Rahmenvereinbarung Software

Deutscher Wetterdienst, Referat Beschaffung, PB 16

Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Software für meteorologische Anwendungen und Zwecke, insbesondere Web-Applikationen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-07-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-05-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-05-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Postanschrift: Frankfurter Straße 135
Postleitzahl: 63067
Postort: Offenbach am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.dwd.de 🌏
E-Mail: beschaffung.of@dwd.de 📧
Telefon: +49 698062-4352 📞
Fax: +49 698062-4166 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-05-17 📅
Einreichungsfrist: 2011-07-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-05-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 96-157934
ABl. S-Ausgabe: 96

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 900 000,00 💰
2 500 000,00 💰
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Software für meteorologische Anwendungen und Zwecke, insbesondere Web-Applikationen.
Referenznummer: V 01/11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Offenbach.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung das sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder Liquidation befindet. Ferner ist eine Eigenerklärung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (Angaben zu erhobenen Steuern, Beiträge zur Sozialversicherung) erforderlich. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung, das sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder Liquidation befindet. Ferner ist eine Eigenerklärung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (Angaben zu erhobenen Steuern, Beiträge zur Sozialversicherung erforderlich. Für ausländische Bieter gelten die am jeweiligen Firmensitz geltenden Rechtsvorschriften entsprechend den deutschen Bestimmungen. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Kommunikationsfähigkeit, Sprache, Qualifikation (naturwissenschaftliche, meteorologische, mathematische, Informationstechnik, Messtechnik, Softwareentwicklung), Projekterfahrung, Kenntnisse zu Standards und Produkten. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Es sind Eigenerklärungen und Erläuterungen abzugeben. Die Vergabestelle vergibt für die Erfüllung der Forderung 0 bis 10 Punkte entsprechend den Zielerfüllungsgraden im Teil B der Vergabeunterlagen. Das Angebot des Bieters muss in der Eignungsbewertung mindestens 70 % der Maixmalpunktzahl erreichen um für die weitere Wertung zugelassen zu werden.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die entsprechenden Bedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es ist keine besondere Rechtsform erforderlich. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Jedes Unternehmen einer Bietergemeinschaft muss sich verpflichten, die gesamtschuldnerische Haftung zu übernehmen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 36
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-07-25 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Wetterdienst, Referat Beschaffung, PB 16
Kontakt
Kontaktperson: Frau Renate Pawellek
Internetadresse: www.dwd.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: V 01/11

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemobler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-421/561/578 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter I.19 genannten öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr.2-3 (GWB)). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen.
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die unter VI4.1) genannte zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten.
Quelle: OJS 2011/S 096-157934 (2011-05-17)