Rahmenvertrag zur Unterstützung der Berliner Flughäfen bei der Konzeption, Planung, Vorbereitung, Ausstattung und Durchführung von Messeauftritten, Events, Pressekonferenzen etc. hinsichtlich Veranstaltungstechnik

Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH

— Erstellung technischer Konzepte,
— Erstellung von Veranstaltungsplänen (kein 3D),
— Beratung hinsichtlich Sinnhaftigkeit und Funktionalität aller für eine Veranstaltung relevanten Aspekte (eingesetzte Veranstaltungstechnik, Locations, Entertainment etc.),
— Ausstattung der Messeauftritte, Pressekonferenzen und Veranstaltungen (indoor/outdoor) der Berliner Flughäfen mit Technik (Ton, Licht, Video, Bühnenbau, etc.), inkl. Bedienung / Betreuung während der Veranstaltung, Montage, Demontage und Transport,
— Konzeption und technische / inhaltliche Umsetzung von Gewinnspielen,
— Moderation von Veranstaltungen,
— Konzeption und Produktion von Imagefilmen / Trailern / veranstaltungsbegleitenden Videozuspielern,
— Tonstudioaufnahmen und deren Bearbeitung,
— Idee, Beauftragung, Briefing und Betreuung von Künstlern für Veranstaltungen,
— Stellung von Promotion- und Servicemitarbeitern,
— Betreuung, Wartung, ggf. Reparatur der vorhandenen Technik im Besucherzentrum am Flughafen Schönefeld, der Airportworld BBI,
— Beratung bei der Planung der technischen Ausstattung (unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Technik) und beim Kauf der möglicherweise zusätzlich benötigen Technik für die neue Airportworld am Flughafen Berlin Brandenburg (Eröffnung ist geplant im Juni 2012),
— Der Auftraggeber wird sämtliche Veranstaltungstechnik für die anfallenden Veranstaltungen anmieten.
Auszug aus der Veranstaltungsliste der Berliner Flughäfen des Jahres 2010.
Messebeteiligung.
Tourisma & Caravaning Magdeburg; Reisen Freizeit Cottbus; Dresdner Reisemarkt; Tourismusmesse Breslau; Viva Touristika Rostock; Internationale Tourismus Börse, Berlin; "REISEN + ERHOLEN" - Ausstellung Cottbus; Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (Berlin Air Show); Ausbildungsmesse Köpenick; Tour Salon Poznan; Touristik und Caravaning Leipzig.
Erstflugveranstaltungen ca. 20 Eigenveranstaltungen unterschiedlicher Größe pro Jahr.
Veranstaltungen auf dem BBI ca. 10 Eigenveranstaltungen unterschiedlicher Größe pro Jahr (Grundsteinlegungen, (Teil-)Inbetriebnahmen, Richtfeste, Pressetermine).
Presseevents ca. 20 Eigenveranstaltungen unterschiedlicher Größe pro Jahr.
Eigenveranstaltungen.
Neujahrsempfang – ca. 1 000 Gäste; Mitarbeiterfest der Berliner Flughäfen – ca. 1 000 Gäste; Roadshow in Westpolen (Stettin, Posen, Breslau) – je Abend ca. 100 Gäste; Roadshow auf dem Vorfeld des BBI – ca. 800 Gäste; Roadshow in Berlin, Dresden, Magdeburg, Leipzig, Rostock – insges. ca. 800 Gäste; AirportRun – ca. 2 000 Gäste / Teilnehmer; Familienfest am BBI-Infotower; Interline Meeting.
Beteiligung.
German Travel Mart; VDR-Tagung, Berlin; Winzerfest, Berlin-Köpenick; 2. Brandenburg-Tag, Berlin-Spandau; Piknik nad Odra, Stettin; Johannismarkt, Poznan; IATA AGM, Berlin; Sommerfest des Kapitalclubs, Poznan; Brandenburgischer Sommerabend, Potsdam; IATA Konferenz inkl. großem Abendevent als Eigenveranstaltung – ca. 1.000 Gäste; Deutsche Kulturtage, Danzig; Routes Konferenz, Vancouver; Hoffest am Roten Rathaus, Berlin; EuropaForum VIP-Event, Breslau und Poznan; Weltkindertag Potsdamer Platz; Festival of Lights am BBI; REWE-Programmvorstellung, Köln; Deutscher Luftverkehrskongress, Berlin.
Veranstaltungen für und mit Airline-Kunden ca. 10 Veranstaltungen unterschiedlicher Größe pro Jahr.
Zielgruppen der Events der Berliner Flughäfen.
Mitarbeiter; Airlines; Reisebüros und –veranstalter; Touristikbranche; Presse; Medien; Politik; Wirtschaft; VIP; Umland; Baufirmen; Mieter; Konzessionäre; Endverbraucher.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-03-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-03-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-03-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Postanschrift: Gebäude B027 - Raum 50
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 306091-8121 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-03-17 📅
Einreichungsfrist: 2011-04-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-03-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 56-091609
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durch. 2. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen losweise um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung je Los durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.3. Sie werden gebeten, sich unter einkauf@berlin-airport.de unter Angabe des oben unter IV.3.1) genannten Aktenzeichens sowie Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten losweise zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir Ihnen gegebenenfalls weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren geben können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage (KT) vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unter Ziff. I.1 bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Erst auf die Registrierung unter der oben genannten E-Mail Adresse können wir Ihnen die in dieser Bekanntmachung erwähnten Formblätter zur Verfügung stellen. Eine Bewerbung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen verwendet, ausgefüllt und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.4. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. 5. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach in deutscher Sprache je Los einzureichen. Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden, als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber/Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens sowohl auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird als auch im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen.6. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und/oder gewertet werden. 7. Sollten geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise fehlen, so behält sich der Auftraggeber ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 8. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen. 9. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber je Los in einem dreistufigen Verfahren: — Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1, III.2.2, III.2.3), — Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. der Einhaltung der Mindestanforderungen, — Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Anforderungen pro Los erfüllen, wird der Auftraggeber je Los die fünf zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, die die technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.2.3) anhand der eingereichten Unternehmensreferenzen, der Angabe der Reaktions- und Umsetzungszeit, der Angabe des festangestellten Ansprechpartners, sowie der Angabe zur Mitarbeiterzahl, gemäß Pkt. III.2.3, widerspiegelt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber auf Platz 5 in einem Los werden auch mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in dem jeweiligen Los für das weitere Verfahren ausgewählt. Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 1 000 Punkte erreichen, die sich, wie folgt, verteilen: a) Maximal 700 Punkte auf die Bewertung der Referenzen hinsichtlich der gemäß III.2.3 1.1-1.4 geforderten Darstellungen, welche sich, wie folgt, aufgliedern, wobei die Mindestanforderungen gemäß III.2.3.1. nachgewiesen werden müssen. Sofern daher aus den Referenznennungen nicht eindeutig hervorgeht, dass eine geschlossene Veranstaltung gemäß III.2.3.1.1 nachgewiesen wird, wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn nicht eindeutig erkennbar ist, dass die Referenzen Aufträge bei mindestens zwei unterschiedlichen Auftraggebern nachweisen. Sofern aus den anderen Referenznennungen gemäß III.2.3.1.2-1.4 nicht eindeutig erkennbar ist, um welche Art von Veranstaltungen es sich handelt bzw. gehandelt hat, werden diese mit 0 Punkten gewertet: aa) Maximal 210 Punkte für Referenz 1, gemäß III.2.3, Ziffer 1.1 (geschlossene Veranstaltung mit mindestens 1.000 Gästen im Indoorbereich). Davon entfallen: aaa) Maximal 50 Punkte auf die Angabe der Vorlaufzeit. Die Punkte werden, wie folgt, vergeben: - 50 Punkte bei einer Vorlaufzeit weniger als 1 Monat, - 30 Punkte bei einer Vorlaufzeit von 1 bis 4 Monaten; - 10 Punkte bei einer Vorlaufzeit von mehr als 4 Monaten aab) Maximal 160 Punkte auf die in der Referenz gemäß III.2.3, Ziffer 1.1 aufgeführten erbrachten Leistungen. Die Punkte werden, wie folgt, vergeben: - 20 Punkte pro nachgewiesener erbrachter Leistung gemäß der unter III.2.3) Ziffer 1.1 aufgeführten Leistungen; - 0 Punkte, wenn keine der unter III.2.3 Ziffer 1.1 aufgeführten Leistungen nachgewiesen bzw. erbracht wurde. ab) Maximal 190 Punkte für die Referenz 2, gemäß III.2.3, Ziffer 1.2 (Public Event). Davon entfallen: aba) 30 Punkte, wenn nachgewiesen ist, dass der aufgeführte Public Event ein Outdoor-Event war. abb) Maximal 60 Punkte auf die Anzahl der anwesenden Gäste. Die Punkte werden, wie folgt, vergeben: - 60 Punkte, wenn mehr als 2.000 Gäste auf der Veranstaltung anwesend waren, - 30 Punkte, wenn zwischen 500 und 2 000 Gäste auf der Veranstaltung anwesend waren; - 10 Punkte, wenn weniger als 500 Gäste auf der Veranstaltung anwesend waren. abc) Maximal 100 Punkte auf die in der Referenz aufgeführten erbrachten Leistungen. Die Punkte werden, wie folgt, vergeben: - 20 Punkte pro nachgewiesener erbrachter Leistung gemäß der unter III.2.3) Ziffer 1.2 aufgeführten Leistungen. ac) Maximal 150 Punkte für Referenz 3, gemäß III.2.3, Ziffer 1.3 (Roadshow). Davon entfallen: aca) Maximal 50 Punkte auf die Anzahl der weiteren an der Veranstaltung teilgenommenen Partner (inkl. Infomaterial und Bühnenauftritt). Die Punkte werden, wie folgt, vergeben: - 50 Punkte, wenn 6 oder mehr Partner an der Veranstaltung beteiligt waren, - 25 Punkte, wenn 3 bis 5 Partner an der Veranstaltung beteiligt waren, - 10 Punkte, wenn 2 oder weniger Partner an der Veranstaltung beteiligt waren. acb) Maximal 100 Punkte auf die in der Referenz aufgeführten erbrachten Leistungen. Die Punkte werden, wie folgt, vergeben: - 20 Punkte pro nachgewiesener erbrachter Leistung gemäß der unter III.2.3) Ziffer 1.3 aufgeführten Leistungen. ad) Maximal 150 Punkte für die Referenz 4, gemäß III.2.3, Ziffer 1.4 (Messestand). Davon entfallen ada) Maximal 50 Punkte auf die Größe des ausgestatteten Messestandes. Die Punkte werden, wie folgt, vergeben: - 50 Punkte, wenn der Messestand eine Größe von mindestens 150 m² hatte, - 25 Punkte, wenn der Messestand kleiner 150 m², jedoch mindestens eine Größe von 75 m² hatte; - 10 Punkte, wenn der Messestand kleiner als 75 m² war. adb) Maximal 100 Punkte auf die in der Referenz aufgeführten erbrachten Leistungen. Die Punkte werden, wie folgt, vergeben: - 20 Punkte pro nachgewiesener erbrachter Leistung gemäß der unter III.2.3) Ziffer 1.4 aufgeführten Leistungen. b) Maximal 200 Punkte werden für die Erfahrungen des genannten Ansprechpartners im Veranstaltungsbereich (Vergleich II.1.5) und insbesondere für die Erfahrungen als Projektleiter im Veranstaltungsbereich (Vergleich II.1.5) vergeben. Davon entfallen: ba) Maximal 100 Punkte auf die allgemeine Erfahrung des Ansprechpartners im Veranstaltungsbereich (Vergleich II.1.5). Die Punkte werden, wie folgt, vergeben, - 100 Punkte, wenn der Projektleiter über Erfahrungen von mindestens 10 Jahren allgemein im Veranstaltungsbereich verfügt, - 50 Punkte, wenn der Ansprechpartner über Erfahrungen von mindestens 5 Jahren und weniger als 10 Jahren im Veranstaltungsbereich verfügt, 0 Punkte, wenn der Ansprechpartner über Erfahrungen von weniger als 5 Jahren im Veranstaltungsbereich verfügt. bb) Maximal 100 Punkte auf die Erfahrungen des Ansprechpartners als Projektleiter im Veranstaltungsbereich. Die Punkte werden, wie folgt, vergeben: - 100 Punkte, wenn der Ansprechpartner die Funktion als Projektleiter seit mindestens 8 Jahren wahrgenommen hat, - 50 Punkte, wenn die Funktion als Projektleiter seit 2 bis 8 Jahren wahrgenommen wurde; - 0 Punkte, wenn die Funktion als Projektleiter seit weniger als 2 Jahren wahrgenommen wird. c) Maximal 100 Punkte auf die Anzahl der operativ tätigen fest angestellten Mitarbeiter. Die Punkte werden, wie folgt, vergeben: - 100 Punkte, wenn mehr als 8 fest angestellte Mitarbeiter im Veranstaltungsbereich beschäftigt sind; 50 Punkte, wenn 5 bis 8 fest angestellte Mitarbeiter beschäftigt sind; - 0 Punkte, wenn weniger als 5 fest angestellte Mitarbeiter im Veranstaltungsbereich beschäftigt sind. 10. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs. I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Postanschrift: Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 - Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 13
Die Bekanntmachung betrifft: Establishment_framework_agreement
Kurze Beschreibung:
— Erstellung technischer Konzepte,
— Erstellung von Veranstaltungsplänen (kein 3D),
— Beratung hinsichtlich Sinnhaftigkeit und Funktionalität aller für eine Veranstaltung relevanten Aspekte (eingesetzte Veranstaltungstechnik, Locations, Entertainment etc.),
— Ausstattung der Messeauftritte, Pressekonferenzen und Veranstaltungen (indoor/outdoor) der Berliner Flughäfen mit Technik (Ton, Licht, Video, Bühnenbau, etc.), inkl. Bedienung / Betreuung während der Veranstaltung, Montage, Demontage und Transport,
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— Konzeption und technische / inhaltliche Umsetzung von Gewinnspielen,
— Moderation von Veranstaltungen,
— Konzeption und Produktion von Imagefilmen / Trailern / veranstaltungsbegleitenden Videozuspielern,
— Tonstudioaufnahmen und deren Bearbeitung,
— Idee, Beauftragung, Briefing und Betreuung von Künstlern für Veranstaltungen,
— Stellung von Promotion- und Servicemitarbeitern,
— Betreuung, Wartung, ggf. Reparatur der vorhandenen Technik im Besucherzentrum am Flughafen Schönefeld, der Airportworld BBI,
— Beratung bei der Planung der technischen Ausstattung (unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Technik) und beim Kauf der möglicherweise zusätzlich benötigen Technik für die neue Airportworld am Flughafen Berlin Brandenburg (Eröffnung ist geplant im Juni 2012),
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— Der Auftraggeber wird sämtliche Veranstaltungstechnik für die anfallenden Veranstaltungen anmieten.
Auszug aus der Veranstaltungsliste der Berliner Flughäfen des Jahres 2010.
Messebeteiligung.
Tourisma & Caravaning Magdeburg; Reisen Freizeit Cottbus; Dresdner Reisemarkt; Tourismusmesse Breslau; Viva Touristika Rostock; Internationale Tourismus Börse, Berlin; "REISEN + ERHOLEN" - Ausstellung Cottbus; Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (Berlin Air Show); Ausbildungsmesse Köpenick; Tour Salon Poznan; Touristik und Caravaning Leipzig.
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Erstflugveranstaltungen ca. 20 Eigenveranstaltungen unterschiedlicher Größe pro Jahr.
Veranstaltungen auf dem BBI ca. 10 Eigenveranstaltungen unterschiedlicher Größe pro Jahr (Grundsteinlegungen, (Teil-)Inbetriebnahmen, Richtfeste, Pressetermine).
Presseevents ca. 20 Eigenveranstaltungen unterschiedlicher Größe pro Jahr.
Eigenveranstaltungen.
Neujahrsempfang – ca. 1 000 Gäste; Mitarbeiterfest der Berliner Flughäfen – ca. 1 000 Gäste; Roadshow in Westpolen (Stettin, Posen, Breslau) – je Abend ca. 100 Gäste; Roadshow auf dem Vorfeld des BBI – ca. 800 Gäste; Roadshow in Berlin, Dresden, Magdeburg, Leipzig, Rostock – insges. ca. 800 Gäste; AirportRun – ca. 2 000 Gäste / Teilnehmer; Familienfest am BBI-Infotower; Interline Meeting.
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Beteiligung.
German Travel Mart; VDR-Tagung, Berlin; Winzerfest, Berlin-Köpenick; 2. Brandenburg-Tag, Berlin-Spandau; Piknik nad Odra, Stettin; Johannismarkt, Poznan; IATA AGM, Berlin; Sommerfest des Kapitalclubs, Poznan; Brandenburgischer Sommerabend, Potsdam; IATA Konferenz inkl. großem Abendevent als Eigenveranstaltung – ca. 1.000 Gäste; Deutsche Kulturtage, Danzig; Routes Konferenz, Vancouver; Hoffest am Roten Rathaus, Berlin; EuropaForum VIP-Event, Breslau und Poznan; Weltkindertag Potsdamer Platz; Festival of Lights am BBI; REWE-Programmvorstellung, Köln; Deutscher Luftverkehrskongress, Berlin.
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Veranstaltungen für und mit Airline-Kunden ca. 10 Veranstaltungen unterschiedlicher Größe pro Jahr.
Zielgruppen der Events der Berliner Flughäfen.
Mitarbeiter; Airlines; Reisebüros und –veranstalter; Touristikbranche; Presse; Medien; Politik; Wirtschaft; VIP; Umland; Baufirmen; Mieter; Konzessionäre; Endverbraucher.
Referenznummer: EA-2010-359

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Erklärungen, Angaben und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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1.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
2.) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner ist der Anteil der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beziffern und zu beschreiben.
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3.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) „Ich/Wir erkläre/n,
— dass über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO),
— dass ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinde/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO),
— dass ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO),
— dass ich/wir im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf meine/unsere Eignung abgegeben habe/n oder diese Auskünfte nicht unberechtigt nicht erteilen werde/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO),
— dass ich/wir keine nachweislich schwere Verfehlung begangen haben, die meine/unsere Zuverlässigkeit oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage stellt. (§ 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO),
— dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss vom Wettbewerb nach § 21 Abs. 1 SektVO rechtfertigen.
b) Ich/Wir erkläre/n, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und nach § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO in Frage gestellt wird, wenn der Bewerber/Bieter bzw. das vertretungsberechtigte Organ oder der vertretungsberechtigte Gesellschafter des Bewerbers/Bieters nach dem SchwarzArbG oder AEntG mit einer Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe belegt worden ist. Ich/Wir versichere/n, dass solche Strafen oder Bußen während der letzten zwei Jahre gegen mich/uns nicht verhängt worden sind."
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c) Erklärung zum Vorhandensein einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Höhe der Deckungssumme.
4.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1)-2.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
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Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3. 3. dieser Bekanntmachung.
5.) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.3 dieser Bekanntmachung), die Namen sämtlicher Mitglieder, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
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Das entsprechende Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3. 3. dieser Bekanntmachung.
Bitte reichen Sie mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Agenturvorstellung ein (maximal eine A4-Seite) unter Angabe folgender Daten: Gründungsjahr, Angabe aller Standorte (national / international) und Kernkompetenz.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten.
2) Erklärung über die Umsätze des Unternehmens für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten, soweit diese Umsätze Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft von jeweils EUR 1.800.000 in den Geschäftsjahren, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten. Der jeweilige Mindestgesamtjahresumsatz hat ausschließlich Leistungen zu betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
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Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Auf Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Die Umsatzangaben für 1) und 2) sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben.
Die vorstehend unter 1) und 2) genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zu addieren.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1)-2.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
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Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3. 3. dieser Bekanntmachung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen
Es sind vier Referenzen, jeweils eine zu den unten unter den Ziffern 1.1 – 1.4. genannten Veranstaltungsarten, aus den Geschäftsjahren, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten, vom Bewerber / der Bewerbergemeinschaft einzureichen, bei denen die erbrachten Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung (Pkt. II.1.5) vergleichbar sind.
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Als Mindestvoraussetzung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb muss es sich bei einer der vier einzureichenden Referenzen um eine geschlossene Indoor - Veranstaltung mit mindestens 1.000 Gästen gehandelt haben.
Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Ziffer VI.3 9. der Bekanntmachung wird verwiesen.
Als Mindestvoraussetzung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb ist zu beachten, dass es sich bei den vier einzureichenden Referenzen um mindestens zwei unterschiedliche Auftraggeber gehandelt haben muss.
Einzureichen sind folgende Referenzen:
1.1. Geschlossene Veranstaltung – mehr als 1 000 Gäste
Es muss sich um eine geschlossene Veranstaltung im Indoorbereich handeln, bei der mindestens 1 000 Gäste anwesend waren.
Bitte geben Sie Ihre Vorlaufzeit an. (Wie lange vor dem Ausführungszeitraum bestand Auftragsklarheit hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen?).
Bitte geben Sie an, ob und welche der nachfolgenden Leistungen von Ihnen erbracht wurden:
— Tontechnik für die gesamte Location, inkl. Konzeption, Betreuung, Montage, Demontage,
— Lichttechnik für die gesamte Location, inkl. Konzeption, Betreuung, Montage, Demontage,
— Videotechnik: Installation und Betreuung mindestens einer Leinwand bzw. mindestens zweier Bildschirme, die live das Bühnenbild übertragen, inkl. Kamera und Kameramann, -frau,
— Moderator, aus der Firma des Auftragnehmers,
— Erstellung eines Films für die Veranstaltung (Mindestlaufzeit: 2 Minuten),
— Zeichnung der Veranstaltungspläne (kein 3D), direkt durch den Auftragnehmer,
— Bühnenbau, Größe: mind. 6x8 m,
— Unterstützung der Veranstaltung mit mindestens zwei Promotern.
Für die durch den Bewerber / Bewerbergemeinschaft auszuwählende Referenz wird auf Ziffer VI.3 9. dieser Bekanntmachung verwiesen. Die Bepunktung erfolgt gemäß Ziffer VI.3 Ziffer 9. aa) der Bekanntmachung.
1.2. Öffentliche Veranstaltung
Diese Referenz der öffentlichen Veranstaltung muss für jedermann frei zugänglich gewesen sein. Vorteilhaft, aber keine Mindestbedingung, ist, wenn die Referenz für die öffentliche Veranstaltung im Freien stattfand.
Sofern die Referenz nicht für jedermann frei zugänglich gewesen ist, wird die Referenz mit 0 Punkten gewertet.
Im Übrigen wird auf Ziffer VI.3 Ziffer 9.ab) der Bekanntmachung verwiesen.
Bitte geben Sie die Anzahl der Gäste / Teilnehmer an. Bitte machen Sie außerdem eine Angabe dazu, ob der Event outdoor stattgefunden hat.
— Tontechnik für die Bühne und die gesamte Veranstaltungsfläche, inkl. Konzeption, Betreuung, Montage, Demontage,
— Lichttechnik für die Bühne und die gesamte Veranstaltungsfläche, inkl. Konzeption, Betreuung, Montage, Demontage,
— Beauftragung von Künstlern (Musik und / oder Entertainment) für die Veranstaltung: Idee, Beauftragung, Briefing, Betreuung.
Für die durch den Bewerber / Bewerbergemeinschaft auszuwählende Referenz wird auf Ziffer VI.3 9. dieser Bekanntmachung verwiesen.
1.3. Roadshow
Es muss sich um Veranstaltungen an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen an jeweils unterschiedlichen Orten gehandelt haben.
Außerdem sollten neben dem Auftraggeber mindestens sechs weitere Partner mit Personal, Infomaterial und einem kleinen Rede- oder Interviewpart auf der Bühne an der Roadshow teilgenommen haben.
Sofern die Referenz weniger als drei aufeinanderfolgende Tage aufweist, wird diese Referenz mit 0 Punkten bewertet.
Im Übrigen wird auf Ziffer VI.3 Ziffer 9ac) der Bekanntmachung verwiesen.
Bitte geben Sie an, wie viele Partnerunternehmen an der Roadshow teilgenommen haben (inkl. Infomaterial und Bühnenauftritt).
— Konzeption der Veranstaltung (z.B. Motto der Veranstaltung, Auswahl der Künstler, Arrangement des Mobiliars, Programmablauf o.Ä.),
— Sämtliche Absprachen mit den verschiedenen Locations inkl. Abstimmung des Cateringangebotes wurden direkt durch den Auftragnehmer getroffen,
— Organisation des Transports der Veranstaltungstechnik, des Infomaterials des Auftraggebers und der Partner sowie der teilnehmenden Personen selbst,
— Erstellung eines Films, mottobezogen und ausschließlich für diese Veranstaltung (Mindestlaufzeit: 2 Minuten),
— Beauftragung von Künstlern (Musik, Entertainment) für die Veranstaltung: Idee, Beauftragung, Briefing, Betreuung.
1.4. Messestand
Ausstattung eines vom Auftraggeber oder Ihnen gestellten Messestandes mit der benötigten Licht- und Tontechnik sowie Konzeption und Durchführung eines Gewinnspiels auf diesem Messestand.
Bitte geben Sie die Größe des Messestandes (in m²) an.
— Konzeption des Gewinnspiels, Beschaffung der dafür notwendigen Hard- und Software,
— Moderation dieses Gewinnspiels, aus der Firma des Auftragnehmers,
— Tontechnik für den gesamten Messestand, inkl. Konzeption, Betreuung, Montage, Demontage,
— Lichttechnik für den gesamten Messestand, inkl. Konzeption, Betreuung, Montage, Demontage,
— Erstellung eines Imagefilms für den Auftraggeber, der auf dieser Messe gelauncht wurde (Mindestlaufzeit: 2 Minuten).
Für die durch den Bewerber / Bewerbergemeinschaft auszuwählende Referenz wird auf Ziffer VI.3 9. dieser Bekanntmachung verwiesen. Bezüglich der Bepunktung wird auf Ziffer VI.3 Ziffer 9ad) der Bekanntmachung verwiesen.
Die Darstellung der Unternehmensreferenzen muss in Tabellenform und - zusätzlich zu den unter Nr. 1.1 - 1.4 geforderten Angaben - mit den nachfolgenden Inhalten je Referenz erfolgen.
— Art der Veranstaltung, Location / Örtlichkeit,
— Name, Anschrift, Ansprechpartner beim Auftraggeber sowie ggf. Telefonnummer des Ansprechpartners,
— Anzahl der Gäste / Teilnehmer,
— Ausführungszeitraum,
— Kurzbeschreibung der Veranstaltung (Motto / Inhalt der Veranstaltung, Zielgruppe, Ablauf, Vorgaben / Briefing seitens des Auftraggebers),
— Anzahl der von Ihnen involvierten Mitarbeiter (feste und freie) in der Vorbereitungszeit und während der Veranstaltung,
— Maximal drei Fotos der jeweiligen Veranstaltung (digital),
— Angaben dazu, welche Leistungen dabei von Ihnen und welche von Subunternehmen erbracht wurden. (Subunternehmen sind zu benennen),
— Angaben dazu, mit wie vielen und welchen weiteren Parteien / Agenturen / Partnern des Auftraggebers, eine direkte Abstimmung zur Erfüllung des Auftrags notwendig und vom Auftraggeber gewünscht war.
Referenzen, die nicht nachweisen, dass es sich hierbei um die vorgenannten Veranstaltungen handelt bzw gehandelt hat, werden mit 0 Punkten gewertet (siehe Punkt VI.3 Ziffer 9.a). Bitte geben Sie bei jeder eingereichten Referenz eindeutig an, für welche der o.g. Punkte 1.1. – 1.4. die Referenz gewertet werden soll.
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Eine geeignete Tabelle kann bei der Vergabestelle über die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de angefordert werden. Die Anforderung muss bis spätestens 10 Kalendertage vor Fristende für die Einreichung der Teilnahmeanträge gemäß VI.3 3. bei der Vergabestelle vorliegen.
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2. Ansprechpartner / Projektleiter
Nennung des verantwortlichen Ansprechpartners des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, welcher im gesamten Vertragszeitraum für die Betreuung des Auftraggebers vorgesehen ist.
Anzugeben ist dabei:
a) Allgemeine Erfahrung im Veranstaltungsbereich (Vergleich II.1.5) sowie,
b) Erfahrung als Projektleiter im Veranstaltungsbereich (Vergleich II.1.5). Entsprechende Zertifikate bzw. Zeugnisse zu Aus- und /oder Weiterbildung sowie ggf. ein Lebenslauf sind dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Dazu ist in Referenzen des Ansprechpartners nachzuweisen, dass dieser über Erfahrung hinsichtlich der Projektleitung in möglichst vergleichbaren Projekten verfügt, und es sind die aktuellen Aufgaben- und Funktionsbereiche und die ab 2009 geleiteten Projekte dieser Person beispielhaft in Kurzform zu erläutern.
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In den einzureichenden Referenzen ist mittels einer Eigenerklärung nachzuweisen, dass der Ansprechpartner über Erfahrungen im Veranstaltungsbereich von möglichst 10 Jahren und als Projektleiter im Veranstaltungsbereich von möglichst 8 Jahren verfügt. Sofern in der Eigenerklärung weniger als 10 Jahre Erfahrungen als Ansprechpartner im Veranstaltungsbereich und / oder weniger als 8 Jahre Erfahrungen als Projektleiter im Veranstaltungsbereich nachgewiesen werden, führt dies nicht zum Ausschluss aus dem Verfahren, sondern zur Abwertung gemäß VI.3) Ziffer 9 ba) und bb).
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3. Mitarbeiter
Bitte geben Sie die Anzahl Ihrer operativ tätigen, fest angestellten Mitarbeiter (ohne Mitarbeiter in der Verwaltung, Buchhaltung, Sekretariat etc.) an, aufgelistet nach den unterschiedlichen Berufsgruppen. Gehen Sie dabei in kurzen Erläuterungen auf die Berufspraxis und Erfahrungen der Mitarbeiter ein.
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Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1)-2.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
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Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3. 3. dieser Bekanntmachung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Das durch den Auftragnehmer einzusetzende Personal muss ab dem jeweiligen Leistungsbeginn eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG vorlegen, da die Leistungen zu einem nicht unerheblichen Teil im sensiblen Luftsicherheitsbereich stattfinden.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH
Haupttätigkeit: Airport_related_activities
Kontakt
Kontaktperson: Mandy Begoihn
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2011-09-01 📅
Datum des Endes: 2013-08-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg,
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617 📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist."
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
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§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
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Quelle: OJS 2011/S 056-091609 (2011-03-17)