Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vegabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der SektVO durch,
2. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1)). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
Die Verdingungsunterlagen werden erst nach Abschluss des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb an die ausgewählten Bewerber versandt,
3. Sie werden gebeten, sich unter
einkauf@berlin-airport.de unter Angabe des oben unter IV.3.1) genannten Aktenzeichens sowie Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir Ihnen gegebenenfalls weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren geben können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage (KT) vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Erst auf die Registrierung unter der oben genannten E-Mail-Adresse können wir Ihnen die in dieser Bekanntmachung erwähnten Formblätter zur Verfügung stellen. Eine Bewerbung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen verwendet, ausgefüllt und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend,
4. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen,
5. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sollen 3-fach (1 Original, 2 Kopien) eingereicht werden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen geordnet nach der unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden. Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nichtbearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden, als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber/Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind.
Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2011-066 sowohl auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird als auch im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen,
6. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und/oder gewertet werden,
7. Sollten geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise fehlen, so behält sich der Auftraggeber ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor. Die Vergabestelle ist berechtigt bei etwaigen notwendigen Aufklärungen oder Nachforderungen, die seitens der Auftraggeberin gewünschten Informationen oder Unterlagen per Telefax durch die Bewerber einreichen zu lassen. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen,
8. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen,
9. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber je Los in einem vierstufigen Verfahren:
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1), III.2.2), III.2.3)),
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. der Einhaltung der Mindestanforderungen,
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung,
Stufe 4: Sollte die Prüfung der Stufe 3 ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die 5 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, die die technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.2.3)) anhand der eingereichten Nachweise bewertet. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber auf Platz 5 werden auch mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt.
Hierbei kann ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft maximal 1 000 Punkte erreichen, die sich, wie folgt, verteilen:
1.) Maximal 50 Punkte auf die Bewertung der Höhe des durchschnittlichen Nettoumsatzes, vergleichbar mit der zu vergebenen Leistung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß III.2.2) Die Bewertung des Umsatzes vergleichbarer Leistungen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Summe der Umsätze in den Geschäftsjahren, die in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe x 50,
2.) Maximal 700 Punkte auf den Aspekt der Referenzen (maximal 250 Punkte je Referenz gemäß III.2.3) 1.) a) sowie maximal 100 Punkte je Referenz gemäß III.2.3 1) b), im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen gemäß Kapitel II.1.5) in Verbindung mit II.2.1) sowie gemäß III.2.3) 1.), welches in den folgenden Punkten 1.a) und 1.b) erläutert wird:
1.a) Für jede Referenz gemäß Kapitel III.2.3) 1.) a) können in Bezug auf die folgenden Kriterien max. 250 Punkte, insgesamt also max. 500 Punkte für zwei Referenzen, erreicht werden. Die Punkte werden wie folgt vergeben:
— 100 Punkte je Referenz, sofern die Funktion der zentralen Koordinierung/Lieferantensteuerung für ein ganzheitliches Kleidermanagement für mindestens 500 Mitarbeiter bei einem Auftraggeber mit der Referenz nachgewiesen wurden (zur Erreichung der vollen 100 Punkte müssen alle vorgenannten Anforderungen nachgewiesen werden, sofern nur Teile der vorgenannten Anforderungen nachgewiesen wurden, behält sich die Vergabestelle Punktabschläge oder eine Wertung mit 0 Punkten vor),
— 50 Punkte je Referenz, sofern die Erstausstattung von mindestens 500 Mitarbeitern zu einem Stichtag oder innerhalb eines Zeitraumes von nicht mehr als 3 zusammenhängenden Monaten bei einem Auftraggeber nachgewiesen wurde,
— 25 Punkte je Referenz, sofern die personifizierte Belieferung von Einzelpersonen unter einem Auftrag bei einem Auftraggeber nachgewiesen wurden,
— 25 Punkte je Referenz, sofern die Bereitstellung, der Betrieb und die Pflege eines IT-Systems zur Administration des Kleidermanagements als elektronische Bestellplattform für den Auftraggeber und dessen Mitarbeiter inklusive personifizierter Kontenführung nachgewiesen wurde,
— 10 Punkte je Referenz, sofern es sich bei dem Referenzauftraggeber um einen Flughafenbetreiber oder einen Bodenabfertiger (Ground Handling Agent) an einem Verkehrsflughafen oder eine Luftverkehrsgesellschaft handelt,
— 20 Punkte je Referenz, sofern innerhalb eines Zeitraumes von nicht mehr als 3 zusammenhängenden Monaten oder zu einem Stichtag mehr als 500 Mitarbeiter, jedoch weniger als 800 Mitarbeiter eines Auftraggebers neu eingekleidet bzw. erstausgestattet wurden,
— 30 Punkte je Referenz, sofern innerhalb eines Zeitraumes von nicht mehr als 3 zusammenhängenden Monaten oder zu einem Stichtag mehr als 800 Mitarbeiter, jedoch weniger als 1 000 Mitarbeiter eines Auftraggebers neu eingekleidet bzw. erstausgestattet wurden,
— 40 Punkte je Referenz, sofern innerhalb eines Zeitraumes von nicht mehr als 3 zusammenhängenden Monaten oder zu einem Stichtag mehr als 1 000 Mitarbeiter eines Auftraggebers neu eingekleidet bzw. erstausgestattet wurden,
Bitte beachten Sie dabei die Mindestanforderung der Erstausstattung von mindestens 500 Mitarbeitern zu einem Stichtag oder innerhalb eines Zeitraumes von maximal 3 Monaten gemäß Kapitel III.2.3) 1.a).
1.b) Für jede Referenz gemäß Kapitel III.2.3) 1.) b) können in Bezug auf die folgenden Kriterien max. 100 Punkt, insgesamt max. 200 Punkte für 2 Referenzen, erreicht werden. Die Punkte werden wie folgt vergeben:
— 50 Punkte je Referenz, sofern eine Lieferfähigkeit nach dem NOS-Prinzip von weniger als 10 Tagen nachgewiesen wurde,
— 25 Punkte je Referenz, sofern eine Lieferfähigkeit nach dem NOS-Prinzip von mehr als 10 Tagen, jedoch weniger als 25 Tagen, nachgewiesen wurde,
— 50 Punkte je Referenz, sofern nachgewiesen wurde, dass das NOS-Prinzip für alle vom Bewerber für den Referenzauftraggeber vorgehaltenen Waren gilt und die Lieferfähigkeit 25 Tage oder weniger beträgt.
Bitte beachten Sie dabei die Mindestanforderung von maximal 25 Tagen Lieferzeit gemäß Kapitel III.2.3) 1. b).
1.) maximal 250 Punkte auf den Aspekt der personellen Ausstattung und Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen gemäß Kapitel II.1.5) in Verbindung mit II.2.1) sowie gemäß III.2.3) 2.), welches in den folgenden Punkten 2.a) bis 2.c) erläutert wird:
2.a Für die Benennung des Projektleiters gemäß Kapitel III.2.3) 2.) a.) können max. 50 Punkte erreicht werden:
— 25 Punkte werden vergeben, sofern die Qualifikation sowie die persönlichen, beruflichen Erfahrungen des benannten Projektleiters sich nachweislich auf fundiertes Fachwissen der Textilbranche, Corporate Fashion, Vertrieb und Projektmanagement mit mehr als 3 Jahren, jedoch weniger als 5 Jahren Berufserfahrung in diesem Bereich zum Zeitpunkt des Fristendes für die Einreichung von Teilnahmeanträgen zu dieser Vergabe stützen,
— 50 Punkte werden vergeben, sofern die Qualifikation sowie die persönlichen, beruflichen Erfahrungen des benannten Projektleiters sich nachweislich auf fundiertes Fachwissen der Textilbranche, Corporate Fashion, Vertrieb und Projektmanagement mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung in diesem Bereich zum Zeitpunkt des Fristendes für die Einreichung von Teilnahmeanträgen zu dieser Vergabe stützen,
2.b Max. 100 Punkte können für den Nachweis von gültigen Zertifizierungen gemäß Kapitel III.2.3) 2.) b.) erreicht werden:
— 80 Punkte werden vergeben, wenn eine gültige Zertifizierung nach dem Oeko-Tex® Standard 100 nachgewiesen wurde,
— weitere 10 Punkte werden vergeben, sofern eine gültige Zertifizierung nach dem Oeko-Tex® 1000 Standard nachgewiesen wurde,
— weitere 10 Punkte werden vergeben, sofern eine gültige Zertifizierung nach dem Oeko-Tex® 1000 plus Standard nachgewiesen wurde,
2.c Maximal 100 Punkte können erreicht werden für den Nachweis und die Darstellung des vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft abgedeckten Produktportfolios gemäß Kapitel III.2.3 2.) c.):
— 100 Punkte werden vergeben, wenn die Darstellung des Sortiments und des sortimentsbezogenen Umsatzes den Anforderungen gemäß III.2.3) 2. c.) entspricht und im Geschäftsjahr 2010 alle vier Produktsortimente abgedeckt wurden,
— 50 Punkte werden vergeben, wenn die Darstellung des Sortiments und des sortimentsbezogenen Umsatzes den Anforderungen gemäß III.2.3) 2. c.) entspricht und im Geschäftsjahr 2010 drei der vier in Kapitel III.2.3) Punkt 2.) c.) benannten Produktsortimente abgedeckt wurden,
— Bitte beachten Sie hierbei auch die Mindestanforderung der Abdeckung von mindestens zwei Produktsortimenten gemäß III.2.3) Punkt 2.) c.).
Nachweise, die weniger als die Mindestanforderungen gemäß III.2.2) Ziffer 2 und III.2.3) aufweisen, werden nicht gewertet.
10. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs,
11. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers,
12. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angabe wiedergegeben wird.