Rahmenvertrag über Ingenieurleistungen zur schalltechnischen Ertüchtigung von Wohn- und sonstigen Gebäuden

Flughafen Berlin Schönefeld GmbH

Die Auftraggeberin wurde im Rahmen des Ausbaus des Flughafens Berlin-Schönefeld durch Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen vom 13.8.2004 in der Fassung seiner Änderungsbeschlüsse sowie der Planergänzung vom 20.10.2009 dazu verpflichtet, zum Schutz der Betroffenen vor Lärm schallschutztechnische Maßnahmen durchzuführen.
Es sollen hierzu als Beschaffungsvorhaben Rahmenverträge mit Ingenieurbüros geschlossen werden, aus denen nach Bedarf ingenieurtechnische Leistungen im Zusammenhang mit den geforderten schallschutztechnischen Maßnahmen abgerufen werden können.
Gegenstand dieser ingenieurtechnischen Leistungen sind u.a. Bestandsaufnahmen, Erstellung der schalltechnischen Objektbeurteilungen, Erstellung von objektbezogenen Leistungsverzeichnissen, Ausarbeitung von Kostenerstattungsvereinbarungen, Beantwortung von Anfragen/Nachfragen, Baubegleitung, Mittelverwendungs- und Rechnungsprüfungen und die Erstellung rechtsicherer Objektunterlagen.
Die Leistungen sind nach den Vorgaben der Auftraggeberin im Umland des zukünftigen Flughafens Berlin Brandenburg (BER) in den nächsten 4 Jahren zu erbringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-10-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-10-14 Auftragsbekanntmachung
2012-06-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-10-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Menge oder Umfang:
Es handelt sich um ca. 15 000 Wohneinheiten, die über die Laufzeit des Vertrages anteilig - jedoch nicht zu gleichen Teilen – von den zu bindenden Rahmenvertragspartnern zu bearbeiten sind.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Schönefeld GmbH
Postanschrift: Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH, Einkauf/Bauvergabe, Flughafen Schönefeld, Gebäude B 027, Zimmer 50
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-10-14 📅
Einreichungsfrist: 2011-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-10-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 200-326309
ABl. S-Ausgabe: 200
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 1-fach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1)) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zum Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Den Teilnahmeanträgen sollen außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beigelegt werden. Die elektronischen Kopien sind in einem nichtbearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrages weniger Unterlagen abgegeben werden als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber/Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich Originale des eingereichten Teilnahmeantrages für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1)) an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 8 Tage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen und die Beantwortung von Fragen zum Teilnahmewettbewerb auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge einzureichen. Bei den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d.h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als "Mindestanforderung" gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als "Mindestanforderung" gekennzeichneten Angaben führt zum Ausschluss. Das Fehlen sonstiger Angaben und Erklärungen hat keinen zwingenden Ausschluss des Bewerbers zur Folge, sondern kann zum Ausschluss oder zur Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung führen. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Die Vergabestelle prüft die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaften in einem dreistufigen Verfahren. 1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (vgl. Ziff. III.2.1), III.2.20, III.2.3)), 2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Einhaltung der Mindestanforderungen, 3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit und personellen Ausstattung gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Die Vergabestelle wird max. 20 Bewerber/Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen; in Abhängigkeit der geforderten Qualifikation der Bewerber/Bewerbergemeinschaften können jedoch auch weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Vergabestelle behält sich vor, sofern die Anzahl der in diesem Ausschreibungsverfahren als wertbar einzustufenden Teilnahmeanträge oder Bieterangebote unter 3 sinkt aus Wettbewerbsgründen das Ausschreibungsverfahren aufzuheben oder einzustellen. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 20 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird die Vergabestelle die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Vergabestelle die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird die Vergabestelle die nachfolgend beschriebene Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber max. 1000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen: — max. 60 Punkte auf die Bewertung der persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gemäß Ziffer III.2.1). Bewertet wird der Handelsregisterauszug (III.2.1, Pkt.1) mit dem Gewichtungsfaktor 6 sowie die Eigenerklärungen zur persönlichen Lage (III.2.1), Pkt. 3) mit dem Gewichtungsfaktor 6, — max. 40 Punkte auf die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, gemäß Ziffer III.2.2). Bewertet wird der Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - unter Einschluss des eigenen Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen - soweit dieser Umsatz Ingenieurleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit dem Gewichtungsfaktor 8. Als vergleichbar gelten die unter Ziff. II.1.5) aufgeführten ingenieurtechnischen Leistungen, — max. 900 Punkte auf die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit gemäß Ziff. III.2.3). Bewertet werden Referenzliste, der in den letzten 5 Jahren erbrachten und mit den ausgeschriebenen Ingenieurleistungen vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziff. II.1.5)) mit dem Gewichtungsfaktor 40, die Angaben zur Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Ingenieure und Angestellten, gegliedert nach Berufsgruppen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie dem laufenden Geschäftsjahr mit dem Gewichtungsfaktor 40, das zum Einsatz vorgesehene Personal und dessen Organisationsstruktur (Lebenslauf, Qualifikation, Nachweis über Zusatzqualifikation, Fortbildung und projektspezifische Erfahrungen) mit dem Gewichtungsfaktor 40, die die dem Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausstattung und Kapazität (u.a. Software, Messgeräte etc.).mit dem Gewichtungsfaktor 40, Angaben über die interne Qualitätssicherung und Koordination mit dem Gewichtungsfaktor 20. Entsprechend der Bedeutung für eine erfolgreiche Bieterauswahl hat die Vergabestelle die Gewichtung der einzelnen Kriterien vorgenommen. Die Bedeutung jedes Kriteriums spiegelt sich in der zu erreichenden Maximalpunktzahl wieder. Jedes vorgenannte Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet und mit der Gewichtung multipliziert. Die Punkteverteilung der Kriterien zur persönlichen Lage (vgl. Ziffer III.2.1)) und zur technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer III.2.3)) erfolgt nach folgendem Bewertungsschlüssel: — 0 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder der Teilnahmeantrag keine wertungsfähige Aussage enthält, — 1 Punkt, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung insgesamt bzw. schwerwiegend Defizite und Schwächen aufweisen, — 2 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung weitreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder der Teilnahmeantrag nur wenige wertungsfähige Aussagen enthält, — 3 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung mehrere bzw. nicht lediglich geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 4 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung vereinzelte bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 5 Punkte, wenn der Bewerber die jeweiligen Eignungsvoraussetzungen vollständig und uneingeschränkt erfüllt. Die Punkteverteilung der Kriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer III.2.2)) erfolgt nach folgendem Bewertungsschlüssel: Der Bewerber mit dem höchsten Umsatz bei vergleichbaren Leistungen erhält die Höchstpunktzahl von 5 Punkten. Die Punktzahl für die Bewerber mit niedrigeren Umsätzen wird wie folgt bestimmt: Punktzahl Bewerber XY = Umsatz des Bewerber XY x 5/höchster Umsatz. Als Umsatz gilt die Summe der Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - unter Einschluss des eigenen Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen - soweit dieser Umsatz Ingenieurleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten die unter Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung aufgeführten ingenieurtechnischen Leistungen. Weitere Hinweise: — Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes, — Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz der Vergabestelle, — Die Vergabestelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 17
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin wurde im Rahmen des Ausbaus des Flughafens Berlin-Schönefeld durch Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen vom 13.8.2004 in der Fassung seiner Änderungsbeschlüsse sowie der Planergänzung vom 20.10.2009 dazu verpflichtet, zum Schutz der Betroffenen vor Lärm schallschutztechnische Maßnahmen durchzuführen.
Mehr anzeigen
Es sollen hierzu als Beschaffungsvorhaben Rahmenverträge mit Ingenieurbüros geschlossen werden, aus denen nach Bedarf ingenieurtechnische Leistungen im Zusammenhang mit den geforderten schallschutztechnischen Maßnahmen abgerufen werden können.
Gegenstand dieser ingenieurtechnischen Leistungen sind u.a. Bestandsaufnahmen, Erstellung der schalltechnischen Objektbeurteilungen, Erstellung von objektbezogenen Leistungsverzeichnissen, Ausarbeitung von Kostenerstattungsvereinbarungen, Beantwortung von Anfragen/Nachfragen, Baubegleitung, Mittelverwendungs- und Rechnungsprüfungen und die Erstellung rechtsicherer Objektunterlagen.
Mehr anzeigen
Die Leistungen sind nach den Vorgaben der Auftraggeberin im Umland des zukünftigen Flughafens Berlin Brandenburg (BER) in den nächsten 4 Jahren zu erbringen.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: EB-2011-0377
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Brandenburg, Landkreis Dahme-Spreewald.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister bzw. eine Kopie desselben oder vergleichbarer Nachweis. Als vergleichbarer Nachweis gilt z.B. eine aktuelle Bestätigung der Architektenkammer über die aktuell gültige Mitgliedschaft des Bewerbers in der Architektenkammer (der Auszug/ der vergleichbare Nachweis soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein),
Mehr anzeigen
2.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) Ich/wir erklären, dass eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO genannten Bestimmungen verurteilt worden ist;
b) Ich/wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
Mehr anzeigen
c) Ich/wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachkommen;
d) Ich/wir erklären, dass wir Mitglied in der Berufsgenossenschaft sind.
Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen
Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
Mehr anzeigen
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. nachzufordern.
Für die Erklärungen nach Ziffer III.2.1), Pkt. 2 sowie für die Verpflichtungserklärung stellt die Vergabestelle Formulare auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften genutzt werden können.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d.h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009, 2010 abgeschlossen wurden. Als "Mindestanforderung" für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) von 250 000 EUR des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2008, 2009, 2010),
Mehr anzeigen
2.) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - unter Einschluss des eigenen Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen - soweit dieser Umsatz Ingenieurleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten die unter Ziff. II.1.5) aufgeführten ingenieurtechnischen Leistungen.
Mehr anzeigen
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zu addieren. Sofern der Bewerber/Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (z.B. durch eine "Verpflichtungserklärung").
Mehr anzeigen
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. nachzufordern.
Für die Verpflichtungserklärung stellt die Vergabestelle ein Formular auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden kann.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Referenzliste, der in den letzten 5 Jahren erbrachten und mit den ausgeschriebenen Ingenieurleistungen vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziff. II.1.5)), wie folgt: Referenzobjekt/Name, Anschrift, Telefonnummer des Ansprechpartners beim Auftraggeber/Ausführungszeitraum/Gesamtkosten des Objektes/davon den eigenen Leistungsanteil in Euro/Kurzbeschreibung der erbrachten Ingenieurleistungen).
Mehr anzeigen
Durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft dürfen max. 7 Referenzen zum Nachweis der Erbringung von vergleichbaren Leistungen bei der Vergabestelle eingereicht werden.
Es werden grundsätzlich nur Referenzen der Bewerber bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft berücksichtigt. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Referenzen gem. Ziffer 1. auf Angaben von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie III.2.3) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Referenzen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen,
Mehr anzeigen
2) Angaben zur Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Ingenieure und Angestellten, gegliedert nach Berufsgruppen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie dem laufenden Geschäftsjahr,
3) Angaben über das zum Einsatz vorgesehene Personal und dessen Organisationsstruktur (Lebenslauf,Qualifikation, Nachweis über Zusatzqualifikation, Fortbildung und projektspezifische Erfahrungen mit konkreter Beschreibung der Tätigkeiten bei vergleichbaren Projekten gemäß. Ziff. II.1.5). Das vor Ort eingesetzte Personal muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein,
Mehr anzeigen
4) Angaben über die dem Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung und Kapazität (u.a. Software, Messgeräte etc.). Als Mindestanforderungen für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gelten die Nutzung eines AVA-Programms mit GAEB-Schnittstelle sowie eines Berechnungsprogramms zur Dimensionierung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen. Der Bewerber hat zu erklären, über welche Programme er in diesem Zusammenhang verfügt und deren Funktionsweise (u.a. auch Input/Output) zu beschreiben,
Mehr anzeigen
5) Angaben über die interne Qualitätssicherung und Koordination. Hierfür kann sowohl ein Zertifikat gemäß ISO 9000 als auch ein vergleichbarer Nachweis vorgelegt werden. Als vergleichbar gelten in diesem Zusammenhang z.B. Qualitätsmanagementzertifikate von berufsständigen Vereinigungen oder ausführliche schriftliche Eigenerklärungen zu den Prozessen des Qualitätsmanagements des Bewerbers.
Mehr anzeigen
Die Angaben gemäß Punkt III.2.3) Ziffer 2 bis 5 müssen sich grundsätzlich auf den Bewerber oder im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen und es ist eine Bestätigung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen, wonach dieser bereit ist, Leistungen und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Mehr anzeigen
Für die Verpflichtungserklärung stellt die Vergabestelle ein Formular auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden kann.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Verdingungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter bestellen. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem benannten Vertreter zu unterzeichnen.
Mehr anzeigen

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 20
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Peis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf/Bauvergabe
Frau Marina Zaulig
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 10
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14437
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe-schränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
"(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Mehr anzeigen
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist."
§ 101b Unwirksamkeit:
"(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder,
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Mehr anzeigen
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union".
Mehr anzeigen
§ 107 Einleitung, Antrag:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt".
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehrunverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
Mehr anzeigen
Gemäß Richtlinie 2004/17/EG, Anlage XII C Nr. 9 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2011/S 200-326309 (2011-10-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-06-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG, Zimmer 50

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-06-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 116-191496
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 200-326309
ABl. S-Ausgabe: 116

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Marina Zaulig
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2012/S 116-191496 (2012-06-15)