Rahmenvereinbarung zum Einsatz privater Hubschrauber bei Einsätzen nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.6.2001 (GVBl. LSA S. 190) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.2.2010 (GVBl. LSA S. 69) und dem Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA) i.d.F.d. Bek. v. 5.8.2002, geänd. durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 28.6.2005
Der Auftragnehmer (AN) erklärt für sich und - wenn vorhanden - für die jeweiligen Mitgliedsunternehmen die Bereitschaft zur Übernahme von Dienstleistungen bei Einsätzen nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.6.2001 (GVBl. LSA S. 190) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.2.2010 (GVBl. LSA S. 69) und Katastrophen auf Anforderung der Katastrophenschutzbehörden des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen der im Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA) i.d.F.d. Bek. v. 5.8.2002, geänd. durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 28.6.2005 geregelten Aufgaben.
Die Mitwirkung des AN umfasst im Einzelnen:
Die Erstellung und ständige Datenpflege eines Verzeichnisses von möglichen Mitgliedsunternehmen, die bereit und in der Lage sind, Hubschrauber für unterschiedliche Einsatzarten bei Einsätzen nach dem Brandschutzgesetz und Katastrophen im Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung zu stellen (Adressen- und Leistungskataster), sowie dessen Bereitstellung zur Nutzung durch alle Katastrophenschutzbehörden des Landes Sachsen-Anhalt. Die Errichtung einer rund um die Uhr besetzten Informations- und Koordinationsstelle zur Vermittlung geeigneter möglicher Mitgliedsunternehmen im Einsatzfall. Die Entsendung eines Fachberaters des AN vor Ort für einsatztaktische Koordinierungsmaßnahmen mit zuständigen Technischen Einsatzleitungen (TEL) und/oder Katastrophenschutzstäben im Bedarfsfalle, insbesondere aber, wenn wechselnde Einsatzstellen vorliegen und/oder mehr als ein Hubschrauber am Einsatz beteiligt sind und/oder mehr als ein Mitgliedsunternehmen Fluggerät abstellt.
Die Regelungen dieser Vereinbarung gelten nicht für medizinische Noteinsätze (Ambulanztransporte im Primär- und Sekundärbereich), da dieser Bereich bereits durch entsprechende Vereinbarungen mit den teilnehmenden Organisationen bzw. Unternehmen und die Führung der Fluggeräte über die integrierten Einsatzleitstellen geregelt ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-11-21.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2011-11-21
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Auftragsbekanntmachung
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