Gegenstand der Leistung ist die Entsorgung der dem Landkreis Uckermark als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger andienungspflichtigen und zu überlassenden gemischten Siedlungsabfälle (ASN-AVV 200 301) ab dem 1.6.2012. Die Entsorgung umfasst dabei die Behandlung der Restabfälle einschließlich der Verwertung bzw. Beseitigung aller bei der Behandlung anfallenden Abfälle oder sonstigen Stoffe, insbesondere auch die ordnungsgemäße und rechtskonforme Verwertung und Beseitigung aller aus der Behandlung resultierenden Teilströme. Der Transport der Abfälle zur Behandlungsanlage ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. Die Transportkosten des Auftraggebers zur jeweilig angebotenen Anlage werden von diesem nach einer objektiven Grundlage berechnet und bei der Angebotsauswertung berücksichtigt. Die Ausschreibung erfolgt verfahrens-, technik- sowie standortoffen. Der Leistungsumfang ist in der Leistungsbeschreibung der Ausschreibungsunterlagen abschließend definiert. Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen nach der VOL/B sowie die in den Verdingungsunterlagen genannten Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-07-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Menge oder Umfang:
Entsorgung von Abfällen in einer Größenordnung von 20 000-29 000 Mg/jährlich. Die Ausschreibung sieht hierfür 3 gesondert zu bepreisende Mengenkorridore vor.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Franz-Wienholz-Str. 25a
Postleitzahl: 17291
Postort: Prenzlau
Kontakt
Internetadresse: http://www.udg-uckermark.de🌏
E-Mail: thomas.hacker@udg-uckermark.de📧
Telefon: +49 3984-8350📞
Fax: +49 3984-835111 📠
Die Auftraggeberin stellt die Vergabeunterlagen sowie alle zusätzlichen Unterlagen elektronisch zur Verfügung. Die Informationsübermittlung erfolgt grundsätzlich mittels Telekopie oder elektronisch. Die hierzu erforderlichen Kontaktdaten sind dem Punkt I.1) Ziff. I. und II. bzw. den Verdingungsunterlagen zu entnehmen.
Angebote dürfen nur schriftlich, nicht per Telekopie oder elektronisch, eingereicht werden.
Die Auftraggeberin stellt die Vergabeunterlagen sowie alle zusätzlichen Unterlagen elektronisch zur Verfügung. Die Informationsübermittlung erfolgt grundsätzlich mittels Telekopie oder elektronisch. Die hierzu erforderlichen Kontaktdaten sind dem Punkt I.1) Ziff. I. und II. bzw. den Verdingungsunterlagen zu entnehmen.
Angebote dürfen nur schriftlich, nicht per Telekopie oder elektronisch, eingereicht werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist die Entsorgung der dem Landkreis Uckermark als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger andienungspflichtigen und zu überlassenden gemischten Siedlungsabfälle (ASN-AVV 200 301) ab dem 1.6.2012. Die Entsorgung umfasst dabei die Behandlung der Restabfälle einschließlich der Verwertung bzw. Beseitigung aller bei der Behandlung anfallenden Abfälle oder sonstigen Stoffe, insbesondere auch die ordnungsgemäße und rechtskonforme Verwertung und Beseitigung aller aus der Behandlung resultierenden Teilströme.
Gegenstand der Leistung ist die Entsorgung der dem Landkreis Uckermark als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger andienungspflichtigen und zu überlassenden gemischten Siedlungsabfälle (ASN-AVV 200 301) ab dem 1.6.2012. Die Entsorgung umfasst dabei die Behandlung der Restabfälle einschließlich der Verwertung bzw. Beseitigung aller bei der Behandlung anfallenden Abfälle oder sonstigen Stoffe, insbesondere auch die ordnungsgemäße und rechtskonforme Verwertung und Beseitigung aller aus der Behandlung resultierenden Teilströme.
Der Transport der Abfälle zur Behandlungsanlage ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. Die Transportkosten des Auftraggebers zur jeweilig angebotenen Anlage werden von diesem nach einer objektiven Grundlage berechnet und bei der Angebotsauswertung berücksichtigt.
Der Transport der Abfälle zur Behandlungsanlage ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. Die Transportkosten des Auftraggebers zur jeweilig angebotenen Anlage werden von diesem nach einer objektiven Grundlage berechnet und bei der Angebotsauswertung berücksichtigt.
Die Ausschreibung erfolgt verfahrens-, technik- sowie standortoffen.
Der Leistungsumfang ist in der Leistungsbeschreibung der Ausschreibungsunterlagen abschließend definiert.
Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen nach der VOL/B sowie die in den Verdingungsunterlagen genannten Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Beschreibung der Optionen:
Die Leistung muss im Zeitraum vom 1.6.2012 bis zum 31.12.2017 erbracht werden. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, längstens jedoch bis zum 31.12.2022, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang beim jeweils anderen Vertragspartner. Auch ohne Kündigung endet der Vertrag am 31.12.2022.
Die Leistung muss im Zeitraum vom 1.6.2012 bis zum 31.12.2017 erbracht werden. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, längstens jedoch bis zum 31.12.2022, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang beim jeweils anderen Vertragspartner. Auch ohne Kündigung endet der Vertrag am 31.12.2022.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 60 Monate Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: FC01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ein Standort für die Leistungserbringung wird nicht zur Verfügung gestellt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Vollständig ausgefülltes und von einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten rechtsverbindlich unterschriebenes Angebotsschreiben mit ausgefülltem Preisblatt und Datenblatt,
4) aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister,
5) Unterauftragnehmererklärung.
Hinweis:
Für den Bieter, der selbst nicht über Eignungsnachweise verfügt, besteht die Möglichkeit, sich entsprechend § 7 EG Abs. 9 VOL/A auf die Eignung eines Dritten zu berufen. Für diesen Fall ist zusätzlich darzulegen, dass er tatsächlich über die Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann. Insbesondere wenn ein Bieterunternehmen einem Konzerverbund oder einer Firmengruppe angehört, ist eine Berücksichtigung von finanziellen, materiellen und personellen Ressourcen anderer Unternehmen dieses Verbundes zumindest dann unbedenklich, wenn und soweit die Firmen dieser Gruppe als wirtschaftliche Einheit betrachtet werden können. Bieter können beispielsweise auch auf die für ein Tochter- oder Schwesternunternehmen ausgestellten Referenzen zurückgreifen, sofern dieses mit ihm personell weitgehend identisch ist. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen, § 7 EG Abs. 9 VOL/A.
Für den Bieter, der selbst nicht über Eignungsnachweise verfügt, besteht die Möglichkeit, sich entsprechend § 7 EG Abs. 9 VOL/A auf die Eignung eines Dritten zu berufen. Für diesen Fall ist zusätzlich darzulegen, dass er tatsächlich über die Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann. Insbesondere wenn ein Bieterunternehmen einem Konzerverbund oder einer Firmengruppe angehört, ist eine Berücksichtigung von finanziellen, materiellen und personellen Ressourcen anderer Unternehmen dieses Verbundes zumindest dann unbedenklich, wenn und soweit die Firmen dieser Gruppe als wirtschaftliche Einheit betrachtet werden können. Bieter können beispielsweise auch auf die für ein Tochter- oder Schwesternunternehmen ausgestellten Referenzen zurückgreifen, sofern dieses mit ihm personell weitgehend identisch ist. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen, § 7 EG Abs. 9 VOL/A.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied vorzulegen.
Bieter aus EU- Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben bzw. Unterlagen nachzufordern und Bieter vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben bzw. Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden.
Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben bzw. Unterlagen nachzufordern und Bieter vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben bzw. Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden.
Die vorzulegenden Nachweise sollen nicht älter als sechs Monate sein.
Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz der auf dem Gebiet der Abfallentsorgung erbrachten Leistungen, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
2) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Bieters aus den letzten 3 Jahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist,
3) Nachweis einer Umwelt- und Betriebshaftpflichtversicherung,
4) Bereitschaftserklärung eines von einem in der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zur Leistung einer Bürgschaft nach III.1.1).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4) Bereitschaftserklärung eines von einem in der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zur Leistung einer Bürgschaft nach III.1.1).
Hinweis:
Für den Bieter, der selbst nicht über Eignungsnachweise verfügt, besteht die Möglichkeit, sich entsprechend § 7 EG Abs. 9 VOL/A auf die Eignung eines Dritten zu berufen. Für diesen Fall ist zusätzlich darzulegen, dass er tatsächlich über die Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann. Insbesondere wenn ein Bieterunternehmen einem Konzerverbund oder einer Firmengruppe angehört, ist eine Berücksichtigung von finanziellen, materiellen und personellen Ressourcen anderer Unternehmen dieses Verbundes zumindest dann unbedenklich, wenn und soweit die Firmen dieser Gruppe als wirtschaftliche Einheit betrachtet werden können. Bieter können beispielsweise auch auf die für ein Tochter- oder Schwesternunternehmen ausgestellten Referenzen zurückgreifen, sofern dieses mit ihm personell weitgehend identisch ist. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen, § 7 EG Abs. 9 VOL/A.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für den Bieter, der selbst nicht über Eignungsnachweise verfügt, besteht die Möglichkeit, sich entsprechend § 7 EG Abs. 9 VOL/A auf die Eignung eines Dritten zu berufen. Für diesen Fall ist zusätzlich darzulegen, dass er tatsächlich über die Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann. Insbesondere wenn ein Bieterunternehmen einem Konzerverbund oder einer Firmengruppe angehört, ist eine Berücksichtigung von finanziellen, materiellen und personellen Ressourcen anderer Unternehmen dieses Verbundes zumindest dann unbedenklich, wenn und soweit die Firmen dieser Gruppe als wirtschaftliche Einheit betrachtet werden können. Bieter können beispielsweise auch auf die für ein Tochter- oder Schwesternunternehmen ausgestellten Referenzen zurückgreifen, sofern dieses mit ihm personell weitgehend identisch ist. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen, § 7 EG Abs. 9 VOL/A.
An die Unterauftragnehmer werden die gleichen Anforderungen gestellt wie an den Auftragnehmer. Für Unterauftragnehmer ist mindestens der Nachweis einer Umwelt und Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen.
Die Auftraggeberin behält sich die Nachforderung weiterer Nachweise/Unterlagen vom Unterauftragnehmer vor.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied vorzulegen.
Bieter aus EU- Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben bzw. Unterlagen nachzufordern und Bieter vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben bzw. Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben bzw. Unterlagen nachzufordern und Bieter vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben bzw. Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden.
Die vorzulegenden Nachweise sollen nicht älter als 6 Monate sein.
Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Übersicht über die in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen auf dem Gebiet der Abfallentsorgung mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber und Angabe von Ansprechpartnern,
2) Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 Krw-/AbfG für die ausgeschriebene Leistung oder gleichwertige Nachweise des jeweiligen Mitgliedslandes,
3) Für die vorgesehene Restabfallentsorgung sind weiterhin folgende Unterlagen bzw. Angaben und Erklärungen mit dem Angebot einzureichen:
a) Zulassungsbescheid(e) sowie Änderungsgenehmigungen für die Abfallbehandlungsanlage(n);
b) Technische Anlagenbeschreibung incl. Verfahrensfließbild und Stoffstromdiagramm unter Einschluss der aus der Behandlung resultierenden Stoffströme;
c) Eigenerklärung zur 100 %-igen Entsorgungssicherheit bei Betriebsstillständen der Anlage und Darstellung des Entsorgungsverbundes mit entsprechenden Bestätigungsschreiben: Bei der Darstellung des Entsorgungsverbunds sind die Entsorgungsanlage(n) (Name, Anschrift und Betreiber) zu benennen. Die Darstellung hat weiterhin Angaben zu den übernehmbaren Abfallmengen (Mg/a) und Abfallarten (Abfallschlüsselnummern) zu enthalten. Bestätigungsschreiben der angegebenen Anlagenbetreiber sind vorzulegen;
c) Eigenerklärung zur 100 %-igen Entsorgungssicherheit bei Betriebsstillständen der Anlage und Darstellung des Entsorgungsverbundes mit entsprechenden Bestätigungsschreiben: Bei der Darstellung des Entsorgungsverbunds sind die Entsorgungsanlage(n) (Name, Anschrift und Betreiber) zu benennen. Die Darstellung hat weiterhin Angaben zu den übernehmbaren Abfallmengen (Mg/a) und Abfallarten (Abfallschlüsselnummern) zu enthalten. Bestätigungsschreiben der angegebenen Anlagenbetreiber sind vorzulegen;
d) Benennung des Hauptansprechpartners und fachlicher Lebenslauf des zuständigen Betriebsleiters;
e) verbindliche Erklärung der/des Beseitigungsbetriebe(s) zur Abnahme und Beseitigung der zur Beseitigung anfallenden Abfälle für den gesamten Zeitraum; die Erklärung hat insbesondere Angaben über die zu beseitigende Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine Absichtserklärung über den Abschluss eines entsprechenden Beseitigungsvertrags bei Zuschlagserteilung an den Bieter zu enthalten;
e) verbindliche Erklärung der/des Beseitigungsbetriebe(s) zur Abnahme und Beseitigung der zur Beseitigung anfallenden Abfälle für den gesamten Zeitraum; die Erklärung hat insbesondere Angaben über die zu beseitigende Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine Absichtserklärung über den Abschluss eines entsprechenden Beseitigungsvertrags bei Zuschlagserteilung an den Bieter zu enthalten;
f) verbindliche Erklärung der/des Verwertungsbetriebe(s) zur Abnahme und Verwertung der zur Verwertung anfallenden Abfälle für den gesamten Zeitraum; die Erklärung hat insbesondere Angaben über die zu verwertende Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine Absichtserklärung über den Abschluss eines entsprechenden Verwertungsvertrags bei Zuschlagserteilung an den Bieter zu enthalten.
f) verbindliche Erklärung der/des Verwertungsbetriebe(s) zur Abnahme und Verwertung der zur Verwertung anfallenden Abfälle für den gesamten Zeitraum; die Erklärung hat insbesondere Angaben über die zu verwertende Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine Absichtserklärung über den Abschluss eines entsprechenden Verwertungsvertrags bei Zuschlagserteilung an den Bieter zu enthalten.
Hinweis:
Für den Bieter, der selbst nicht über Eignungsnachweise verfügt, besteht die Möglichkeit, sich entsprechend § 7 EG Abs. 9 VOL/A auf die Eignung eines Dritten zu berufen. Für diesen Fall ist zusätzlich darzulegen, dass er tatsächlich über die Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann. Insbesondere wenn ein Bieterunternehmen einem Konzerverbund oder einer Firmengruppe angehört, ist eine Berücksichtigung von finanziellen, materiellen und personellen Ressourcen anderer Unternehmen dieses Verbundes zumindest dann unbedenklich, wenn und soweit die Firmen dieser Gruppe als wirtschaftliche Einheit betrachtet werden können. Bieter können beispielsweise auch auf die für ein Tochter- oder Schwesternunternehmen ausgestellten Referenzen zurückgreifen, sofern dieses mit ihm personell weitgehend identisch ist. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen, § 7 EG Abs. 9 VOL/A.
Für den Bieter, der selbst nicht über Eignungsnachweise verfügt, besteht die Möglichkeit, sich entsprechend § 7 EG Abs. 9 VOL/A auf die Eignung eines Dritten zu berufen. Für diesen Fall ist zusätzlich darzulegen, dass er tatsächlich über die Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann. Insbesondere wenn ein Bieterunternehmen einem Konzerverbund oder einer Firmengruppe angehört, ist eine Berücksichtigung von finanziellen, materiellen und personellen Ressourcen anderer Unternehmen dieses Verbundes zumindest dann unbedenklich, wenn und soweit die Firmen dieser Gruppe als wirtschaftliche Einheit betrachtet werden können. Bieter können beispielsweise auch auf die für ein Tochter- oder Schwesternunternehmen ausgestellten Referenzen zurückgreifen, sofern dieses mit ihm personell weitgehend identisch ist. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen, § 7 EG Abs. 9 VOL/A.
An die Unterauftragnehmer werden die gleichen Anforderungen gestellt wie an den Auftragnehmer. Für Unterauftragnehmer sind mindestens vorzulegen:
1) Übersicht über die in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen auf dem Gebiet der Abfallentsorgung unter Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber und Angabe von Ansprechpartnern,
2) Nachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW-/AbfG bzw. Transportgenehmigung nach § 49 KrW-/AbfG für die durchzuführende Leistung oder gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Mitgliedslandes.
Die Auftraggeberin behält sich die Nachforderung weiterer Nachweise/Unterlagen vom Unterauftragnehmer vor.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied vorzulegen.
Bieter aus EU- Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben bzw. Unterlagen nachzufordern und Bieter vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben bzw. Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden.
Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben bzw. Unterlagen nachzufordern und Bieter vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben bzw. Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden.
Die vorzulegenden Nachweise sollen nicht älter als 6 Monate sein.
Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der jeweilige Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme für fünf Jahre, bezogen auf eine Abfallmenge von 29 000 Mg/a, nach Maßgabe des Entsorgungsvertrages und § 18 VOL/B zu stellen.
Der jeweilige Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme für fünf Jahre, bezogen auf eine Abfallmenge von 29 000 Mg/a, nach Maßgabe des Entsorgungsvertrages und § 18 VOL/B zu stellen.
Hiefür sind 5 Bürgschaftserklärungen, jeweils über den Betrag von 1 % der Bruttoauftragssumme vorzulegen. Jeweils nach Ablauf eines Jahres, gerechnet vom Beginn der Vertragslaufzeit, wird eine Bürgschaftserklärung über den Betrag von 1 % der Bruttoauftragssumme an den Auftragnehmer zurückgegeben. Verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, verbleibt die letzte Bürgschaftserklärung für die Dauer der Verlängerung der Vertragslaufzeit beim Auftraggeber.
Hiefür sind 5 Bürgschaftserklärungen, jeweils über den Betrag von 1 % der Bruttoauftragssumme vorzulegen. Jeweils nach Ablauf eines Jahres, gerechnet vom Beginn der Vertragslaufzeit, wird eine Bürgschaftserklärung über den Betrag von 1 % der Bruttoauftragssumme an den Auftragnehmer zurückgegeben. Verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, verbleibt die letzte Bürgschaftserklärung für die Dauer der Verlängerung der Vertragslaufzeit beim Auftraggeber.
Die Bürgschaften müssen von einem in der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Staat der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer geleistet werden. Konzernbürgschaften sind nicht zulässig.
Die Bürgschaften müssen von einem in der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Staat der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer geleistet werden. Konzernbürgschaften sind nicht zulässig.
Mit dem Angebot hat der Bieter eine Bereitschaftserklärung vorzulegen, aus der sich ergibt, dass das Kreditinstitut bzw. der Kreditversicherer im Falle der Auftragserteilung eine den Anforderungen der Verdingungsunterlagen entsprechende Bürgschaft übernimmt.
Mit dem Angebot hat der Bieter eine Bereitschaftserklärung vorzulegen, aus der sich ergibt, dass das Kreditinstitut bzw. der Kreditversicherer im Falle der Auftragserteilung eine den Anforderungen der Verdingungsunterlagen entsprechende Bürgschaft übernimmt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Festpreis in Euro pro Megagramm (Mg), monatliche Zahlweise für den jeweils abgelaufenen Kalendermonat und jährliche Abrechnung nach der tatsächlich entsorgten Jahresmenge.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Erklärung der Bietergemeinschaft über ihre gesamtschuldnerische Haftung mit Nennung aller Mitglieder und eines bevollmächtigten Vertreters.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Leistung der Abfallbehandlung darf nicht an einen Unterauftragnehmer vergeben werden.
Für sonstige Leistungen ist die Beauftragung eines Unterauftragnehmers zulässig.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-11-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Uckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH (UDG)
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Uckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH (UDG)
Thomas Hacker
Name: DOMBERT Rechtsanwälte
Postanschrift: Mangerstr. 26
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Kontaktperson: Dombert Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Janko Geßner
Telefon: +49 331-6204270📞
E-Mail: abfall_udg@dombert.de📧
Fax: +49 331-6204271 📠
URL für weitere Informationen: http://www.dombert.de🌏
Kontaktperson: DOMBERT Rechtsanwälte
URL der Dokumente: http://www.dombert.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-06-01 📅
Datum des Endes: 2017-05-31 📅
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin stellt die Vergabeunterlagen sowie alle zusätzlichen Unterlagen elektronisch zur Verfügung. Die Informationsübermittlung erfolgt grundsätzlich mittels Telekopie oder elektronisch. Die hierzu erforderlichen Kontaktdaten sind dem Punkt I.1) Ziff. I. und II. bzw. den Verdingungsunterlagen zu entnehmen.
Die Auftraggeberin stellt die Vergabeunterlagen sowie alle zusätzlichen Unterlagen elektronisch zur Verfügung. Die Informationsübermittlung erfolgt grundsätzlich mittels Telekopie oder elektronisch. Die hierzu erforderlichen Kontaktdaten sind dem Punkt I.1) Ziff. I. und II. bzw. den Verdingungsunterlagen zu entnehmen.
Angebote dürfen nur schriftlich, nicht per Telekopie oder elektronisch, eingereicht werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die maßgebliche Vorschrift lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die maßgebliche Vorschrift lautet:
§ 107 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer im Falle der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens aufgrund der möglichen Akteneinsicht aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisschutz oder Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Falle an die Vergabekammer wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer im Falle der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens aufgrund der möglichen Akteneinsicht aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisschutz oder Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Falle an die Vergabekammer wenden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Telefon: +49 3318661617📞
Quelle: OJS 2011/S 145-240807 (2011-07-25)
Ergänzende Angaben (2011-07-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-11-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Gesamtwert des Auftrags: 15 190 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-10-06 📅
Name: RECON GmbH
Postanschrift: Forststraße 20-24
Postort: Schwedt
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Auftraggeberin weist darauf hin,dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die maßgebliche Vorschrift lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Auftraggeberin weist darauf hin,dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die maßgebliche Vorschrift lautet: