Haushaltsnahe Sammlung von Restabfällen (Los 1) und Bioabfall (Los 2), jeweils als Erfassung der Abfälle aus vom AG gestellten Abfallbehältern einschließlich des Betriebs eines Identifikationssystems; jeweils Transport zu einer Übergabestelle (Los 1: Umladestation in der Osterburger Straße in Stendal, Los 2: jeweils abhängig vom Bestbieter gem. Los 3); bei Los 3: Verwertung der bioorganischen Abfälle (Bioabfälle) und - falls Anlage außerhalb des Landkreises gelegen - Errichtung und Betrieb einer Anliefer-/Umladestelle, von der die vom Auftragnehmer Los 2 übernommenen Abfälle vom Auftragnehmer Los 3 zu seiner Anlage transportiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-06-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-04-21.
Auftragsbekanntmachung (2011-04-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abholung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Los 1: Ca. 8 250 Mg Restabfälle pro Jahr (Bandbreite für die Preisabfrage insgesamt 6 200 bis 10 500 Mg/a), Los 2: Ca. 15 000 Mg Bioabfälle pro Jahr (Bandbreite für die Preisabfrage insgesamt 12 000 bis 19 000 Mg/a), Los 3: Ca. 16 500 Mg Bioabfälle pro Jahr (Bandbreite für die Preisabfrage insgesamt 12 900 bis 21 000 Mg/a).
Los 1: Ca. 8 250 Mg Restabfälle pro Jahr (Bandbreite für die Preisabfrage insgesamt 6 200 bis 10 500 Mg/a), Los 2: Ca. 15 000 Mg Bioabfälle pro Jahr (Bandbreite für die Preisabfrage insgesamt 12 000 bis 19 000 Mg/a), Los 3: Ca. 16 500 Mg Bioabfälle pro Jahr (Bandbreite für die Preisabfrage insgesamt 12 900 bis 21 000 Mg/a).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abholung von Siedlungsabfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Platz des Friedens 3
Postleitzahl: 39606
Postort: Osterburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.als-stendal.de🌏
E-Mail: mgose@als-stendal.de📧
Telefon: +49 3937250229📞
Fax: +49 3937250228 📠
Haushaltsnahe Sammlung von Restabfällen (Los 1) und Bioabfall (Los 2), jeweils als Erfassung der Abfälle aus vom AG gestellten Abfallbehältern einschließlich des Betriebs eines Identifikationssystems; jeweils Transport zu einer Übergabestelle (Los 1: Umladestation in der Osterburger Straße in Stendal, Los 2: jeweils abhängig vom Bestbieter gem. Los 3); bei Los 3: Verwertung der bioorganischen Abfälle (Bioabfälle) und - falls Anlage außerhalb des Landkreises gelegen - Errichtung und Betrieb einer Anliefer-/Umladestelle, von der die vom Auftragnehmer Los 2 übernommenen Abfälle vom Auftragnehmer Los 3 zu seiner Anlage transportiert werden.
Haushaltsnahe Sammlung von Restabfällen (Los 1) und Bioabfall (Los 2), jeweils als Erfassung der Abfälle aus vom AG gestellten Abfallbehältern einschließlich des Betriebs eines Identifikationssystems; jeweils Transport zu einer Übergabestelle (Los 1: Umladestation in der Osterburger Straße in Stendal, Los 2: jeweils abhängig vom Bestbieter gem. Los 3); bei Los 3: Verwertung der bioorganischen Abfälle (Bioabfälle) und - falls Anlage außerhalb des Landkreises gelegen - Errichtung und Betrieb einer Anliefer-/Umladestelle, von der die vom Auftragnehmer Los 2 übernommenen Abfälle vom Auftragnehmer Los 3 zu seiner Anlage transportiert werden.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Sammlung und Transport von Restabfällen aus dem Landkreis Stendal
Kurze Beschreibung:
Haushaltsnahe Sammlung (Erfassung der Abfälle aus vom AG gestellten Restabfallbehältern sowie Betrieb eines Identifikationssystems) und Transport von Restabfällen im gesamten Gebiet des Landkreises Stendal zur Abfallumladestation Stendal (AUS) der ALS (Osterburger Straße 64a, 39576 Stendal, DEUTSCHLAND).
Haushaltsnahe Sammlung (Erfassung der Abfälle aus vom AG gestellten Restabfallbehältern sowie Betrieb eines Identifikationssystems) und Transport von Restabfällen im gesamten Gebiet des Landkreises Stendal zur Abfallumladestation Stendal (AUS) der ALS (Osterburger Straße 64a, 39576 Stendal, DEUTSCHLAND).
Menge oder Umfang: Los 1: Ca. 7 500 bis 9 000 Mg Restabfälle pro Jahr (Bandbreite für die Preisabfrage insgesamt 6 200 bis 10 500 Mg/a).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Sammlung und Transport von Bioabfällen aus dem Landkreis Stendal
Kurze Beschreibung:
Haushaltsnahe Sammlung (Erfassung der Abfälle aus vom AG gestellten Biotonnen sowie Be-trieb eines Identifikationssystems) sowie Transport von bioorganischen Abfällen im gesamten Gebiet des Landkreises Stendal zur Verwertungsanlage oder Anliefer-/Umladestelle (je nach Ausgestaltung des erfolgreichen Angebots für Los 3).
Haushaltsnahe Sammlung (Erfassung der Abfälle aus vom AG gestellten Biotonnen sowie Be-trieb eines Identifikationssystems) sowie Transport von bioorganischen Abfällen im gesamten Gebiet des Landkreises Stendal zur Verwertungsanlage oder Anliefer-/Umladestelle (je nach Ausgestaltung des erfolgreichen Angebots für Los 3).
Menge oder Umfang: Los 2 und 3: Ca. 14 000 bis 16 000 Mg Bioabfälle pro Jahr (Bandbreite für die Preisabfrage insgesamt 12 000 bis 19 000 Mg/a).
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Stendal
Kurze Beschreibung:
Verwertung der bioorganischen Abfälle aus dem gesamten Gebiet des Landkreises Stendal (falls Anlage außerhalb des Landkreises: einschließlich Errichtung und Betrieb einer Anliefer- bzw. Umladestelle und einschl. Transport von dieser Stelle zur Verwertungsanlage).
Verwertung der bioorganischen Abfälle aus dem gesamten Gebiet des Landkreises Stendal (falls Anlage außerhalb des Landkreises: einschließlich Errichtung und Betrieb einer Anliefer- bzw. Umladestelle und einschl. Transport von dieser Stelle zur Verwertungsanlage).
Beschreibung der Optionen:
Los 2: wöchentliche Abholung von Bioabfällen in Großwohnanlagen (insbesondere in den Gemeinden Bismark, Havelberg, Osterburg und Seehausen sowie Stendal, Tangermünde und Tangerhütte; im übrigen Gebiet: 14-tägiger Abfuhrrhytmus).
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: FC03
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Stendal.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ausgefüllte Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW „öffentliches Auftragswesen; Bewerbererklärung zur Präqualifizierung“ vom 21.11.2008 - 41-32570/3, veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 16/2009 vom 11.5.2009; Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen der Gründe des § 6 Abs. 6 VOL/A-EG.
Ausgefüllte Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW „öffentliches Auftragswesen; Bewerbererklärung zur Präqualifizierung“ vom 21.11.2008 - 41-32570/3, veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 16/2009 vom 11.5.2009; Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen der Gründe des § 6 Abs. 6 VOL/A-EG.
Dahingehend, dass.
a) über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
b) der Bieter sich nicht in Liquidation befindet,
c) die Vertreter des Bieters keine schwere Verfehlung begangen haben, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
d) der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben,
e) er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
Eigenerklärung über die regelmäßige Entrichtung von Beiträgen an die Berufsgenossenschaft unter Angabe der Berufsgenossenschaft mit Sitz.
Eigenerklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns.
Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (Bei Angebotsabgabe maximal drei Monate alt); bei Unternehmen aus nicht deutschsprachigen EU-Ländern bitte mit amtlich anerkannter Übersetzung.
Bundeszentralregister-Auszug für die Mitglieder der Geschäftsführung des Bieters.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 Abs. 1 GewO für das Unternehmen des Bieters.
Im Falle von Bietergemeinschaften „Erklärung der Bietergemeinschaft“.
a) mit Angabe aller Mitglieder der Bietergemeinschaft
b) unter Bestimmung des geschäftsführenden Mitglieds (Bevollmächtigung als Vertreter der Bietergemeinschaft) sowie
c) dessen Ermächtigung zur Entgegennahme von Zahlungen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft und
d) Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft für den Fall der Zuschlagserteilung.
Besonderer Hinweis 1:
Jeweils können Erklärungen grundsätzlich für mehrere Lose abgegeben werden, soweit dies aus den Vergabeunterlagen (insbesondere den dortigen Formularen) nicht anders hervorgeht. Dies gilt grundsätzlich auch für die Erklärungen und Nachweise unter III.2.2 und III.2.3. Eine Ausnahme gilt insofern unter III.2.3 insbesondere für die Angabe der Referenzen, da diese auf die besondere Leistung jedes Loses bezogen sein müssen.
Jeweils können Erklärungen grundsätzlich für mehrere Lose abgegeben werden, soweit dies aus den Vergabeunterlagen (insbesondere den dortigen Formularen) nicht anders hervorgeht. Dies gilt grundsätzlich auch für die Erklärungen und Nachweise unter III.2.2 und III.2.3. Eine Ausnahme gilt insofern unter III.2.3 insbesondere für die Angabe der Referenzen, da diese auf die besondere Leistung jedes Loses bezogen sein müssen.
Besondere Hinweise 2, die auch für Erklärungen und Nachweise gem. III.2.2 und III.2.3 gelten:
Eigenerklärungen müssen aktuell und konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden.
Beizubringende Fremdnachweise/ Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet vom Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als sechs Monate sein (Ausnahme: Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nicht älter als 3 Monate).
Beizubringende Fremdnachweise/ Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet vom Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als sechs Monate sein (Ausnahme: Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nicht älter als 3 Monate).
Fremdnachweise können auch in Kopie vorgelegt werden. Auf Nachforderung der Vergabestelle ist das Original vorzulegen.
Bewerber/Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben.
Werden entsprechende Nachweise in einem anderen EU-Staat nicht ausgestellt oder enthalten sie nicht dieselben Informationen, können sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die der Bieter vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer anderen befugten Stelle des betreffenden Staates abgibt. Ist eine solche Erklärung in dem betreffenden Staat von Rechts wegen nicht vorgesehen, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ebenfalls offiziell von einer der vorgenannten Stellen zu bestätigen ist.
Werden entsprechende Nachweise in einem anderen EU-Staat nicht ausgestellt oder enthalten sie nicht dieselben Informationen, können sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die der Bieter vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer anderen befugten Stelle des betreffenden Staates abgibt. Ist eine solche Erklärung in dem betreffenden Staat von Rechts wegen nicht vorgesehen, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ebenfalls offiziell von einer der vorgenannten Stellen zu bestätigen ist.
Es wird gebeten, bei fremdsprachigen Dokumenten eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern, soweit nach Vergabeunterlagen zulässig, werden vom Bieter für diese entsprechende Erklärungen und Nachweise zur Eignung abgefragt. Im Anhang zur Bewerbererklärung (s.o.) werden die einzusetzenden Unterauftragnehmer und die von ihnen zu erbringende Dienstleistung abgefragt, der Bieter hat dabei anzugeben, für welches Los die jeweiligen Subunternehmer eingesetzt werden sollen. Grundsätzlich sind für Unterauftragnehmer dieselben Eignungsnachweise und Erklärungen wie zum Beleg der Eignung des Bieters vorzulegen.
Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern, soweit nach Vergabeunterlagen zulässig, werden vom Bieter für diese entsprechende Erklärungen und Nachweise zur Eignung abgefragt. Im Anhang zur Bewerbererklärung (s.o.) werden die einzusetzenden Unterauftragnehmer und die von ihnen zu erbringende Dienstleistung abgefragt, der Bieter hat dabei anzugeben, für welches Los die jeweiligen Subunternehmer eingesetzt werden sollen. Grundsätzlich sind für Unterauftragnehmer dieselben Eignungsnachweise und Erklärungen wie zum Beleg der Eignung des Bieters vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften werden die Nachweise grundsätzlich für jedes Mitglied der Bietergemein-schaft abgefragt. Die Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit gem. dieser Ziff. III.2.1 (Bewerbererklärung, Eigenerklärung gem. § 6 Abs. 6 VOL/A-EG, Handels- oder Berufsregisterauszug, Erklärung zum Mindestlohn, Erklärung über Beitragsleistung an die Berufsgenossenschaft, Bundeszentralregister-Auszug/Auszüge, Gewerbezentralregisterauszug) muss für jedes Mitglied belegt sein.
Bei Bietergemeinschaften werden die Nachweise grundsätzlich für jedes Mitglied der Bietergemein-schaft abgefragt. Die Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit gem. dieser Ziff. III.2.1 (Bewerbererklärung, Eigenerklärung gem. § 6 Abs. 6 VOL/A-EG, Handels- oder Berufsregisterauszug, Erklärung zum Mindestlohn, Erklärung über Beitragsleistung an die Berufsgenossenschaft, Bundeszentralregister-Auszug/Auszüge, Gewerbezentralregisterauszug) muss für jedes Mitglied belegt sein.
Den Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und Subunternehmern steht es frei, sich zum Nach-weis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen (also auch konzernabhängiger Unternehmen), vgl. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG. Für nähere Einzelheiten zu den Verpflichtungserklärungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Für diesen Fall wird der Nachweis erbeten, dass der Bieter im Auftragsfalle tatsächlich über Mittel dieses Dritten, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind, oder entsprechendes Know-How verfügen kann. Der Nachweis kann z.B. durch Vorlage einer Bereitschafts- / Verpflichtungserklärung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen erbracht werden.
Den Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und Subunternehmern steht es frei, sich zum Nach-weis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen (also auch konzernabhängiger Unternehmen), vgl. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG. Für nähere Einzelheiten zu den Verpflichtungserklärungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Für diesen Fall wird der Nachweis erbeten, dass der Bieter im Auftragsfalle tatsächlich über Mittel dieses Dritten, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind, oder entsprechendes Know-How verfügen kann. Der Nachweis kann z.B. durch Vorlage einer Bereitschafts- / Verpflichtungserklärung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen erbracht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vom Unternehmen wird für jedes Los eine Eigenerklärung abgefordert über.
a) den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie
b) den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die jeweils Gegenstand des Loses ist, auf welches der Bieter ein Angebot abgibt;
c) jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre des Unternehmens.
Für alle Lose wird vom Bieter der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsbestätigung für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall, jeweils bei zweifacher Maximierung abgefragt:
a) Personenschäden: 2 000 000 EUR
b) Sachschäden: 1 000 000 EUR
c) Vermögensschäden: 300 000 EUR
Verfügt der Bieter, der sich auf mehrere Lose bewirbt, über eine Versicherung in diesem Umfang, so reicht das Bestehen dieser Versicherung gleichzeitig zum Nachweis für alle Lose aus, d.h. die Versicherungssummen müssen in diesem Fall nicht höher sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Verfügt der Bieter, der sich auf mehrere Lose bewirbt, über eine Versicherung in diesem Umfang, so reicht das Bestehen dieser Versicherung gleichzeitig zum Nachweis für alle Lose aus, d.h. die Versicherungssummen müssen in diesem Fall nicht höher sein.
Für Los 3 wird vom Bieter zusätzlich der Nachweis einer Umwelthaftpflichtversicherung mit demselben Haftungsumfang.
(Personenschäden: 2 000 000 EUR.
Sachschäden: 1 000 000 EUR.
Vermögensschäden: 300 000 EUR) bei jeweils zweifacher Maximierung verlangt.
Soweit der Bieter jeweils nicht über eine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen verfügt, reicht es aus, wenn er die Bereitschaftserklärung seiner Versicherung einreicht, aus der sich ergibt, dass diese bereit ist, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend anzupassen. Beim Angebot von Bietergemeinschaften ist grundsätzlich auch der Versicherungsschutz für jedes Mitglied zu belegen, es sei denn, ein Versicherungsunternehmen erklärt sich bereit, für den Fall der Zuschlagserteilung die geforderte Versicherung nach Maßgabe der o.g. Anforderungen mit der Bietergemeinschaft als solcher abzuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit der Bieter jeweils nicht über eine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen verfügt, reicht es aus, wenn er die Bereitschaftserklärung seiner Versicherung einreicht, aus der sich ergibt, dass diese bereit ist, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend anzupassen. Beim Angebot von Bietergemeinschaften ist grundsätzlich auch der Versicherungsschutz für jedes Mitglied zu belegen, es sei denn, ein Versicherungsunternehmen erklärt sich bereit, für den Fall der Zuschlagserteilung die geforderte Versicherung nach Maßgabe der o.g. Anforderungen mit der Bietergemeinschaft als solcher abzuschließen.
Die besonderen Hinweise 1 und 2 aus Nr. III.2.1 sowie der besondere Hinweis 3 aus Nr. III.2.3 sind auch für den Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für alle Lose: Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen.
(Von den Bietern wird die Erklärung über folgende Referenzen i.S. von für Dritte erbrachten.
Leistungen für die einzelnen Lose verlangt:
Los 1: Einsammeln und Transportieren von Restabfall, Los 2: Einsammeln und Transportieren von Bioabfall, Los 3: Verwertung von Bioabfall); Beleg jeweils durch Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2008-2010) erbrachten Leistungen; Jeweils Angabe der Leistung, des Rechnungswertes, der Leistungszeit und des öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit Ansprechpartner.
Los 1: Einsammeln und Transportieren von Restabfall, Los 2: Einsammeln und Transportieren von Bioabfall, Los 3: Verwertung von Bioabfall); Beleg jeweils durch Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2008-2010) erbrachten Leistungen; Jeweils Angabe der Leistung, des Rechnungswertes, der Leistungszeit und des öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit Ansprechpartner.
Für Lose 1 und 2 Nachweis über Erfahrungen mit dem Einsatz von Identsystemen im Rahmen der Abfallsammlung und Behälterleerung durch Vorlage von Referenzen über den erfolgreichen Einsatz von Identifikationssystemen unter vergleichbaren Bedingungen (mehrjähriger Einsatz, vergleichbare Zahl von Behältern) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Für Lose 1 und 2 Nachweis über Erfahrungen mit dem Einsatz von Identsystemen im Rahmen der Abfallsammlung und Behälterleerung durch Vorlage von Referenzen über den erfolgreichen Einsatz von Identifikationssystemen unter vergleichbaren Bedingungen (mehrjähriger Einsatz, vergleichbare Zahl von Behältern) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Für alle Lose: Nachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 KrW-/AbfG für die jeweilige Leistung pro Los nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Für alle Lose: Organisatorische und technische Beschreibung der Arbeitsabläufe.
Hier für die Lose 1 und 2 pro Los eine Beschreibung der geplanten technischen Ausstattung und der organisatorischen Abläufe nach Maßgabe der Verdingungsunterlagen, so z.B. u.a. Angaben zu einzusetzenden Fahrzeugen einschließlich Angabe der eingehaltenen EURO-Norm sowie dem vorgesehenen Personal, zur Reaktion auf Reklamationen und der Verfügbarkeit von Ersatzkapazitäten, jeweils nach Maßgabe der Vergabeunterlagen; für Los 3 insoweit insbesondere Angaben zur Anlage (Bezeichnung, Beschreibung) und deren Verfügbarkeit, der Verwertungstechnik und der Vorgehensweise bei Störfällen sowie - falls Anlage außerhalb Gebiet Landkreis Stendal - zur Übergabestelle nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Hier für die Lose 1 und 2 pro Los eine Beschreibung der geplanten technischen Ausstattung und der organisatorischen Abläufe nach Maßgabe der Verdingungsunterlagen, so z.B. u.a. Angaben zu einzusetzenden Fahrzeugen einschließlich Angabe der eingehaltenen EURO-Norm sowie dem vorgesehenen Personal, zur Reaktion auf Reklamationen und der Verfügbarkeit von Ersatzkapazitäten, jeweils nach Maßgabe der Vergabeunterlagen; für Los 3 insoweit insbesondere Angaben zur Anlage (Bezeichnung, Beschreibung) und deren Verfügbarkeit, der Verwertungstechnik und der Vorgehensweise bei Störfällen sowie - falls Anlage außerhalb Gebiet Landkreis Stendal - zur Übergabestelle nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Die Vergabestelle behält sich für alle Lose die Besichtigung der vorgesehenen Ausrüstung, bei Los 1 und 2 insbesondere der Betriebsstätte bzw. des dafür geplanten Standortes und der weiteren Ausstattung, insbesondere des Fuhrparks, für Los 3 insbesondere der Verwertungsanlagen vor.
Die Vergabestelle behält sich für alle Lose die Besichtigung der vorgesehenen Ausrüstung, bei Los 1 und 2 insbesondere der Betriebsstätte bzw. des dafür geplanten Standortes und der weiteren Ausstattung, insbesondere des Fuhrparks, für Los 3 insbesondere der Verwertungsanlagen vor.
Für Los 1 und 2: Beschreibung des Fahrzeugsystems einschließlich der eingesetzten Technik für die Datenerfassung im Identsystem sowie zu weiteren technischen Daten des Identsystems nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Für Los 1 und Los 2 hat der Bieter jeweils zum einzusetzenden Identsystem weiter vorzulegen:
— Ein BSI-Zertifikat (BSI = Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zum Nach-weis der lückenlosen Manipulationssicherheit der Entleerungsdaten von der Identifizierung des Transponders am Behälter über die Fahrzeugausrüstung bis zur Datenübergabe an das Officesystem. Gleichwertige Zertifikate sind ebenfalls möglich soweit diese auch wie bei der Zertifizierung durch das BSI nach den Kriterien "ITSEC" oder "CommonCriteria" erfolgten,
— Ein BSI-Zertifikat (BSI = Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zum Nach-weis der lückenlosen Manipulationssicherheit der Entleerungsdaten von der Identifizierung des Transponders am Behälter über die Fahrzeugausrüstung bis zur Datenübergabe an das Officesystem. Gleichwertige Zertifikate sind ebenfalls möglich soweit diese auch wie bei der Zertifizierung durch das BSI nach den Kriterien "ITSEC" oder "CommonCriteria" erfolgten,
— Zulassung für Funkanlagen,
— CE-Konformitätsbescheinigung für die eingesetzten elektronischen Geräte,
— Typgenehmigung für alle elektrischen/elektronischen Baugruppen des Identsystems nach der Kraftfahrzeugrichtlinie 72/245/EWG in der Fassung 95/54/EG zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) mit einem EG-Genehmigungszeichen (e1 oder E1 - Kennzeichnung),
— Typgenehmigung für alle elektrischen/elektronischen Baugruppen des Identsystems nach der Kraftfahrzeugrichtlinie 72/245/EWG in der Fassung 95/54/EG zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) mit einem EG-Genehmigungszeichen (e1 oder E1 - Kennzeichnung),
— Erklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Landes Sachsen-Anhalt,
— Der Bieter hat zu beschreiben, wie er durch geeignete Maßnahmen (Fahrzeugersatz, Wartungstätigkeiten, Softwareupdates u.a.) die stetige Verfügbarkeit der Behälteridentifikation gewährleistet.
Für Los 3: Darlegungen zur Genehmigungssituation der Anlage nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Besonderer Hinweis 3 (s. zu den Hinweisen 1 und 2 unter III.2.1):
Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (z.B. Umsatzzahlen) sowie zur technischen Leistungsfähigkeit (insbesondere Referenzen) sind grundsätzlich für jedes Unternehmen der Bietergemeinschaft anzugeben, die Eignung der Bietergemeinschaft in dieser Hinsicht wird aber im Zuge einer Gesamtbetrachtung der vorgelegten Erklärungen und Nachweise in der Summe bewertet. Es kann also ausreichen, wenn nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft über die geforderten Referenzen verfügt, wenn (allein) von diesem Mitglied operative Leistungen erbracht werden sollen.
Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (z.B. Umsatzzahlen) sowie zur technischen Leistungsfähigkeit (insbesondere Referenzen) sind grundsätzlich für jedes Unternehmen der Bietergemeinschaft anzugeben, die Eignung der Bietergemeinschaft in dieser Hinsicht wird aber im Zuge einer Gesamtbetrachtung der vorgelegten Erklärungen und Nachweise in der Summe bewertet. Es kann also ausreichen, wenn nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft über die geforderten Referenzen verfügt, wenn (allein) von diesem Mitglied operative Leistungen erbracht werden sollen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Los 1: Gesamthöhe 114 000 EUR über Laufzeit 2012 bis 2017, 19 000 EUR pro Jahr; Los 2: Gesamthöhe 138 000 EUR über Laufzeit 2012 bis 2017, 23 000 EUR pro Jahr; Los 3: Gesamthöhe 48 000 EUR über Laufzeit 2012 bis 2015, 12 000 EUR pro Jahr.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Auftragsdurchführung eingesetzte Fahrzeuge müssen die Anforderungen der EURO-III-Norm erfüllen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Verrechnungsscheck an den Auftraggeber (Adr. s. Nr. I.1). Keine Rückerstattung dieser Kosten. Die Vergabeunterlagen sind beim Auftraggeber schriftlich anzufordern und werden erst versandt, wenn der Verrechnungsscheck beim Auftraggeber bzw. der Vergabestelle (I.1) eingegangen ist.
Verrechnungsscheck an den Auftraggeber (Adr. s. Nr. I.1). Keine Rückerstattung dieser Kosten. Die Vergabeunterlagen sind beim Auftraggeber schriftlich anzufordern und werden erst versandt, wenn der Verrechnungsscheck beim Auftraggeber bzw. der Vergabestelle (I.1) eingegangen ist.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-06-14 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Der Auftrag wird im Namen anderer öffentlicher Auftraggeber vergeben ✅ Kontakt
Kontaktperson: ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH
Frau Madlen Gose
Internetadresse: www.als-stendal.de🌏
Name: Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Collegen
Postanschrift: Stralauer Platz 34
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10243
Kontaktperson: Rechtsanwältinnen von Bechtolsheim und Charlier
Telefon: +49 3072610260📞
E-Mail: berlin@ggsc.de📧
Fax: +49 30726102610 📠
URL für weitere Informationen: www.ggsc.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
2017-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. und 2 Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Willy-Lohmann-Straße 7,
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06114
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141529/36📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bewerber oder der Bieter an die unter VI.4.1 bezeichneten Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt wenden.
Zum Vergabenachprüfungsverfahren weisen wir darauf hin, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Das Verfahren vor der Vergabekammer ist für die unterliegende Partei kostenpflichtig. Der Bieter muss wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zum Vergabenachprüfungsverfahren weisen wir darauf hin, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Das Verfahren vor der Vergabekammer ist für die unterliegende Partei kostenpflichtig. Der Bieter muss wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle geht jedenfalls bei Rügen, die später als sieben Tage nach Kenntnis des vermeintlichen Vergaberechtsverstoßes erhoben werden, davon aus, dass diese nicht mehr unverzüglich erfolgt sind im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Nachfragen und Rügen sind schriftlich an das Rechtsanwaltsbüro.
Gaßner, Groth, Siederer & Coll.
Rechtsanwältinnen von Bechtolsheim und Charlier,
Energieforum Berlin, Stralauer Platz 34,
10243 Berlin.
DEUTSCHLAND.
Fax +49 30726102610.
Zu richten.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierungspräsidium Dessau, Dezernat 33
Postanschrift: Kühnauer Straße 161
Postort: Dessau
Postleitzahl: 06844
Telefon: +49 3406506557📞
Fax: +49 3406506128 📠
Quelle: OJS 2011/S 081-133600 (2011-04-21)
Ergänzende Angaben (2011-05-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben