Die genannten Unterlagen sollten möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Fehlende Unterlagen werden nach der Angebotsprüfung mit einer kurzen Nachfristsetzung angefordert. Werden diese in der Nachfrist nicht eingereicht, wird das Angebot gem. § 19 EG (3) a) VOL/A ausgeschlossen.