Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 19 VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich auf elektronischem Wege durchgeführt. Angebote in Papierform sind nicht zugelassen und werden von der Wertung ausgeschlossen.