Sanierung der Wentzinger Schulen und der großen Sporthalle in 7 Bauabschnitten (BA)
Stadt Freiburg im Breisgau, Vergabemanagement
Bodenbelagsarbeiten aus Linoleum - 4. und 5. BA.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2011-03-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-01-12.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten, Wandverkleidungs- und Tapezierarbeiten › Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2011-01-12 | Auftragsbekanntmachung |
| 2011-05-30 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2012-01-25 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2011-01-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Postleitzahl: 79106
Postort: Freiburg im Breisgau
Kontakt
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de 📧
Telefon: +49 761201-4083 📞
Fax: +49 761201-4089 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-01-12 📅
Einreichungsfrist: 2011-03-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-01-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 9-013278
ABl. S-Ausgabe: 9
Zusätzliche Informationen
Bewerberanfragen möglich bis spätestens 24.2.2011 / 12:00 Uhr.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Bodenbelagsarbeiten aus Linoleum - 4. und 5. BA.
Menge oder Umfang:
Referenznummer: 360/2010
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Datum der Angebotseröffnung: 2011-03-01 📅
Öffnungsort:
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau, Vergabemanagement
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Freiburg im Breisgau, Vergabemanagement
Zi. 1222
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2011-08-01 📅
Datum des Endes: 2012-04-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 360/2010
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721962-0 📞
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postleitzahl: 79247
Telefon: +49 721926-0 📞
Quelle: OJS 2011/S 009-013278 (2011-01-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten
Menge oder Umfang:
Verlegen von Bodenbelägen aus Linoleum (4. und 5. BA).Gesamtfläche für den 4. BA: ca. 1 900 m²;Gesamtfläche für den 5. BA: ca. 2 200 m².
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Postleitzahl: 79106
Postort: Freiburg im Breisgau
Kontakt
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de 📧
Telefon: +49 761201-4083 📞
Fax: +49 761201-4089 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-01-12 📅
Einreichungsfrist: 2011-03-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-01-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 9-013278
ABl. S-Ausgabe: 9
Zusätzliche Informationen
Bewerberanfragen möglich bis spätestens 24.2.2011 / 12:00 Uhr.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Bodenbelagsarbeiten aus Linoleum - 4. und 5. BA.
Menge oder Umfang:
Verlegen von Bodenbelägen aus Linoleum (4. und 5. BA).
Gesamtfläche für den 4. BA: ca. 1 900 m²;
Gesamtfläche für den 5. BA: ca. 2 200 m².
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
79110 Freiburg im Breisgau,
Falkenbergerstraße 21.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ergänzende Nachweise zur Prüfung der Fachkunde gem. § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A (siehe Verdingungsunterlagen).
Auf Verlangen des Auftraggebers sind Angaben und Nachweise gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 a-i VOB/A vorzulegen.
a) über den jährlichen Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen;
b) Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
c) über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
d) über die Eintragung in die Handwerksrolle oder das Berufsregister, bzw. bei Bewerbern aus EU-Staaten der Nachweis, dass sie nach den Rechtsvorschriften ihres Staates zur Erbringung der Leistung berechtigt sind;
e) darüber, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet, beantragt, der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
f) darüber, dass das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
g) darüber, dass keine nachweislich schwere Verfehlung vorliegt;
h) darüber, dass Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß entrichtet werden;
i) über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft bzw. des zuständigen Versicherungsträgers;
j) über die dem Unternehmer für die Ausführung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Formblättern -soweit vorgesehen-, Präqualifikation, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch Bescheinigungen bestätigen zu lassen.
Die Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Von allen vorgesehenen Nachunternehmern sind die Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vorzulegen.
Außerdem ist auf Verlangen des Auftraggebers der Nachweis gem. § 6a Abs. 1 Nr. 2 i.V.m § 6a Abs. 1 Nr. 1 VOB/A vorzulegen. Entsprechend dieser Bestimmung wird als Nachweis eine Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde oder eine eidesstattliche bzw. förmliche Erklärung akzeptiert.
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Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung 5 % der Auftragssumme,
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche 3 % der Abrechnungssumme.
Zahlungen nach § 16 VOB/B und den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Mit Verrechnungsscheck an die unter I.1) genannte Stelle. Rückerstattung erfolgt nicht.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-04-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-03-01 📅
Öffnungsort:
Stadt Freiburg im Breisgau Vergabemanagement, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg i. Br., Zi. 1223.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Freiburg im Breisgau Vergabemanagement, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg i. Br., Zi. 1223.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau, Vergabemanagement
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Freiburg im Breisgau, Vergabemanagement
Zi. 1222
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2011-08-01 📅
Datum des Endes: 2012-04-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 360/2010
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721962-0 📞
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
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Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
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Postleitzahl: 79247
Telefon: +49 721926-0 📞
Quelle: OJS 2011/S 009-013278 (2011-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-05-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 152 487,10 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-06-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 106-172808
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 9-013278
ABl. S-Ausgabe: 106
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Falkenbergerstr. 21, 79110 Freiburg im Breisgau, DEUTSCHLAND.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-04-29 📅
Postanschrift: Mühlenstr. 59
Postort: Köthen
Postleitzahl: 06366
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden -Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Telefon: +49 721926-0 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postleitzahl: 76247
Quelle: OJS 2011/S 106-172808 (2011-05-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 152 487,10 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-06-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 106-172808
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 9-013278
ABl. S-Ausgabe: 106
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Falkenbergerstr. 21, 79110 Freiburg im Breisgau, DEUTSCHLAND.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-04-29 📅
Postanschrift: Mühlenstr. 59
Postort: Köthen
Postleitzahl: 06366
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden -Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Telefon: +49 721926-0 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
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Postleitzahl: 76247
Quelle: OJS 2011/S 106-172808 (2011-05-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-01-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 80 207,68 💰
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-01-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-01-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 18-027939
ABl. S-Ausgabe: 18
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2010-12-23 📅
Name: Jowis - Josef Wisser
Postanschrift: Schwimmbadstr. 9
Postort: Elzach
Postleitzahl: 79215
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2012/S 018-027939 (2012-01-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 80 207,68 💰
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-01-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-01-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 18-027939
ABl. S-Ausgabe: 18
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2010-12-23 📅
Name: Jowis - Josef Wisser
Postanschrift: Schwimmbadstr. 9
Postort: Elzach
Postleitzahl: 79215
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
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