Sachverständigentätigkeit nach § 20 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (AtG): Gutachterliche Tätigkeit im Rahmen der Aufsicht nach § 19 AtG für das Brennelement-Zwischenlager Biblis
1. Durchführung von Betriebsbegehungen für folgende Fachgebiete: — Bautechnische Maßnahmen und Einrichtungen, — Handhabungsmaßnahmen und Einrichtungen, — Strahlenschutz und Einrichtungen, — Brandschutz und Einrichtungen, — Blitzschutz und elektrische Einrichtungen, — Anlagensicherungsmaßnahmen und Einrichtungen, — Anlagenbetrieb, — Qualitätssicherung. 2. Teilnahme an Wiederkehrenden Prüfungen nach Prüfhandbuch (PHB) für folgende Fachgebiete: — Elektrotechnik und Nachrichtentechnik, — Brennelement-Handhabung, Transport und Lagerung, — Feuerlösch- und Brandschutzeinrichtungen, — Hebezeuge, — Lüftungsanlagen, — Strahlungsüberwachung, — Gebäude und Bauwerke. 3. Begleitende Kontrollen und Beladung und Abfertigung von Transport- und Lagerbehältern für abgebrannte Brennelemente einschließlich Prüfung der Unterlagen und Dokumentation, 4. Prüfung von nicht genehmigungspflichtigen Änderungen im Standort-Zwischenlager, 5. Bearbeitung von meldepflichtigen Ereignissen nach der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-29.
Auftragsbekanntmachung (2011-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kontroll- und Überwachungsleistungen
Menge oder Umfang: Siehe hierzu Ziffer II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kontroll- und Überwachungsleistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Postanschrift: Mainzer Straße 80
Postleitzahl: 65189
Postort: Wiesbaden
Kontakt
E-Mail: volker.hoehler@hmuelv.hessen.de📧
Telefon: +49 611815-1481📞
Fax: +49 611815-1941 📠
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden keine weiteren schriftlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Teilnahmeantrag einschließlich aller verlangten Nachweise ist in schriftlicher/Papierform bis zum 30.8.2012 - 14:00 Uhr, zu richten an:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, z. Hd. Herrn Höhler — Teilnahmeantrag Sachverständigentätigkeit Biblis -, Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden, DEUTSCHLAND.
Nachr. HAD-Ref.: 17/1300.
Nachr. V-Nr/AKZ: IV 6 - 99.1.2.6.10.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden keine weiteren schriftlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Teilnahmeantrag einschließlich aller verlangten Nachweise ist in schriftlicher/Papierform bis zum 30.8.2012 - 14:00 Uhr, zu richten an:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, z. Hd. Herrn Höhler — Teilnahmeantrag Sachverständigentätigkeit Biblis -, Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden, DEUTSCHLAND.
Nachr. HAD-Ref.: 17/1300.
Nachr. V-Nr/AKZ: IV 6 - 99.1.2.6.10.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Durchführung von Betriebsbegehungen für folgende Fachgebiete:
— Bautechnische Maßnahmen und Einrichtungen,
— Handhabungsmaßnahmen und Einrichtungen,
— Strahlenschutz und Einrichtungen,
— Brandschutz und Einrichtungen,
— Blitzschutz und elektrische Einrichtungen,
— Anlagensicherungsmaßnahmen und Einrichtungen,
— Anlagenbetrieb,
— Qualitätssicherung.
2. Teilnahme an Wiederkehrenden Prüfungen nach Prüfhandbuch (PHB) für folgende Fachgebiete:
— Elektrotechnik und Nachrichtentechnik,
— Brennelement-Handhabung, Transport und Lagerung,
— Feuerlösch- und Brandschutzeinrichtungen,
— Hebezeuge,
— Lüftungsanlagen,
— Strahlungsüberwachung,
— Gebäude und Bauwerke.
3. Begleitende Kontrollen und Beladung und Abfertigung von Transport- und Lagerbehältern für abgebrannte Brennelemente einschließlich Prüfung der Unterlagen und Dokumentation,
4. Prüfung von nicht genehmigungspflichtigen Änderungen im Standort-Zwischenlager,
5. Bearbeitung von meldepflichtigen Ereignissen nach der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV).
Referenznummer: IV 6 - 99.1.2.6.10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kraftwerkstraße 1, 68647 Biblis, DEUTSCHLAND.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Überprüfung der Zuverlässigkeit nach Maßgabe von § 12 b des Atomgesetzes (AtG) in Verbindung mit der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (AtZüV).
Erklärungen, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von § 6 EG Absatz 6 VOL/A vorliegen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Darstellung der fachlichen, materiellen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit. Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen in Höhe von 2 500 000 EUR für Personenschäden bzw. 2 500 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Darstellung der fachlichen, materiellen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit. Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen in Höhe von 2 500 000 EUR für Personenschäden bzw. 2 500 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Für den Nachweis ist die Darstellung der besonderen Sachkunde und der notwendigen technischen Ausstattung, der Gewähr der unparteiischen Sachverständigenaussage sowie die Zuverlässigkeit bei der Auftragsabwicklung erforderlich. Die besondere Sachkunde ist an Hand von Zeugnissen, Bescheinigungen, Testaten über Ausbildung, Fortbildung, Einweisung und Berufserfahrung sowie durch Veröffentlichungen, frühere Gutachten und Referenzen nachzuweisen.
Für den Nachweis ist die Darstellung der besonderen Sachkunde und der notwendigen technischen Ausstattung, der Gewähr der unparteiischen Sachverständigenaussage sowie die Zuverlässigkeit bei der Auftragsabwicklung erforderlich. Die besondere Sachkunde ist an Hand von Zeugnissen, Bescheinigungen, Testaten über Ausbildung, Fortbildung, Einweisung und Berufserfahrung sowie durch Veröffentlichungen, frühere Gutachten und Referenzen nachzuweisen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Arbeitsgemeinschaft inForm einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform mit federführendem Mitglied und gesamtschuldnerischer Haftung.
Die Bewerbergemeinschaft hat mir ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber und/oder als Mitglieder einer oder mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bewerbergemeinschaft hat mir ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber und/oder als Mitglieder einer oder mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es werden nur Bewerber zugelassen, die ihre Fachkunde, Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen können.
Nachweis der Überprüfung der Zuverlässigkeit nach Maßgabe von § 12 b des Atomgesetzes (AtG) in Verbindung mit der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (AtZüV).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Sachverständige im Sinne von § 20 AtG (Ingenieur- bzw. naturwissenschaftliches Studium mit vertieften Kenntnissen im Bereich Kerntechnik).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2011-09-05 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität (70 %)
2. Preis (30 %)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Höhler
Name: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Kontaktperson: Herrn Heintz
Telefon: +49 611815-1547📞
E-Mail: friedrich.heintz@hmuelv.hessen.de📧
Fax: +49 611815-1952 📠
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: IV 6 - 99.1.2.6.10
Zusätzliche Informationen
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden keine weiteren schriftlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Teilnahmeantrag einschließlich aller verlangten Nachweise ist in schriftlicher/Papierform bis zum 30.8.2012 - 14:00 Uhr, zu richten an:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, z. Hd. Herrn Höhler — Teilnahmeantrag Sachverständigentätigkeit Biblis -, Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden, DEUTSCHLAND.
Nachr. HAD-Ref.: 17/1300.
Nachr. V-Nr/AKZ: IV 6 - 99.1.2.6.10.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 (normale Dienstzeiten) / 6151126834 (00:00 bis 24:00 Uhr) 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).