Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromaterial an alle militärischen und zivilen Dienststellen der Bundeswehr in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Wehrbereichsverwaltung Ost
Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromaterial an alle militärischen und zivilen Dienststellen der Bundeswehr in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-29.
Wer? Wie?- • Bürobedarf › Büromaterial
- • Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse › Register, Rechnungsbücher, Ordner, Formulare und anderes bedrucktes Büromaterial aus Papier oder Pappe
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2011-08-29 | Auftragsbekanntmachung |
| 2012-01-18 | Ergänzende Angaben |
Auftragsbekanntmachung (2011-08-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Büromaterial
Menge oder Umfang: 1 068 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 1 068 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Büromaterial 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Postanschrift: Prötzeler Chaussee 25
Postleitzahl: 15344
Postort: Strausberg
Kontakt
E-Mail: vergabestellewbvost@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 334158-3365 📞
Fax: +49 334158-3032 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-08-29 📅
Einreichungsfrist: 2011-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 167-276053
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gem. den Verdingungsunterlagen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-12-12 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wehrbereichsverwaltung Ost
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Kreisel
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 9/7A5W/BA653
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wehrbereichsverwaltung Ost
Postanschrift: Prötzeler Chaussee 25
Postort: Strausberg
Postleitzahl: 15344
Telefon: +49 334158-3365 📞
Fax: +49 334158-3032 📠
Quelle: OJS 2011/S 167-276053 (2011-08-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Büromaterial
Menge oder Umfang: 1 068 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 1 068 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Büromaterial 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Postanschrift: Prötzeler Chaussee 25
Postleitzahl: 15344
Postort: Strausberg
Kontakt
E-Mail: vergabestellewbvost@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 334158-3365 📞
Fax: +49 334158-3032 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-08-29 📅
Einreichungsfrist: 2011-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 167-276053
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot sind Muster einiger Artikel einzureichen.
Teil der Verdingungsunterlagen ist eine CD-RW, auf der sich eine Tabelle im Microsoft Office Excel 2003-Format befindet. Diese Tabelle ist vom Bieter mit Daten zu befüllen, zu speichern und auf die CD-RW sowie auf eine ebenfalls von der Vergabestelle bereitgestellten CD (Rohling) zu brennen. Zudem ist diese Tabelle vom Bieter auszudrucken. Der Bieter muss daher über die dazu erforderliche Technik verfügen.
Weitere Hinweise:
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gem. § 19 VOL/A und erklärt sich ferner damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung unter der Voraussetzung des § 23 EG VOL/A sein Name und der zu zahlende Auftragspreis gem. den vorgegebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden. Sofern Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekanntmachung sprechen, entscheidet die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die Vergabestelle informiert gemäß § 101a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Sie gibt die Information per Fax spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsabschluss ab. Unabhängig davon wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Angebot nicht berücksichtigt worden ist, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde.
Der Bieter muss Vergaberechtsverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, bei der Vergabestelle rügen.
Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes (Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, D-53113 Bonn, Tel. +49 2289499-0, Fax +49 2289499-163) eingereicht werden. Bei der Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten. § 107 GWB lautet:
„ (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Gemäß § 114 Abs. 2 GWB kann ein wirksam erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromaterial an alle militärischen und zivilen Dienststellen der Bundeswehr in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Referenznummer: 9/7A5W/BA653
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bankerklärung,
— Erklärung gem. § 6 EG Abs 6 VOL/A.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gem. den Verdingungsunterlagen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-12-12 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wehrbereichsverwaltung Ost
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Kreisel
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 9/7A5W/BA653
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot sind Muster einiger Artikel einzureichen.
Teil der Verdingungsunterlagen ist eine CD-RW, auf der sich eine Tabelle im Microsoft Office Excel 2003-Format befindet. Diese Tabelle ist vom Bieter mit Daten zu befüllen, zu speichern und auf die CD-RW sowie auf eine ebenfalls von der Vergabestelle bereitgestellten CD (Rohling) zu brennen. Zudem ist diese Tabelle vom Bieter auszudrucken. Der Bieter muss daher über die dazu erforderliche Technik verfügen.
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Weitere Hinweise:
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gem. § 19 VOL/A und erklärt sich ferner damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung unter der Voraussetzung des § 23 EG VOL/A sein Name und der zu zahlende Auftragspreis gem. den vorgegebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden. Sofern Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekanntmachung sprechen, entscheidet die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Die Vergabestelle informiert gemäß § 101a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Sie gibt die Information per Fax spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsabschluss ab. Unabhängig davon wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Angebot nicht berücksichtigt worden ist, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde.
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Der Bieter muss Vergaberechtsverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, bei der Vergabestelle rügen.
Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes (Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, D-53113 Bonn, Tel. +49 2289499-0, Fax +49 2289499-163) eingereicht werden. Bei der Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten. § 107 GWB lautet:
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„ (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Gemäß § 114 Abs. 2 GWB kann ein wirksam erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wehrbereichsverwaltung Ost
Postanschrift: Prötzeler Chaussee 25
Postort: Strausberg
Postleitzahl: 15344
Telefon: +49 334158-3365 📞
Fax: +49 334158-3032 📠
Quelle: OJS 2011/S 167-276053 (2011-08-29)
Ergänzende Angaben (2012-01-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-01-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 16-024240
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 167-276053
ABl. S-Ausgabe: 16
Quelle: OJS 2012/S 016-024240 (2012-01-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-01-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 16-024240
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 167-276053
ABl. S-Ausgabe: 16
Quelle: OJS 2012/S 016-024240 (2012-01-18)
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