Sammlung und Verwertung von Grüngut

Entsorgungsgesellschaft Landkreis Birkenfeld mbH

Der Auftraggeber schreibt den Auftrag zur mobilen Sammlung von Grüngut (19 Sammelstellen), zum Betrieb von stationären Sammelstellen für Grüngut (21 Standorte), zur Abholung von Grüngut an gemeindlichen Wertstoffhöfen (32 Standorte) sowie zur Verwertung von Grüngut im Landkreis Birkenfeld aus. Im Rahmen des Auftrages sind pro Jahr ca. 31 700 cbm Grüngut zu sammeln und zu verwerten. Davon entfallen auf die mobile Sammlung ca. 400 cbm jährlich, auf die stationären Sammelstellen ca. 26 300 cbm jährlich und auf die Wertstoffhöfe ca. 5 000 cbm jährlich. Die Mengenangaben beziehen sich auf geschreddertes Grüngut.
Der Landkreis Birkenfeld legt Wert auf eine ökologische Verwertung des im Landkreisgebiet gesammelten Grünguts. Das Grüngut ist zeitnah nach der Erfassung zu schreddern und einer ortsnahen Verwertung zuzuführen. Der Auftragnehmer kann den Verwertungsweg grundsätzlich frei wählen. Für die landwirtschaftliche Nutzung sind durch den Auftragnehmer allerdings besondere Anforderungen zu erfüllen. Im Fall der landwirtschaftlichen Nutzung darf die Ausbringung nur auf landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb der Gemarkungsgrenzen des Landkreises Birkenfeld erfolgen. Es soll so sichergestellt werden, dass der Auftraggeber jederzeit und mit vertretbarem Aufwand die Möglichkeit zur stichprobenartigen Kontrolle (Menge und Unbedenklichkeit) im Rahmen seiner Sicherungspflicht hat. Weitere Regelungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-06-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-04-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-04-15 Auftragsbekanntmachung
2011-08-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Einsammeln von kommunalem Müll
Menge oder Umfang: Siehe Ziffer II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einsammeln von kommunalem Müll 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Schlossallee 9
Postleitzahl: 55765
Postort: Birkenfeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.egb-bir.de 🌏
E-Mail: norbert.roehrig@egb-bir.de 📧
Fax: +49 67829989-44 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2011-06-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 77-126497
ABl. S-Ausgabe: 77

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber schreibt den Auftrag zur mobilen Sammlung von Grüngut (19 Sammelstellen), zum Betrieb von stationären Sammelstellen für Grüngut (21 Standorte), zur Abholung von Grüngut an gemeindlichen Wertstoffhöfen (32 Standorte) sowie zur Verwertung von Grüngut im Landkreis Birkenfeld aus. Im Rahmen des Auftrages sind pro Jahr ca. 31 700 cbm Grüngut zu sammeln und zu verwerten. Davon entfallen auf die mobile Sammlung ca. 400 cbm jährlich, auf die stationären Sammelstellen ca. 26 300 cbm jährlich und auf die Wertstoffhöfe ca. 5 000 cbm jährlich. Die Mengenangaben beziehen sich auf geschreddertes Grüngut.
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Der Landkreis Birkenfeld legt Wert auf eine ökologische Verwertung des im Landkreisgebiet gesammelten Grünguts. Das Grüngut ist zeitnah nach der Erfassung zu schreddern und einer ortsnahen Verwertung zuzuführen. Der Auftragnehmer kann den Verwertungsweg grundsätzlich frei wählen. Für die landwirtschaftliche Nutzung sind durch den Auftragnehmer allerdings besondere Anforderungen zu erfüllen. Im Fall der landwirtschaftlichen Nutzung darf die Ausbringung nur auf landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb der Gemarkungsgrenzen des Landkreises Birkenfeld erfolgen. Es soll so sichergestellt werden, dass der Auftraggeber jederzeit und mit vertretbarem Aufwand die Möglichkeit zur stichprobenartigen Kontrolle (Menge und Unbedenklichkeit) im Rahmen seiner Sicherungspflicht hat. Weitere Regelungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption für die Verlängerung des Vertrages um ein Jahr muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2014 ausgeübt werden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Birkenfeld.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise vorzulegen:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit:
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, dass ich/wir nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit),
— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlage A und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Wird die Anlage A nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage G zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit:
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage G zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welche Leistungsbestandteile der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage G zu machen:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
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— Darstellung des zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden Betriebshofes, Sitz verantwortlicher Ansprechpartner, technischen Ausstattung, einzusetzendes Personal, Konzept der Leistungserbringung, Art der Verwertung des Grünguts etc. (Eignungskriterien: Technische Leistungsfähigkeit).
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird eine Sicherheit in Höhe von 2,5 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die Vertragslaufzeit (Basislaufzeit ohne Verlängerungsoption) gefordert, die spätestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn vorzulegen ist.
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Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die in den Preisblättern genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich (siehe Anlage F der Vergabeunterlagen).
Im Fall der Sicherheitsleistung durch Bürgschaft hat der Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber durch ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes und anerkanntes Kreditinstitut nachzuweisen, dass ihm im Fall einer Auftragserteilung von dem Kreditinstitut eine selbstschuldnerische Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird. Das Formblatt EFB-Sich 1 ist als Anlage 9 den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Die Vertragserfüllungssicherheit wird vom Auftraggeber freigegeben nach Ende der Vertragslaufzeit und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind. Weitere Regelungen befinden sich im Vertrag (siehe Anlage 11 der Vergabeunterlagen).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftraggeber sieht für verschiedene Preispositionen Mengenstaffeln vor. Der Auftraggeber möchte mit den Mengenstaffeln verhindern, dass die Bieter sich einem ungewöhnlichen Wagnis ausgesetzt sehen. Hintergrund sind die natürlichen Schwankungen des Pflanzenwachstums in der Vegetationsphase, die sich der Prognose des Auftraggebers entziehen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gemäß (§ 16 EG Abs. 6 VOL/A) in den Angeboten jeweils zu benennen:
— die Mitglieder sowie,
— eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass:
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber - auch bei der Angebotsabgabe - rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage B zu erklären, dass:
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs.
6 VOL/A vorliegt,
4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
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Die in Anlage C beigefügte Erklärung zu Arbeits- und Bietergemeinschaften ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C der Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C der Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C der Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird sieben Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet.
In Ziffer 3 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als sechs Monate vor dem Einreichungsdatum des Angebotes liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert im Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
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Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Nachfrist hierfür wird sieben Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Nachfrist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Zwingende Einreichung der Urkalkulation:
— Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit "Urkalkulation" beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen.
Der Auftraggeber wird die Urkalkulation nicht nachfordern.
Sofern die Urkalkulation nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
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Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation zehn Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
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Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer.
Die als Anlage D den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D der Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D der Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind. Dies gilt auch für den Betrieb von stationären Annahmestellen und die Nutzung von Verwertungsanlagen.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D der Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
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Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots Eignungsnachweise der Unterauftragnehmer im Rahmen der Angebotsprüfung unter Fristsetzung anzufordern, sofern diese nicht bereits mit dem Angebot eingereicht wurden.
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Die Frist hierfür wird sieben Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Weitervergabe an nachträglich benannte Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
Der Auftraggeber legt fest, dass der Auftragnehmer:
a) bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) nach wettbewerblichen Gesichtspunkten verfährt;
b) dem Unterauftragnehmer auf Verlangen den Auftraggeber benennt;
c) dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen – stellt, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E der Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E sowie die in Anlage E geforderten Angaben nachzureichen, zu erläutern sowie Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Unterauftragnehmer nachfordern. Die Frist hierfür wird sieben Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit.
Der Bieter hat in Anlage G neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen sind gegen Zahlung von 25,21 EUR (netto) zuzüglich 19 % Mehwertsteuer = 30 EUR (brutto) erhältlich. Überweisung auf das Konto der Entsorgungsgesellschaft Landkreis Birkenfeld (Kreissparkasse Birkenfeld, BLZ: 562 500 30, Kto: 233 889, Betreff: Vergabe Grüngut 2011). Eine gesonderte Rechnung wird nicht ausgestellt. Die Versendung der Unterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung auf dem genannten Konto.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-10-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-06-09 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Entsorgungsgesellschaft Landkreis Birkenfeld mbH
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Entsorgungsgesellschaft Landkreis Birkenfeld mbH
Herrn Norbert Röhrig (Geschäftsführer)

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 613116-2234 📞
Fax: +49 613116-2113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2011/S 077-126497 (2011-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-08-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-08-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 163-268750
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 77-126497
ABl. S-Ausgabe: 163

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-08-19 📅
Postanschrift: Am Bahnhof 2
Postort: Birkenfeld
Postleitzahl: 55765
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162-234 📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de/ 🌏
Fax: +49 6131162-113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2011/S 163-268750 (2011-08-22)