Die Charité-Universitätsmedizin Berlin („Charité“ oder „Auftraggeber“) beabsichtigt die Sanierung des 1982 in Betrieb genommenen Bettenhochhauses in der Luisenstraße 64, 10117 Berlin, DEUTSCHLAND, (rd. 60 000 m² BGF). An Stelle des abzureißenden Lehrgebäudes östlich des Bettenhochhauses soll ein Neubau für den zentralen Operationsbereich (OP), den zentralen intensivmedizinischen Bereich (ITS) und die Rettungsdienststellen einschließlich einer Liegendkrankenanfahrt errichtet werden (rd. 15 000 m² BGF). Die Gesamtkosten (KG 200 bis 700 nach DIN 276) für die Baumaßnahmen einschließlich der vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen dürfen 185 000 000 EUR nicht überschreiten. Der Nutzungsbeginn für die sanierten Gebäude muss im ersten Quartal 2016 erfolgen. Mit den notwendigen Planungsleistungen soll ein Generalplaner auf Basis des Bedarfsprogramms der Charité beauftragt werden. Die hierfür erforderliche Ausschreibung ist bereits erfolgt (ABl. EU 2011 / S 123-204614) und befindet sich in der Angebotsphase. Vom Generalplaner werden umfassende Planungsleistungen zur Vorbereitung der Bauvergaben der Charité für Abriss, Sanierung, Neubau und ergänzende Maßnahmen erbracht. Dazu gehören insbesondere die Erstellung der Vorplanungsunterlage und der Bauplanungsunterlage entsprechend den Anforderungen der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau). Die Vorplanungsunterlage soll mit Unterstützung des Projektsteuerers noch im Jahr 2011 fertiggestellt werden. In einer ersten Vertragsstufe wird der Generalplaner mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung) gemäß HOAI beauftragt. In einer zweiten Vertragsstufe soll der Generalplaner wiederum stufenweise mit Leistungen der Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe) und 7 (Mitwirken bei der Vergabe) beauftragt werden einschließlich der Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Bauvergabe. Der genaue Umfang der im Rahmen dieser zweiten Phase zu erbringenden Planungs- und Beratungsleistungen hängt von der Art der Projektrealisierung ab (Beauftragung eines Generalunternehmers auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung oder Beauftragung von Einzelunternehmern auf der Grundlage konstruktiver Leistungsbeschreibungen). Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, den Generalplaner abhängig von der Art der Projektrealisierung in einer dritten Vertragsstufe mit Leistungen der Leistungsphasen 8 (Objektüberwachung) und 9 (Objektbetreuung) zu beauftragen. Die Gestaltung der Fassade des Bettenhochhauses ist Gegenstand eines gesonderten Realisierungswettbewerbs. Der Generalplaner soll den Fassadenplaner nach dem gegenwärtigen Stand der Planungen als Unterauftragnehmer beauftragen. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Auftrag umfasst die umfassende Projektsteuerung für die Planung und Ausführung der Baumaßnahmen. Der Projektsteuerer soll auch baubegleitend bis zur Abnahme und zur Vorlage des Verwendungsnachweises tätig sein. Die Leistungserbringung umfasst insbesondere: — Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte, — Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten, auch der ausführenden Firmen, — Vorbereitung und Betreuung der Beteiligung von Planungsbetroffenen, — Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten, — laufende Information des Auftraggebers über die Projektabwicklung und rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers, — Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs-, Förderungs- und Genehmigungsverfahren, — Unterstützung der Charité bei der Wahrnehmung der nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Menge oder Umfang: Siehe Ziff. II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 6.9.2011, 12:00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Projektsteuerungsleistungen Sanierung Bettenhochhaus - Vergabe 16/11, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
In der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert sein, mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, §§ 4 und 7, § 8 Abs. 2 und 3 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und - je nach Anzahl der Beschäftigten (§ 3 FFV) - eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 6.9.2011, 12:00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Projektsteuerungsleistungen Sanierung Bettenhochhaus - Vergabe 16/11, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
In der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert sein, mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, §§ 4 und 7, § 8 Abs. 2 und 3 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und - je nach Anzahl der Beschäftigten (§ 3 FFV) - eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Charité-Universitätsmedizin Berlin („Charité“ oder „Auftraggeber“) beabsichtigt die Sanierung des 1982 in Betrieb genommenen Bettenhochhauses in der Luisenstraße 64, 10117 Berlin, DEUTSCHLAND, (rd. 60 000 m² BGF). An Stelle des abzureißenden Lehrgebäudes östlich des Bettenhochhauses soll ein Neubau für den zentralen Operationsbereich (OP), den zentralen intensivmedizinischen Bereich (ITS) und die Rettungsdienststellen einschließlich einer Liegendkrankenanfahrt errichtet werden (rd. 15 000 m² BGF). Die Gesamtkosten (KG 200 bis 700 nach DIN 276) für die Baumaßnahmen einschließlich der vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen dürfen 185 000 000 EUR nicht überschreiten. Der Nutzungsbeginn für die sanierten Gebäude muss im ersten Quartal 2016 erfolgen.
Die Charité-Universitätsmedizin Berlin („Charité“ oder „Auftraggeber“) beabsichtigt die Sanierung des 1982 in Betrieb genommenen Bettenhochhauses in der Luisenstraße 64, 10117 Berlin, DEUTSCHLAND, (rd. 60 000 m² BGF). An Stelle des abzureißenden Lehrgebäudes östlich des Bettenhochhauses soll ein Neubau für den zentralen Operationsbereich (OP), den zentralen intensivmedizinischen Bereich (ITS) und die Rettungsdienststellen einschließlich einer Liegendkrankenanfahrt errichtet werden (rd. 15 000 m² BGF). Die Gesamtkosten (KG 200 bis 700 nach DIN 276) für die Baumaßnahmen einschließlich der vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen dürfen 185 000 000 EUR nicht überschreiten. Der Nutzungsbeginn für die sanierten Gebäude muss im ersten Quartal 2016 erfolgen.
Mit den notwendigen Planungsleistungen soll ein Generalplaner auf Basis des Bedarfsprogramms der Charité beauftragt werden. Die hierfür erforderliche Ausschreibung ist bereits erfolgt (ABl. EU 2011 / S 123-204614) und befindet sich in der Angebotsphase. Vom Generalplaner werden umfassende Planungsleistungen zur Vorbereitung der Bauvergaben der Charité für Abriss, Sanierung, Neubau und ergänzende Maßnahmen erbracht. Dazu gehören insbesondere die Erstellung der Vorplanungsunterlage und der Bauplanungsunterlage entsprechend den Anforderungen der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau). Die Vorplanungsunterlage soll mit Unterstützung des Projektsteuerers noch im Jahr 2011 fertiggestellt werden. In einer ersten Vertragsstufe wird der Generalplaner mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung) gemäß HOAI beauftragt. In einer zweiten Vertragsstufe soll der Generalplaner wiederum stufenweise mit Leistungen der Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe) und 7 (Mitwirken bei der Vergabe) beauftragt werden einschließlich der Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Bauvergabe. Der genaue Umfang der im Rahmen dieser zweiten Phase zu erbringenden Planungs- und Beratungsleistungen hängt von der Art der Projektrealisierung ab (Beauftragung eines Generalunternehmers auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung oder Beauftragung von Einzelunternehmern auf der Grundlage konstruktiver Leistungsbeschreibungen). Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, den Generalplaner abhängig von der Art der Projektrealisierung in einer dritten Vertragsstufe mit Leistungen der Leistungsphasen 8 (Objektüberwachung) und 9 (Objektbetreuung) zu beauftragen.
Mit den notwendigen Planungsleistungen soll ein Generalplaner auf Basis des Bedarfsprogramms der Charité beauftragt werden. Die hierfür erforderliche Ausschreibung ist bereits erfolgt (ABl. EU 2011 / S 123-204614) und befindet sich in der Angebotsphase. Vom Generalplaner werden umfassende Planungsleistungen zur Vorbereitung der Bauvergaben der Charité für Abriss, Sanierung, Neubau und ergänzende Maßnahmen erbracht. Dazu gehören insbesondere die Erstellung der Vorplanungsunterlage und der Bauplanungsunterlage entsprechend den Anforderungen der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau). Die Vorplanungsunterlage soll mit Unterstützung des Projektsteuerers noch im Jahr 2011 fertiggestellt werden. In einer ersten Vertragsstufe wird der Generalplaner mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung) gemäß HOAI beauftragt. In einer zweiten Vertragsstufe soll der Generalplaner wiederum stufenweise mit Leistungen der Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe) und 7 (Mitwirken bei der Vergabe) beauftragt werden einschließlich der Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Bauvergabe. Der genaue Umfang der im Rahmen dieser zweiten Phase zu erbringenden Planungs- und Beratungsleistungen hängt von der Art der Projektrealisierung ab (Beauftragung eines Generalunternehmers auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung oder Beauftragung von Einzelunternehmern auf der Grundlage konstruktiver Leistungsbeschreibungen). Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, den Generalplaner abhängig von der Art der Projektrealisierung in einer dritten Vertragsstufe mit Leistungen der Leistungsphasen 8 (Objektüberwachung) und 9 (Objektbetreuung) zu beauftragen.
Die Gestaltung der Fassade des Bettenhochhauses ist Gegenstand eines gesonderten Realisierungswettbewerbs. Der Generalplaner soll den Fassadenplaner nach dem gegenwärtigen Stand der Planungen als Unterauftragnehmer beauftragen.
Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Auftrag umfasst die umfassende Projektsteuerung für die Planung und Ausführung der Baumaßnahmen. Der Projektsteuerer soll auch baubegleitend bis zur Abnahme und zur Vorlage des Verwendungsnachweises tätig sein. Die Leistungserbringung umfasst insbesondere:
Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Auftrag umfasst die umfassende Projektsteuerung für die Planung und Ausführung der Baumaßnahmen. Der Projektsteuerer soll auch baubegleitend bis zur Abnahme und zur Vorlage des Verwendungsnachweises tätig sein. Die Leistungserbringung umfasst insbesondere:
— Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte,
— Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten, auch der ausführenden Firmen,
— Vorbereitung und Betreuung der Beteiligung von Planungsbetroffenen,
— Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten,
— laufende Information des Auftraggebers über die Projektabwicklung und rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers,
— Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs-, Förderungs- und Genehmigungsverfahren,
— Unterstützung der Charité bei der Wahrnehmung der nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben.
Referenznummer: 16/11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bewerber - bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert - sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen vorzulegen:
1. Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift) und - im Falle der Bewerbergemeinschaft – Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung,
2. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z.B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft),
3. Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF über die wirtschaftliche Verknüpfung und die auf den Auftrag bezogenene Zusammenarbeit,
4. Eigenerklärung, dass die in §§ 4 Abs. 6 und 9 VOF genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen,
5. Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen,
6. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 und 2 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären.
6. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 und 2 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffer 1 bis 6 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffer 1 bis 6 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. begründete und plausible Eigenerklärung über eine für den Auftrag ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit. Plausibilisierungen können insbesondere durch Vorlage von Geschäftsberichten, Gewinn- und Verlustrechnungen oder Bilanzen jeweils der letzten 3 Geschäftsjahre erbracht werden,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. begründete und plausible Eigenerklärung über eine für den Auftrag ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit. Plausibilisierungen können insbesondere durch Vorlage von Geschäftsberichten, Gewinn- und Verlustrechnungen oder Bilanzen jeweils der letzten 3 Geschäftsjahre erbracht werden,
2. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers mit Projektsteuerungsleistungen in den letzten drei Jahre. Der Bewerber gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn sein durchschnittlicher jährlicher Umsatz mit Projektsteuerungsleistungen in den letzten drei Jahren mindestens 500 000 EUR erreichte.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers mit Projektsteuerungsleistungen in den letzten drei Jahre. Der Bewerber gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn sein durchschnittlicher jährlicher Umsatz mit Projektsteuerungsleistungen in den letzten drei Jahren mindestens 500 000 EUR erreichte.
Soweit sich der Bewerber für die Berechnung der Umsatzhöhe auf den Umsatz eines Nachunternehmers beruft, wird dieser nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 6. abgibt.
3. schriftlicher Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe 3 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 000 000 EUR, beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung seiner Versicherung beibringen, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. schriftlicher Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe 3 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 000 000 EUR, beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung seiner Versicherung beibringen, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Mindeststandards:
Die Mindeststandards sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise unter Ziffer 1 bis 3 ausdrücklich genannt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Übersicht über die durchschnittliche personelle Ausstattung in den vergangenen drei Jahren unter Angabe der Ausbildung, Fachrichtung und Bürozugehörigkeit der Beschäftigten (vgl. § 5 Abs. 5 lit. d) VOF). Die Übersicht ist aufzuteilen nach Architekten und Ingenieuren mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung, anderen Ingenieuren und Architekten und sonstigen Mitarbeitern. Ein Bewerber gilt nur dann als geeignet, wenn er in den letzten drei Jahren jeweils durchschnittlich 10 Mitarbeiter fest angestellt hat (Summe aus Büroinhabern und festangestellten Mitarbeitern), davon mindestens 6 Ingenieure und Architekten, hiervon wiederum mindestens 4 Ingenieure und Architekten mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung. Soweit sich der Bewerber für die Berechnung der Mitarbeiterzahlen auf Mitarbeiter eines Nachunternehmers beruft, werden diese nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 6. abgibt.
1. Übersicht über die durchschnittliche personelle Ausstattung in den vergangenen drei Jahren unter Angabe der Ausbildung, Fachrichtung und Bürozugehörigkeit der Beschäftigten (vgl. § 5 Abs. 5 lit. d) VOF). Die Übersicht ist aufzuteilen nach Architekten und Ingenieuren mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung, anderen Ingenieuren und Architekten und sonstigen Mitarbeitern. Ein Bewerber gilt nur dann als geeignet, wenn er in den letzten drei Jahren jeweils durchschnittlich 10 Mitarbeiter fest angestellt hat (Summe aus Büroinhabern und festangestellten Mitarbeitern), davon mindestens 6 Ingenieure und Architekten, hiervon wiederum mindestens 4 Ingenieure und Architekten mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung. Soweit sich der Bewerber für die Berechnung der Mitarbeiterzahlen auf Mitarbeiter eines Nachunternehmers beruft, werden diese nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 6. abgibt.
2. Angaben über die vorgesehene technische Leitung gemäß § 5 Abs. 5 lit. c) VOF: Hierzu sind der vorgesehene Projektleiter und ein Stellvertreter sowie ein Verantwortlicher für die Haustechnik zu benennen und jeweils folgende Angaben zu machen:
—Name,
—Berufliche Qualifikation,
—Anzahl der Berufsjahre insgesamt,
—Anzahl der Berufsjahre im Unternehmen,
—Angabe von mindestens einer und maximal 3 ausführlichen Referenzen über Projektsteuerungsleistungen für Planungsleistungen und Bauleistungen unter Bezeichnung der Maßnahme, Rolle des Referenzinhabers, Angabe von Gebäudeart/Typologie (mit Angabe dazu, ob OP/ITS-Einrichtungen betroffen sind), Art der geplanten Baumaßnahme (Neubau/Sanierung/Umbau), Bruttogeschossfläche (BGF) des betreuten Gebäudes, Höhe der Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276), Leistungszeitraum des Projektsteuerers, Fertigstellung der geplanten Bauleistungen (= Nutzerübergabe, ggf. Prognose), Art des Auftraggebers (öffentliche Hand / gemischtwirtschaftliches Unternehmen / privates Unternehmen), Ansprechpartner (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Referenzschreiben (soweit vorhanden), Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers für die ausgeschriebenen Projektsteuerungsleistungen bedeutend ist,
—Angabe von mindestens einer und maximal 3 ausführlichen Referenzen über Projektsteuerungsleistungen für Planungsleistungen und Bauleistungen unter Bezeichnung der Maßnahme, Rolle des Referenzinhabers, Angabe von Gebäudeart/Typologie (mit Angabe dazu, ob OP/ITS-Einrichtungen betroffen sind), Art der geplanten Baumaßnahme (Neubau/Sanierung/Umbau), Bruttogeschossfläche (BGF) des betreuten Gebäudes, Höhe der Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276), Leistungszeitraum des Projektsteuerers, Fertigstellung der geplanten Bauleistungen (= Nutzerübergabe, ggf. Prognose), Art des Auftraggebers (öffentliche Hand / gemischtwirtschaftliches Unternehmen / privates Unternehmen), Ansprechpartner (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Referenzschreiben (soweit vorhanden), Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers für die ausgeschriebenen Projektsteuerungsleistungen bedeutend ist,
—Angabe von sonstigen relevanten Referenzen unter Angabe von Auftraggeber, Gebäudetyp, Fertigstellungstermin des Gebäudes, erbrachten Leistungen, Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700 nach DIN 276).
Für den Projektleiter und seinen Stellvertreter sowie den Verantwortlichen für die Haustechnik ist nachzuweisen, dass sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“, „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden. Der Projektleiter muss über eine Berufspraxis über mindestens 5 Jahre nach Erwerb eines Hoch- oder Fachhochschulabschlusses verfügen. Der Projektleiter muss mindestens eine wertungsfähige ausführliche Referenz über Projektsteuerungsleistungen für die Leistungsphasen 1 – 5 der Planung eines Krankenhausgebäudes mit OP/ITS mit mindestens einer BGF von 10.000 m² vorlegen. Der Stellvertreter muss mindestens eine wertungsfähige ausführliche Referenz über Projektsteuerungsleistungen für die Leistungsphasen 6 – 8 der Planung eines Gebäudes vorlegen. Der Verantwortliche für die Haustechnik muss mindestens eine wertungsfähige ausführliche Referenz über Projektsteuerungsleistungen für die Planung technischer Anlagen eines OP/ITS vorlegen.
Für den Projektleiter und seinen Stellvertreter sowie den Verantwortlichen für die Haustechnik ist nachzuweisen, dass sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“, „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden. Der Projektleiter muss über eine Berufspraxis über mindestens 5 Jahre nach Erwerb eines Hoch- oder Fachhochschulabschlusses verfügen. Der Projektleiter muss mindestens eine wertungsfähige ausführliche Referenz über Projektsteuerungsleistungen für die Leistungsphasen 1 – 5 der Planung eines Krankenhausgebäudes mit OP/ITS mit mindestens einer BGF von 10.000 m² vorlegen. Der Stellvertreter muss mindestens eine wertungsfähige ausführliche Referenz über Projektsteuerungsleistungen für die Leistungsphasen 6 – 8 der Planung eines Gebäudes vorlegen. Der Verantwortliche für die Haustechnik muss mindestens eine wertungsfähige ausführliche Referenz über Projektsteuerungsleistungen für die Planung technischer Anlagen eines OP/ITS vorlegen.
Soweit die Verfügbarkeit der in Aussicht genommenen Personen aus Sicht des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft nicht für mindestens bis Ende 2012 gesichert ist, kann jeweils eine alternative Person unter Angabe der geforderten Eignungsnachweise benannt werden. Spätere Abweichungen von den Angaben zu den verantwortlichen Personen sind nur aus wichtigem Grund (z.B. Ausscheiden des Mitarbeiters) und mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig und berechtigen den Auftraggeber bis zur Zuschlagserteilung zur Wiederholung der Eignungswertung.
Soweit die Verfügbarkeit der in Aussicht genommenen Personen aus Sicht des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft nicht für mindestens bis Ende 2012 gesichert ist, kann jeweils eine alternative Person unter Angabe der geforderten Eignungsnachweise benannt werden. Spätere Abweichungen von den Angaben zu den verantwortlichen Personen sind nur aus wichtigem Grund (z.B. Ausscheiden des Mitarbeiters) und mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig und berechtigen den Auftraggeber bis zur Zuschlagserteilung zur Wiederholung der Eignungswertung.
Soweit sich der Bewerber für die Leitung auf Personal eines Nachunternehmers beruft, wird dieses nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 6. abgibt,
3. Dokumentation, aus der hervorgeht, dass der Bewerber über eine ausreichende technische Ausstattung verfügt (vgl. § 5 Abs. 5 lit. e) VOF). Aus der Dokumentation muss sich ergeben, dass der elektronische Datenaustausch grafischer und sonstiger Dateien in digitaler Form (GAEB-Schnittstelle, dxf.- bzw. dwg.-Dateien) gewährleistet ist. Soweit sich der Bewerber für die Dokumentation der technischen Ausstattung auf die Ausstattung eines Nachunternehmers beruft, wird diese nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 6. abgibt,
3. Dokumentation, aus der hervorgeht, dass der Bewerber über eine ausreichende technische Ausstattung verfügt (vgl. § 5 Abs. 5 lit. e) VOF). Aus der Dokumentation muss sich ergeben, dass der elektronische Datenaustausch grafischer und sonstiger Dateien in digitaler Form (GAEB-Schnittstelle, dxf.- bzw. dwg.-Dateien) gewährleistet ist. Soweit sich der Bewerber für die Dokumentation der technischen Ausstattung auf die Ausstattung eines Nachunternehmers beruft, wird diese nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 6. abgibt,
4. Vorlage von mindestens einer und maximal fünf Projektsteuerungsreferenzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unter jeweiliger Nennung der folgenden Angaben:
— Gebäudeart/Typologie (mit Angabe dazu, ob OP/ITS-Einrichtungen betroffen sind),
— Beschreibung, für welche Leistungsphasen die Projektmanagementleistungen erbracht wurden,
— Beschreibung der Art der Leistungserbringung durch die beteiligten Planer (Generalplaner oder Fachplaner) und ausführenden Unternehmen (Generalunternehmer oder gewerkeweise Leistungserbringung),
— Art der betroffenen Baumaßnahme (Neubau/Sanierung/Umbau),
— Bruttogeschossfläche (BGF) des beplanten Gebäudes,
— Höhe der Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276),
— Leistungszeitraum des Projektsteuerers,
— Fertigstellung der betroffenen Bauleistungen (= Nutzerübergabe, ggf. Prognose),
— Art des Auftraggebers (öffentliche Hand / gemischtwirtschaftliches Unternehmen / privates Unternehmen),
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
— Referenzschreiben des Auftraggebers, soweit vorhanden,
— Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers für die ausgeschriebenen Planungsleistungen bedeutend ist.
Aus den Referenzen muss hervorgehen, dass der Bewerber.
— in mindestens einem Fall Projektsteuerungsleistungen für…
… den Neubau eines Krankenhauses mit OP/ITS erbracht hat,
… die Sanierung eines Krankenhauses mit OP/ITS erbracht hat,
… Neubau oder Sanierung eines Krankenhauses erbracht hat, bei dem die öffentliche Hand oder ein mehrheitlich von der öffentlichen Hand gehaltenes Unternehmen Bauherr war,
— in mindestens einem Fall Projektsteuerungsleistungen bereits während der Planungsphase (also vor Abschluss der Leistungsphase 5) in einem Hochbauprojekt erbracht hat, das durch einen Generalplaner geplant wurde,
— in mindestens einem Fall Projektsteuerungsleistungen während der Bauphase in einem Hochbauprojekt erbracht hat, das durch einen Generalunternehmer errichtet wurde.
Es ist ausreichend, wenn der Bewerber eine Referenz vorlegt, die alle vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt, etwa weil das betreute Projekt dem Vorhaben der Charité vergleichbar ist. Die Vorlage von 5 Referenzen führt jedoch nach Maßgabe der Wertungsmatrix zu einer besseren Bewertung des Teilnahmeantrags.
Es ist ausreichend, wenn der Bewerber eine Referenz vorlegt, die alle vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt, etwa weil das betreute Projekt dem Vorhaben der Charité vergleichbar ist. Die Vorlage von 5 Referenzen führt jedoch nach Maßgabe der Wertungsmatrix zu einer besseren Bewertung des Teilnahmeantrags.
5. Darstellung des Qualitätsmanagements (und ggf. Nachweis seiner Zertifizierung) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Soweit sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf die Mitarbeiter oder Referenzen eines Nachunternehmers beruft, werden diese Mitarbeiter/Referenzen des Nachunternehmers nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung nach Ziff. III.2.1) 6. abgibt.
Soweit sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf die Mitarbeiter oder Referenzen eines Nachunternehmers beruft, werden diese Mitarbeiter/Referenzen des Nachunternehmers nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung nach Ziff. III.2.1) 6. abgibt.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffern 1 bis 5 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffern 1 bis 5 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Mindeststandards:
Die Mindeststandards sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise ausdrücklich genannt. Mindestanforderungen sind insbesondere in Ziff. 1 bis 4 genannt.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin, soweit sie anwendbar sind.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen im Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter benennen (vgl. III.2.1 Nr. 1). Für die Erklärung ist das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Formular zu verwenden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen im Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter benennen (vgl. III.2.1 Nr. 1). Für die Erklärung ist das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Formular zu verwenden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Gemäß § 19 VOF sind nur Bewerber zugelassen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“, „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach dieser Maßgabe benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Gemäß § 19 VOF sind nur Bewerber zugelassen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“, „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach dieser Maßgabe benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Der Projektsteuerer soll bereits die Erstellung der VPU bis Ende 2011 begleiten.
Objektive Auswahlkriterien:
Die Kriterien für die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge ergeben sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III., Ziffer 2.1) bis 2.3). Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in drei Schritten: 1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen und ggf. Nachforderung (hierzu unter Ziffer VI.3) 2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: Als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 4 Abs. 6 und 9 VOF vorliegen und deren Erklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt, die ihre finanzielle Leistungsfähigkeit plausibel dargelegt haben, die die erforderlichen Mindestumsätze, den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssätzen sowie die mindestens geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen und dokumentiert haben, dass sie über die notwendige personelle und technische Ausstattung für den Auftrag verfügen. 3. Sollten mehr als 3 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die von den Bewerbern genannten Referenzen (Anzahl und Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen), die Qualität des Leitungspersonals und das Qualitätsmanagementsystem maßgeblich. Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als 3 Bewerber zur Angebotsaufforderung auszuwählen.
Die Kriterien für die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge ergeben sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III., Ziffer 2.1) bis 2.3). Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in drei Schritten: 1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen und ggf. Nachforderung (hierzu unter Ziffer VI.3) 2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: Als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 4 Abs. 6 und 9 VOF vorliegen und deren Erklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt, die ihre finanzielle Leistungsfähigkeit plausibel dargelegt haben, die die erforderlichen Mindestumsätze, den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssätzen sowie die mindestens geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen und dokumentiert haben, dass sie über die notwendige personelle und technische Ausstattung für den Auftrag verfügen. 3. Sollten mehr als 3 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die von den Bewerbern genannten Referenzen (Anzahl und Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen), die Qualität des Leitungspersonals und das Qualitätsmanagementsystem maßgeblich. Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als 3 Bewerber zur Angebotsaufforderung auszuwählen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charité-Universitätsmedizin Berlin
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Detlef Nünke, Frau Steffi Ehrhardt
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2011-09-30 📅
Datum des Endes: 2017-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 16/11
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 6.9.2011, 12:00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Projektsteuerungsleistungen Sanierung Bettenhochhaus - Vergabe 16/11, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 6.9.2011, 12:00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Projektsteuerungsleistungen Sanierung Bettenhochhaus - Vergabe 16/11, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
In der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert sein, mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, §§ 4 und 7, § 8 Abs. 2 und 3 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und - je nach Anzahl der Beschäftigten (§ 3 FFV) - eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen.
In der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert sein, mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, §§ 4 und 7, § 8 Abs. 2 und 3 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und - je nach Anzahl der Beschäftigten (§ 3 FFV) - eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.html🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß beim Auftraggeber geltend gemacht werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß beim Auftraggeber geltend gemacht werden.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 162-267958 (2011-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-01-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-10-18 📅
Name: SPM Stein Projektmanagement GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hohenzollerndamm 27a
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
E-Mail: steffi.ehrhardt@charite.de📧
Quelle: OJS 2012/S 011-016655 (2012-01-16)