Ist in dieser Bekanntmachung von "Bewerber" die Rede, gilt dies sinngemäß auch für Bewerbergemeinschaften, wenn nicht Bewerber oder Bewerbergemeinschaften ausdrücklich gegenübergestellt sind. Teilnahmeanträge, denen die geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig beigefügt sind, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, fehlende Nachweise kurzfristig nachzufordern. Nicht rechtzeitig eingegangene oder nicht unterschriebene Teilnahmeanträge werden in jedem Fall vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Alle Bewerber werden nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen gleich behandelt.