Ziel der Ausschreibung ist es, den professionellen Auftritt der Marke 3-Löwen-Takt zu verfeinern. Individuell ausgearbeitete, auf die Bedürfnisse der Zielgruppe ausgerichtete Aktionen sind zu kommunizieren. Wahrnehmensveränderungen bei den Zielgruppen sind aufzugreifen und die Aufladung durch emotionales Marketing zu forcieren. Es gilt, die Homepage als Imagebotschafter stärker zu positionieren. Die NVBW plant die Vergabe von Leistungen sowohl im Frontend als auch im Backendbereich. Ein ganzheitlicher Fullservice Ansatz von Konzeption, Grafik als auch Redaktion sowie die Ableitung von Handlungsempfehlungen wird durch einen vollstufigen Kommunikationsdienstleister erwartet. Die praktische Umsetzung in Form redaktioneller Implementierung auf der Homepage "3-Löwen-Takt", die Vermittlung von Mehrwerten für den Kunden sowie die gleichzeitige technische Umsetzung, d.h. Layout Anpassungen, Grafik- und Programmierleistungen, werden vorausgesetzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-10-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-10-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Website-Gestaltung
Menge oder Umfang:
Für die angebotenen Maßnahmen ist ein finanzieller Rahmen in Höhe von maximal 150 000 EUR (in Worten: hundertfünfzigtausend) pro Jahr zuzüglich der jeweils geltenden Mwst. gesichert.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Website-Gestaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Unbestimmt
Name des öffentlichen Auftraggebers: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: krauss@nvbw.de📧
Telefon: +49 71123991-107📞
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind im Angebot namentlich zu benennen. Für die Subunternehmer sind ebenfalls geeignete Nachweise über die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu erbringen. Diese Regelung gilt für alle Subunternehmer, die Hauptleistungen erbringen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren. Die Bieter werden dazu verpflichtet, im Falle der Beauftragung von Leistungen durch Dritte, die nicht eine im Wesentlichen kreative und schöpferische Leistung beinhaltet, wie z.B. Programmierarbeiten, die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) zu beachten und mindestens die Angebote von drei Anbietern einzuholen und die Einholung dieser Angebote nachzuweisen.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Für die angebotenen Maßnahmen ist ein finanzieller Rahmen in Höhe von maximal 150 000 EUR (in Worten: hundertfünfzigtausend) pro Jahr zuzüglich der jeweils geltenden Mwst. gesichert. Die Laufzeit des Vertrages umfasst die Kalenderjahre 2012 und 2013, vom 1.1.2012 bis 31.12.2013.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind im Angebot namentlich zu benennen. Für die Subunternehmer sind ebenfalls geeignete Nachweise über die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu erbringen. Diese Regelung gilt für alle Subunternehmer, die Hauptleistungen erbringen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren. Die Bieter werden dazu verpflichtet, im Falle der Beauftragung von Leistungen durch Dritte, die nicht eine im Wesentlichen kreative und schöpferische Leistung beinhaltet, wie z.B. Programmierarbeiten, die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) zu beachten und mindestens die Angebote von drei Anbietern einzuholen und die Einholung dieser Angebote nachzuweisen.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Für die angebotenen Maßnahmen ist ein finanzieller Rahmen in Höhe von maximal 150 000 EUR (in Worten: hundertfünfzigtausend) pro Jahr zuzüglich der jeweils geltenden Mwst. gesichert. Die Laufzeit des Vertrages umfasst die Kalenderjahre 2012 und 2013, vom 1.1.2012 bis 31.12.2013.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist es, den professionellen Auftritt der Marke 3-Löwen-Takt zu verfeinern. Individuell ausgearbeitete, auf die Bedürfnisse der Zielgruppe ausgerichtete Aktionen sind zu kommunizieren. Wahrnehmensveränderungen bei den Zielgruppen sind aufzugreifen und die Aufladung durch emotionales Marketing zu forcieren. Es gilt, die Homepage als Imagebotschafter stärker zu positionieren.
Ziel der Ausschreibung ist es, den professionellen Auftritt der Marke 3-Löwen-Takt zu verfeinern. Individuell ausgearbeitete, auf die Bedürfnisse der Zielgruppe ausgerichtete Aktionen sind zu kommunizieren. Wahrnehmensveränderungen bei den Zielgruppen sind aufzugreifen und die Aufladung durch emotionales Marketing zu forcieren. Es gilt, die Homepage als Imagebotschafter stärker zu positionieren.
Die NVBW plant die Vergabe von Leistungen sowohl im Frontend als auch im Backendbereich. Ein ganzheitlicher Fullservice Ansatz von Konzeption, Grafik als auch Redaktion sowie die Ableitung von Handlungsempfehlungen wird durch einen vollstufigen Kommunikationsdienstleister erwartet. Die praktische Umsetzung in Form redaktioneller Implementierung auf der Homepage "3-Löwen-Takt", die Vermittlung von Mehrwerten für den Kunden sowie die gleichzeitige technische Umsetzung, d.h. Layout Anpassungen, Grafik- und Programmierleistungen, werden vorausgesetzt.
Die NVBW plant die Vergabe von Leistungen sowohl im Frontend als auch im Backendbereich. Ein ganzheitlicher Fullservice Ansatz von Konzeption, Grafik als auch Redaktion sowie die Ableitung von Handlungsempfehlungen wird durch einen vollstufigen Kommunikationsdienstleister erwartet. Die praktische Umsetzung in Form redaktioneller Implementierung auf der Homepage "3-Löwen-Takt", die Vermittlung von Mehrwerten für den Kunden sowie die gleichzeitige technische Umsetzung, d.h. Layout Anpassungen, Grafik- und Programmierleistungen, werden vorausgesetzt.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren können Bieter ausgeschlossen werden,
a) die sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden;
b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde;
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates des Auftraggebers nicht erfüllt haben;
e) die sich bei Erteilung von Auskünften in erheblichen Maße falscher Erklärungen schuldig gemacht haben oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilen.
Der Bieter muss erklären, dass die unter a) bis e) genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Die NVBW kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Art. 45 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Bankauskunft über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit;
b) Auszug aus dem Handelsregister oder ein entsprechender Nachweis der Gesellschaft;
c) Geschäftsbericht des letzten Kalender oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen.
Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das Jahr 2010 vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das Jahr 2010 vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter folgende Erklärungen zu machen, bzw. Bescheinigungen vorzulegen:
a) Referenzen über bisher erbrachte Marketingleistungen;
b) Erfahrungen mit CMS-Typo3 sind nachzuweisen;
c) Erfahrungen mit redaktionellen Aufgaben, insbesondere im SPNV-Bereich, und deren Umsetzung sind mit geeigneten Nachweisen aufzuzeigen. Dies beinhaltet die Anzahl der Mitarbeiter getrennt nach Redaktion, Programmierung, Entwicklung und Service;
d) Erklärungen der fachlichen Eignung (Ausbildung, Berufserfahrung, Tätigkeit) der für die Leistung vorgesehenen Mitarbeiter ist zu führen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot als Anlage beizufügen. Darüber hinaus ist mit der Angebotsabgabe zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot als Anlage beizufügen. Darüber hinaus ist mit der Angebotsabgabe zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Andreas Krauß
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2013-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind im Angebot namentlich zu benennen. Für die Subunternehmer sind ebenfalls geeignete Nachweise über die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu erbringen. Diese Regelung gilt für alle Subunternehmer, die Hauptleistungen erbringen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind im Angebot namentlich zu benennen. Für die Subunternehmer sind ebenfalls geeignete Nachweise über die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu erbringen. Diese Regelung gilt für alle Subunternehmer, die Hauptleistungen erbringen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren. Die Bieter werden dazu verpflichtet, im Falle der Beauftragung von Leistungen durch Dritte, die nicht eine im Wesentlichen kreative und schöpferische Leistung beinhaltet, wie z.B. Programmierarbeiten, die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) zu beachten und mindestens die Angebote von drei Anbietern einzuholen und die Einholung dieser Angebote nachzuweisen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren. Die Bieter werden dazu verpflichtet, im Falle der Beauftragung von Leistungen durch Dritte, die nicht eine im Wesentlichen kreative und schöpferische Leistung beinhaltet, wie z.B. Programmierarbeiten, die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) zu beachten und mindestens die Angebote von drei Anbietern einzuholen und die Einholung dieser Angebote nachzuweisen.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Für die angebotenen Maßnahmen ist ein finanzieller Rahmen in Höhe von maximal 150 000 EUR (in Worten: hundertfünfzigtausend) pro Jahr zuzüglich der jeweils geltenden Mwst. gesichert. Die Laufzeit des Vertrages umfasst die Kalenderjahre 2012 und 2013, vom 1.1.2012 bis 31.12.2013.
Für die angebotenen Maßnahmen ist ein finanzieller Rahmen in Höhe von maximal 150 000 EUR (in Worten: hundertfünfzigtausend) pro Jahr zuzüglich der jeweils geltenden Mwst. gesichert. Die Laufzeit des Vertrages umfasst die Kalenderjahre 2012 und 2013, vom 1.1.2012 bis 31.12.2013.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-02-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union