca. 6,4 km lange Strecke, inklusive 14 neuen Haltestellen, wird das Planrecht noch in 2011 beantragt und in 2012 erwartet. Der Ausbau beinhaltet neben dem Neubau der Gleisanlage auch den Bau elektrischer Anlagen und Kunstbauwerke (z.B. Unterführungsbauwerk zur Querung der Riedbahn).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-01-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-01-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Postanschrift: Möhlstraße 27
Postleitzahl: 68165
Postort: Mannheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.rnv-online.de🌏
E-Mail: oliver.jansen@twl.de📧
Telefon: +49 621505-2573📞
Fax: +49 621505-2890 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Die Bekanntmachung betrifft: Public_contract
Kurze Beschreibung:
Projektsteuerung für die Maßnahme "Stadtbahn Mannheim-Nord". Gesamtkoordination der Genehmigungsplanung, der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Ausführung und der Bauausführung bis zum Projektabschluss, hinsichtlich Organisation, Qualität, Kosten und Terminen. Der Projektabschluss beinhaltet auch den für die Abrechnung benötigten Nachlauf nach Bauende.
Projektsteuerung für die Maßnahme "Stadtbahn Mannheim-Nord". Gesamtkoordination der Genehmigungsplanung, der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Ausführung und der Bauausführung bis zum Projektabschluss, hinsichtlich Organisation, Qualität, Kosten und Terminen. Der Projektabschluss beinhaltet auch den für die Abrechnung benötigten Nachlauf nach Bauende.
Die RNV GmbH beabsichtigt die Erschließung des Mannheimer Nordens mit einer 2-gleisigen Stadtbahntrasse auf besonderem Bahnkörper. Für die ca. 6,4 km lange Strecke, inklusive 14 neuen Haltestellen, wird das Planrecht noch in 2011 beantragt und in 2012 erwartet. Der Ausbau beinhaltet neben dem Neubau der Gleisanlage auch den Bau elektrischer Anlagen und Kunstbauwerke (z.B. Unterführungsbauwerk zur Querung der Riedbahn).
Die RNV GmbH beabsichtigt die Erschließung des Mannheimer Nordens mit einer 2-gleisigen Stadtbahntrasse auf besonderem Bahnkörper. Für die ca. 6,4 km lange Strecke, inklusive 14 neuen Haltestellen, wird das Planrecht noch in 2011 beantragt und in 2012 erwartet. Der Ausbau beinhaltet neben dem Neubau der Gleisanlage auch den Bau elektrischer Anlagen und Kunstbauwerke (z.B. Unterführungsbauwerk zur Querung der Riedbahn).
Dauer: 84 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mannheim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Erklärungen müssen mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden.
Fehlen im Teilnahmeantrag vom Auftraggeber geforderte Nachweise oder Erklärungen, kann der Auftraggeber diese in einer von ihm gesetzten Frist nachverlangen. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Fehlen im Teilnahmeantrag vom Auftraggeber geforderte Nachweise oder Erklärungen, kann der Auftraggeber diese in einer von ihm gesetzten Frist nachverlangen. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Der Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ist in schriftlicher Form auf dem Postweg einzureichen.
Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Bestätigung der zuständigen Stelle nachzufordern.
1. Firmenprofil des Bewerbers (Angabe der wichtigsten Eckdaten wie z.B. Mitarbeiteranzahl, Standorte, Unternehmensstruktur, etc.),
2. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigenVerwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftlandes des Bewerbers (nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend),
2. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigenVerwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftlandes des Bewerbers (nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend),
3. Nachweis über Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
4. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. SektVO,
5. Eigenerklärung, dass er sich nicht in Liquidation befindet, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO,
6. Eigenerklärung, dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO,
7. Eigenerklärung, dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO,
8. Eigenerklärung, dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO.
Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden Person vorliegt, vgl. § 21 Abs. 2 SektVO,
Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden Person vorliegt, vgl. § 21 Abs. 2 SektVO,
9. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragfall erklärt wird,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet wird,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und insbesondere zur Abgabe des Teilnahmeantrags, zur Angebotsabgabe sowie zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages bevollmächtigt ist,
— dass alle Mitglieder sich als Gesamtschuldner verpflichten und als solche haften, auch über die Auflösung der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft hinaus.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Erklärungen müssen mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden.
Fehlen im Teilnahmeantrag vom Auftraggeber geforderte Nachweise oder Erklärungen, kann der Auftraggeber diese in einer von ihm gesetzten Frist nachverlangen.
Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Der Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ist in schriftlicher Form auf dem Postweg einzureichen.
Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Bestätigung der zuständigen Stelle nachzufordern:
1. Eigenerklärung jeweils zu Umsatz und Leistungen, jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre,
2. Eigenerklärung zum Umsatz für mit der auszuschreibenden Maßnahme vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren,
3. Bonitätsnachweis über Eigenauskunft (Creditreform, Bürgel Wirtschaftsinformationen oder vergleichbar), nicht älter als 6 Monate.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Erklärungen müssen mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden.
Fehlen im Teilnahmeantrag vom Auftraggeber geforderte Nachweise oder Erklärungen, kann der Auftraggeber diese in einer von ihm gesetzten Frist nachverlangen. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Fehlen im Teilnahmeantrag vom Auftraggeber geforderte Nachweise oder Erklärungen, kann der Auftraggeber diese in einer von ihm gesetzten Frist nachverlangen. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Der Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ist in schriftlicher Form auf dem Postweg einzureichen.
Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Bestätigung der zuständigen Stelle nachzufordern.
1. Nachweis zu Referenzen aus den letzten 5 Geschäftsjahren, die in Bezug auf Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
2. Nachweis zu persönlichen Referenzen des vorgesehenen Projektsteuerers, die in Bezug auf Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
3. Persönliche Angaben zum vorgesehenen Projektsteuerer, wie z.B. Name, Lebensalter, Dauer der Berufserfahrung, Berechtigungsnachweis zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur",
4. Eigenerklärung zur technischen Ausrüstung und zum technischen Personal des Bewerbers,
5. Eigenerklärung zur Beschäftigtenzahl (gegliedert nach Berufsgruppen) jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
6. Bestätigung, dass die Abgabe der Projektunterlagen in Papierform und digital in den Formaten dgn (mind. MS V8), dwg (mind. AutoCAD 2004), pdf, mpp erfolgt.
Beabsichtigt ein Bewerber, Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten zu erbringen, müssen die vorgenannten Nachweise/Erklärungen/Bestätigungen sowohl für den Bewerber als auch für die/den Dritten erbracht werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftraggeber behält sich vor, vom Auftragnehmer bei der Auftragsvergabe eine Sicherheitsleistung zur Erfüllung der vertragsgemässen Auftragsausfühung in Höhe von 5 % der Brutto-Gesamtvergütung sowie eine Sicherheitsleistung zur Erfüllung der Gewährleistungsansprüche bis zum Ablauf der Verjährungsfrist in Höhe von 5 % des Brutto-Abrechnungswertes zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vom Auftragnehmer bei der Auftragsvergabe eine Sicherheitsleistung zur Erfüllung der vertragsgemässen Auftragsausfühung in Höhe von 5 % der Brutto-Gesamtvergütung sowie eine Sicherheitsleistung zur Erfüllung der Gewährleistungsansprüche bis zum Ablauf der Verjährungsfrist in Höhe von 5 % des Brutto-Abrechnungswertes zu verlangen.
Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist von einem Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen, der in der EU zugelassen ist. Die Stellung der Bürgschaft erfolgt unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtung, der Aufrechnung und der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB) sowie auf das Recht aus §§ 768 und 776 BGB.
Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist von einem Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen, der in der EU zugelassen ist. Die Stellung der Bürgschaft erfolgt unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtung, der Aufrechnung und der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB) sowie auf das Recht aus §§ 768 und 776 BGB.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV)
Haupttätigkeit: Urban_railway_tramway_trolleybus_bus_services
Kontakt
Kontaktperson: Technische Werke Ludwigshafen AG, Finanzen und Materialwirtschaft, Einkauf FMM-E, Industriestrasse 3/3a, 67063 Ludwigshafen
Oliver Jansen
Internetadresse: www.rnv-online.de🌏
Name: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV)
Postanschrift: Möhlstraße 17
Kontaktperson: Center T4, Abteilung Planung und Bau T43
Andrea Böttger
Telefon: +49 621465-1522📞
E-Mail: a.boettger@rnv-online.de📧
Fax: +49 621465-3234 📠
URL für weitere Informationen: www.rnv-online.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelf im Vergabeverfahren ist das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer.
Dazu bestimmt § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2011/S 008-012177 (2011-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-10-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Kontakt
E-Mail: p.klaus@rnv-online.de📧
Telefon: +49 621465-1753📞
Fax: +49 621465-3214 📠