Rahmenvertrag über die Lieferung von Dienst- und Arbeitsschutzbekleidung für die Mitarbeiter/innen des Flughafens Berlin Brandenburg (BER)

Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH

Der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) beabsichtigt, die zentrale Belieferung für Dienst- und Arbeitsschutzbekleidung/Arbeitsschutzmittel/PSA (Persönliche Schutzausrüstung)/Feuerwehrbekleidung für mindestens 3 Jahre zu vergeben. Der auszuwählende Partner übernimmt dabei die zentrale Koordinierung der Kleidung und damit die Generalunternehmerschaft für alle ihm zur Verfügung stehenden Lieferanten und bietet das Kleidersortiment ganzheitlich aus einer Hand an.
Die wahrzunehmenden Aufgaben bestehen schwerpunktmäßig aus der zentralen Koordination aller Lieferanten, der Steuerung von Waren- und Informationsflüssen, der Sicherstellung der Verfügbarkeit und der Kapazitätssicherung der Kleidung. Darüber hinaus obliegt dem Auftragnehmer das Warehousing, die Lagerbestandsführung, die Durchführung von Inventuren, das Retouren- und Änderungsmanagement, die Distribution mit personifizierter Auslieferung, die individuelle Wiederaufbereitung der Retouren, die Waren-Disposition aller Lieferanten, das Beschaffungsmanagement, das Produktmanagement, das Qualitätsmanagement sowie die Reinigung und das Reporting. Zur Unterstützung der Logistik- und Bestellprozesse bzw. als zentrale Schnittstelle ist ein adäquates IT-System inkl. Bestellplattform einzuführen, zu implementieren und zu betreiben. Das IT-System ist vom auszuwählenden Partner/der Bewerbergemeinschaft bereit zu stellen, verfügbar zu halten und kontinuierlich zu pflegen. Über das IT-System erfolgt die Bestellung per Online-Shop sowie die Abwicklung und Verwaltung der Kleiderkonten inkl. Auftragsmanagement, Sendungsverfolgung usw.
Vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ist sicherzustellen, dass die folgenden Produktsortimente vollumfassend abgedeckt werden:
a) Dienstkleidung (Uniform/Schwerkonfektion) als Stangen-/Standardware;
b) Arbeitsschutzbekleidung;
c) Arbeitsschutzmittel/PSA;
d) Feuerwehrbekleidung und sämtliches Zubehör.
Die Inbetriebnahme des neuen Flughafens erfolgt am 3.6.2012. Die Auslieferung der neuen Bekleidung aus dem entsprechenden Abruf des Auftraggebers erfolgt voraussichtlich zum Stichtag 1.4.2012 und ist bis zum 20.5.2012 abzuschließen. Es ist zu gewährleisten, dass mit Eröffnungstermin alle Mitarbeiter vollständig mit neuer Kleidung ausgestattet sind. Darüber hinaus muss über die Vertragslaufzeit die Belieferung mit Dienst- und Arbeitsschutzbekleidung/Arbeitsschutzmittel/PSA/Feuerwehrbekleidung nach Bedarf durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. Weiterhin liegt die regelmäßige Reinigung der Arbeitsschutzbekleidung und optional der Feuerwehrbekleidung in der Verantwortung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Die Reinigung der Dienstkleidung ist nicht Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrages. Ab 1.1.2013 bis zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgt die Bestellung der Kleidung/PSA usw. ausschließlich über den Online-Shop und die Kleiderkonten, jeweils als Einzelabruf aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag.
Darüber hinaus ist für die gesamte Vertragslaufzeit die Bereitstellung eines Schlupfgrößensortiments (für Dienst- und Arbeitsschutzbekleidung, insbesondere Uniformteile sowie Arbeitsanzüge) sowie ein Änderungsmanagement (schnittführende Anpassungen, Kürzen, Kleinstreparaturen etc.) am Ort des Auftraggebers zu gewährleisten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-06-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-05-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-05-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
Menge oder Umfang:
Koordinierung und Abwicklung der Neueinkleidung zur Eröffnung BER und der Nachlieferung bzw. Nachkäufe sowie der Ersteinkleidung weiterer neuer Mitarbeiter nach Bedarf und Abruf des Auftraggebers über die gesamte Vertragslaufzeit sowie aller damit verbundenen Prozesse einschließlich der Belieferung für den Vertragszeitraum (nach heutigem Stand der Planung).Im Einzelnen stellen sich die Mitarbeiterzahlen nach heutiger Schätzung, wie folgt, dar:— Dienstkleidung (Uniform/Schwerkonfektion): ca. 350,— Arbeitsschutzbekleidung/PSA: ca. 450 inkl. Reinigung,— Feuerwehr: ca. 200.Ebenfalls Umfang der vom auszuwählenden Partner unter dem Rahmenvertrag geschuldeten Leistungen sind die in Kapitel II.1.5) dieser Bekanntmachung beschriebenen Leistungen zur Administration der Versorgung mit Bekleidung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Postanschrift: Flughafen Berlin Schönefeld, Einkauf/Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 - Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 306091-8121 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-05-09 📅
Einreichungsfrist: 2011-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-05-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 93-152762
ABl. S-Ausgabe: 93
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vegabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der SektVO durch, 2. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1)). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. Die Verdingungsunterlagen werden erst nach Abschluss des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb an die ausgewählten Bewerber versandt, 3. Sie werden gebeten, sich unter einkauf@berlin-airport.de unter Angabe des oben unter IV.3.1) genannten Aktenzeichens sowie Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir Ihnen gegebenenfalls weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren geben können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage (KT) vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Erst auf die Registrierung unter der oben genannten E-Mail-Adresse können wir Ihnen die in dieser Bekanntmachung erwähnten Formblätter zur Verfügung stellen. Eine Bewerbung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen verwendet, ausgefüllt und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend, 4. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen, 5. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sollen 3-fach (1 Original, 2 Kopien) eingereicht werden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen geordnet nach der unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden. Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nichtbearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden, als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber/Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2011-066 sowohl auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird als auch im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen, 6. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und/oder gewertet werden, 7. Sollten geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise fehlen, so behält sich der Auftraggeber ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor. Die Vergabestelle ist berechtigt bei etwaigen notwendigen Aufklärungen oder Nachforderungen, die seitens der Auftraggeberin gewünschten Informationen oder Unterlagen per Telefax durch die Bewerber einreichen zu lassen. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen, 8. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen, 9. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber je Los in einem vierstufigen Verfahren: Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1), III.2.2), III.2.3)), Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. der Einhaltung der Mindestanforderungen, Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung, Stufe 4: Sollte die Prüfung der Stufe 3 ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die 5 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, die die technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.2.3)) anhand der eingereichten Nachweise bewertet. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber auf Platz 5 werden auch mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt. Hierbei kann ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft maximal 1 000 Punkte erreichen, die sich, wie folgt, verteilen: 1.) Maximal 50 Punkte auf die Bewertung der Höhe des durchschnittlichen Nettoumsatzes, vergleichbar mit der zu vergebenen Leistung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß III.2.2) Die Bewertung des Umsatzes vergleichbarer Leistungen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Summe der Umsätze in den Geschäftsjahren, die in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe x 50, 2.) Maximal 700 Punkte auf den Aspekt der Referenzen (maximal 250 Punkte je Referenz gemäß III.2.3) 1.) a) sowie maximal 100 Punkte je Referenz gemäß III.2.3 1) b), im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen gemäß Kapitel II.1.5) in Verbindung mit II.2.1) sowie gemäß III.2.3) 1.), welches in den folgenden Punkten 1.a) und 1.b) erläutert wird: 1.a) Für jede Referenz gemäß Kapitel III.2.3) 1.) a) können in Bezug auf die folgenden Kriterien max. 250 Punkte, insgesamt also max. 500 Punkte für zwei Referenzen, erreicht werden. Die Punkte werden wie folgt vergeben: — 100 Punkte je Referenz, sofern die Funktion der zentralen Koordinierung/Lieferantensteuerung für ein ganzheitliches Kleidermanagement für mindestens 500 Mitarbeiter bei einem Auftraggeber mit der Referenz nachgewiesen wurden (zur Erreichung der vollen 100 Punkte müssen alle vorgenannten Anforderungen nachgewiesen werden, sofern nur Teile der vorgenannten Anforderungen nachgewiesen wurden, behält sich die Vergabestelle Punktabschläge oder eine Wertung mit 0 Punkten vor), — 50 Punkte je Referenz, sofern die Erstausstattung von mindestens 500 Mitarbeitern zu einem Stichtag oder innerhalb eines Zeitraumes von nicht mehr als 3 zusammenhängenden Monaten bei einem Auftraggeber nachgewiesen wurde, — 25 Punkte je Referenz, sofern die personifizierte Belieferung von Einzelpersonen unter einem Auftrag bei einem Auftraggeber nachgewiesen wurden, — 25 Punkte je Referenz, sofern die Bereitstellung, der Betrieb und die Pflege eines IT-Systems zur Administration des Kleidermanagements als elektronische Bestellplattform für den Auftraggeber und dessen Mitarbeiter inklusive personifizierter Kontenführung nachgewiesen wurde, — 10 Punkte je Referenz, sofern es sich bei dem Referenzauftraggeber um einen Flughafenbetreiber oder einen Bodenabfertiger (Ground Handling Agent) an einem Verkehrsflughafen oder eine Luftverkehrsgesellschaft handelt, — 20 Punkte je Referenz, sofern innerhalb eines Zeitraumes von nicht mehr als 3 zusammenhängenden Monaten oder zu einem Stichtag mehr als 500 Mitarbeiter, jedoch weniger als 800 Mitarbeiter eines Auftraggebers neu eingekleidet bzw. erstausgestattet wurden, — 30 Punkte je Referenz, sofern innerhalb eines Zeitraumes von nicht mehr als 3 zusammenhängenden Monaten oder zu einem Stichtag mehr als 800 Mitarbeiter, jedoch weniger als 1 000 Mitarbeiter eines Auftraggebers neu eingekleidet bzw. erstausgestattet wurden, — 40 Punkte je Referenz, sofern innerhalb eines Zeitraumes von nicht mehr als 3 zusammenhängenden Monaten oder zu einem Stichtag mehr als 1 000 Mitarbeiter eines Auftraggebers neu eingekleidet bzw. erstausgestattet wurden, Bitte beachten Sie dabei die Mindestanforderung der Erstausstattung von mindestens 500 Mitarbeitern zu einem Stichtag oder innerhalb eines Zeitraumes von maximal 3 Monaten gemäß Kapitel III.2.3) 1.a). 1.b) Für jede Referenz gemäß Kapitel III.2.3) 1.) b) können in Bezug auf die folgenden Kriterien max. 100 Punkt, insgesamt max. 200 Punkte für 2 Referenzen, erreicht werden. Die Punkte werden wie folgt vergeben: — 50 Punkte je Referenz, sofern eine Lieferfähigkeit nach dem NOS-Prinzip von weniger als 10 Tagen nachgewiesen wurde, — 25 Punkte je Referenz, sofern eine Lieferfähigkeit nach dem NOS-Prinzip von mehr als 10 Tagen, jedoch weniger als 25 Tagen, nachgewiesen wurde, — 50 Punkte je Referenz, sofern nachgewiesen wurde, dass das NOS-Prinzip für alle vom Bewerber für den Referenzauftraggeber vorgehaltenen Waren gilt und die Lieferfähigkeit 25 Tage oder weniger beträgt. Bitte beachten Sie dabei die Mindestanforderung von maximal 25 Tagen Lieferzeit gemäß Kapitel III.2.3) 1. b). 1.) maximal 250 Punkte auf den Aspekt der personellen Ausstattung und Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen gemäß Kapitel II.1.5) in Verbindung mit II.2.1) sowie gemäß III.2.3) 2.), welches in den folgenden Punkten 2.a) bis 2.c) erläutert wird: 2.a Für die Benennung des Projektleiters gemäß Kapitel III.2.3) 2.) a.) können max. 50 Punkte erreicht werden: — 25 Punkte werden vergeben, sofern die Qualifikation sowie die persönlichen, beruflichen Erfahrungen des benannten Projektleiters sich nachweislich auf fundiertes Fachwissen der Textilbranche, Corporate Fashion, Vertrieb und Projektmanagement mit mehr als 3 Jahren, jedoch weniger als 5 Jahren Berufserfahrung in diesem Bereich zum Zeitpunkt des Fristendes für die Einreichung von Teilnahmeanträgen zu dieser Vergabe stützen, — 50 Punkte werden vergeben, sofern die Qualifikation sowie die persönlichen, beruflichen Erfahrungen des benannten Projektleiters sich nachweislich auf fundiertes Fachwissen der Textilbranche, Corporate Fashion, Vertrieb und Projektmanagement mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung in diesem Bereich zum Zeitpunkt des Fristendes für die Einreichung von Teilnahmeanträgen zu dieser Vergabe stützen, 2.b Max. 100 Punkte können für den Nachweis von gültigen Zertifizierungen gemäß Kapitel III.2.3) 2.) b.) erreicht werden: — 80 Punkte werden vergeben, wenn eine gültige Zertifizierung nach dem Oeko-Tex® Standard 100 nachgewiesen wurde, — weitere 10 Punkte werden vergeben, sofern eine gültige Zertifizierung nach dem Oeko-Tex® 1000 Standard nachgewiesen wurde, — weitere 10 Punkte werden vergeben, sofern eine gültige Zertifizierung nach dem Oeko-Tex® 1000 plus Standard nachgewiesen wurde, 2.c Maximal 100 Punkte können erreicht werden für den Nachweis und die Darstellung des vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft abgedeckten Produktportfolios gemäß Kapitel III.2.3 2.) c.): — 100 Punkte werden vergeben, wenn die Darstellung des Sortiments und des sortimentsbezogenen Umsatzes den Anforderungen gemäß III.2.3) 2. c.) entspricht und im Geschäftsjahr 2010 alle vier Produktsortimente abgedeckt wurden, — 50 Punkte werden vergeben, wenn die Darstellung des Sortiments und des sortimentsbezogenen Umsatzes den Anforderungen gemäß III.2.3) 2. c.) entspricht und im Geschäftsjahr 2010 drei der vier in Kapitel III.2.3) Punkt 2.) c.) benannten Produktsortimente abgedeckt wurden, — Bitte beachten Sie hierbei auch die Mindestanforderung der Abdeckung von mindestens zwei Produktsortimenten gemäß III.2.3) Punkt 2.) c.). Nachweise, die weniger als die Mindestanforderungen gemäß III.2.2) Ziffer 2 und III.2.3) aufweisen, werden nicht gewertet. 10. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs, 11. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers, 12. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angabe wiedergegeben wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Die Bekanntmachung betrifft: Public_contract
Kurze Beschreibung:
Der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) beabsichtigt, die zentrale Belieferung für Dienst- und Arbeitsschutzbekleidung/Arbeitsschutzmittel/PSA (Persönliche Schutzausrüstung)/Feuerwehrbekleidung für mindestens 3 Jahre zu vergeben. Der auszuwählende Partner übernimmt dabei die zentrale Koordinierung der Kleidung und damit die Generalunternehmerschaft für alle ihm zur Verfügung stehenden Lieferanten und bietet das Kleidersortiment ganzheitlich aus einer Hand an.
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Die wahrzunehmenden Aufgaben bestehen schwerpunktmäßig aus der zentralen Koordination aller Lieferanten, der Steuerung von Waren- und Informationsflüssen, der Sicherstellung der Verfügbarkeit und der Kapazitätssicherung der Kleidung. Darüber hinaus obliegt dem Auftragnehmer das Warehousing, die Lagerbestandsführung, die Durchführung von Inventuren, das Retouren- und Änderungsmanagement, die Distribution mit personifizierter Auslieferung, die individuelle Wiederaufbereitung der Retouren, die Waren-Disposition aller Lieferanten, das Beschaffungsmanagement, das Produktmanagement, das Qualitätsmanagement sowie die Reinigung und das Reporting. Zur Unterstützung der Logistik- und Bestellprozesse bzw. als zentrale Schnittstelle ist ein adäquates IT-System inkl. Bestellplattform einzuführen, zu implementieren und zu betreiben. Das IT-System ist vom auszuwählenden Partner/der Bewerbergemeinschaft bereit zu stellen, verfügbar zu halten und kontinuierlich zu pflegen. Über das IT-System erfolgt die Bestellung per Online-Shop sowie die Abwicklung und Verwaltung der Kleiderkonten inkl. Auftragsmanagement, Sendungsverfolgung usw.
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Vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ist sicherzustellen, dass die folgenden Produktsortimente vollumfassend abgedeckt werden:
a) Dienstkleidung (Uniform/Schwerkonfektion) als Stangen-/Standardware;
b) Arbeitsschutzbekleidung;
c) Arbeitsschutzmittel/PSA;
d) Feuerwehrbekleidung und sämtliches Zubehör.
Die Inbetriebnahme des neuen Flughafens erfolgt am 3.6.2012. Die Auslieferung der neuen Bekleidung aus dem entsprechenden Abruf des Auftraggebers erfolgt voraussichtlich zum Stichtag 1.4.2012 und ist bis zum 20.5.2012 abzuschließen. Es ist zu gewährleisten, dass mit Eröffnungstermin alle Mitarbeiter vollständig mit neuer Kleidung ausgestattet sind. Darüber hinaus muss über die Vertragslaufzeit die Belieferung mit Dienst- und Arbeitsschutzbekleidung/Arbeitsschutzmittel/PSA/Feuerwehrbekleidung nach Bedarf durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. Weiterhin liegt die regelmäßige Reinigung der Arbeitsschutzbekleidung und optional der Feuerwehrbekleidung in der Verantwortung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Die Reinigung der Dienstkleidung ist nicht Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrages. Ab 1.1.2013 bis zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgt die Bestellung der Kleidung/PSA usw. ausschließlich über den Online-Shop und die Kleiderkonten, jeweils als Einzelabruf aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag.
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Darüber hinaus ist für die gesamte Vertragslaufzeit die Bereitstellung eines Schlupfgrößensortiments (für Dienst- und Arbeitsschutzbekleidung, insbesondere Uniformteile sowie Arbeitsanzüge) sowie ein Änderungsmanagement (schnittführende Anpassungen, Kürzen, Kleinstreparaturen etc.) am Ort des Auftraggebers zu gewährleisten.
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Menge oder Umfang:
Koordinierung und Abwicklung der Neueinkleidung zur Eröffnung BER und der Nachlieferung bzw. Nachkäufe sowie der Ersteinkleidung weiterer neuer Mitarbeiter nach Bedarf und Abruf des Auftraggebers über die gesamte Vertragslaufzeit sowie aller damit verbundenen Prozesse einschließlich der Belieferung für den Vertragszeitraum (nach heutigem Stand der Planung).
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Im Einzelnen stellen sich die Mitarbeiterzahlen nach heutiger Schätzung, wie folgt, dar:
— Dienstkleidung (Uniform/Schwerkonfektion): ca. 350,
— Arbeitsschutzbekleidung/PSA: ca. 450 inkl. Reinigung,
— Feuerwehr: ca. 200.
Ebenfalls Umfang der vom auszuwählenden Partner unter dem Rahmenvertrag geschuldeten Leistungen sind die in Kapitel II.1.5) dieser Bekanntmachung beschriebenen Leistungen zur Administration der Versorgung mit Bekleidung.
Beschreibung der Optionen:
1.) Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer jeweils um zweimal ein Jahr verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten,
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2.) Der Auftraggeber kann, spätestens 6 Monate nach Zuschlagserteilung nach eigenem Ermessen, die Reinigung von Teilen oder allen Feuerwehrkleidungsstücken dem auszuwählenden Partner übertragen.
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: EA-2011-066
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BER.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Erklärungen, Angaben und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, vorzulegen.
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1.) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer,
2.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein),
3.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) "Ich/Wir erkläre/n,
— dass über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO),
— dass ich/wir uns nicht in Liquidation befinde/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO),
— dass ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO),
— dass ich/wir im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf meine/unsere Eignung abgegeben habe/n oder diese Auskünfte nicht unberechtigt nicht erteilen werde/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO),
— dass ich/wir keine nachweislich schwere Verfehlung begangen haben, die meine/unsere Zuverlässigkeit oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage stellt. (§ 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO),
— dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss vom Wettbewerb nach § 21 Abs. 1 SektVO rechtfertigen.
b) Ich/Wir erkläre/n, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und nach § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO in Frage gestellt wird, wenn der Bewerber/Bieter bzw. das vertretungsberechtigte Organ oder der vertretungsberechtigte Gesellschafter des Bewerbers/Bieters nach dem SchwarzArbG oder AEntG mit einer Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe belegt worden ist. Ich/Wir versichere/n, dass solche Strafen oder Bußen während der letzten zwei Jahre gegen mich/uns nicht verhängt worden sind".
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Das hier entsprechende Formblatt "Eigenerklärung" kann bei der Vergabestelle angefordert werden, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
4.) Erklärung zum Vorhandensein einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Höhe der Deckungssumme,
5.) Erklärung der Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft,
6.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in in Ziff. III.2.1)-2.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Die entsprechenden Formblätter können beim Auftraggeber angefordert werden, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung,
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7.) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung), die Namen sämtlicher Mitglieder, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Das entsprechende Formblatt "Bewerbergemeinschaftserklärung" kann beim Auftraggeber angefordert werden, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die Geschäftsjahre, welche in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten, dargestellt als Gesamtumsatz im jeweiligen Geschäftsjahr,
2. Erklärung über die jährlichen Umsätze des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit diese Umsätze Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung gemäß II.1.5) in Verbindung mit II.2.1) vergleichbar sind, dargestellt als Umsatz vergleichbarer Leistungen im jeweiligen Geschäftsjahr.
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Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb ist ein mittlerer Gesamtjahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto, exkl. Umsatzsteuer) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft von mindestens 500 000,00 EUR nachzuweisen.
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Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Umsatzangaben für 1.) und 2.) sind für jedes der Jahre separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben. Das Geschäftsjahr ist definiert als das Geschäftsjahr des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, welches in dem jeweiligen geforderten Jahr, endete.
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Die vorstehend unter 1.) und 2.) genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind jeweils einzeln auszuweisen und zu addieren.
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Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) für der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in in Ziff. III.2.1)-2.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
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Die entsprechenden Formblätter können beim Auftraggeber angefordert werden, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
Auf Ziffer VI.3) der Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Hinsichtlich der Auswahl der vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft einzureichenden Referenzen in Bezug auf eine ggf. notwendige Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen unter Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung. Dies gilt für alle nachfolgend geforderten Unterlagen/Nachweise/Darstellungen. Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
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Die Darstellung der Unternehmensreferenzen muss in Tabellenform und mit mindestens den nachfolgenden Inhalten erfolgen. Eine geeignete Tabelle kann bei der Vergabestelle über die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de angefordert werden.(die Anforderung muss bis spätestens 10 Kalendertage vor Fristende für die Einreichung von Teilnahmeanträge gemäß VI.3) Ziffer 3. bei der Vergabestelle vorliegen).
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— Name und Anschrift, (möglichst auch aktuelle Telefonnummer) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber,
— Bezeichnung des Referenzprojektes,
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung und des Projekterfolges,
— Ausführungszeitraum der erbrachten Leistung,
— Art und Umfang der erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung der nachfolgend geforderten Angaben und unter Berücksichtigung der für eine etwaige Wertung gemäß Kapitel VI.3) Punkt 9 dieser Bekanntmachung relevanten Angaben.
Jegliche der nachfolgend geforderten Nachweise müssen sich auf die Leistungen beziehen, welche in den letzten 5 Jahren, mithin ab Januar 2006 erbracht worden sind bzw. werden und mindestens 6 Monate innerhalb dieses Zeitraums erbracht wurden. (Mindestanforderung, die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.) Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den vergangenen 5 Jahren (2006, 2007, 2008, 2009, 2010) erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb und für eine eventuelle Wertung der Referenzen in Stufe 3 und 4 des Teilnahmewettbewerbs ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden. Der Bewerber kann sich somit bei der Angabe von Referenzen nicht auf Prognosen oder Schätzungen in der Zukunft stützen.
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1.) Angabe zu Referenzen:
a) Es sind insgesamt maximal 2 Referenzobjekte vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und ausführlich zu beschreiben, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen gemäß Punkt II.1.5) und II.2.1) vergleichbar sind, d.h. der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat/haben:
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— In einem Auftrag (Rahmenvertrag/Vertrag) die Funktion der zentralen Koordinierung der Kleidung und damit die Generalunternehmerschaft für alle ihm zur Verfügung stehenden Lieferanten übernommen und ein Kleidersortiment ganzheitlich als Generalversorger aus einer Hand angeboten,
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— die personifizierte Direktbelieferung der Kleidung an mindestens 500 Mitarbeiter/innen vorgenommen, d.h. individuelle Lieferung an einzelne Personen,
— ein IT-System mit personifizierter Kontenführung und integrierter Bestellplattform eingeführt, implementiert und betrieben,
— die vorgenannten Leistungen dabei optimalerweise für einen Verkehrsflughafen oder für eine Luftverkehrsgesellschaft oder ein Bodenabfertigungsunternehmen/ground handling agent (wobei dies keine Mindestanforderung darstellt, sondern im Rahmen einer etwaigen Wertung in der dritten Prüfungsstufe gemäß Kapitel VI.3) Punkt 9 berücksichtigt wird) erbracht hat.
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Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die benannten Referenzobjekte folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— mindestens 500 Mitarbeiter/–innen zu einem Stichtag oder innerhalb eines fest definierten Zeitraums von maximal 3 Monaten mit einer Ersteinkleidung/Neuausstattung an Dienst- und Arbeitsschutzbekleidung gemäß II.1.5) ausgestattet (Mindestanforderung).
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Referenzen mit weniger als 500 Mitarbeitern und/oder einem Zeitraum der Neuausstattung/Ersteinkleidung von mehr als drei Monaten werden nicht berücksichtigt und gewertet. (Mindestanforderung, die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.) Beide einzureichenden Referenzen müssen dabei dieser Mindestanforderung des Punktes 1.) a) genügen.
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Sofern ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft nur eine Referenz beifügt, muss auch diese dieser Mindestanforderung des Punktes 1.) a) genügen. Sofern hier nur eine Referenz eingereicht wird, führt dies bei einer etwaige Bewertung der Referenzen in der vierten Prüfungsstufe, wie in Kapitel VI.3 Punkt 9 dieser Bekanntmachung beschrieben, dazu, dass maximal jeweils nur die Hälfte der insgesamt bei den Referenzen für diesen Punkt 1.) a) erreichbaren Punkte vergeben werden können.
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b) Es sind insgesamt maximal 2 Referenzobjekte nachzuweisen, bei denen eine Lieferfähigkeit mit einer Reaktionszeit (Lieferzeit) von maximal 25 Kalendertagen gewährleistet wurde/wird, optimalerweise nach dem NOS-Prinzip (Never out of Stock/Niemals Null-Bestand, der Nachweis der Belieferung nach dem NOS-Prinzip stellt dabei keine Mindestanforderung dar und wird bei einer etwaigen Bewertung der Referenzen in der dritten Prüfungsstufe gemäß Kapitel VI.3 Punkt 9 berücksichtigt.).
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Referenzen mit einer Lieferfähigkeit von mehr als 25 Kalendertagen werden nicht berücksichtigt und gewertet. (Mindestanforderung, die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung einer Reaktionszeit (Lieferzeit) von maximal 25 Kalendertagen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.).
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Beide einzureichenden Referenzen müssen dabei dieser Mindestanforderung des Punktes 1.) b) genügen.
Sofern ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft nur eine Referenz beifügt, muss auch diese dieser Mindestanforderung des Punktes 1.) b) genügen. Sofern hier nur eine Referenz eingereicht wird, führt dies bei einer etwaigen Bewertung der Referenzen in der dritten Prüfungsstufe, wie in Kapitel VI.3 Punkt 9 dieser Bekanntmachung beschrieben, dazu, dass maximal jeweils nur die Hälfte der insgesamt bei den Referenzen für diesen Punkt 1.) b) erreichbaren Punkte vergeben werden können.
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2. Personelle Ausstattung, Zertifizierung und Produktportfolio:
a) Es ist der zukünftige Projektleiter mit Angabe der Qualifikation und der persönlichen beruflichen Erfahrung im Bereich der Arbeits- und Schutzkleidung unter Benennung persönlicher Referenzobjekte zu benennen. Dabei soll auf dessen fundiertes Fachwissen in der Textilbranche, sowie dessen Erfahrungen in den Bereichen Corporate Fashion, Vertrieb und im Projektmanagement eingegangen werden. Ferner muss der Projektleiter über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich verfügen (Mindestanforderung).
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Sofern der vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft vorgeschlagene Projektleiter diese Mindestanforderung nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren;
b) Es ist der Nachweis für die erfolgreiche Zertifizierung nach dem Oeko-Tex® Standard 100 zu erbringen. Insofern zusätzlich die Zertifikate für Oeko-Tex® Standard 1000 oder sogar 100 plus vorliegen, sind diese ebenfalls nachzuweisen. Alle Nachweise sind in Form einer Kopie zu erbringen, wobei das Datum der Ausstellung des Originalzertifikats nicht länger als 12 Monate, bezogen auf den Zeitpunkt des Fristendes für die Einreichung von Teilnahmeanträgen für diese Vergabe, zurückliegen darf;
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c) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat sein derzeitiges Angebotsportfolio für die Produktsortimente.
1. Dienstkleidung/Uniform,
2. Arbeitsschutzbekleidung,
3. Arbeitsschutzmittel/PSA sowie,
4. Feuerwehrbekleidung/Zubehör nachzuweisen.
Dabei sind für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb mindestens 2 Sortimente nachzuweisen (Mindestanforderung, die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.).
Als Mindestanforderung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt dabei der Nachweis der Abdeckung von mindestens zwei der vorgenannten vier Sortimente.
Der Nachweis über das Angebotsportfolio hat in Form eines Kreisdiagramms zu erfolgen, welches den Anteil des jeweiligen Sortiments sowie ggf. weiterer Sortimente am Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft am Gesamtumsatz, bezogen auf das Geschäftsjahr 2010 ausweist. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind einzeln auszuweisen und zu addieren. Weitere Sortimente sollen zusammengefasst als ein Segment dargestellt werden, Das Kreisdiagramm ist so zu beschriften, dass die jeweiligen Umsatzangaben sowie die Gesamtsumme des Umsatzes zweifelsfrei und eindeutig daraus hervorgehen.
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Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1)-2.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
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Die entsprechenden Formblätter können beim Auftraggeber angefordert werden, vgl. Ziffer VI.3) 3. dieser Bekanntmachung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und einen Vertreter benennen.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH
Haupttätigkeit: Airport_related_activities
Kontakt
Kontaktperson: Kathleen Warweitzki
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1671 📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de 🌏
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
"(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist".
§ 101b Unwirksamkeit:
"(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder,
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union".
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§ 107 Einleitung, Antrag:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt".
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
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Quelle: OJS 2011/S 093-152762 (2011-05-09)