Die FHH, Sondervermögen „Stadt und Hafen“ (SoV) – vertreten durch die HafenCity Hamburg GmbH – erschließt das Quartier „Baakenhafen“ (ohne „Baakenhöft“) und veräußert die Grundstücke an private Investoren, die in Eigenregie Gebäude errichten. Ein Projektsteuerer soll durch vorausschauende Planung und Organisation der erforderlichen Abläufe dafür sorgen, dass die Entwicklung der privaten Hochbauvorhaben sowie die Planung und Realisierung der öffentlichen Erschließungsmaßnahmen harmonisch, planvoll und möglichst frei von gegenseitigen Störungen verläuft.
Als wesentliche vorlaufende Erschließungsmaßnahme wird die Verfüllung eines Teilbereiches des mittleren Baakenhafens inklusive der Einfassung mit rückverankerten Spundwänden, teilweise als befestigte Geländeböschung mit ausgebildeter Unterwasserspundwand ausgeführt. In die Uferwände sollen Brückenwiderlager unterschiedlicher Art integriert werden. Die zukünftige Nutzfläche wird ca. 15.000 qm betragen. Die Arbeiten werden im Tidegebiet der Elbe ausgeführt.
Das Bearbeitungsgebiet hat insgesamt eine Größe von ca. 22 ha inkl. der privaten Grundstücksflächen. Davon sind ca. 5 ha Wasserfläche. Der hier ausgeschriebene Auftrag der Projektsteuerungsleistung umfasst die Projektstufen AHO 1 – 5, einschließlich besonderer Leistungen (u.a. Abstimmungen mit Investoren, Vertragscontrolling) für folgende Teilbereiche:
1. Investorenbetreuung (Schnittstellenkoordination): ca. 85 000 qm voraussichtlich 20 Baufelder mit ca. 300 000 qm Bruttogrundfläche (BGF)
Laufzeit: Anfang 2013–2018.
2. Planung und Herstellung der öffentlichen Freiräume mit Promenaden, Quartiersplätzen und Parkanlagen: ca. 75 000 qm.
Investitionskosten: ca. 15 000 000 EUR zzgl. Gebäude für Spiel und Freizeit mit: ca. 500 qm BGF.
Investitionskosten: ca. 1 000 000 EUR.
Laufzeit: April 2012–2018.
3. Planung und Herstellung der 2. Baustufe der öfftl. Straßen
(endgültige Fahrbahn sowie Nebenflächen): ca. 15 000 qm Investitionskosten: ca. 2 000 000 EUR.
Laufzeit: 2014–2018.
4. Planung und Herstellung der Verfüllung inkl. Ufereinfassung für eine ca. 1,5 ha große Freizeitinsel im Hafenbecken
Investitionskosten: ca. 11 000 000 EUR.
Laufzeit: April 2012-2014.
5. Planung und Herstellung einer ca. 60m langen Fußgängerbrücke
Investitionskosten: ca. 4 800 000 EUR.
Laufzeit: April 2012-2014.
Ebenfalls enthalten sind ein umfangreiches Schnittstellenmanagement zu den Investorenvorhaben sowie anderen umliegenden Maßnahmen und die Integration der Leitungskoordination aller Medien.
Die Investitionskosten der Infrastrukturmaßnahmen liegen in Summe bei ca. 35 000 000 EUR. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt abschnittsweise bis voraussichtlich 2018.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-05-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: HafenCity Hamburg GmbH
Postanschrift: Osakaallee 11
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Ines Rybnikow
Telefon: +49 403747260📞
E-Mail: rybnikow@hafencity.com📧
Fax: +49 4037472626 📠
Region: Hamburg🏙️
URL: https://www.hafencity.com/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Nachtrag Laufzeitverlängerung Projektsteuerung Quartier Baakenhafen
2011/S 240-389510”
Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement im Bauwesen📦 Beschreibung
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Quartier Baakenhafen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die FHH, Sondervermögen „Stadt und Hafen“ (SoV) – vertreten durch die HafenCity Hamburg GmbH –erschließt das Quartier „Baakenhafen“ (ohne „Baakenhöft“) und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die FHH, Sondervermögen „Stadt und Hafen“ (SoV) – vertreten durch die HafenCity Hamburg GmbH –erschließt das Quartier „Baakenhafen“ (ohne „Baakenhöft“) und veräußert die Grundstücke an private Investoren, die in Eigenregie Gebäude errichten. Ein Projektsteuerer soll durch vorausschauende Planung und Organisation der erforderlichen Abläufe dafür sorgen, dass die Entwicklung der privaten Hochbauvorhabensowie die Planung und Realisierung der öffentlichen Erschließungsmaßnahmen harmonisch, planvoll und möglichst frei von gegenseitigen Störungen verläuft.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-07-01 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2012/S 171-282411
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 120713
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Vertrag Projektsteuerung, Teilbereich Investorenbetreuung
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bietergemeinschaft Umtec.Hilpert
Postanschrift: Lobsienweg 17
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22605
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4088128830📞
E-Mail: hilpert@hilpertprojekt.de📧
Fax: +49 4088128851 📠
Region: Hamburg🏙️
URL: https://hilpertreal.de/hilpert_architektur_projekt_consult.html🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Umtec.HILPERT Projektsteuerung Baakenhafen
E-Mail: info@umtec-partner.de📧 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 648 500 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231491📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 40428232020 📠
URL: https://www.hamburg.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
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Quelle: OJS 2019/S 093-225620 (2019-05-10)