Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich die Landeshauptstadt München gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor. Nach gesonderter Aufforderung sind in den Eigenerklärungen (Anlage 1 mit 4 der Vergabeunterlagen) genannte Angaben nachzuweisen.