Reinigung, TV-Inspektion und Dichtigkeitsprüfung von Entwässerungsanlagen

Flughafen Köln Bonn GmbH

Das von der FKB betriebene Entwässerungsnetz (ca. 260 km) ist gemäß den gesetzlichen Auflagen und Forderungen, Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVKan) und Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS), einer regelmäßigen Reinigung und Inspektion zu unterziehen. Pro Jahr ist mit einer Inspektion und Reinigung von ca. 35 km zu rechnen. Eine genaue Verteilung der Nennweiten ist von den jeweiligen Entwässerungsbereichen abhängig und kann daher vorab nicht getroffen werden. Zusätzlich kommen sämtliche Neubaumaßnahmen im Bereich des Kanalbaues zusätzlich als Abnahmebefahrung mit vorhergehender Reinigung und Dichtigkeitsprüfung zu dieser Mengenannahme hinzu. Auch besteht die Möglichkeit, das Gewährleistungsbefahrungen durchgeführt werden müssen. Einen Mengenansatz über diese Arbeiten kann nicht gegeben werden. Es handelt sich bei der Kanalisation um Regen-, Misch-, Schmutzwasserkanäle und Schlitzrinnen unterschiedlicher Nennweiten und Materialien. Die Nennweiten reichen bei den Kreisprofilen bis DN 2800 und bei den Rechteckprofilen bis B/H = 3500/2000. Die Tiefenlage des Kanalnetzes beträgt bis zu 15 m. Die Arbeiten erstrecken sich über das gesamte Betriebsgelände des FKB und befinden sich dementsprechend zum überwiegenden Teil innerhalb des Sicherheitsbereiches des Flughafens. Die Erfassung der Daten soll nach DIN EN 13508-2 erfolgen. Dem Inspekteur werden Stammdaten des Untersuchungs-bereiches im ISYBAU XML-Format zur Verfügung gestellt. Um den Kanalverlauf zu dokumentieren bzw. neu gefundene Kanäle zu digitalisieren, hat die Untersuchung mithilfe eines Planmodules zu erfolgen. Die Untersuchungsergebnisse sind inkl. Stammdaten und Koordinaten im ISYBAU XML Format an den AG zu übergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-12-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kontroll- und Überwachungsleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kontroll- und Überwachungsleistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Köln Bonn GmbH
Postanschrift: Heinrich-Steinmann-Str. 12
Postleitzahl: 51147
Postort: Köln
Kontakt
E-Mail: egbert.boedecker@koeln-bonn-airport.de 📧
Telefon: +49 2203404500 📞
Fax: +49 2203402773 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2012-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 248-404324
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
1.) Der Teilnahmeantrag ist außen mit der Angabe „NICHT ÖFFNEN! – Reinigung, TV-Inspektion und Dichtigkeitsprüfung von Entwässerungsanlagen“ zu beschriften und bis zum 13.1.2011, 13:00 Uhr bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Adresse in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. 2.) Der AG behält sich aus Gründen des Wettbewerbes vor, das vorliegende Verfahren nach § 30 SektVO in Gänze für den Fall aufzuheben, dass sich nur 3 Bewerber oder weniger als geeignet erweisen. 3.) Der AG begrenzt die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden auf 10 Bewerber. Diese Bewerber werden dadurch ermittelt, dass die Kriterien nach Ziffer c-j) mittels einer Matrix bewertet und die 10 Bewerber mit der höchsten Punktzahl aufgefordert werden ein Angebot abzugeben. Voraussetzung für die Wertung der Ziffer c-j) ist die Vorlage der Nachweise gemäß Ziffer a) und b). Bei Nichtvorlage der Nachweise gemäß Ziffer a) und b) führt dies zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Bei den einzelnen Haupteignungskriterien gemäß III.2.1), III.2.2), und III.2.3) muss eine Mindestpunktzahl von 60 % erreicht werden. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los über die Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Beim Losverfahren werden punktgleiche Bewerber in einem Behälter gegeben und solange blind gezogen bis insgesamt 10 Bewerber feststehen. Sofern vorgesehen sind Leistungen auch durch Nachunternehmer ausführen zu lassen, so sind die entsprechenden Leistungsbereiche zu benennen und alle geforderten Nachweise auch vom Nachunternehmer zu erbringen. Diese werden den Nachweisen/Erklärungen des Bewerbers gleichgesetzt und fließen entsprechend in die Wertung ein. 4.) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Mittels einer Bewertungsmatrix wird der AG die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal 550 Punkte auf die technische Leistungsfähigkeit gemäß Abschnitt i), j) maximal 350 Punkte entfallen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß f), g), h) und maximal 100 Punkte auf die Persönliche Lage gemäß c), d) und e). Voraussetzung hierzu ist die Vorlage der Nachweise gemäß a) und b). Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die einzelnen nach Abschnitt III der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen bewertet. Die Bewertung der benannten Eignungsnachweise wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: — 5 Punkte: der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt, — 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen, — 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen, — 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen, — 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. 5.) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: der Auftragnehmer behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zur Verhandlung eingeladen werden, auf die 3 wirtschaftlichsten Angebote zu begrenzen. 6.) Erläuterung zur Bewertung Zuschlagskriterium: vom AG ist ein Bewertungssystem eingeführt, nachdem max. 1 000 Punkte anhand der Zuschlagsmatrix vergeben werden können. Die Hauptzuschlagskriterien gemäß IV.2.1 sind der „Angebotspreis“ und der „Bauablaufkonzept“. Für das Kriterium „Angebotspreis“ mit dem Unterkriterium „angebotener Preis“ wird max. 850 Punkte vergeben und die Preisbewertung über eine Formel vorgenommen. Für das Kriterium a) „angebotener Preis“ werden max. 850 Punkte vergeben und die Preisbewertung über eine Formel vorgenommen. Diese lautet: P = Pmax – Pmax x 2 x (Angebotspreis – Mindestangebotspreis) / Mindestangebotspreis P = Anzahl der Punkte, die bei Anwendung der Formel durch das Angebot erzielt werden Pmax = max. erreichbare Punktzahl (hier 850) Angebotspreis = Angebotspreis des zu bewertenden Angebotes (Zwischen- und Endwertung) Mindestangebotspreis = niedrigster Angebotspreis in der Angebotsphase (Zwischen- und Endwertung). Für das Kriterium „Bauablaufkonzept“ werden max. 150 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt analog zu den unter Punkt 4. genannten Bewertungsmaßstabes. Zur Beurteilung des „Bauablaufkonzept“ ist ein schriftliches Konzept vorzulegen, dabei sind folgende Aspekte von dem Bieter vorzustellen. Unterkriterien: b) Struktur der Baustellenorganisation, Personal- und Geräteeinsatz (Gewichtungsfaktor 10); c) Organisation der Absicherung ausreichender personeller Besetzung der Baustelle, einschließlich Bauleitungspersonal sowie Personalreserveplanung (Gewichtungsfaktor 10); d) Organisation der Absicherung ausreichender Geräteeinsatzmöglichkeiten einschließlich der Organisation der Wartung und Instandhaltung vor Ort, Organisation von Ersatzgerät bei Geräteausfall (Gewichtungsfaktor 10). Bei den einzelnen Hauptzuschlagskriterien „Angebotspreis“ und „Bauablaufkonzept“ muss eine Mindestpunktzahl von 60 % erreicht werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Geschätzter Wert ohne MwSt: 200 000,00 💰
250 000,00 💰
Kurze Beschreibung:
Das von der FKB betriebene Entwässerungsnetz (ca. 260 km) ist gemäß den gesetzlichen Auflagen und Forderungen, Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVKan) und Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS), einer regelmäßigen Reinigung und Inspektion zu unterziehen. Pro Jahr ist mit einer Inspektion und Reinigung von ca. 35 km zu rechnen. Eine genaue Verteilung der Nennweiten ist von den jeweiligen Entwässerungsbereichen abhängig und kann daher vorab nicht getroffen werden. Zusätzlich kommen sämtliche Neubaumaßnahmen im Bereich des Kanalbaues zusätzlich als Abnahmebefahrung mit vorhergehender Reinigung und Dichtigkeitsprüfung zu dieser Mengenannahme hinzu. Auch besteht die Möglichkeit, das Gewährleistungsbefahrungen durchgeführt werden müssen. Einen Mengenansatz über diese Arbeiten kann nicht gegeben werden. Es handelt sich bei der Kanalisation um Regen-, Misch-, Schmutzwasserkanäle und Schlitzrinnen unterschiedlicher Nennweiten und Materialien. Die Nennweiten reichen bei den Kreisprofilen bis DN 2800 und bei den Rechteckprofilen bis B/H = 3500/2000. Die Tiefenlage des Kanalnetzes beträgt bis zu 15 m. Die Arbeiten erstrecken sich über das gesamte Betriebsgelände des FKB und befinden sich dementsprechend zum überwiegenden Teil innerhalb des Sicherheitsbereiches des Flughafens. Die Erfassung der Daten soll nach DIN EN 13508-2 erfolgen. Dem Inspekteur werden Stammdaten des Untersuchungs-bereiches im ISYBAU XML-Format zur Verfügung gestellt. Um den Kanalverlauf zu dokumentieren bzw. neu gefundene Kanäle zu digitalisieren, hat die Untersuchung mithilfe eines Planmodules zu erfolgen. Die Untersuchungsergebnisse sind inkl. Stammdaten und Koordinaten im ISYBAU XML Format an den AG zu übergeben.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 3

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache – bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärungen / Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung, die mit den geforderten vergleichbar sind - vorzulegen. Die Erklärungen / Nachweise können in Kopie beigefügt werden. Es wird sich vorbehalten die Originale dieser Kopien anzufordern.
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a) Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen RAL-Güte- und Prüfbestimmungen GZ 961 sind zu erfüllen. Gemäß Güteschutz Kanalbau gibt es folgende Beurteilungsgruppen:
Gruppe I - Inspektion von Abwasserleitungen und –kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den dazugehörigen Bauwerken.
Gruppe R - Reinigung von Abwasserleitungen und –kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den dazugehörigen Bauwerken.
Gruppe G - Inspektion und Reinigung von Entwässerungsanlagen und –leitungen ≤ DN 250 in Gebäuden und auf Grundstücken.
Gruppe D - Dichtigkeitsprüfung von Abwasserleitungen und – kanälen aller Werksstoffe und Nennweiten mit Schächten sowie von Grundstücksentwässerungsanlagen und Kläranlagen.
Die Anforderungen sind erfüllt, wenn das Unternehmen im Besitz eines entsprechenden RAL Gütezeichens Kanalbau ist, oder ersatzweise gleichwertige Nachweise (z.B. von der DWA) erbringen kann. Ersatzweise sind die Anforderungen erfüllt, wenn das Unternehmen einen entsprechenden Nachweis gemäß Abschnitt 4.1 RAL – GZ 961 vorlegt und mit Beginn der Arbeiten eine Fremdüberwachung gemäß 4.3 RAL – GZ 961 besteht. (Der Nachweis ist zwingende Voraussetzung für die Bewertung der Teilnahmeanträge);
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b) dem Inspekteur werden Stammdaten des Untersuchungsbereiches im ISYBAU XML-Format zur Verfügung gestellt. Um den Kanalverlauf zu dokumentieren bzw. neu gefundene Kanäle zu digitalisieren, hat die Untersuchung mithilfe eines Planmodules zu erfolgen. Es ist eine Eigenerklärung über den Besitz eines entsprechenden Planmodules mit einer ISYBAU XML-Schnittstelle und das dazugehörige Software-Datenblatt vorzulegen. (Die Eigenerklärung/Nachweis ist zwingende Voraussetzung für die Bewertung der Teilnahmeanträge);
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c) Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung des Bewerbers (bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern), dass keine Ausschlußgründe gemäß § 21 SektVO vorliegen und er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine Falschaussage zu c) den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat. (Gewichtungsfaktor 10);
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d) Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Handelsregister (max. 3 Monate alt, maßgebend ist der Schlusstermin für die Teilnahmeanträge). (Gewichtungsfaktor 5);
e) Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (max. 3 Monate alt, maßgebend ist der Schlusstermin für die Teilnahmeanträge). (Gewichtungsfaktor 5).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
f) Vorlage einer Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (Gewichtungsfaktor 25);
g) Vorlage einer Auflistung / Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre durchschnittlich im bewerbungsspezifischen Bereich beschäftigten Mitarbeiter. (Gewichtungsfaktor 25);
h) Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
— Sachschäden 2 500 000 EUR,
— Personenschäden 2 500 000 EUR,
— Vermögensschäden 2 500 000 EUR.
(Gewichtungsfaktor 20).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
i) Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass Personal in ausreichender Zahl für die Realisierung des Rahmenvertrages zur Verfügung steht wird, welches die Voraussetzung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung mit positivem Ergebnis nach § 7 LuftSiG erfüllt. (Gewichtungsfaktor 10);
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j) Vorlage von min. 5 Referenzen: (es werden max. 5 Referenz Projekte gewertet, bei der Auswahl sind die Projekte, die der beschriebenen Leistung am nächsten kommen zu berücksichtigen. Es werden lediglich Referenzen gewertet, die nicht älter als 5 Jahre sind, maßgebend ist der Schlusstermin für die Teilnahmeanträge). Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
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— Bezeichnung des Referenzprojektes,
— Name und Anschrift des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners des AG möglichst mit Telefonnummer,
— Auftragssumme und Zeitraum der Leistungserbringung in Monaten,
— Beschreibung der eigenen Leistung.
(Gewichtungsfaktor 100).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Es sind Sicherheiten für die Vertragserfüllung (10 % der Nettoauftragssumme) und für Mängelansprüche (5 % der Nettoschlussrechnungssumme) zu geben.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Verdigungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist ein bevollmächtigter Vertreter aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Eine Nichtvorlage/ Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe der vor genannten Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag führt für die Bietergemeinschaft automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (85)
2. Bauablaufkonzept (15)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Fremdsprachige Dokumente sind in deutscher Übersetzung einzureichen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Egbert Bödecker

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-03-31 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Blumenthalstraße 33
Postort: Köln
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2217740439 📞
Fax: +49 2217740179 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Rechtsbehelf des Nachprüfverfahrens ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit gilt, dass diese nur dann festgestellt wird, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2011/S 248-404324 (2011-12-22)