Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch.
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 1-fach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1)) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zum Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
Den Teilnahmeanträgen sollen außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beigelegt werden. Die elektronischen Kopien sind in einem nichtbearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrages weniger Unterlagen abgegeben werden als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber/Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich Originale des eingereichten Teilnahmeantrages für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1)) an die E-Mailadresse
einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 8 Tage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen und die Beantwortung von Fragen zum Teilnahmewettbewerb auf der folgenden Internetseite veröffentlichen:
https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge einzureichen.
Bei den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d.h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als "Mindestanforderung" gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als "Mindestanforderung" gekennzeichneten Angaben führt zum Ausschluss. Das Fehlen sonstiger Angaben und Erklärungen hat keinen zwingenden Ausschluss des Bewerbers zur Folge, sondern kann zum Ausschluss oder zur Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung führen.
Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
Die Vergabestelle prüft die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaften in einem dreistufigen Verfahren.
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (vgl. Ziff. III.2.1), III.2.20, III.2.3)),
2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Einhaltung der Mindestanforderungen,
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit und personellen Ausstattung gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Die Vergabestelle wird max. 20 Bewerber/Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen; in Abhängigkeit der geforderten Qualifikation der Bewerber/Bewerbergemeinschaften können jedoch auch weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, sofern die Anzahl der in diesem Ausschreibungsverfahren als wertbar einzustufenden Teilnahmeanträge oder Bieterangebote unter 3 sinkt aus Wettbewerbsgründen das Ausschreibungsverfahren aufzuheben oder einzustellen.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 20 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird die Vergabestelle die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Vergabestelle die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird die Vergabestelle die nachfolgend beschriebene Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber max. 1000 Punkte erreichen kann.
Von diesen 1 000 Punkten entfallen:
— max. 60 Punkte auf die Bewertung der persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gemäß Ziffer III.2.1). Bewertet wird der Handelsregisterauszug (III.2.1, Pkt.1) mit dem Gewichtungsfaktor 6 sowie die Eigenerklärungen zur persönlichen Lage (III.2.1), Pkt. 3) mit dem Gewichtungsfaktor 6,
— max. 40 Punkte auf die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, gemäß Ziffer III.2.2). Bewertet wird der Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - unter Einschluss des eigenen Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen - soweit dieser Umsatz Ingenieurleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit dem Gewichtungsfaktor 8. Als vergleichbar gelten die unter Ziff. II.1.5) aufgeführten ingenieurtechnischen Leistungen,
— max. 900 Punkte auf die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit gemäß Ziff. III.2.3). Bewertet werden Referenzliste, der in den letzten 5 Jahren erbrachten und mit den ausgeschriebenen Ingenieurleistungen vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziff. II.1.5)) mit dem Gewichtungsfaktor 40, die Angaben zur Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Ingenieure und Angestellten, gegliedert nach Berufsgruppen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie dem laufenden Geschäftsjahr mit dem Gewichtungsfaktor 40, das zum Einsatz vorgesehene Personal und dessen Organisationsstruktur (Lebenslauf, Qualifikation, Nachweis über Zusatzqualifikation, Fortbildung und projektspezifische Erfahrungen) mit dem Gewichtungsfaktor 40, die die dem Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausstattung und Kapazität (u.a. Software, Messgeräte etc.).mit dem Gewichtungsfaktor 40, Angaben über die interne Qualitätssicherung und Koordination mit dem Gewichtungsfaktor 20.
Entsprechend der Bedeutung für eine erfolgreiche Bieterauswahl hat die Vergabestelle die Gewichtung der einzelnen Kriterien vorgenommen. Die Bedeutung jedes Kriteriums spiegelt sich in der zu erreichenden Maximalpunktzahl wieder. Jedes vorgenannte Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet und mit der Gewichtung multipliziert.
Die Punkteverteilung der Kriterien zur persönlichen Lage (vgl. Ziffer III.2.1)) und zur technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer III.2.3)) erfolgt nach folgendem Bewertungsschlüssel:
— 0 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder der Teilnahmeantrag keine wertungsfähige Aussage enthält,
— 1 Punkt, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung insgesamt bzw. schwerwiegend Defizite und Schwächen aufweisen,
— 2 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung weitreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder der Teilnahmeantrag nur wenige wertungsfähige Aussagen enthält,
— 3 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung mehrere bzw. nicht lediglich geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
— 4 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung vereinzelte bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
— 5 Punkte, wenn der Bewerber die jeweiligen Eignungsvoraussetzungen vollständig und uneingeschränkt erfüllt.
Die Punkteverteilung der Kriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer III.2.2)) erfolgt nach folgendem Bewertungsschlüssel:
Der Bewerber mit dem höchsten Umsatz bei vergleichbaren Leistungen erhält die Höchstpunktzahl von 5 Punkten. Die Punktzahl für die Bewerber mit niedrigeren Umsätzen wird wie folgt bestimmt:
Punktzahl Bewerber XY = Umsatz des Bewerber XY x 5/höchster Umsatz.
Als Umsatz gilt die Summe der Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - unter Einschluss des eigenen Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen - soweit dieser Umsatz Ingenieurleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten die unter Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung aufgeführten ingenieurtechnischen Leistungen.
Weitere Hinweise:
— Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes,
— Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz der Vergabestelle,
— Die Vergabestelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.