Das Kernkraftwerk Thorium-Hochtemperaturreaktor (THTR 300) in Hamm-Uentrop (Nordrhein-Westfalen) war ein mit Helium gekühlter, grafitmoderierter Reaktor mit kugelförmigen keramischen Brennelementen. Es handelt sich um eine Zweikreisanlage, bestehend aus einem Helium-Primärkreislauf mit nachgeschaltetem Wasser-Dampf-Kreislauf und später eingeführter trockener Rückkühlung. Die Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG) ist Genehmigungsinhaberin gemäß § 7 Atomgesetz (AtG). Der sicher eingeschlossene Hochtemperaturreaktor erhielt am 21.5.1997 mit Bescheid Nr. 7/12c THTR die atomrechtliche Genehmigung für den Erhaltungsbetrieb. Für die Gutachtertätigkeiten beim Erhaltungsbetrieb wird ein Sachverständiger für die atomrechtliche Aufsicht gemäß § 20 AtG in Verbindung mit § 21 Abs. 2 AtG im Rahmen der begleitenden Kontrolle im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren gem. § 19 AtG benötigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
Menge oder Umfang:
Der hier ausgeschriebene Vertrag soll für den weiteren Erhaltungsbetrieb ab dem 1.1.2012 bis zu dessen Ende gelten. Nach derzeitiger Planung ist der Erhaltungsbetrieb bis zum Jahr 2027 vorgesehen. Im Jahr 2017 ist gem. Bescheid Nr. 7/12c THTR der atomrechtlichen Aufsicht vom Betreiber konkret mitzuteilen, wie lange der sichere Einschluss der Anlage aufrechterhalten werden soll. Nicht auszuschließen ist, dass sich der Betreiber zum vorzeitigen Abbau der Anlage entschließt. In diesem Fall würde der Erhaltungsbetrieb mit dem Wirksamwerden der Abbaugenehmigung vor dem Jahr 2027 enden. Hiervon wird zurzeit nicht ausgegangen. Wegen des absehbar aufwendigen Genehmigungsverfahrens zur Erteilung einer Abbaugenehmigung wird der Erhaltungsbetrieb auch bei einem vorzeitigen Abbau noch weit über das Jahr 2017 hinaus fortdauern. Konkretere Angaben zur zeitlichen Planung sind derzeit nicht möglich. Aufgrund der Haushaltsprärogative des Landtages wird der Vertrag mit einer Grundlaufzeit bis zum 31.12.2017 und danach mit jeweils maximal 7 jährigen Verlängerungsoptionen ausgestaltet.Die Genehmigungsinhaberin ist berechtigt, während des Erhaltungsbetriebes umfangreiche Demontagen gemäß Genehmigungsbescheiden im betrieblichen Überwachungsbereich durchzuführen. Sofern die genehmigten Demontagen erfolgen, können die Auftragswerte auch über dem geschätzten Wert liegen.
Der hier ausgeschriebene Vertrag soll für den weiteren Erhaltungsbetrieb ab dem 1.1.2012 bis zu dessen Ende gelten. Nach derzeitiger Planung ist der Erhaltungsbetrieb bis zum Jahr 2027 vorgesehen. Im Jahr 2017 ist gem. Bescheid Nr. 7/12c THTR der atomrechtlichen Aufsicht vom Betreiber konkret mitzuteilen, wie lange der sichere Einschluss der Anlage aufrechterhalten werden soll. Nicht auszuschließen ist, dass sich der Betreiber zum vorzeitigen Abbau der Anlage entschließt. In diesem Fall würde der Erhaltungsbetrieb mit dem Wirksamwerden der Abbaugenehmigung vor dem Jahr 2027 enden. Hiervon wird zurzeit nicht ausgegangen. Wegen des absehbar aufwendigen Genehmigungsverfahrens zur Erteilung einer Abbaugenehmigung wird der Erhaltungsbetrieb auch bei einem vorzeitigen Abbau noch weit über das Jahr 2017 hinaus fortdauern. Konkretere Angaben zur zeitlichen Planung sind derzeit nicht möglich. Aufgrund der Haushaltsprärogative des Landtages wird der Vertrag mit einer Grundlaufzeit bis zum 31.12.2017 und danach mit jeweils maximal 7 jährigen Verlängerungsoptionen ausgestaltet.Die Genehmigungsinhaberin ist berechtigt, während des Erhaltungsbetriebes umfangreiche Demontagen gemäß Genehmigungsbescheiden im betrieblichen Überwachungsbereich durchzuführen. Sofern die genehmigten Demontagen erfolgen, können die Auftragswerte auch über dem geschätzten Wert liegen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Haroldstraße 4
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.mwebwv.nrw.de🌏
E-Mail: bernd.fischer@mwebwv.nrw.de📧
Telefon: +49 2118372493📞
Fax: +49 2118372786 📠
I)
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOF durchgeführt;
2. Der Teilnahmeantrag muss neben dem Original in 3 Kopien vorgelegt werden;
3. Der Umschlag bzw. das Paket muss mit "Vergabe-Nr. 52/2011" beschriftet werden und ist mit "Teilnahmeantrag, bitte nicht öffnen" zu kennzeichnen;
4. Die Teilnahmeanträge sind an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Zentrale Vergabestelle (Referat II B 6), Haroldstraße 4, 40213 Düsseldorf, DEUTSCHLAND zu senden;
5. Zusätzliche Auskünfte über diese Bekanntmachung, dieses Vergabeverfahrens und zur Bewerbung sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bieter spätestens bis zum 19.8.2011, 13:00 Uhr anzufordern.
II.
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: geschätzter Wert ohne MwSt.: jährlich 150 000,00 EUR.
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOF durchgeführt;
2. Der Teilnahmeantrag muss neben dem Original in 3 Kopien vorgelegt werden;
3. Der Umschlag bzw. das Paket muss mit "Vergabe-Nr. 52/2011" beschriftet werden und ist mit "Teilnahmeantrag, bitte nicht öffnen" zu kennzeichnen;
4. Die Teilnahmeanträge sind an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Zentrale Vergabestelle (Referat II B 6), Haroldstraße 4, 40213 Düsseldorf, DEUTSCHLAND zu senden;
5. Zusätzliche Auskünfte über diese Bekanntmachung, dieses Vergabeverfahrens und zur Bewerbung sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bieter spätestens bis zum 19.8.2011, 13:00 Uhr anzufordern.
II.
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: geschätzter Wert ohne MwSt.: jährlich 150 000,00 EUR.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Kernkraftwerk Thorium-Hochtemperaturreaktor (THTR 300) in Hamm-Uentrop (Nordrhein-Westfalen) war ein mit Helium gekühlter, grafitmoderierter Reaktor mit kugelförmigen keramischen Brennelementen. Es handelt sich um eine Zweikreisanlage, bestehend aus einem Helium-Primärkreislauf mit nachgeschaltetem Wasser-Dampf-Kreislauf und später eingeführter trockener Rückkühlung. Die Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG) ist Genehmigungsinhaberin gemäß § 7 Atomgesetz (AtG). Der sicher eingeschlossene Hochtemperaturreaktor erhielt am 21.5.1997 mit Bescheid Nr. 7/12c THTR die atomrechtliche Genehmigung für den Erhaltungsbetrieb.
Das Kernkraftwerk Thorium-Hochtemperaturreaktor (THTR 300) in Hamm-Uentrop (Nordrhein-Westfalen) war ein mit Helium gekühlter, grafitmoderierter Reaktor mit kugelförmigen keramischen Brennelementen. Es handelt sich um eine Zweikreisanlage, bestehend aus einem Helium-Primärkreislauf mit nachgeschaltetem Wasser-Dampf-Kreislauf und später eingeführter trockener Rückkühlung. Die Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG) ist Genehmigungsinhaberin gemäß § 7 Atomgesetz (AtG). Der sicher eingeschlossene Hochtemperaturreaktor erhielt am 21.5.1997 mit Bescheid Nr. 7/12c THTR die atomrechtliche Genehmigung für den Erhaltungsbetrieb.
Für die Gutachtertätigkeiten beim Erhaltungsbetrieb wird ein Sachverständiger für die atomrechtliche Aufsicht gemäß § 20 AtG in Verbindung mit § 21 Abs. 2 AtG im Rahmen der begleitenden Kontrolle im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren gem. § 19 AtG benötigt.
Für die Gutachtertätigkeiten beim Erhaltungsbetrieb wird ein Sachverständiger für die atomrechtliche Aufsicht gemäß § 20 AtG in Verbindung mit § 21 Abs. 2 AtG im Rahmen der begleitenden Kontrolle im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren gem. § 19 AtG benötigt.
Menge oder Umfang:
Der hier ausgeschriebene Vertrag soll für den weiteren Erhaltungsbetrieb ab dem 1.1.2012 bis zu dessen Ende gelten. Nach derzeitiger Planung ist der Erhaltungsbetrieb bis zum Jahr 2027 vorgesehen. Im Jahr 2017 ist gem. Bescheid Nr. 7/12c THTR der atomrechtlichen Aufsicht vom Betreiber konkret mitzuteilen, wie lange der sichere Einschluss der Anlage aufrechterhalten werden soll. Nicht auszuschließen ist, dass sich der Betreiber zum vorzeitigen Abbau der Anlage entschließt. In diesem Fall würde der Erhaltungsbetrieb mit dem Wirksamwerden der Abbaugenehmigung vor dem Jahr 2027 enden. Hiervon wird zurzeit nicht ausgegangen. Wegen des absehbar aufwendigen Genehmigungsverfahrens zur Erteilung einer Abbaugenehmigung wird der Erhaltungsbetrieb auch bei einem vorzeitigen Abbau noch weit über das Jahr 2017 hinaus fortdauern. Konkretere Angaben zur zeitlichen Planung sind derzeit nicht möglich. Aufgrund der Haushaltsprärogative des Landtages wird der Vertrag mit einer Grundlaufzeit bis zum 31.12.2017 und danach mit jeweils maximal 7 jährigen Verlängerungsoptionen ausgestaltet.
Der hier ausgeschriebene Vertrag soll für den weiteren Erhaltungsbetrieb ab dem 1.1.2012 bis zu dessen Ende gelten. Nach derzeitiger Planung ist der Erhaltungsbetrieb bis zum Jahr 2027 vorgesehen. Im Jahr 2017 ist gem. Bescheid Nr. 7/12c THTR der atomrechtlichen Aufsicht vom Betreiber konkret mitzuteilen, wie lange der sichere Einschluss der Anlage aufrechterhalten werden soll. Nicht auszuschließen ist, dass sich der Betreiber zum vorzeitigen Abbau der Anlage entschließt. In diesem Fall würde der Erhaltungsbetrieb mit dem Wirksamwerden der Abbaugenehmigung vor dem Jahr 2027 enden. Hiervon wird zurzeit nicht ausgegangen. Wegen des absehbar aufwendigen Genehmigungsverfahrens zur Erteilung einer Abbaugenehmigung wird der Erhaltungsbetrieb auch bei einem vorzeitigen Abbau noch weit über das Jahr 2017 hinaus fortdauern. Konkretere Angaben zur zeitlichen Planung sind derzeit nicht möglich. Aufgrund der Haushaltsprärogative des Landtages wird der Vertrag mit einer Grundlaufzeit bis zum 31.12.2017 und danach mit jeweils maximal 7 jährigen Verlängerungsoptionen ausgestaltet.
Die Genehmigungsinhaberin ist berechtigt, während des Erhaltungsbetriebes umfangreiche Demontagen gemäß Genehmigungsbescheiden im betrieblichen Überwachungsbereich durchzuführen. Sofern die genehmigten Demontagen erfolgen, können die Auftragswerte auch über dem geschätzten Wert liegen.
Die Genehmigungsinhaberin ist berechtigt, während des Erhaltungsbetriebes umfangreiche Demontagen gemäß Genehmigungsbescheiden im betrieblichen Überwachungsbereich durchzuführen. Sofern die genehmigten Demontagen erfolgen, können die Auftragswerte auch über dem geschätzten Wert liegen.
Beschreibung der Optionen:
Jeweils maximal 7 jährige Verlängerungsoptionen bis zum Ende des Erhaltungsbetriebes.
Referenznummer: II B 6 - 22-10- Vergabe Nr. 52/2011
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamm-Uentrop.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die folgenden Nachweise sind einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften werden sie grundsätzlich - soweit einschlägig - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, ob fehlende bzw. unvollständige Unterlagen nachgereicht werden können oder nicht. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
Die folgenden Nachweise sind einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften werden sie grundsätzlich - soweit einschlägig - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, ob fehlende bzw. unvollständige Unterlagen nachgereicht werden können oder nicht. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
Geforderte Nachweise sind:
1. Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbares Dokument (max. 1 Jahr alt). Eine Kopie ist ausreichend;
2. Formlose Eigenerklärung des Bewerbers, dass keines der Ausschlusskriterien gem. § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF vorliegt. Die Eigenerklärung ist im unterschriebenen Original einzureichen;
3. Bewerbergemeinschaften haben möglichst im Rahmen des Teilnahmeverfahrens, spätestens aber mit dem verbindlichen Angebot eine von allen unterschriebene Verpflichtungserklärung einzureichen, wonach sie sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen.
3. Bewerbergemeinschaften haben möglichst im Rahmen des Teilnahmeverfahrens, spätestens aber mit dem verbindlichen Angebot eine von allen unterschriebene Verpflichtungserklärung einzureichen, wonach sie sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die folgenden Nachweise sind einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften werden sie grundsätzlich - soweit einschlägig - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert, bei den Nachweisen gemäß III.2.2) und III.2.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, ob fehlende bzw. unvollständige Unterlagen nachgereicht werden können oder nicht. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die folgenden Nachweise sind einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften werden sie grundsätzlich - soweit einschlägig - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert, bei den Nachweisen gemäß III.2.2) und III.2.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, ob fehlende bzw. unvollständige Unterlagen nachgereicht werden können oder nicht. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
Geforderte Nachweise sind:
1. Bankerklärung zum Nachweis der Bonität des Bewerbers (max. 1 Jahr alt);
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung, deren Deckungssumme das Risiko des Auftragsgegenstandes weit möglichst abdeckt;
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für den ausgeschriebenen Auftrag entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern diese Angaben nicht vorgelegt werden können, hat der Bewerber die Gründe hierfür darzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für den ausgeschriebenen Auftrag entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern diese Angaben nicht vorgelegt werden können, hat der Bewerber die Gründe hierfür darzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die folgenden Nachweise sind einzureichen.
Bei Bewerbergemeinschaften werden sie grundsätzlich - soweit einschlägig - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert, bei den Nachweisen gemäß III.2.2. und III.2.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, ob fehlende bzw. unvollständige Unterlagen nachgereicht werden können oder nicht. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
Bei Bewerbergemeinschaften werden sie grundsätzlich - soweit einschlägig - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert, bei den Nachweisen gemäß III.2.2. und III.2.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, ob fehlende bzw. unvollständige Unterlagen nachgereicht werden können oder nicht. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
Geforderte Nachweise sind:
1. Unternehmensdarstellung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft
Stellen Sie Ihr Unternehmen/die Bewerbergemeinschaft, das Leistungsportfolio und die technische Ausstattung bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand (Sachverständigenleistung) dar. Zur Darstellung gehören auch die rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen. In der Darstellung ist auch auf die folgenden Punkte einzugehen:
Stellen Sie Ihr Unternehmen/die Bewerbergemeinschaft, das Leistungsportfolio und die technische Ausstattung bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand (Sachverständigenleistung) dar. Zur Darstellung gehören auch die rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen. In der Darstellung ist auch auf die folgenden Punkte einzugehen:
a. Standorte und Struktur des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft;
b. Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden;
c. Kerngeschäft des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft Leistungsspektrum des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft;
d. Technische Ausstattung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Laboreinrichtungen.
2. Vorlage von Referenzlisten der letzten 5 Jahre des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für vergleichbarer Leistungen, die nachweisen, dass die besondere Fachkunde als Sachverständiger für die Atomaufsicht beim Bewerber/der Bewerbergemeinschaft vorliegt. Vorzulegen sind ferner Nachweise über Erfahrungen in den Bereichen Strahlenschutz (auch unter dem THTR-spezifischen Gesichtspunkt Grafit-Staub), Umgang mit radioaktiven Reststoffen und Abfällen einschließlich der Freigabe von Stoffen nach § 29 Strahlenschutzverordnung, Emissions- und Immissionsüberwachung, Lüftungstechnik, E- und Leittechnik, Hebezeuge, Lastaufnahmeeinrichtungen und sonstige Handhabungseinrichtungen, Brandschutz und Bautechnische Standsicherheit;
2. Vorlage von Referenzlisten der letzten 5 Jahre des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für vergleichbarer Leistungen, die nachweisen, dass die besondere Fachkunde als Sachverständiger für die Atomaufsicht beim Bewerber/der Bewerbergemeinschaft vorliegt. Vorzulegen sind ferner Nachweise über Erfahrungen in den Bereichen Strahlenschutz (auch unter dem THTR-spezifischen Gesichtspunkt Grafit-Staub), Umgang mit radioaktiven Reststoffen und Abfällen einschließlich der Freigabe von Stoffen nach § 29 Strahlenschutzverordnung, Emissions- und Immissionsüberwachung, Lüftungstechnik, E- und Leittechnik, Hebezeuge, Lastaufnahmeeinrichtungen und sonstige Handhabungseinrichtungen, Brandschutz und Bautechnische Standsicherheit;
3. Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung an einer Hochschule oder Fachhochschule in der Fachrichtung Ingenieurwissenschaften oder Naturwissenschaften oder vergleichbare abgeschlossene Ausbildung für den/die Mitarbeiter, die für die Projektleitung sowie die stellvertretende Projektleitung eingesetzt werden können;
3. Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung an einer Hochschule oder Fachhochschule in der Fachrichtung Ingenieurwissenschaften oder Naturwissenschaften oder vergleichbare abgeschlossene Ausbildung für den/die Mitarbeiter, die für die Projektleitung sowie die stellvertretende Projektleitung eingesetzt werden können;
4. Vorlage von Referenzprojekten der letzten 5 Jahre für die Mitarbeiter, die für die Projektleitung bzw. stellvertrende Projketleitung vorgesehen sind, für diesen Auftrag vergleichbare Sachverständigentätigkeiten (insbesondere in Bereichen Strahlenschutz - auch unter THTR-spezifischen Gesichtspunkt Grafitstaub -, Umgang mit radioaktiven Reststoffen und Abfällen einschliesslich der Freigabe von Stoffen nach § 29 Strahlenschutzverordnung und Emíssions- und Immisionsüberwachung) in verantwortlichen Positionen mit Benennung eines Ansprechpartners sowie der Kontaktdaten;
4. Vorlage von Referenzprojekten der letzten 5 Jahre für die Mitarbeiter, die für die Projektleitung bzw. stellvertrende Projketleitung vorgesehen sind, für diesen Auftrag vergleichbare Sachverständigentätigkeiten (insbesondere in Bereichen Strahlenschutz - auch unter THTR-spezifischen Gesichtspunkt Grafitstaub -, Umgang mit radioaktiven Reststoffen und Abfällen einschliesslich der Freigabe von Stoffen nach § 29 Strahlenschutzverordnung und Emíssions- und Immisionsüberwachung) in verantwortlichen Positionen mit Benennung eines Ansprechpartners sowie der Kontaktdaten;
5. Nachweis der erfolgten Überprüfung gem. § 12b Atomgesetz oder schriftliche Vorlage der Zustimmung durch die zu überprüfenden Personen. Soweit diese Nachweise nicht mit den Teilnahmeunterlagen erbracht werden können, ist dies zu begründen. Sie sind dann spätestens mit dem finalen Angebot vorzulegen;
5. Nachweis der erfolgten Überprüfung gem. § 12b Atomgesetz oder schriftliche Vorlage der Zustimmung durch die zu überprüfenden Personen. Soweit diese Nachweise nicht mit den Teilnahmeunterlagen erbracht werden können, ist dies zu begründen. Sie sind dann spätestens mit dem finalen Angebot vorzulegen;
6. Nachweis der Staatlichen Anerkennung für die Fachrichtung baulicher Brandschutz sowie Standsicherheit in der Fachrichtung Massivbau für die Personen, die die Aufgaben eines Brandschutzsachverständigen sowie eines Sachverständigen für die Standsicherheit übernehmen werden.
6. Nachweis der Staatlichen Anerkennung für die Fachrichtung baulicher Brandschutz sowie Standsicherheit in der Fachrichtung Massivbau für die Personen, die die Aufgaben eines Brandschutzsachverständigen sowie eines Sachverständigen für die Standsicherheit übernehmen werden.
Vergleichbare Anerkennungen anderer Bundesländer werden anerkannt. Die entsprechende Vergleichbarkeitsbescheinigung nach der Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung (SV-VO) ist hierfür vorzulegen. Fachliche Qualifikationen von Personen aus einem anderen europäischen Mitgliedsstaat werden anerkannt, wenn diese die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen und vor dem erstmaligen Tätigwerden eine Anzeige bei einer deutschen Architektenkammer oder der Ingenieurkammer Bau erfolgt ist und von dieser eine Bestätigung über eine Tätigkeitsanzeige oder eine Bescheinigung hinsichtlich der Anerkennungsvoraussetzungen und des Nachweises von Kenntnissen der oben aufgeführten Tätigkeitsbereiche ausgestellt wurde.
Vergleichbare Anerkennungen anderer Bundesländer werden anerkannt. Die entsprechende Vergleichbarkeitsbescheinigung nach der Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung (SV-VO) ist hierfür vorzulegen. Fachliche Qualifikationen von Personen aus einem anderen europäischen Mitgliedsstaat werden anerkannt, wenn diese die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen und vor dem erstmaligen Tätigwerden eine Anzeige bei einer deutschen Architektenkammer oder der Ingenieurkammer Bau erfolgt ist und von dieser eine Bestätigung über eine Tätigkeitsanzeige oder eine Bescheinigung hinsichtlich der Anerkennungsvoraussetzungen und des Nachweises von Kenntnissen der oben aufgeführten Tätigkeitsbereiche ausgestellt wurde.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Siehe Angebotsunterlagen (Hinweis: Bewerber, die nach erfolgreicher Beteiligung im Teilnahmewettbewerb in der zweiten Stufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten mit dieser Aufforderung die Angebotsunterlagen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft benennt spätestens in ihrem Angebot einen verantwortlichen Ansprechpartner (federführendes Bietergemeinschaftsmitglied) und bevollmächtigt diesen, für die Bietergemeinschaft zu handeln. Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch mit dem bevollmächtigten Vertreter. Nach Abgabe des Teilnahmeantrags kann die hier benannte Bietergemeinschaft nicht mehr verändert werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bietergemeinschaft benennt spätestens in ihrem Angebot einen verantwortlichen Ansprechpartner (federführendes Bietergemeinschaftsmitglied) und bevollmächtigt diesen, für die Bietergemeinschaft zu handeln. Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch mit dem bevollmächtigten Vertreter. Nach Abgabe des Teilnahmeantrags kann die hier benannte Bietergemeinschaft nicht mehr verändert werden.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl erfolgt anhand der in Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Kriterien.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2011-09-13 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV)
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Fischer
Internetadresse: www.mwebwv.nrw.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: II B 6 - 22-10- Vergabe Nr. 52/2011
Zusätzliche Informationen
I)
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOF durchgeführt;
2. Der Teilnahmeantrag muss neben dem Original in 3 Kopien vorgelegt werden;
3. Der Umschlag bzw. das Paket muss mit "Vergabe-Nr. 52/2011" beschriftet werden und ist mit "Teilnahmeantrag, bitte nicht öffnen" zu kennzeichnen;
4. Die Teilnahmeanträge sind an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Zentrale Vergabestelle (Referat II B 6), Haroldstraße 4, 40213 Düsseldorf, DEUTSCHLAND zu senden;
5. Zusätzliche Auskünfte über diese Bekanntmachung, dieses Vergabeverfahrens und zur Bewerbung sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bieter spätestens bis zum 19.8.2011, 13:00 Uhr anzufordern.
II.
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: geschätzter Wert ohne MwSt.: jährlich 150 000,00 EUR.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Postfach 20 08 65
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40408
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de📧
Telefon: +49 211475-3989📞
Internetadresse: www.brd.nrw.de🌏
Fax: +49 211475-3131 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWEBWV zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWEBWV geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWEBWV zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWEBWV geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt das MWEBWV dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWEBWV geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWEBWV.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWEBWV geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWEBWV.
Quelle: OJS 2011/S 146-243146 (2011-07-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 321 564,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: II B 6 - 22-10 - Vergabe Nr. 52/2011
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (40)
2. Konzept zur Auftragsdurchführung (30)
3. Personaleinsatzkonzept (20)
4. Reaktionszeit für die Erreichbarkeit des THTR 300 insbesondere im Falle der Anforderung durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde bei dringenden bzw. unvorhersehbaren Vorkommnissen (5)
5. Darstellung beim Präsentationstermin (5)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-12-13 📅
Name: TÜV Nord EnSys Hannover GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am TÜV 1
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Posrfach 20865
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoßunverzüglich beim MWEBWV zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der inden Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWEBWV geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWEBWV dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zustellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. §101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWEBWV geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWEBWV.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoßunverzüglich beim MWEBWV zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der inden Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWEBWV geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWEBWV dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zustellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. §101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWEBWV geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWEBWV.