Auf Basis der Bietereignung wird mit potentiellen Lieferanten ein Pool gebildet bzw. eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Anschließend erhalten diese Unternehmen einmal pro Jahr eine detaillierte Leistungsbeschreibung, um die Preise abzufragen. Der günstigste Bieter erhält den Auftrag (Preisbindung immer für 12 Monate vom 01. Juli bis 30. Juni). Folgende Losbildung ist vorgesehen: Los 1: Drucker- und Kopierpapier auf Abruf (jährlich rund 33 000 000 Blätter); Los 2: Briefhüllen und Versandtaschen auf Abruf (jährlich rund 750 000 Umschläge).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-03-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-03-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druckpapier
Menge oder Umfang:
Los 1:Lieferung von Drucker- und Kopierpapier auf Abruf.Ca. 33 000 000 Blätter jährlich.Los 2: Lieferung von Briefhüllen und Versandtaschen auf Abruf.Ca. 750 000 Umschläge jährlich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Druckpapier📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Postleitzahl: 79106
Postort: Freiburg im Breisgau
Kontakt
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de📧
Telefon: +49 761201-4083📞
Fax: +49 761201-4089 📠
Auf Basis der Bietereignung wird mit potentiellen Lieferanten ein Pool gebildet bzw. eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Anschließend erhalten diese Unternehmen einmal pro Jahr eine detaillierte Leistungsbeschreibung, um die Preise abzufragen. Der günstigste Bieter erhält den Auftrag (Preisbindung immer für 12 Monate vom 01. Juli bis 30. Juni). Folgende Losbildung ist vorgesehen:
Auf Basis der Bietereignung wird mit potentiellen Lieferanten ein Pool gebildet bzw. eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Anschließend erhalten diese Unternehmen einmal pro Jahr eine detaillierte Leistungsbeschreibung, um die Preise abzufragen. Der günstigste Bieter erhält den Auftrag (Preisbindung immer für 12 Monate vom 01. Juli bis 30. Juni). Folgende Losbildung ist vorgesehen:
Los 1: Drucker- und Kopierpapier auf Abruf (jährlich rund 33 000 000 Blätter);
Los 2: Briefhüllen und Versandtaschen auf Abruf (jährlich rund 750 000 Umschläge).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Drucker- und Kopierpapier
Kurze Beschreibung: Lieferung von Drucker- und Kopierpapier auf Abruf.
Menge oder Umfang: Jährlich rund 33 000 000 Blätter.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Briefhüllen und Versandtaschen
Kurze Beschreibung: Lieferung von Briefhüllen und Versandtaschen auf Abruf.
Menge oder Umfang: Jährlich rund 750 000 Umschläge.
Los 1:Lieferung von Drucker- und Kopierpapier auf Abruf.
Ca. 33 000 000 Blätter jährlich.
Los 2: Lieferung von Briefhüllen und Versandtaschen auf Abruf.
Ca. 750 000 Umschläge jährlich.
Referenznummer: 2011000188
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
79100 Freiburg im Breisgau, DEUTSCHLAND.
Lessingstraße 16.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. § 6 EG Abs. 4 a) bis g) und Abs. 6 a) bis d) sowie § 7 EG Abs. 2 d) VOL/A (Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen; Gesamtumsatz sowie Umsatz vergleichbarer Leistungen).
(1) Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. § 6 EG Abs. 4 a) bis g) und Abs. 6 a) bis d) sowie § 7 EG Abs. 2 d) VOL/A (Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen; Gesamtumsatz sowie Umsatz vergleichbarer Leistungen).
Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Eintragung in das Berufsregister und Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft.
Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen oder Geldbußen auferlegt wurden gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches;
Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen oder Geldbußen auferlegt wurden gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches;
(2) bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz:
(2a) Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen und
(2b) die Namen der Nachunternehmer sowie
(2c) Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Fähigkeiten zur Verfügung stehen;
(3) bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG):
Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt und mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied zur Annahme von Zahlungen berechtigt ist sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt und mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied zur Annahme von Zahlungen berechtigt ist sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(4) Selbstverpflichtungserklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit;
(5) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
(6) Auszug Bundeszentralregister (polizeiliches Führungszeugnis) der Geschäftsführung; nicht älter als 6 Monate;
(7) Erklärung über die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung und Erfüllung der angebotenen Leistung;
(8) Erklärung über die außerordentlich gekündigte Auftragsverhältnisse;
(9) Darstellung der Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren;
Die Nachweise zu Ziffer (2a) sind mit Angebotsabgabe, die übrigen spätestens auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Fehlende mit Angebotsabgabe geforderte Erklärungen und Nachweise führen zum zwingenden Ausschluss des Angebots (kein Nachreichen möglich!).
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Soweit in den Ausschreibungsunterlagen Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen bestätigen zu lassen.
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Soweit in den Ausschreibungsunterlagen Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen bestätigen zu lassen.
Die Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Von allen vorgesehenen Nachunternehmern sind die Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vorzulegen.
Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Nachweise gem. Formbl. 001 Stadt FR.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen nach § 17 VOL/B, den Besonderen, Weiteren Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Mit Verrechnungsscheck an die unter I.1) genannte Stelle. Rückerstattung erfolgt nicht.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-05-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-04-12 📅
Öffnungsort:
Stadt Freiburg im Breisgau Vergabemanagement, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg i. Br., DEUTSCHLAND, Zi. 1223.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Freiburg im Breisgau Vergabemanagement, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg i. Br., DEUTSCHLAND, Zi. 1223.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau, Vergabemanagement
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Freiburg im Breisgau, Vergabemanagement
Zi. 1222
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2011-07-01 📅
Datum des Endes: 2015-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-01-13 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2011000188
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 8-011696
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-0📞
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postleitzahl: 79247
Quelle: OJS 2011/S 051-083672 (2011-03-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-05-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 201100188
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 79100 Freiburg im Breisgau
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-05-03 📅
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postleitzahl: 76247
Quelle: OJS 2011/S 097-158534 (2011-05-18)