Die Erdwärme Grünwald GmbH errichtet am Standort Oberhaching – Laufzorn ein Geothermie-Heizwerk zur Fernwärmeversorgung. Die geplante Leistung beträgt ca. 40 MW. Das Heizwerk beinhaltet die Bereitstellung der Reserveenergie mit fossiler Energie für die Versorgung des Fernwärmenetzes. Die Errichtung ist in 2011 geplant. Die Anlage soll in Einzellosen vergeben werden. Am Standort Grünwald – Bavaria wird zusätzlich eine kompakte Energiezentrale (ca. 10 MW) installiert, die im Redundanz- bzw. Spitzenlastfall in das Fernwärmenetz Grünwald einspeisen soll. Planung/Engineering, Konstruktion, Fertigung, Lieferung und betriebsfertige Montage, Probebetrieb, Mitwirkung bei der Abnahme der aufgeführten Lieferungen und Leistungen zur Errichtung des Geothermie-Heizwerkes. Die Gesamtmaßnahme gliedert sich in folgende Pakete: BAV 1: Reservekessel mit Schalldämpfer, Feuerung und Kaminanlage. BAV 2: Hydraulische Anlagen mit Netzpumpen, Übergabestation zum Anschluss von Bavaria an das Fermwärmenetz, mit der Möglichkeit der getrennten Vergabe der HAST. BAV 3: Übergeordnete E- und Leittechnik. Standort Bavaria – Bavariafilmplatz. Gegenstand des vorliegenden Auftrags ist - Reservekessel mit Schalldämpfer, Feuerung und Kaminanlage.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-07-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kesselanlagen
Menge oder Umfang: 750 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 750 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kesselanlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Postanschrift: Rathausstraße 3
Postleitzahl: 82031
Postort: Grünwald
Kontakt
Internetadresse: http://www.erdwaerme-gruenwald.de/🌏
E-Mail: stefan.rothoerl@erdwaerme-gruenwald.de📧
Fax: +49 89620308520 📠
Hinweis zum Verfahren:
Alle geeigneten Bewerber werden nach Maßgabe der Vergdingungsunterlagen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Der Auftraggeber wird die eingegangenen Angebot gemäß den in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien bewerten und die Bieter der 3-5 wirtschaftlich günstigsten Angebote zur Verhandlung auffordern.
Die Verdingungsunterlagen einschließlich des Leistungsverzeichnisses werden in elektronischer Form an diejenigen versandt, mit denen Verhandlungen aufgenommen werden sollen.
Die gemäß Ziff. II.1.9) im Bekanntmachungsformular zugelassenen Nebenangebote können Detaillösungen betreffen. Diese und die diese betreffenden Mindestanforderungen werden in den Verdingungsunterlagen ausdrücklich bezeichnet.
Die gemäß Ziff. III.2) in der Bekanntmachung geforderten Nachweise sind 1-fach in Papierform (einseitig bedruckt) zusammen mit dem rechtlich verbindlich unterschriebenen Teilnahmeantrag sowie zusätzlich 1-fach als PDF-Datei inkl. aller Anlagen auf Datenträger (CD, DVD, USB-Stick) einzureichen. Die Nachweise sind entsprechend der Nummerierung in der Bekanntmachung zu sortieren.
Alle geeigneten Bewerber werden nach Maßgabe der Vergdingungsunterlagen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Der Auftraggeber wird die eingegangenen Angebot gemäß den in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien bewerten und die Bieter der 3-5 wirtschaftlich günstigsten Angebote zur Verhandlung auffordern.
Die Verdingungsunterlagen einschließlich des Leistungsverzeichnisses werden in elektronischer Form an diejenigen versandt, mit denen Verhandlungen aufgenommen werden sollen.
Die gemäß Ziff. II.1.9) im Bekanntmachungsformular zugelassenen Nebenangebote können Detaillösungen betreffen. Diese und die diese betreffenden Mindestanforderungen werden in den Verdingungsunterlagen ausdrücklich bezeichnet.
Die gemäß Ziff. III.2) in der Bekanntmachung geforderten Nachweise sind 1-fach in Papierform (einseitig bedruckt) zusammen mit dem rechtlich verbindlich unterschriebenen Teilnahmeantrag sowie zusätzlich 1-fach als PDF-Datei inkl. aller Anlagen auf Datenträger (CD, DVD, USB-Stick) einzureichen. Die Nachweise sind entsprechend der Nummerierung in der Bekanntmachung zu sortieren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Die Bekanntmachung betrifft: Public_contract
Kurze Beschreibung:
Die Erdwärme Grünwald GmbH errichtet am Standort Oberhaching – Laufzorn ein Geothermie-Heizwerk zur Fernwärmeversorgung. Die geplante Leistung beträgt ca. 40 MW. Das Heizwerk beinhaltet die Bereitstellung der Reserveenergie mit fossiler Energie für die Versorgung des Fernwärmenetzes. Die Errichtung ist in 2011 geplant. Die Anlage soll in Einzellosen vergeben werden.
Die Erdwärme Grünwald GmbH errichtet am Standort Oberhaching – Laufzorn ein Geothermie-Heizwerk zur Fernwärmeversorgung. Die geplante Leistung beträgt ca. 40 MW. Das Heizwerk beinhaltet die Bereitstellung der Reserveenergie mit fossiler Energie für die Versorgung des Fernwärmenetzes. Die Errichtung ist in 2011 geplant. Die Anlage soll in Einzellosen vergeben werden.
Am Standort Grünwald – Bavaria wird zusätzlich eine kompakte Energiezentrale (ca. 10 MW) installiert, die im Redundanz- bzw. Spitzenlastfall in das Fernwärmenetz Grünwald einspeisen soll.
Planung/Engineering, Konstruktion, Fertigung, Lieferung und betriebsfertige Montage, Probebetrieb, Mitwirkung bei der Abnahme der aufgeführten Lieferungen und Leistungen zur Errichtung des Geothermie-Heizwerkes. Die Gesamtmaßnahme gliedert sich in folgende Pakete:
Planung/Engineering, Konstruktion, Fertigung, Lieferung und betriebsfertige Montage, Probebetrieb, Mitwirkung bei der Abnahme der aufgeführten Lieferungen und Leistungen zur Errichtung des Geothermie-Heizwerkes. Die Gesamtmaßnahme gliedert sich in folgende Pakete:
BAV 1: Reservekessel mit Schalldämpfer, Feuerung und Kaminanlage.
BAV 2: Hydraulische Anlagen mit Netzpumpen, Übergabestation zum Anschluss von Bavaria an das Fermwärmenetz, mit der Möglichkeit der getrennten Vergabe der HAST.
BAV 3: Übergeordnete E- und Leittechnik.
Standort Bavaria – Bavariafilmplatz.
Gegenstand des vorliegenden Auftrags ist - Reservekessel mit Schalldämpfer, Feuerung und Kaminanlage.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Referenznummer: 2011_Bav_L1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort Bavaria - Bavariafilmplatz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es sind die nachfolgend aufgeführten 11 Erklärungen und Nachweise mit Registern getrennt nach der hier vorgegebenen Nummerierung sortiert beizulegen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass ausländische Bieter Erklärungen und Nachweise abzugeben haben, die mit den geforderten Nachweisen vergleichbar sind.
1. Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister durch Vorlage eines aktuellen Auszugs dieses Registers, oder, falls ein solcher nicht erlangt werden kann, durch Vorlage einer gleichwertigen Bescheinigung oder Erklärung unter Eid,
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
3. Erklärung, dass Angebote, Schriftverkehr und Dokumentation ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen und das in die Vertragsdurchführung eingesetzte Leitungspersonal sowie Vorarbeiter auf der Baustelle deutsch sprechen,
4. Eigenerklärung über das nicht-vorliegen von Ausschlußgründen gemäß § 21 Sektorenverordnung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5. Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und Umsatz bezüglich solcher Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
6. Eigenerklärung zur Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft (siehe III.1.1)),
7. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssume von 5 000 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
8. Vorlage einer Referenzliste gegliedert nach den jeweiligen bzgl. realisierter Projekte vergleichbarer Größe und Ausführung in den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben: wesentliche technische Daten, Auftragswert, Durchführungszeitraum und – ort, Auftraggeber und Ansprechperson, sowie Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
8. Vorlage einer Referenzliste gegliedert nach den jeweiligen bzgl. realisierter Projekte vergleichbarer Größe und Ausführung in den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben: wesentliche technische Daten, Auftragswert, Durchführungszeitraum und – ort, Auftraggeber und Ansprechperson, sowie Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
9. Angabe der Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personal,
10. Erklärung, dass die Fertigung nach EN- und/oder DIN-Normen, VDE-IEC-Bestimmungen, einschlägigen Regelwerken (AGFW), gem. dem Stand der Technik und kundeneigenen Vorschriften erfolgen wird,
11. Bieter, die wesentliche Leistungen nicht selbst erbringen, haben die Nachunternehmer zu benennen und nachzuweisen, dass die entsprechenden Mittel zur Auftragserfüllung zur Verfügung stehen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Sicherung der Rechte des Auftraggebers hat der Auftragnehmer, der den Zuschlag erhalten soll, vor Vertragsschluss eine unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers in Höhe von mindestens 5 % der Auftragssumme für die Vertragserfüllungsbürgschaft sowie 3 % der Auftragssumme für die Gewährleistungsbürgschaft zu leisten. Die Bürgschaft darf keine Hinterlegungsklausel enthalten und muss als Gerichtsstand München vorsehen. Die Bieter haben ihrem Teilnahmeantrag eine entsprechende vorbehaltlose Eigenerklärung zwingend beizufügen, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung vor Vertragsabschluss eine entsprechende Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft vorlegen werden.
Zur Sicherung der Rechte des Auftraggebers hat der Auftragnehmer, der den Zuschlag erhalten soll, vor Vertragsschluss eine unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers in Höhe von mindestens 5 % der Auftragssumme für die Vertragserfüllungsbürgschaft sowie 3 % der Auftragssumme für die Gewährleistungsbürgschaft zu leisten. Die Bürgschaft darf keine Hinterlegungsklausel enthalten und muss als Gerichtsstand München vorsehen. Die Bieter haben ihrem Teilnahmeantrag eine entsprechende vorbehaltlose Eigenerklärung zwingend beizufügen, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung vor Vertragsabschluss eine entsprechende Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft vorlegen werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Es gilt § 16 VOB/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) zu benennen und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft in Form einer Eigenerklärung nachzuweisen.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Erdwärme Grünwald GmbH
Haupttätigkeit: Production_transport_distribution_gas_heat
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Stefan Rothörl
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2011-10-01 📅
Datum des Endes: 2012-04-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101 b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder,
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 534 697,94 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 896203085-0📞
Fax: +49 896203085-20 📠