Rahmenvereinbarung über unterstützende Dienstleistungen im Tierseuchenfall

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Gegenstand des Auftrags ist die Gewährleistung einer effektiven Tötung von Geflügelbeständen in Bayern entsprechend den Vorschriften der Geflügelpest-Verordnung vom 18.10.2007 (BGBl. I S. 2348) in der jeweils geltenden Fassung und dem Tierseuchengesetz vom 22.6.2004 im Falle einer Tierseuche sowie/oder die Gewährleistung einer effektiven Tötung von Klauentieren in Bayern entsprechend den Vorschriften der Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS-Verordnung) vom 20.12.2005 in der jeweils geltenden Fassung, der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) vom 20.12.2005 in der jeweils geltenden Fassung und dem Tierseuchengesetz vom 22.6.2004 in der jeweils geltenden Fassung im Falle einer Tierseuche unter Beachtung des Tierschutzrechts durch Vorhalten von geeigneten und einsatzfähigen technischen und personellen Kapazitäten seitens des Auftragnehmers (Vorhalteleistung). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Aufforderung des Auftraggebers einen Ausführungsvertrag zur Durchführung der Tötungen abzuschließen.
Eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf der Ausführungs-leistungen besteht nicht.
Die Leistung gliedert sich in folgende Phasen:
Phase 0: Vorhalten der Leistung gem. Rahmenvertrag.
Phase 1: Vorbereitung der Tötungseinheiten am Stand-by-Ort.
Phase 2: Verlegung der Tötungseinheiten an den Einsatzort.
Phase 3: Durchführung der Tötung (geregelt im Ausführungsvertrag).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-23.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-09-23 Auftragsbekanntmachung
2012-02-13 Ergänzende Angaben
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