Rahmenvertrag/Lieferauftrag für die Beratung, Planung, Lieferung und Montage von Büromöbeln

Stadt Pforzheim

Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die kostenstellenbezogene Beratung, Planung, Lieferung und Montage von Büromöbeln nach einem vorgegebenen Standardmöbelprogramm sowie die Reparatur von bereits vorhandenem Mobiliar einschließlich Ergänzungs- und Ersatzbeschaffungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-03-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-02-02 Auftragsbekanntmachung
2011-05-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-02-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Büromöbel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Büromöbel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl: 75175
Postort: Pforzheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.pforzheim.de 🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@stadt-pforzheim.de 📧
Telefon: +49 723139-1332 📞
Fax: +49 723139-2846 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-02-02 📅
Einreichungsfrist: 2011-03-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-02-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 24-038655
ABl. S-Ausgabe: 24
Zusätzliche Informationen
Rückfragen zur Ausschreibung können nur schriftlich per Post, Fax oder Email bis zum 9.3.2011 (Eingang) an die Stadt Pforzheim, Personal- und Organisationsamt, Zentrale Vergabestelle/Zentraleinkauf, Frau Christina Otto, Neues Rathaus, Marktplatz 1, 75175 Pforzheim, DEUTSCHLAND, Telefax: +49 723139-2846, Email: zentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de gestellt werden. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die darauf schriftlich zugesandten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Diese Ausschreibung wird auch über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS abgewickelt. Die Vergabeunterlagen sind ab dem Tag der EU-Bekanntmachung kostenlos unter www.subreport.de, ELViS ID: E28726935 abrufbar. Bei Teilnahme an der Elektronischen Vergabe über subreport können die Angebote (vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Unterlagen) auch elektronisch abgegeben werden. Bitte registrieren Sie sich dafür unter https://www.subreport-elvis.de/elvis/secure/anmeldung. Subreport unterstützt Sie gerne bei der Beschaffung der dafür notwendigen digitalen Signatur. Erste Informationen erhalten Sie unter:www.subreport.de/evergabe-voraussetzungen oder direkt bei subreport: Tel: +49 22198578-33. Fax: +49 22198578-66.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 140 000,00 💰
160 000,00 💰
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die kostenstellenbezogene Beratung, Planung, Lieferung und Montage von Büromöbeln nach einem vorgegebenen Standardmöbelprogramm sowie die Reparatur von bereits vorhandenem Mobiliar einschließlich Ergänzungs- und Ersatzbeschaffungen.
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Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis 30.4.2014 bzw. 30.4.2015 im gegenseitigen Einvernehmen. Die Verlängerung muss spätestens 6 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende erfolgen und bedarf der Schriftform.
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Referenznummer: POA-bewMob11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Pforzheim.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auf Verlangen sind die in den Ausschreibungsunterlagen (Ziffer 8.1 Komm (R/L) BB) aufgeführten Nachweise vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auf Verlangen sind die in den Ausschreibungsunterlagen (Ziffer 8.1 Komm (R/L) BB) aufgeführten Nachweise vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auf Verlangen sind die in den Ausschreibungsunterlagen (Ziffer 8.1 Komm (R/L) BB) aufgeführten Nachweise vorzulegen.
Ggfs. behalten wir uns eine Bemusterung des Standardmöbelprogramms vor.
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Leistungsbeschreibung und Anlagen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Verrechnungsscheck vorab / Die Kosten fallen nur bei der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen in Papierform an.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-03-16 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Pforzheim
Kontakt
Kontaktperson: Personal- und Organisationsamt - Zentrale Vergabestelle/Zentraleinkauf
Christina Otto
Internetadresse: www.pforzheim.de 🌏
Name: E-Vergabe-Plattform subreport
Postanschrift: Buchforststraße 1-15
Postort: Köln
Postleitzahl: 51101
Telefon: +49 22198578-33 📞
Fax: +49 22198578-66 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2011-05-01 📅
Datum des Endes: 2013-04-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: POA-bewMob11
Zusätzliche Informationen
Rückfragen zur Ausschreibung können nur schriftlich per Post, Fax oder Email bis zum 9.3.2011 (Eingang) an die Stadt Pforzheim, Personal- und Organisationsamt, Zentrale Vergabestelle/Zentraleinkauf, Frau Christina Otto, Neues Rathaus, Marktplatz 1, 75175 Pforzheim, DEUTSCHLAND, Telefax: +49 723139-2846, Email: zentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de gestellt werden.
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Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die darauf schriftlich zugesandten Antworten.
Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
Diese Ausschreibung wird auch über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS abgewickelt.
Die Vergabeunterlagen sind ab dem Tag der EU-Bekanntmachung kostenlos unter www.subreport.de, ELViS ID: E28726935 abrufbar.
Bei Teilnahme an der Elektronischen Vergabe über subreport können die Angebote (vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Unterlagen) auch elektronisch abgegeben werden. Bitte registrieren Sie sich dafür unter https://www.subreport-elvis.de/elvis/secure/anmeldung.
Mehr anzeigen
Subreport unterstützt Sie gerne bei der Beschaffung der dafür notwendigen digitalen Signatur. Erste Informationen erhalten Sie unter:www.subreport.de/evergabe-voraussetzungen oder direkt bei subreport:
Tel: +49 22198578-33.
Fax: +49 22198578-66.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 101b und 107 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 107 Abs. 3, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Festlegung der Unwirksamkeit des Vertragesnach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§ 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen an dem Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2011/S 024-038655 (2011-02-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-05-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 312 400,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-05-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-05-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 100-163208
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 24-038655
ABl. S-Ausgabe: 100

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (40)
2. Qualität (30)
3. Service (25)
4. Lieferzeit (5)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-04-19 📅
Postort: Pforzheim
Postleitzahl: 75179
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Internetadresse: http:/www.rp-karlsruhe.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Festlegung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2.
§ 101 a Abs. 1 Nr. 1 bleibt unberührt.
§ 101 b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101 a verstoßen hat oder
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist der Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2011/S 100-163208 (2011-05-24)