Sammlung und Transport von Altpapier im Stadtkreis Pforzheim

Stadt Pforzheim

— Straßensammlung von Altpapier (Bündelsammlung) - einschließlich Verkaufsverpackungen (PPK) - aus Haushaltungen im Stadtkreis Pforzheim,
— Transport zum Zwischenlager,
— Abfuhr von Altpapiermulden von den städtischen Wertstoffhöfen zum Zwischenlager,
— Unterhaltung eines genehmigten Zwischenlagers für Altpapier in der Stadt Pforzheim,
— Transport des Anteils der Stadt Pforzheim an Altpapier vom Zwischenlager zur Verwertungsfirma.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-08-16 Auftragsbekanntmachung
2011-12-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-08-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
1. Altpapiersammlung (Bündelsammlung): ca. 7 900 t Jahresmenge2. Abfuhr der Altpapiermulden zum Zwischenlager: ca. 80 Fuhren (100 t) Jahresmenge3. Zwischenlagerung des Altpapiers: ca. 8 000 t Jahresmenge4. Transport des Papieranteils der Stadt Pforzheim (ohne DSD-Anteil) zur Verwertungsfirma: ca. 6 000 t / Jahr
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl: 75175
Postort: Pforzheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.pforzheim.de 🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@stadt-pforzheim.de 📧
Telefon: +49 723139-3849 📞
Fax: +49 723139-2846 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-08-16 📅
Einreichungsfrist: 2011-09-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-08-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 157-261359
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Rückfragen zur Ausschreibung können schriftlich, per Post, Fax oder E-Mail bis zum 16.9.2011 (Eingang) an die Stadt Pforzheim Personal- und Organisationsamt, Zentrale Vergabestelle, Marktplatz 1, 75175 Pforzheim; Fax: +49 7231392846, E-Mail: ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de gestellt werden. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich zugesandten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Diese Ausschreibung wird auch über das elektronische Vergabeinformations-System subreport ELViS abgewickelt. Die Vergabeunterlagen sind ab dem Tag dieser Bekanntmachung kostenlos unter www.subreport.de/E58945113 abrufbar. Bei Teilnahme an der Elektronischen Vergabe über subreport können die Angebote (vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Unterlagen) auch elektronisch abgegeben werden. Bitte registrieren Sie sich dafür unter https://www.subreport-elvis.de/elvis/secure/anmeldung. Subreport unterstützt Sie gerne bei der Beschaffung der dafür notwendigen digitalen Signatur. Erste Infromationen erhalten Sie unter www.subreport.de/evergabe-voraussetzungen oder direkt bei subreport: Tel.: +49 22198578-33, Fax: +49 22198578-66.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Straßensammlung von Altpapier (Bündelsammlung) - einschließlich Verkaufsverpackungen (PPK) - aus Haushaltungen im Stadtkreis Pforzheim,
— Transport zum Zwischenlager,
— Abfuhr von Altpapiermulden von den städtischen Wertstoffhöfen zum Zwischenlager,
— Unterhaltung eines genehmigten Zwischenlagers für Altpapier in der Stadt Pforzheim,
— Transport des Anteils der Stadt Pforzheim an Altpapier vom Zwischenlager zur Verwertungsfirma.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Straßensammlung von Altpapier und Transport zum Zwischenlager
Kurze Beschreibung:
Straßensammlung von Altpapier (Bündelsammlung) - einschließlich Verkaufsverpackungen (PPK) - aus Haushaltungen im Stadtkreis Pforzheim und Transport zum Zwischenlager.
Menge oder Umfang: Altpapiersammlung: ca. 7 900 t Jahresmenge.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Muldenabfuhr von Wertstoffhöfen
Kurze Beschreibung: Abfuhr von Altpapiermulden von den städtischen Wertstoffhöfen zum Zwischenlager.
Menge oder Umfang: Abfuhr der Mulden zum Zwischenlager: ca. 80 Fuhren (100 t) Jahrespapiermenge.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Zwischenlager für Altpapier
Kurze Beschreibung:
Unterhaltung eines genehmigten Zwischenlagers für Altpapier in der Satdt Pforzheim.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Transport des Altpapiers zur Verwertungsfirma
Kurze Beschreibung:
Transport des Anteils der Stadt Pforzheim an Altpapier (Sammelmenge plus Menge aus Wertstoffhöfen minus DSD-Anteil) vom Zwischenlager zur Verwertungsfirma.
Menge oder Umfang: Transport des Papieres (ohne DSD-Anteil) zur Verwertungsfirma: ca. 6 000 t Papier / Jahr.
1. Altpapiersammlung (Bündelsammlung): ca. 7 900 t Jahresmenge
2. Abfuhr der Altpapiermulden zum Zwischenlager: ca. 80 Fuhren (100 t) Jahresmenge
3. Zwischenlagerung des Altpapiers: ca. 8 000 t Jahresmenge
4. Transport des Papieranteils der Stadt Pforzheim (ohne DSD-Anteil) zur Verwertungsfirma: ca. 6 000 t / Jahr
Referenznummer: TD 2011.06
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtkreis Pforzheim.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auf Verlangen sind die in den Ausschreibungsunterlagen (Nr. 12 der Bewerbungsbedingungen Komm (D) BB) gelisteten Nachweise und Erklärungen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auf Verlangen sind die in den Ausschreibungsunterlagen (Nr. 12 der Bewerbungsbedingungen Komm (D) BB) gelisteten Nachweise und Erklärungen vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auf Verlangen sind die in den Ausschreibungsunterlagen (Nr. 12 der Bewerbungsbedingungen Komm (D) BB) gelisteten Nachweise und Erklärungen vorzulegen.
Für Los 3:Außerdem ist auf Verlangen der Nachweis über ein genehmigtes Zwischenlager für Altpapier vorzulegen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
— bei Anforderung der Ausschreibungsunterlagen in Papierform vorab per Verrechnungsscheck,
— bei Anforderung der Unterlagen über das elektronische Vergabeinformations- System subreport ELViS kostenfrei.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-12-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-09-26 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Pforzheim
Kontakt
Kontaktperson: Christina Jansen
Internetadresse: www.pforzheim.de 🌏
Name: E-Vergabe-Plattform subreport
Postanschrift: Buchforststraße 1-15
Postort: Köln
Postleitzahl: 51101
Telefon: +49 22198578-33 📞
Fax: +49 22198578-66 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2012-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: TD 2011.06
Zusätzliche Informationen
Rückfragen zur Ausschreibung können schriftlich, per Post, Fax oder E-Mail bis zum 16.9.2011 (Eingang) an die Stadt Pforzheim Personal- und Organisationsamt, Zentrale Vergabestelle, Marktplatz 1, 75175 Pforzheim; Fax: +49 7231392846, E-Mail: ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de gestellt werden.
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Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich zugesandten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
Diese Ausschreibung wird auch über das elektronische Vergabeinformations-System subreport ELViS abgewickelt. Die Vergabeunterlagen sind ab dem Tag dieser Bekanntmachung kostenlos unter www.subreport.de/E58945113 abrufbar.
Bei Teilnahme an der Elektronischen Vergabe über subreport können die Angebote (vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Unterlagen) auch elektronisch abgegeben werden. Bitte registrieren Sie sich dafür unter https://www.subreport-elvis.de/elvis/secure/anmeldung.
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Subreport unterstützt Sie gerne bei der Beschaffung der dafür notwendigen digitalen Signatur. Erste Infromationen erhalten Sie unter www.subreport.de/evergabe-voraussetzungen oder direkt bei subreport: Tel.: +49 22198578-33, Fax: +49 22198578-66.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Postfach 76247
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 101b und 107 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 107 Abs. 3, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2011/S 157-261359 (2011-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-12-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-12-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 234-378719
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 157-261359
ABl. S-Ausgabe: 234

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-11-28 📅
Name: Sita süd gmbh
Postanschrift: Daimlerstraße 2
Postort: Knittlingen
Postleitzahl: 75438
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-11-08 📅
Name: VEOLIA Umweltservice Süd GmbH & Co.KG
Postanschrift: Kuchengrund 3
Postort: Backnang
Postleitzahl: 71522

3️⃣
Name: Vanni + Didicher Recycling GmbH & Co.KG
Postanschrift: Klumpensee 8
Postort: Pforzheim
Postleitzahl: 75177

4️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
3
2
1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
E-Mail: vergaebekammer@rpk.bwl.de 📧
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Fax: +49 7219260 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2011/S 234-378719 (2011-12-02)