Prozesssteuerung Heidestraße / Europacity

Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abteilung II - Städtebau und Projekte -, Hauptstadtreferat, Ref. II B

Es sollen Prozesssteuerungsleistungen zum nachfolgend dargestellten Leistungsbild erbracht werden.
Rahmenbedingungen und Leistungsbild zur externen Prozesssteuerung Heidestraße / Europacity.
Nördlich des Berliner Hauptbahnhofes wird in den nächsten Jahren eine 40 Hektar große ehemalige Bahnfläche mit Wohngebäuden, gewerblichen Nutzungen und öffentlichen Grünflächen bebaut und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die am Projekt Heidestraße / Europacity beteiligten Partner - Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bezirksamt Mitte, VIVICO REAL ESTATE GmbH und Deutsche Bahn AG - haben die Einrichtung einer Projektsteuerungsgruppe vereinbart. Diese fungiert als Gremium zwischen den einzeln zu steuernden Projektbausteinen und der bereits bestehenden Lenkungsrunde. Kernaufgabe der Projektsteuerungsgruppe ist die Sicherstellung des Leistungs-, Termin- und Kostencontrollings für das Gesamtprojekt. Für die übergeordnete Prozesssteuerung soll zur Unterstützung der Projektsteuerungsgruppe ein externes Büro beauftragt werden. Das zu beauftragende Prozesssteuerungsbüro berichtet in der Prozesssteuerungsrunde über den Stand des Projektes.
Folgende Leistungen sind im Rahmen der Prozesssteuerung zu erbringen:
— Koordination aller an den einzelnen Planungs- und Umsetzungsprozessen Beteiligten, darunter die zuständigen Abteilungen und Referate der Senatsverwaltung und des Bezirksamtes Mitte, politische Gremien auf Landes- und Bezirksebene, DB AG, VIVICO REAL ESTATE GmbH, weitere Grundstückseigentümer/innen, externe Büros, Unternehmen sowie weitere Institutionen und Akteure,
— Organisation von Terminen, Besprechungen, Beratungen mit übergeordneter Bedeutung, Vorbereitung von Vorlagen zur Entscheidungsfindung, Mitwirkung bei deren Vor- und Nachbereitung sowie Protokollierung,
— Erkennen, Definieren und Strukturieren von Schnittstellen zwischen Hoch-, Tief-, Wasser-, Ingenieur- und Landschaftsbau,
— Erstellung und Fortschreibung eines Übersichtsplans / des Organigramms aller am Prozess Beteiligter sowie eines Organisationshandbuches,
— Erstellung und Fortschreibung der Zeit-, Termin- und Maßnahmenplanung,
— Monatliche Berichterstattung zum Projekt- und Aktivitätenstatus,
— Einrichtung und Betreuung einer Server-Plattform für den Datenaustausch,
— Umfassende organisatorische Vorbereitung und Begleitung aller im alle im Rahmenvertrag (diese Unterlage wird im Verhandlungsverfahren zugänglich gemacht) durchzuführenden Projekte bis zur Fertigstellung einschließlich der Übergabe der öffentlichen Objekte an die Unterhaltungslastträger bzw. der Fertigstellung der Investoren-Objekte,
— Die Prozesssteuerung umfasst alle im Rahmenvertrag (diese Unterlage wird im Verhandlungsverfahren zugänglich gemacht) fixierten anstehenden Verfahrens-, Planungs- und Umsetzungsprozesse, insbesondere zu folgenden Vorhaben: Umbau Heidestraße, Neubauten der Sammelstraßen, der Uferpromenade, der Brücken über den Spander-Schifffahrts-Kanal, der Brücke über die Gleisanlage nach Westen, des Hafenbeckens und des Hafenplatzes, Begleitung der Erstellung eines nachhaltigen Wasser- sowie Energiekonzeptes und koordinierende Aufgaben zur Entwicklung der Sozialen Infrastruktur,
— Koordination aller Beteiligten zum Abschluss der Folgeverträge des gemeinsamen städtebaulichen Rahmenvertrags (städtebaulicher Vertrag B-Plan 1-62, Ablösungsvertrag B-Plan 1-63) sowie des GRW-Maßnahmenvertrags,
— Koordination aller Beteiligten zum Abschluss von Vereinbarungen / Verträgen zur Sicherstellung der Mittel für die Vorfinanzierung durch die privaten Grundstückseigentümer/innen,
— Mitwirkung bei der Abstimmung sowie der Steuerung zum Einsatz von Finanzmitteln aus städtebaulichen Verträgen, aus Förderprogrammen (u.a. GRW), aus Haushaltsmitteln des Landes Berlin und von privaten Akteuren; Budgetsteuerung,
— Vorbereiten und Verhandeln der Grundstücksübertragungen, Grunderwerb, Verwaltungsvereinbarungen (u.a. Land Berlin mit Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin).
Die Prozesssteuerungsleistungen sollen sich in den Grundzügen an den Empfehlungen zu Projektsteuerungsleistungen gemäß § 205 AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft", 3. Auflage, März 2009, Projektstufen 1-3, orientieren. Dies beinhaltet übergeordnete Steuerungsleistungen im Kontext von Vorbereitungen einzelner Projekte (Projektentwicklung, strategische Planung, Grundlagenermittlungen), bei Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanungen zu den Projekten sowie bei Ausführungsplanungen, Vorbereitungen der Vergaben und Mitwirkungen bei Vergaben im Rahmen der Projekte.
Außer den beschriebenen Leistungsanforderungen soll der Auftragnehmer grundsätzlich auch in der Lage sein und seine Bereitschaft erklären, zusätzliche Leistungen der Projektsteuerung zu Einzelvorhaben auf gesonderte Anforderung erbringen zu können. Dazu zählen u.a. Projektsteuerungsleistungen zum Straßen-, Hafenbecken-, Freiraum- und Brückenbau. Mit diesen potenziellen Leistungen, die im Falle der Anforderung durch die jeweils zuständigen Organisationseinheiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu finanzieren wären, soll sichergestellt werden, dass nicht zwingend ein Wechsel des Auftragnehmers erforderlich ist. Optionale Leistungen für die Projektsteuerung von Einzelvorhaben beinhalten ggf. alle Leistungen der Projektstufen 1-5 des § 205 der Schriftenreihe AHO, Heft Nr. 9.
Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen.
Die Prozesssteuerungsleistungen sind voraussichtlich im Zeitraum von Januar 2012 bis Januar 2015, ggf. bis Januar 2017 über optional zu beauftragende Prozessstufen zu erbringen.
Im Rahmen der späteren Angebotsabfrage soll die Honorardarstellung differenziert nach Einzelposten sowie als Gesamtpauschale erfolgen.
Für Aufgaben der Projektsteuerung gelten die Allgemeinen Vertragsbestimmungen Projektsteuerung (AVB (PS) (siehe Link: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/de/download/rs/2006/anlagen/zu_15_2006.pdf). Ergänzend zu Punkt 8 AVB wird vereinbart, dass die Teilkündigung durch die Auftraggeberin jederzeit ohne wichtigen Grund möglich ist.
Die Beauftragung erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. Städtebau und Projekte, Referat IIB.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-01.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-07-01 Auftragsbekanntmachung