Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Standard-Verkehrszeichen gem. Straßenverkehrsordnung (StVO) und Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) an die Straßen- und Autobahnmeistereien des Landes Niedersachsen mit einer Preisbindung von 12 Monaten sowie optional 2 einseitige Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten in Form einer Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen je Los (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG). Alle Schilder haben den in der Leistungsbeschreibung – technischer Teil (Teil B) aufgeführten Vorschriften und Normen zu entsprechen. Die Übereinstimmung mit der VwV zur StVO zu den §§ 39 bis 43 "Die Ausführung der Verkehrszeichen darf nicht unter den Anforderungen anerkannter Gütebedingungen liegen", ist durch ein entsprechendes Gütezeichen auf dem Schild nachzuweisen. Zurzeit sind anerkannte Gütebedingungen im Sinne der StVO die RAL-Gütebedingungen der Güteschutzgemeinschaft für Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V. Hagen. Die Gütezeichennummer ist im Bieterverzeichnis anzugeben. Weitere Einzelheiten zu den geforderten Eigenschaften der Verkehrszeichen sind der Leistungsbeschreibung – technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer bis spätestens 15.12.2012 und 15.12.2013 schriftlich mitgeteilt. Eine Preisänderung/-anpassung ist nur einvernehmlich möglich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-11-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenschilder
Menge oder Umfang:
Den Vergabeunterlagen ist eine Verbrauchsliste beigefügt, aus der die Gesamtmenge der Verkehrszeichen ersichtlich wird. Diese in der Aufstellung genannten Mengen stellen das Volumen eines Zeitraums von 12 Monaten dar. Die Mengen sind von der Vergabestelle so genau wie möglich ermittelt worden. Sie stellen keine Mindestabnahmemengen, sondern lediglich die in der Vergangenheit abgerufenen Mengen dar.
Den Vergabeunterlagen ist eine Verbrauchsliste beigefügt, aus der die Gesamtmenge der Verkehrszeichen ersichtlich wird. Diese in der Aufstellung genannten Mengen stellen das Volumen eines Zeitraums von 12 Monaten dar. Die Mengen sind von der Vergabestelle so genau wie möglich ermittelt worden. Sie stellen keine Mindestabnahmemengen, sondern lediglich die in der Vergangenheit abgerufenen Mengen dar.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenschilder📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistr. 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de🌏
E-Mail: beate.reifert@lzn.de📧
Fax: +49 51189848-299 📠
Das Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG).
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote durch die Vergabestelle oder die Auftraggeber findet nicht statt.
Das Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG).
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote durch die Vergabestelle oder die Auftraggeber findet nicht statt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Standard-Verkehrszeichen gem. Straßenverkehrsordnung (StVO) und Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) an die Straßen- und Autobahnmeistereien des Landes Niedersachsen mit einer Preisbindung von 12 Monaten sowie optional 2 einseitige Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten in Form einer Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen je Los (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG).
Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Standard-Verkehrszeichen gem. Straßenverkehrsordnung (StVO) und Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) an die Straßen- und Autobahnmeistereien des Landes Niedersachsen mit einer Preisbindung von 12 Monaten sowie optional 2 einseitige Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten in Form einer Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen je Los (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG).
Alle Schilder haben den in der Leistungsbeschreibung – technischer Teil (Teil B) aufgeführten Vorschriften und Normen zu entsprechen. Die Übereinstimmung mit der VwV zur StVO zu den §§ 39 bis 43 "Die Ausführung der Verkehrszeichen darf nicht unter den Anforderungen anerkannter Gütebedingungen liegen", ist durch ein entsprechendes Gütezeichen auf dem Schild nachzuweisen. Zurzeit sind anerkannte Gütebedingungen im Sinne der StVO die RAL-Gütebedingungen der Güteschutzgemeinschaft für Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V. Hagen. Die Gütezeichennummer ist im Bieterverzeichnis anzugeben. Weitere Einzelheiten zu den geforderten Eigenschaften der Verkehrszeichen sind der Leistungsbeschreibung – technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Alle Schilder haben den in der Leistungsbeschreibung – technischer Teil (Teil B) aufgeführten Vorschriften und Normen zu entsprechen. Die Übereinstimmung mit der VwV zur StVO zu den §§ 39 bis 43 "Die Ausführung der Verkehrszeichen darf nicht unter den Anforderungen anerkannter Gütebedingungen liegen", ist durch ein entsprechendes Gütezeichen auf dem Schild nachzuweisen. Zurzeit sind anerkannte Gütebedingungen im Sinne der StVO die RAL-Gütebedingungen der Güteschutzgemeinschaft für Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V. Hagen. Die Gütezeichennummer ist im Bieterverzeichnis anzugeben. Weitere Einzelheiten zu den geforderten Eigenschaften der Verkehrszeichen sind der Leistungsbeschreibung – technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer bis spätestens 15.12.2012 und 15.12.2013 schriftlich mitgeteilt. Eine Preisänderung/-anpassung ist nur einvernehmlich möglich.
Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer bis spätestens 15.12.2012 und 15.12.2013 schriftlich mitgeteilt. Eine Preisänderung/-anpassung ist nur einvernehmlich möglich.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Rahmenvertrag über die Lieferung von Verkehrsschildern gem. StVO, Zusatzzeichen und Zubehör.
Kurze Beschreibung: Lieferung von Gefahrzeichen.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Lieferung von Vorschriftzeichen.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Lieferung von Richtzeichen.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Rahmenvertrag über die Lieferung von Verkehrsschildern gem. StVO, Zusatzzeichen und Zubehör
Kurze Beschreibung: Lieferung von Verkehrseinrichtungen und Leitkombinationen.
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Lieferung von Pfeilwegweisern.
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung: Lieferung von Zubehör.
Beschreibung der Optionen:
Zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 Monaten.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 3.53 – 02439 – SAM – 313 / 2011
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen (Abschnitt III.2.1)-III.2.3)):
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3)) gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3)) gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eine namentliche Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für die Unterauftragnehmer im Angebot ist nicht erforderlich.
Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eine namentliche Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für die Unterauftragnehmer im Angebot ist nicht erforderlich.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
— Eigenerklärung zur Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit sowie zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards (Vordruck),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck),
— Eigenerklärung zur Kenntnisnahme des Hinweises zu § 111 GWB - Akteneinsicht (Vordruck),
— Eigenerklärung über das Bestehen von gewerblichen Schutzrechten (Vordruck),
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (Vordruck),
— Ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft (dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben),
— Ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von…
… Subunternehmen (dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme von Subunternehmern von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben),
… eignungsrelevanten Dritten (dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme von Dritten von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben),
— Erklärung zur Kundenzufriedenheit (dieser Vordruck ist vom Kunden auszufüllen, auf dessen Referenz sich der Bieter ggf. stützt),
— Darstellung der Lieferkontinuität. Die Darstellung soll eine möglichst ausführliche Beschreibung der betriebsinternen Vorgangsbearbeitung bis zur Zustellung der Ware enthalten, insbesondere in zeitlicher Hinsicht und zum Thema Problembewältigung bei absehbaren Lieferverzögerungen. Des Weiteren hat der Bieter in seiner Darstellung anzugeben, ob eine betriebseigene Lagerung der Artikel vorgesehen ist oder ob und wie die zu liefernden Bedarfe seinerseits noch von Vorlieferanten geordert werden müssen.
— Darstellung der Lieferkontinuität. Die Darstellung soll eine möglichst ausführliche Beschreibung der betriebsinternen Vorgangsbearbeitung bis zur Zustellung der Ware enthalten, insbesondere in zeitlicher Hinsicht und zum Thema Problembewältigung bei absehbaren Lieferverzögerungen. Des Weiteren hat der Bieter in seiner Darstellung anzugeben, ob eine betriebseigene Lagerung der Artikel vorgesehen ist oder ob und wie die zu liefernden Bedarfe seinerseits noch von Vorlieferanten geordert werden müssen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bankerklärung zur Bonität des Unternehmens,
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz mit den oder vergleichbaren Waren, die Gegenstand der Ausschreibung sind, in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren, mit Auftragsumfang, Auftraggeber und Auftragsjahr (Vordruck).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzliste der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Lieferumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer.
Referenzliste der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Lieferumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung ab sofort kostenlos heruntergeladen werden.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-02-07 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Reifert
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 3.53 – 02439 – SAM – 313 / 2011
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG).
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote durch die Vergabestelle oder die Auftraggeber findet nicht statt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 232-376169 (2011-11-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-02-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 3.53 - 02439 - SAM - 313 / 2011
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-02-14 📅
Name: Fritz Lange GmbH
Postanschrift: Südfeldstr. 3
Postort: Springe
Postleitzahl: 31832
Land: Deutschland 🇩🇪