Rahmenvertrag über die Lieferung von neutralen Funkstreifenwagen

Logistik Zentrum Niedersachsen, - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover

Der Auftrag umfasst die Herstellung von insgesamt 70 betriebsfertigen neutralen Funkstreifenwagen (Fustw) für die Polizei des Landes Niedersachsen mit allen erforderlichen Ausrüstungsteilen laut Beschreibung. Mit der Option von bis zu 40 zusätzlichen neutralen Funkstreifenwagen (Fustw) unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln.
Bei den Fahrzeugen handelt es sich um Fahrzeuge der Klasse M1 (gem. EG-Richtlinie 2007/46/EG) als Limousine aus dem Segment der Kompaktklasse (gem. Definition des Kraftfahrtbundesamtes) mit ausreichender Zuladung/Platzangebot unter Berücksichtigung der zulässigen Sitzplätze. Die Fahrzeuge sind mit Ausnahme der polizeispezifischen Ausrüstung in serienmäßiger, handelsüblicher Bauform zu liefern. Es ist zu gewährleisten, im vorgesehenen Beschaffungszeitraum alle Fahrzeuge typenbaugleich zu liefern. Die Modellpflege ist hiervon ausgenommen.
Es ist beabsichtigt einen Liefervertrag (Kauf), wie in der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) aufgeführt, in Form eines Rahmenvertrages mit einer Preisbindung bis 31.12.2012 mit einem Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG) abzuschließen. Einzelheiten zu Art und Umfang ergeben sich aus dem Angebotsvordruck und der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B).
Als Alternative zum Kauf (Hauptangebot) soll als Nebenangebot eine Leasingvariante über einen Zeitraum von zwei Jahren (optional drei Jahre) bei einer Laufleistung von ca. 40 000 km pro Jahr angeboten werden. In der monatlichen Leasingrate müssen sämtliche Kosten enthalten sein. Dieses umfasst auch die Überführungs- und Nebenkosten sowie die Abgabe- und Inspektionskosten. Mehr- und Minderkosten pro 1 000 km (netto) sind ebenfalls anzugeben wie der Basiswert der Grundausstattung. Im Übrigen muss das Nebenangebot allen Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen. Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang zum Leasingvertrag ergeben sich aus dem Angebotsvordruck "Nebenangebot" sowie der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B). Das Nebenangebot ist nur in Verbindung mit der Abgabe eines Hauptangebotes gültig. Andere technische und/oder kaufmännische Nebenangebote sind nicht zugelassen. Der Leasingvertrag wird mit einem Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG) abgeschlossen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-10-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-10-20 Auftragsbekanntmachung
2012-02-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-10-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Polizeifahrzeuge
Menge oder Umfang: 110 neutrale Funkstreifenwagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Polizeifahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen, - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistr. 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: beate.reifert@lzn.de 📧
Fax: +49 51189848-299 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-10-20 📅
Einreichungsfrist: 2011-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-10-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 205-334032
ABl. S-Ausgabe: 205
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote durch die Vergabestelle oder die Auftraggeber findet nicht statt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Herstellung von insgesamt 70 betriebsfertigen neutralen Funkstreifenwagen (Fustw) für die Polizei des Landes Niedersachsen mit allen erforderlichen Ausrüstungsteilen laut Beschreibung. Mit der Option von bis zu 40 zusätzlichen neutralen Funkstreifenwagen (Fustw) unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln.
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Bei den Fahrzeugen handelt es sich um Fahrzeuge der Klasse M1 (gem. EG-Richtlinie 2007/46/EG) als Limousine aus dem Segment der Kompaktklasse (gem. Definition des Kraftfahrtbundesamtes) mit ausreichender Zuladung/Platzangebot unter Berücksichtigung der zulässigen Sitzplätze. Die Fahrzeuge sind mit Ausnahme der polizeispezifischen Ausrüstung in serienmäßiger, handelsüblicher Bauform zu liefern. Es ist zu gewährleisten, im vorgesehenen Beschaffungszeitraum alle Fahrzeuge typenbaugleich zu liefern. Die Modellpflege ist hiervon ausgenommen.
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Es ist beabsichtigt einen Liefervertrag (Kauf), wie in der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) aufgeführt, in Form eines Rahmenvertrages mit einer Preisbindung bis 31.12.2012 mit einem Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG) abzuschließen. Einzelheiten zu Art und Umfang ergeben sich aus dem Angebotsvordruck und der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B).
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Als Alternative zum Kauf (Hauptangebot) soll als Nebenangebot eine Leasingvariante über einen Zeitraum von zwei Jahren (optional drei Jahre) bei einer Laufleistung von ca. 40 000 km pro Jahr angeboten werden. In der monatlichen Leasingrate müssen sämtliche Kosten enthalten sein. Dieses umfasst auch die Überführungs- und Nebenkosten sowie die Abgabe- und Inspektionskosten. Mehr- und Minderkosten pro 1 000 km (netto) sind ebenfalls anzugeben wie der Basiswert der Grundausstattung. Im Übrigen muss das Nebenangebot allen Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen. Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang zum Leasingvertrag ergeben sich aus dem Angebotsvordruck "Nebenangebot" sowie der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B). Das Nebenangebot ist nur in Verbindung mit der Abgabe eines Hauptangebotes gültig. Andere technische und/oder kaufmännische Nebenangebote sind nicht zugelassen. Der Leasingvertrag wird mit einem Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG) abgeschlossen.
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Es werden Varianten akzeptiert
Beschreibung der Optionen:
40 neutrale Funkstreifenwagen (Fustw) unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln.
Referenznummer: 3.33 – 02500 – KFZ – 072 / 2011

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen (Abschnitt III.2.1)-III.2.3)):
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
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Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3)) gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
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Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für die Unterauftragnehmer im Angebot ist nicht erforderlich.
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Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.
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Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
— Eigenerklärung zur Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit sowie zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards (Vordruck),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck),
— Eigenerklärung zur Kenntnisnahme des Hinweises zu § 111 GWB - Akteneinsicht (Vordruck),
— Eigenerklärung über das Bestehen von gewerblichen Schutzrechten (Vordruck),
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (Vordruck),
— Ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft (dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben),
— Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von
Subunternehmen (Vordruck),
eignungsrelevanten Dritten (Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bankerklärung zur Bonität des Unternehmens,
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz mit den oder vergleichbaren Waren, die Gegenstand der Ausschreibung sind, in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren, mit Auftragsumfang, Auftraggeber und Auftragsjahr. (Vordruck).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzliste der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Lieferumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer,
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— Prospekte mit Angaben bezüglich der Serienausstattung, sowie Motordaten- und Maßblätter, aus denen die Bauweise, technische Daten, Kraftstoffverbrauch, Abgaswerte und Schadstoffklasse nach geltender Richtlinie EG/ECE, Funktion und Beschaffenheit des Fahrzeuges eindeutig hervorgehen und benannt werden,
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— Schriftliche Garantie des Herstellers, aus der eindeutig hervorgeht, dass die Versorgung mit Ersatzteilen und der Anspruch auf Mängelbeseitigung bei Durchrostung über einen Zeitraum von mindestens 6 Jahren, sowie der Anspruch auf Mängelbeseitigung bei Lackschäden über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren garantiert sind,
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— Einverständniserklärung des Herstellers, dass sämtliche Instandhaltungsarbeiten in den polizeieigenen Kfz-Werkstätten durchgeführt werden,
— Herstellererklärung für den nachträglichen Funkgeräteeinbau gem. EG-Richtlinien. (Vordruck ist der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) beigefügt),
— Liste mit Kundendienststationen in Niedersachsen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 12
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung ab sofort kostenlos heruntergeladen werden.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-01-17 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Reifert

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-01-17 📅
Datum des Endes: 2012-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 3.33 – 02500 – KFZ – 072 / 2011
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG).
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote durch die Vergabestelle oder die Auftraggeber findet nicht statt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Quelle: OJS 2011/S 205-334032 (2011-10-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-02-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-02-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-02-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 37-058992
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 205-334032
ABl. S-Ausgabe: 37

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 3.33-02500-KFZ-072/2011

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. technische Anforderungen (65)
2. Preis (35)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-02-13 📅
Name: Volkswagen AG
Postanschrift: Postfach 1913
Postort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38436
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2012/S 037-058992 (2012-02-21)