Die Jahresabschlussprüfung ist nach HGB, die Konzernabschlussprüfung ist nach IFRS durchzuführen. Die besonderen Prüfungspflichten nach § 29 KWG sowie die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. deren Vorgängerinstitutionen herausgegebenen für die Prüfung wesentlichen Verordnungen, Bekanntmachungen und Schreiben sind zu beachten.