Prüfung der Verwendungsnachweise ESF
Prüfung der Verwendungsnachweise (Projektausgaben) des Förderjahres Europäischer Sozialfonds (ESF) 2009, 2010 und 2011 für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Der ESF unterstützt Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und zur Entwicklung und Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Menschen. Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung und wird als Zuschuss im Wege der Projektförderung in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Die Abrechnung der von den Projektträgern erbrachten Leistungen, insbesondere die Prüfung der Verwendungsnachweise, erfolgt durch das BAMF. Ein Teil dieser Prüfaufgaben soll im Rahmen dieser Ausschreibung an geeignete Auftragnehmer vergeben werden. Zu prüfen sind insgesamt 600 geförderte Projekte aus dem ESF-BAMF-Programm, aufgeteilt auf drei Lose zu je 200 geförderten Projekten. Die Prüfung für jedes Los erfolgt an unterschiedlichen Ausführungsorten, für Los 1 in Gießen, für Los 2 in Berlin und für Los 3 in Köln oder in Düsseldorf. Die Prüfung der Projektausgaben muss spätestens 3,5 Monate nach Zuschlagserteilung abgeschlossen sein. Optional kann je Los die Prüfung von weiteren bis zu 20 geförderten Projekten vergeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-22.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2011-08-22
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Auftragsbekanntmachung
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