Prüfung des Jahresabschlusses der EAA für die Jahre 2011 bis 2015
Prüfungen des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) und wurde am 11.12.2009 von der FMSA errichtet.
Ihre Aufgabe ist es, die von der WestLB AG zum Zwecke ihrer Stabilisierung und der Stabilisierung des Finanzmarkts übernommenen Risikopositionen und nichtstrategienotwendigen Geschäftsbereiche mit einem Gesamtvolumen (nominal) von ursprünglich rund 77 000 000 000 EUR abzuwickeln.
Die EAA ist weder ein Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) noch betreibt sie erlaubnispflichtige Geschäfte im Sinne der EU-Richtlinie 2006/48/EG vom 14.6.2006. Sie wird nicht wie ein Kreditinstitut durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt. Dennoch unterliegt sie bestimmten rechtlichen Vorschriften, die sonst nur für Kreditinstitute gelten.
Die EAA führt ihre Geschäfte nach wirtschaftlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung ihrer Abwicklungsziele und des Grundsatzes der Verlustminimierung.
Die EAA ist gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 ihres Statuts i.V.m. §§ 316 ff. HGB i.V.m. § 29 Abs. 1 Satz 2 und Satz 6 KWG zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet, welcher nach den gesetzlichen Vorschriften zu prüfen ist.
Die Ausschreibung erfolgt mit dem Ziel, einen Vertrag über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung sowie im Zusammenhang damit stehende Neben- und weitere Bestätigungsleistungen mit einer geeigneten Prüfungsgesellschaft abzuschließen. Hierdurch soll die Erfüllung der bezeichneten Pflichten sichergestellt werden.
Die durch den Auftraggeber zu erbringenden Dienstleistungen umfassen insbesondere, aber nicht ausschließlich:
— Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der EAA nach Maßgabe der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften,
— Vorstellung der Prüfungsergebnisse in den Gremien der EAA (Vorstand, Verwaltungsrat, Trägerversammlung),
— Erstellung der Prüfberichte nach Maßgabe des Prüfungsstandards PS 450 des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW PS 450),
— Erbringung weiterer Bestätigungsleistungen (z.B. für Comfort Letters).
Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Auftragnehmern der EAA ist, nach Bedarf, vorgesehen. Die Steuerung und Koordinierung der Aufträge erfolgt ausschließlich durch die EAA.
Die tatsächliche Durchführung der Leistungen steht unter anderem unter dem Vorbehalt der jeweiligen Bestellung zum Abschlussprüfer für die genannten Geschäftsjahre durch die zuständigen Organe der EAA. Diese richtet sich nach § 318 Abs. 1 S. 3 HGB.
Für den Teilnahmeantrag ist ausschließlich das entsprechende TNA-Formular VOF zu nutzen, das unter der E-Mail-Adresse
ausschreibung@aa1.de anzufordern ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-05-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-03-31.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2011-03-31
|
Auftragsbekanntmachung
|