Reinigung, Inspektion, Prüfung, Wartung und ggf. Instandsetzung im Sinne der DIN 31051 von Abwasseranlagen (Fettabscheider- und Hebeanlagen, Schmutzwasserpumpen)
Den Gegenstand der zu vergebenden Leistung (Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff BGB) bilden. — die vorschriftsmäßige und fachgerechte, regelmäßige und bedarfsgerechte Reinigung von Fettabscheideranlagen (auch fettführender Zuleitungen) mit Entsorgung der Abfälle, — deren Inspektion, Prüfung, Wartung (Instandhaltung), notwendige Instandsetzungsarbeiten und die Betriebsoptimierung, — die Inspektion, Prüfung und ggf. Instandsetzung von Hebeanlagen und Schmutzwasserpumpen und den damit in Zusammenhang stehenden Leistungen in den Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit, um eine sichere und bestimmungsgemäße Funktion der einzelnen Anlagen zu gewährleisten, aufrecht zu erhalten und zu optimieren. Darüber hinaus sind Leistungen in Bezug auf die Anlagendokumentation und Berichtswesen an den Auftraggeber, sowie der Qualitätssicherung und -verbesserung, Leistungsoptimierung (Risikomanagement, wirtschaftliche Verbesserung durch Bedarfsorientierung, Schwachstellenbeseitigung etc.) und des Instandhaltungsmanagements (Betriebsoptimierung und vorausschauende Instandsetzung) gefordert. Dies beinhaltet auch: — die Verwendung eines CAFM-Programms mit mobiler Anbindung des Servicepersonals mittels eines Personal Digital Assistant (PDA) oder einer vergleichbaren mobilen technischen Ausrüstung, — den Datentransfer in das CAFM-System des Auftraggebers, — ein Internet-basierendes Online Service Portal (Web-Portal), über das der Auftraggeber alle relevanten und aktuellen Informationen und Daten bzgl. TGA-Anlagen, Leistungsspektrum, Qualität, Kosten etc. nach Bedarf abrufen kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-04-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Pumpen, Ventilen, Hähnen und Metallbehältern
Menge oder Umfang:
Los 1:— 59 Fettabscheider, davon 45 innenliegend und 14 außenliegend,— 98 Hebeanlagen,— 151 Schmutzwasserpumpen.Los 2:— 51 Fettabscheider, davon 34 innenliegend und 17 außenliegend,— 113 Hebeanlagen,— 161 Schmutzwasserpumpen.Los 3:— 22 Fettabscheider, davon 12 innenliegend und 10 außenliegend,— 87 Hebeanlagen,— 74 Schmutzwasserpumpen.
Los 1:— 59 Fettabscheider, davon 45 innenliegend und 14 außenliegend,— 98 Hebeanlagen,— 151 Schmutzwasserpumpen.Los 2:— 51 Fettabscheider, davon 34 innenliegend und 17 außenliegend,— 113 Hebeanlagen,— 161 Schmutzwasserpumpen.Los 3:— 22 Fettabscheider, davon 12 innenliegend und 10 außenliegend,— 87 Hebeanlagen,— 74 Schmutzwasserpumpen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Pumpen, Ventilen, Hähnen und Metallbehältern📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Postanschrift: Lina-Ammon-Str. 9
Postleitzahl: 90471
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bi-management.de🌏
E-Mail: zvst@bi-management.de📧
Telefon: +49 91198872931📞
Fax: +49 91198872909 📠
Den Gegenstand der zu vergebenden Leistung (Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff BGB) bilden.
— die vorschriftsmäßige und fachgerechte, regelmäßige und bedarfsgerechte Reinigung von Fettabscheideranlagen (auch fettführender Zuleitungen) mit Entsorgung der Abfälle,
— deren Inspektion, Prüfung, Wartung (Instandhaltung), notwendige Instandsetzungsarbeiten und die Betriebsoptimierung,
— die Inspektion, Prüfung und ggf. Instandsetzung von Hebeanlagen und Schmutzwasserpumpen und den damit in Zusammenhang stehenden Leistungen in den Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit, um eine sichere und bestimmungsgemäße Funktion der einzelnen Anlagen zu gewährleisten, aufrecht zu erhalten und zu optimieren.
— die Inspektion, Prüfung und ggf. Instandsetzung von Hebeanlagen und Schmutzwasserpumpen und den damit in Zusammenhang stehenden Leistungen in den Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit, um eine sichere und bestimmungsgemäße Funktion der einzelnen Anlagen zu gewährleisten, aufrecht zu erhalten und zu optimieren.
Darüber hinaus sind Leistungen in Bezug auf die Anlagendokumentation und Berichtswesen an den Auftraggeber, sowie der Qualitätssicherung und -verbesserung, Leistungsoptimierung (Risikomanagement, wirtschaftliche Verbesserung durch Bedarfsorientierung, Schwachstellenbeseitigung etc.) und des Instandhaltungsmanagements (Betriebsoptimierung und vorausschauende Instandsetzung) gefordert.
Darüber hinaus sind Leistungen in Bezug auf die Anlagendokumentation und Berichtswesen an den Auftraggeber, sowie der Qualitätssicherung und -verbesserung, Leistungsoptimierung (Risikomanagement, wirtschaftliche Verbesserung durch Bedarfsorientierung, Schwachstellenbeseitigung etc.) und des Instandhaltungsmanagements (Betriebsoptimierung und vorausschauende Instandsetzung) gefordert.
Dies beinhaltet auch:
— die Verwendung eines CAFM-Programms mit mobiler Anbindung des Servicepersonals mittels eines Personal Digital Assistant (PDA) oder einer vergleichbaren mobilen technischen Ausrüstung,
— den Datentransfer in das CAFM-System des Auftraggebers,
— ein Internet-basierendes Online Service Portal (Web-Portal), über das der Auftraggeber alle relevanten und aktuellen Informationen und Daten bzgl. TGA-Anlagen, Leistungsspektrum, Qualität, Kosten etc. nach Bedarf abrufen kann.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Rd n, nsb, bb, s, sat
Kurze Beschreibung:
Liegenschaften in den Bundesländern:— Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Dies entspricht der Regionaldirektion Nord (RD N). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Hamburg, IS Kiel, IS Rostock,— Niedersachsen und Bremen. Dies entspricht der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen (RD NSB). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Braunschweig, IS Bremen, IS Hannover, IS Lüneburg, IS Osnabrück,— Berlin und Brandenburg. Dies entspricht der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD BB). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Berlin-Mitte, IS Cottbus, IS Potsdam,— Sachsen. Dies entspricht der Regionaldirektion Sachsen (RD S). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Chemnitz, IS Dresden, IS Leipzig,— Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dies entspricht der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt – Thüringen (RD SAT). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Erfurt, IS Halle, IS Jena, IS Magdeburg.
Liegenschaften in den Bundesländern:— Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Dies entspricht der Regionaldirektion Nord (RD N). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Hamburg, IS Kiel, IS Rostock,— Niedersachsen und Bremen. Dies entspricht der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen (RD NSB). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Braunschweig, IS Bremen, IS Hannover, IS Lüneburg, IS Osnabrück,— Berlin und Brandenburg. Dies entspricht der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD BB). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Berlin-Mitte, IS Cottbus, IS Potsdam,— Sachsen. Dies entspricht der Regionaldirektion Sachsen (RD S). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Chemnitz, IS Dresden, IS Leipzig,— Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dies entspricht der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt – Thüringen (RD SAT). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Erfurt, IS Halle, IS Jena, IS Magdeburg.
Liegenschaften in den Bundesländern:
— Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Dies entspricht der Regionaldirektion Nord (RD N). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Hamburg, IS Kiel, IS Rostock,
— Niedersachsen und Bremen. Dies entspricht der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen (RD NSB). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Braunschweig, IS Bremen, IS Hannover, IS Lüneburg, IS Osnabrück,
— Berlin und Brandenburg. Dies entspricht der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD BB). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Berlin-Mitte, IS Cottbus, IS Potsdam,
— Sachsen. Dies entspricht der Regionaldirektion Sachsen (RD S). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Chemnitz, IS Dresden, IS Leipzig,
— Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dies entspricht der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt – Thüringen (RD SAT). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Erfurt, IS Halle, IS Jena, IS Magdeburg.
Menge oder Umfang: Los 1:— 59 Fettabscheider, davon 45 innenliegend und 14 außenliegend,— 98 Hebeanlagen,— 151 Schmutzwasserpumpen.
Los 1:
— 59 Fettabscheider, davon 45 innenliegend und 14 außenliegend,
— 98 Hebeanlagen,
— 151 Schmutzwasserpumpen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Angebote können grundsätzlich für alle 3 Lose abgegeben werden. Im Fall einer losweisen Vergabe werden die mit den Auftragnehmern zu schließenden Verträge rechtlich selbständig sein. Sofern ein Auftragnehmer den Zuschlag für mehrere Lose erhält, wird mit diesem nur ein Vertrag über alle relevanten Lose geschlossen werden.
Angebote können grundsätzlich für alle 3 Lose abgegeben werden. Im Fall einer losweisen Vergabe werden die mit den Auftragnehmern zu schließenden Verträge rechtlich selbständig sein. Sofern ein Auftragnehmer den Zuschlag für mehrere Lose erhält, wird mit diesem nur ein Vertrag über alle relevanten Lose geschlossen werden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Rd nrw, h, rps
Kurze Beschreibung:
Liegenschaften in den Bundesländern:— Nordrhein-Westfalen. Dies entspricht der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen (RD NRW). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Aachen, IS Bielefeld, IS Bochum, IS Dortmund, IS Düsseldorf, IS Essen, IS Hagen, IS Köln, IS Münster,— Hessen. Dies entspricht der Regionaldirektion Hessen (RD H). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Frankfurt-Main, IS Gießen, IS Kassel,— Rheinland-Pfalz und Saarland. Dies entspricht der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland (RD RPS). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Mainz, IS Saarbrücken, IS Trier.
Liegenschaften in den Bundesländern:— Nordrhein-Westfalen. Dies entspricht der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen (RD NRW). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Aachen, IS Bielefeld, IS Bochum, IS Dortmund, IS Düsseldorf, IS Essen, IS Hagen, IS Köln, IS Münster,— Hessen. Dies entspricht der Regionaldirektion Hessen (RD H). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Frankfurt-Main, IS Gießen, IS Kassel,— Rheinland-Pfalz und Saarland. Dies entspricht der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland (RD RPS). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Mainz, IS Saarbrücken, IS Trier.
— Nordrhein-Westfalen. Dies entspricht der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen (RD NRW). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Aachen, IS Bielefeld, IS Bochum, IS Dortmund, IS Düsseldorf, IS Essen, IS Hagen, IS Köln, IS Münster,
— Hessen. Dies entspricht der Regionaldirektion Hessen (RD H). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Frankfurt-Main, IS Gießen, IS Kassel,
— Rheinland-Pfalz und Saarland. Dies entspricht der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland (RD RPS). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Mainz, IS Saarbrücken, IS Trier.
Menge oder Umfang: Los 2:— 51 Fettabscheider, davon 34 innenliegend und 17 außenliegend,— 113 Hebeanlagen,— 161 Schmutzwasserpumpen.
Los 2:
— 51 Fettabscheider, davon 34 innenliegend und 17 außenliegend,
— 113 Hebeanlagen,
— 161 Schmutzwasserpumpen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Rd bw, by
Kurze Beschreibung:
Liegenschaften in den Bundesländern.— Baden-Württemberg. Dies entspricht der Regionaldirektion Baden-Württemberg (RD BW). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Freiburg, IS Karlsruhe, IS Mannheim, IS Stuttgart, IS Ulm,— Bayern. Die entspricht der Regionaldirektion Bayern (RD BY). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Augsburg, IS Bayreuth, IS München, IS Nürnberg, IS Passau, IS Regensburg, IS Würzburg, IS VZ (nur geringe Teilmengen enthalten).
Liegenschaften in den Bundesländern.— Baden-Württemberg. Dies entspricht der Regionaldirektion Baden-Württemberg (RD BW). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Freiburg, IS Karlsruhe, IS Mannheim, IS Stuttgart, IS Ulm,— Bayern. Die entspricht der Regionaldirektion Bayern (RD BY). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Augsburg, IS Bayreuth, IS München, IS Nürnberg, IS Passau, IS Regensburg, IS Würzburg, IS VZ (nur geringe Teilmengen enthalten).
Liegenschaften in den Bundesländern.
— Baden-Württemberg. Dies entspricht der Regionaldirektion Baden-Württemberg (RD BW). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Freiburg, IS Karlsruhe, IS Mannheim, IS Stuttgart, IS Ulm,
— Bayern. Die entspricht der Regionaldirektion Bayern (RD BY). Darin enthalten sind die Internen Services (IS): IS Augsburg, IS Bayreuth, IS München, IS Nürnberg, IS Passau, IS Regensburg, IS Würzburg, IS VZ (nur geringe Teilmengen enthalten).
Menge oder Umfang: Los 3:— 22 Fettabscheider, davon 12 innenliegend und 10 außenliegend,— 87 Hebeanlagen,— 74 Schmutzwasserpumpen.
Los 3:
— 22 Fettabscheider, davon 12 innenliegend und 10 außenliegend,
— 87 Hebeanlagen,
— 74 Schmutzwasserpumpen.
Beschreibung der Optionen: Einmaliges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung um 1 weiteres Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: FETT 2011
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschlandweit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Nachweis über Eintragung im Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie eingetragen sind,
2) Auszug aus dem Bundeszentralregister, oder eine gleichwertige Urkunde eines zuständigen Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes, nicht älter als 6 Monate. Wenn eine Urkunde oder Bescheinigung vom Herkunftsland nicht ausgestellt wird, oder nicht vollständig alle vorgesehenen Fälle des § 6 EG Abs. 4 lit. a-g VOL/A 2009 erwähnt, kann dies durch eine eidesstattliche Erklärung, oder eine förmliche Erklärung vor einem zuständigen Gericht oder einer Verwaltungsbehörde, einem Notar, oder einer dafür qualifizierten Berufsorganisation des Herkunftslands ersetzt werden.
2) Auszug aus dem Bundeszentralregister, oder eine gleichwertige Urkunde eines zuständigen Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes, nicht älter als 6 Monate. Wenn eine Urkunde oder Bescheinigung vom Herkunftsland nicht ausgestellt wird, oder nicht vollständig alle vorgesehenen Fälle des § 6 EG Abs. 4 lit. a-g VOL/A 2009 erwähnt, kann dies durch eine eidesstattliche Erklärung, oder eine förmliche Erklärung vor einem zuständigen Gericht oder einer Verwaltungsbehörde, einem Notar, oder einer dafür qualifizierten Berufsorganisation des Herkunftslands ersetzt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
2) Nachweis einer entsprechenden Deckung zur Berufshaftpflichtversicherung:
— für Personen- und / oder Sachschäden: 5 000 000,- EUR pauschal,
— bei Personenschäden mindestens: 500 000,- EUR pro Person,
— für Vermögensschäden: 250 000,- EUR, für jeden einzelnen Schadensfall.
3) Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Sozialversicherung durch eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates ausgestellte Bescheinigung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Liste der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber,
2) Sachkundenachweise (ggf. mittels Arbeitszeugnis) für die mit der Ausführung der Leistung vorgesehenen Mitarbeiter bezüglich der Wartung von Fettabscheideranlagen,
3) Transportgenehmigung nach § 49 KrW-/AbfG,
4) Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 KrW-/AbfG,
a) Genaue Beschreibung (idealer Weise mit Bildmateriel) der zur Leistungserbringung vorhandenen technischen Ausrüstung, z.B. Kommunikationsausstattung, spezielle Messgeräte und Werkzeuge, Hilfsmittel. Anzahl, Ausstattung und Ausrüstung der verfügbaren Einsatzfahrzeuge (z.B. Einbauten zur Geruchsminimierung), besondere Ausrüstungsgegenstände (z.B. Absaug- und Reinigungsvorrichtungen oder Aufnahmen und Transporteinrichtungen für Schlammbehälter etc.). Verfügbarkeit technischer Spezifikationen, Verfahrens- und Arbeitsanweisungen, Vorlagen, Checklisten, Wartungs- und Betriebsbücher,
a) Genaue Beschreibung (idealer Weise mit Bildmateriel) der zur Leistungserbringung vorhandenen technischen Ausrüstung, z.B. Kommunikationsausstattung, spezielle Messgeräte und Werkzeuge, Hilfsmittel. Anzahl, Ausstattung und Ausrüstung der verfügbaren Einsatzfahrzeuge (z.B. Einbauten zur Geruchsminimierung), besondere Ausrüstungsgegenstände (z.B. Absaug- und Reinigungsvorrichtungen oder Aufnahmen und Transporteinrichtungen für Schlammbehälter etc.). Verfügbarkeit technischer Spezifikationen, Verfahrens- und Arbeitsanweisungen, Vorlagen, Checklisten, Wartungs- und Betriebsbücher,
b) Beschreibung des Qualitätssicherungssystems, Verantwortlichkeiten, Key Performance Indikatoren (KPI), Maßnahmen des Unternehmens zur Sicherstellung und kontinuierlichen Verbesserung der Qualitätslage (Nachweis durch aktuellen QM- Report und Audit-Bericht mit festgelegten Korrekturmaßnahmen). Verfahren Q-Messung/-Prüfung der Leistungen insbesondere für den Servicebereich,
b) Beschreibung des Qualitätssicherungssystems, Verantwortlichkeiten, Key Performance Indikatoren (KPI), Maßnahmen des Unternehmens zur Sicherstellung und kontinuierlichen Verbesserung der Qualitätslage (Nachweis durch aktuellen QM- Report und Audit-Bericht mit festgelegten Korrekturmaßnahmen). Verfahren Q-Messung/-Prüfung der Leistungen insbesondere für den Servicebereich,
c) Entsorgungs- und Instandhaltungsmanagement (EDV-gestütztes Managementsystem).
Beschreibung der Aufbauorganisation, Kernprozesse, Funktionen und technische Ausrüstung inkl. Anwenderprogramm (Software). Die Verfügbarkeit und die Nutzung des Entsorgungs- und Instandhaltungsmanagements ist ein wichtiger Baustein für die bedarfsorientierte Leistungserbringung und weiterer Optimierungsmöglichkeiten. Der Nachweis dieser Funktion ist unabdingbar.
Beschreibung der Aufbauorganisation, Kernprozesse, Funktionen und technische Ausrüstung inkl. Anwenderprogramm (Software). Die Verfügbarkeit und die Nutzung des Entsorgungs- und Instandhaltungsmanagements ist ein wichtiger Baustein für die bedarfsorientierte Leistungserbringung und weiterer Optimierungsmöglichkeiten. Der Nachweis dieser Funktion ist unabdingbar.
6) Benennung der für die Projektleitung verantwortliche(n) Person(en). Die technische Leitung sollte mit einem Ingenieur der technischen Wissenschaften besetzt sein, um kaufmännische sowie auch technische Fragen unmittelbar und kompetent zu lösen. Die technische Leitung muss im Unternehmen weisungsbefugt und mit entsprechender Handlungsvollmacht ausgestattet sein. Die Nachweise wie Diplom und Handlungsvollmacht sind dem Angebot beizufügen. Die Angabe muss losbezogen erfolgen,
6) Benennung der für die Projektleitung verantwortliche(n) Person(en). Die technische Leitung sollte mit einem Ingenieur der technischen Wissenschaften besetzt sein, um kaufmännische sowie auch technische Fragen unmittelbar und kompetent zu lösen. Die technische Leitung muss im Unternehmen weisungsbefugt und mit entsprechender Handlungsvollmacht ausgestattet sein. Die Nachweise wie Diplom und Handlungsvollmacht sind dem Angebot beizufügen. Die Angabe muss losbezogen erfolgen,
7) Ausbildungs-, Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen über die berufliche Befähigung, insbesondere der für die Leistungen verantwortlichen und mitwirkenden Personen:
— Anzahl beschäftigter (sozialversicherungspflichtiger) Hilfskräfte / Facharbeiter / Meister / Techniker / Ingenieure mit Zeugnis, Ausbildungs- und Studiennachweisen,
— Weiterbildungsnachweise und Beschreibung bzgl. Spezialwissen,
— Anzahl von Fach-Spezialisten mit besonderer Ausbildung,
— Nachweise für Prüf- und Messtätigkeiten, Zustandsbeurteilungen etc.,
— Qualifikationsbeschreibung des / der zuständigen Objektleiter,
— Anzahl, Ausbildung / Erfahrung der mit der Koordination der Leistungen (Disposition) vorhandenen Mitarbeiter.
8) Erlaubnisurkunde nach § 3 für den gewerblichen Güterkraftverkehr (GÜKG),
9) Nachweis von betrieblichen Aus- und Weiterbildungsregelungen (z. B. Betriebsvereinbarung oder Betrieb eines eigenen Schulungscenters mit Schulungsprogramm).
Weiterbildungskonzept bzw. betriebliche Regelungen für Führungskräfte, Kundenbetreuer, Spezialisten, Facharbeiter und organisatorisch tätige. Angaben bezüglich Ausbildungsbetrieb und welche Fachrichtungen ausgebildet werden.
10) Nachweis über Notruf- und Serviceleitstelle (NSL 7/24). Beleg über einen 24–Stunden Not- bzw. Bereitschaftsdienst mit entsprechendem Fachpersonal und Helpdesk, zur Sicherstellung einer 4-Stunden-Antrittszeit (vor Ort auch außerhalb der regulären Arbeitszeit). Erläuterung der Vorgehensweise anhand einer Ablauf- / Prozessbeschreibung für Entstörung und Instandsetzung mit folgendem Inhalt:
10) Nachweis über Notruf- und Serviceleitstelle (NSL 7/24). Beleg über einen 24–Stunden Not- bzw. Bereitschaftsdienst mit entsprechendem Fachpersonal und Helpdesk, zur Sicherstellung einer 4-Stunden-Antrittszeit (vor Ort auch außerhalb der regulären Arbeitszeit). Erläuterung der Vorgehensweise anhand einer Ablauf- / Prozessbeschreibung für Entstörung und Instandsetzung mit folgendem Inhalt:
— Ablauf: Wie erfolgt die Annahme, Analyse, Weiterleitung und Koordination des Einsatzes?
— Notdienst: Wie erfolgt die Vorbereitung des Notdienstteams auf den Einsatz (Übermittlung vorhandener technischer Daten etc.)?
— Ausrüstung: Welche techn. Ausrüstung steht dem Notdienstteam zur Verfügung, und wie wird/ist die Ersatzteilversorgung organisiert/geregelt?
— Notfallplan: Welche Alternativen (z. B. mobile Geräte) sind im Falle einer Havarie in welcher Zeit verfügbar?
— Zuständigkeit: Wer ist in welcher Phase zuständig / verantwortlich?
— Schnittstellen: Aufzeigen interner Kommunikationswege und Dokumentation,
— Datensicherung: Speicher- und Sicherungskonzept bzgl. Datensicherung,
— Abschluss: Wann und wie erfolgt der Abschluss der Aktivitäten?
11) Gültiges QMS–Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2000 bzw. 9001:2008 für die Leistung und jeden Standort (Niederlassung), oder als entsprechendes Konzern-Firmenzertifikat. Gleiches gilt für ARGE-Partner. Anerkannt werden Zertifikate aller in Deutschland akkreditierten Unternehmen, vorzugsweise: Dekra, DQS, LGA,Lloyds, TÜV,
11) Gültiges QMS–Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2000 bzw. 9001:2008 für die Leistung und jeden Standort (Niederlassung), oder als entsprechendes Konzern-Firmenzertifikat. Gleiches gilt für ARGE-Partner. Anerkannt werden Zertifikate aller in Deutschland akkreditierten Unternehmen, vorzugsweise: Dekra, DQS, LGA,Lloyds, TÜV,
Das Reinigungs- und Instandhaltungskonzept wird inhaltlich bewertet und ist Voraussetzung für die Feststellung der Eignung des Bieters. In dem vorzulegenden Instandhaltungskonzept ist unter Berücksichtigung relevanter Vorschriften der Schwerpunkt auf eine bedarfsorientierte, wirtschaftliche, transparente und qualitätsbewusste Planung und Durchführung der Reinigung, Entsorgung und Instandhaltung zu legen. Dieses muss die spezifischen Leistungsanforderungen der Instandhaltung gem. DIN 31051 beinhalten, die Aufbauorganisation des Auftragnehmers einbinden, und insbesondere die zu erwartenden Ergebnisse ausweisen/aufzeigen, die dem AG von Nutzen sind und als Beleg der eigenen Leistungsfähigkeit dienen.
Das Reinigungs- und Instandhaltungskonzept wird inhaltlich bewertet und ist Voraussetzung für die Feststellung der Eignung des Bieters. In dem vorzulegenden Instandhaltungskonzept ist unter Berücksichtigung relevanter Vorschriften der Schwerpunkt auf eine bedarfsorientierte, wirtschaftliche, transparente und qualitätsbewusste Planung und Durchführung der Reinigung, Entsorgung und Instandhaltung zu legen. Dieses muss die spezifischen Leistungsanforderungen der Instandhaltung gem. DIN 31051 beinhalten, die Aufbauorganisation des Auftragnehmers einbinden, und insbesondere die zu erwartenden Ergebnisse ausweisen/aufzeigen, die dem AG von Nutzen sind und als Beleg der eigenen Leistungsfähigkeit dienen.
Das Reinigungs- und Instandhaltungskonzept ist in die folgenden Punkte zu gliedern. Die Überschriften sind gleichlautend zu verwenden:
a) Bedarfsorientierung – Wirtschaftlichkeit,
b) Transparenz – online Datenverfügbarkeit,
c) Kundenorientierung,
d) Qualitätsorientierung (aktives u. gelebtes Qualitätssicherungssystem (kein QMH) mit kontinuierlichem Verbesserungsprozess (KVP) und festgelegten Key-Performance-Indikatoren (KPI).
Die Angaben/Beschreibungen der o.g. Punkte sind durch entsprechende Checklisten, Auswertungen, Berichte, Arbeitsanweisungen nachzuweisen. Ohne entsprechende Nachweise kann keine Bewertung erfolgen. Die Bewertung erfolgt in Abhängigkeit von Umfang, Nutzen, Plausibilität und Nachweisbarkeit der Angaben.
Die Angaben/Beschreibungen der o.g. Punkte sind durch entsprechende Checklisten, Auswertungen, Berichte, Arbeitsanweisungen nachzuweisen. Ohne entsprechende Nachweise kann keine Bewertung erfolgen. Die Bewertung erfolgt in Abhängigkeit von Umfang, Nutzen, Plausibilität und Nachweisbarkeit der Angaben.
Bemerkung:
Die o.g. Vorgaben zum Reinigungs- und Instandhaltungskonzept vermitteln dem Bieter die Erwartungen/Ziele des Auftraggebers, die zwingend zu beachten und zu erfüllen sind. Es obliegt dem Bieter, innovative Ideen für die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen “Bedarfsorientierung/Wirtschaftlichkeit, Transparenz, Kundenorientierung und Qualitätssicherung“ einzubringen. Als Nachweis der Erfüllung zwingend erforderlich ist die Vorlage der o.g. Nachweise, Checklisten, Verfahrens- und Ablaufbeschreibungen.
Die o.g. Vorgaben zum Reinigungs- und Instandhaltungskonzept vermitteln dem Bieter die Erwartungen/Ziele des Auftraggebers, die zwingend zu beachten und zu erfüllen sind. Es obliegt dem Bieter, innovative Ideen für die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen “Bedarfsorientierung/Wirtschaftlichkeit, Transparenz, Kundenorientierung und Qualitätssicherung“ einzubringen. Als Nachweis der Erfüllung zwingend erforderlich ist die Vorlage der o.g. Nachweise, Checklisten, Verfahrens- und Ablaufbeschreibungen.
13) Beschreibung des/der Verwertungsverfahren(s) z. B. techn. Fette oder Biogas (ggf. mit Bildmaterial),
14) Angabe der Verwertungsanlagen,
15) Fachkundenachweis gem. DIN 4040-100 für Generalinspektion,
16) Zugang zum Webportal (online Portal).
Angaben (Nutzerkennung und Passwort) über einen eingerichteten Testzugang, um die Funktionalität zu prüfen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn diese mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abgeben in der
— für den Auftragsfall die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft verbindlich erklärt ist,
— alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter benannt ist,
— der bevollmächtigte Vertreter ermächtigt wird, die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich zu vertreten,
— alle Mitglieder ihre gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Auftraggeber erklären,
— alle Mitglieder den Besitz der geforderten Eignungsnachweise, Zulassungen und Berechtigungen bestätigen und belegen; unvollständige Unterlagen auch nur eines Mitglieds der Bietergemeinschaft führen zum Ausschluss des Angebotes,
— alle Mitglieder die geforderten technischen Voraussetzungen (Arbeits- und Messmittel, PDA, Web-Portal, Systemkompatibilität etc.) selbst erfüllen und entsprechend nachweisen,
— alle Mitglieder ein einheitliches System zur Auftragsabwicklung nachweisen,
— die Bereitstellung und Pflege der geforderten Informationen und Daten (z.B. Bestandsdaten, Prüfprotokolle, Entsorgungsnachweise etc.) über ein gemeinsam genutztes zentrales System (online Web-Portal) bestätigt wird,
— die Ergebnisorientierung, Funktionalität und Gültigkeit des Instandhaltungskonzeptes (Beschreibung und Nachweis eines Managementsystems zur bedarfsorientierten Leistungserbringung, wirtschaftliche Optimierung und stetigen Qualitätsverbesserung) von allen ARGE-Mitgliedern bestätigt wird,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— die Ergebnisorientierung, Funktionalität und Gültigkeit des Instandhaltungskonzeptes (Beschreibung und Nachweis eines Managementsystems zur bedarfsorientierten Leistungserbringung, wirtschaftliche Optimierung und stetigen Qualitätsverbesserung) von allen ARGE-Mitgliedern bestätigt wird,
— alle Mitglieder die Kenntnis, die Verfügbarkeit, die stetige Aktualisierung und Schulung der Mitarbeiter bezüglich der unter Punkt 1.7 genannten Rechtsvorschriften, Normen etc. bestätigen.
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft.
Die Bildung bzw. Änderung (z. B. Erweiterung, Austausch von Mitgliedern, Wegfall von Mitgliedern etc.) einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist nicht zulässig.
Es ist zulässig, wenn sich ein Bieter für unterschiedliche Lose an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt.
Es ist aber unzulässig, innerhalb eines Loses als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als Einzelbieter anzubieten. Ein solches Angebotsverhalten ist als unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt gemäß § 19 EG, Abs. 3 lit. f VOL/A 2009 zwingend zum Ausschluss beider Angebote für dieses Los. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften zu einem Los beteiligt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Es ist aber unzulässig, innerhalb eines Loses als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als Einzelbieter anzubieten. Ein solches Angebotsverhalten ist als unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt gemäß § 19 EG, Abs. 3 lit. f VOL/A 2009 zwingend zum Ausschluss beider Angebote für dieses Los. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften zu einem Los beteiligt.
Sonstige besondere Bedingungen:
Nachunternehmer:
Sofern Leistungen aus dieser Ausschreibung grundsätzlich oder dauerhaft durch Nachunternehmer erbracht werden sollen, muss der Bieter in seinem Angebot explizit darauf hinweisen. Er hat den Auftraggeber mit dem Angebot vollständig über den jeweiligen Leistungsbereich der weitergegeben wird, sowie über die Eignung, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Qualität aller relevanten Nachunternehmer zu informieren. Für den/die Nachunternehmer gelten, unter Berücksichtigung des jeweiligen Leistungsbereiches, die gleichen Eignungskriterien und Anforderungen wie für den Bieter selbst. Der Bieter trägt die volle Verantwortung für die Handlungen seiner Nachunternehmer. Darüber hinaus hat der Bieter dem Angebot für alle relevanten Nachunternehmer folgende Eignungsnachweise, Belege, Erklärungen etc. beizufügen:
Sofern Leistungen aus dieser Ausschreibung grundsätzlich oder dauerhaft durch Nachunternehmer erbracht werden sollen, muss der Bieter in seinem Angebot explizit darauf hinweisen. Er hat den Auftraggeber mit dem Angebot vollständig über den jeweiligen Leistungsbereich der weitergegeben wird, sowie über die Eignung, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Qualität aller relevanten Nachunternehmer zu informieren. Für den/die Nachunternehmer gelten, unter Berücksichtigung des jeweiligen Leistungsbereiches, die gleichen Eignungskriterien und Anforderungen wie für den Bieter selbst. Der Bieter trägt die volle Verantwortung für die Handlungen seiner Nachunternehmer. Darüber hinaus hat der Bieter dem Angebot für alle relevanten Nachunternehmer folgende Eignungsnachweise, Belege, Erklärungen etc. beizufügen:
— Genaue Benennung der Nachunternehmer (mit Firmensitz u. Standorte) mit Leistungsbild des Unternehmens,
— Genaue Definition der Leistungen, die untervergeben werden, und der jeweilige geografische Zuständigkeitsbereich,
— Verfahrensbeschreibung zum Ablauf der Leistungskoordination, Organisation, Leistungserfüllung und Kontrolle.
Alle Bieter die in die engere Wahl kommen (Rang 1 – 3 je Los) werden zudem verpflichtet, für jeden einzelnen Nachunternehmer weitere Nachweise und Erklärungen zu liefern. Diese Bieter der engeren Wahl werden von der ausschreibenden Stelle bei Bedarf aufgefordert folgende Nachweise mit einer Frist von 14 Kalendertagen bereitzustellen:
Alle Bieter die in die engere Wahl kommen (Rang 1 – 3 je Los) werden zudem verpflichtet, für jeden einzelnen Nachunternehmer weitere Nachweise und Erklärungen zu liefern. Diese Bieter der engeren Wahl werden von der ausschreibenden Stelle bei Bedarf aufgefordert folgende Nachweise mit einer Frist von 14 Kalendertagen bereitzustellen:
— Nachweis zur Erfüllung wirtschaftlicher Faktoren wie z.B. mehrere Gewerke zu einem Termin zusammenzufassen, insbesondere wenn mehrere Unternehmen an einer Gesamtleistung beteiligt sind,
— Nachweis über die Verfügbarkeit, Nutzung und Pflege einer gemeinsamen Datenbank und Informationsoberfläche zur Leistungserbringung,
— Vorlage aller relevanten Zertifikate, Zeugnisse, Eignungs- und Leistungsnachweise für jeden einzelnen Nachunternehmer, wie vom Bieter gefordert,
— Nachweis der Nachunternehmerkontrolle (nicht älter als 1 Jahr),
— Vorlage der relevanten Verträge zur Untervergabe der Leistungen,
— Ausrüstung und Personalqualifikation der Nachunternehmer, sowie die Benennung des relevanten Personals,
— Nachweis, dass der Bieter über die Mittel der fraglichen Stellen und Einrichtungen tatsächlich und uneingeschränkt verfügen kann.
Von jedem relevanten Nachunternehmer ist eine rechtsgültig unterzeichnete Verschwiegenheitserklärung vorzulegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 53
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Beendigung der Vertragslaufzeit zum Ende des Kalenderjahres.
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Zahlungsweise: ausschließlich per Überweisung.
Empfänger: BA – Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH.
Lina-Ammon-Straße 9, 90471 Nürnberg.
Kontonummer: 52 70 277 01.
BLZ: 760 400 61.
Geldinstitut: Commerzbank Nürnberg.
Hinweis: Die Vergabeunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-05-27 📅
Öffnungsort: Lina-Ammon-Straße 9, 90471 Nürnberg, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: Lina-Ammon-Straße 9, 90471 Nürnberg, DEUTSCHLAND.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch BA- Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Herrn Jacob
Internetadresse: www.bi-management.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2011-08-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: FETT 2011
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs.3 Nr.1 GWB muss ein Antragsteller einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich rügen. Als „unverzüglich“ werden 10 Kalendertage definiert, die ab dem Zeitpunkt beginnen, an dem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs.3 Nr.1 GWB muss ein Antragsteller einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich rügen. Als „unverzüglich“ werden 10 Kalendertage definiert, die ab dem Zeitpunkt beginnen, an dem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat.
Weiterhin gilt die 15-Tages-Frist für einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs.3 Nr.4 GWB. Demnach ist ein Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Weiterhin gilt die 15-Tages-Frist für einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs.3 Nr.4 GWB. Demnach ist ein Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH
Postanschrift: Lina-Ammon-Straße 9
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90471
E-Mail: zvst@bi-management.de📧
Telefon: +49 91198872931📞
Internetadresse: http://bi-management.de🌏
Fax: +49 91198872909 📠
Quelle: OJS 2011/S 069-112459 (2011-04-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-07-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 007 465,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 91198872-931📞
Fax: +49 91198872-909 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-07-12 📅
Postanschrift: Marzahner Straße 19
Postort: Berlin-Hohenschönhausen
Postleitzahl: 13053
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.veolia-umweltservice.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB muss ein Antragsteller einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeberunverzüglich rügen. Als „unverzüglich“ werden 10 Kalendertage definiert, die ab dem Zeitpunkt beginnen, an dem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB muss ein Antragsteller einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeberunverzüglich rügen. Als „unverzüglich“ werden 10 Kalendertage definiert, die ab dem Zeitpunkt beginnen, an dem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat.
Weiterhin gilt die 15-Tages-Frist für einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Demnach ist ein Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Weiterhin gilt die 15-Tages-Frist für einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Demnach ist ein Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Lina-Ammon-Str. 9
Quelle: OJS 2011/S 133-221019 (2011-07-13)