Sanierung Gewofag Bestand, München Neuhausen Süd, Architektenleistung

GEWOFAG Wohnen GmbH

Die GEWOFAG Wohnen GmbH plant umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen an den Bestandsgebäuden zwischen Karl-Schurz-Straße, Arnulfstraße, Stupfstraße und Schluderstraße München-Neuhausen. Die viergeschossigen Gebäude aus dem Baujahr 1928 stehen unter Ensembleschutz. Sie beinhalten insgesamt 535 Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von ca. 35 606 m².
Der energetische Standard des Gebäudes entspricht dem Baujahr. Da die Gebäude unter Ensembleschutz stehen, wird dort kein Wärmedämmverbundsystem aufgebracht. Um den energetischen Standard der Gebäude dennoch zu verbessern, werden sämtliche Fenster ausgetauscht. Weiterhin werden Gegensprechanlagen eingebaut, sowie umfangreiche Betonsanierungsarbeiten an den vorhandenen Balkonen und Loggien durchgeführt. Die Maßnahmen sollen noch bis spätestens Mitte des Jahres 2011 geplant, bis Mitte August 2011 ausgeschrieben, sowie voraussichtlich ab Frühjahr 2012 bis 2013 baulich umgesetzt werden.
Die geplanten Baukosten der Kostengruppen 300 und 400 betragen: ca. 9 500 000 EUR brutto.
Das Projektgebiet wird in maximal 2 - 3 Baufelder aufgeteilt. Für jedes Baufeld werden alle erforderlichen Einzelgewerke separat europaweit ausgeschrieben. Somit sind im gesamten Projektfeld, je gleichem Gewerk bis zu maximal drei gewerbliche Auftragsnehmer zu überwachen. In der Hauptbauphase sind vermutlich bis zu 30 gewerbliche Auftragnehmer zu überwachen, sowie die Koordination, etc. mit den HLSE – Gewerken sicher zu stellen. Die Arbeiten in den Wohnungen finden zwischen Mai 2012 bis August 2012, sowie zwischen Mai 2013 bis August 2013 statt. In diesem Zeitraum werden alle ca. 535 Wohnungen bearbeitet. Da die vorbeschriebenen Arbeiten außerhalb der Heizperiode ausgeführt werden sollen, sind Bauzeitenverschiebungen nicht tolerierbar. Sind im Zuge der Operative Bauzeitenverzögerungen absehbar, so sind diese rechtzeitig über geeignete Beschleunigungsmaßnahmen abzuwenden.
Im Projektgebiet sind Arbeiten bei ca. 535 bewohnten Mieteinheiten in mehreren Einzelwohnblöcken auszuführen. Es ist vorauszusetzen, dass die örtliche Bauleitung ausreichende Erfahrung bei der Betreuung und Abwicklung vergleichbarer Projekte hat.
Im laufenden Baubetrieb ist innerhalb der Baustellenbewegungsflächen (Treppenhäuser, Außenwege, Rettungswege, Krankentransporte, Zufahrten für Müllentsorgungsfahrzeuge, Postzustellung, etc.) die Verkehrssicherheit für täglich bis zu ca. 1 000 Mietern zu gewährleisten.
Für Notfälle und für Sonn- und Feiertage ist eine permanent erreichbare Mieternotfallnummer anzugeben. Nach Eingang des Notrufs hat der AN binnen einer Stunde die Baustelle mit einem Bauleiter zu besetzen und Maßnahmen für die Abwendung eines Schadens zu ergreifen.
Im Zuge der Bauleitungstätigkeit sind auf der Baustelle mehrere Kontrollen zur Einhaltung der Mindestlöhne und der übrigen gesetzlichen Vorgaben bei den gewerblichen Firmen vorzunehmen. Die Ergebnisse dieser Kontrollen sind je einzelnem gewerblichen Arbeitnehmer auf der Baustelle zu dokumentieren.
Die Kontrollen sind mindestens alle 2 Monate durchzuführen und je einzelnem gewerblichen Arbeiter revisionssicher zu dokumentieren.
Die Baustellen- und Jour fix Protokolle sind binnen eines Tages nach der Besprechung an die Projektleitung, sowie an die ausführenden Firmen zu übergeben.
Das Bautagebuch ist dem AG wöchentlich zu übergeben. Die wöchentliche Übergabe hat elektronisch per pdf-Datei zu erfolgen. Zum Abschluss der Baumaßnahme ist das vollständige Bautagebuch in Papierform an den AG zu übergeben.
Die Prüfung der Abschlagsrechnungen (gewerbliche Auftragnehmer) hat innerhalb von 4 Arbeitstagen ab Eingang der Abschlagsrechnung beim AN zu erfolgen. Der Zeitpunkt des Erhalts der gewerblichen Abschlagsrechnungen vom AG, sowie der Zeitpunkt der Übergabe der geprüften Abschlagsrechnung an den AG, ist in einer fortlaufenden Tabelle zu dokumentieren. Die Rechnungsprüfung hat über ein GAEB-konformes AVA-Programm zu erfolgen. Die Prüfergebnisse sind parallel zur händisch geprüften Originalrechnung über GAEB – Schnittstellen an den AG zu übermitteln. Der AG verfügt über interne Projektsteuerungs- und Projektcontrollinginstrumente. Der AN hat je nach noch offener vertraglicher Ausgestaltung in vierwöchigem Turnus seine eigenen Projektsteuerungs- und Projektcontrollingprotokolle dem AG zum internen Abgleich zu übergeben. Bei Soll- / Ist-Abweichungen sind diese in Schriftform zu begründen. Die Steuerung und das Risk-Management werden nicht vom Projektleiter des AG, sondern von einem projektunabhängigen Projektsteuerer des AG vorgenommen. Die Zuarbeit des AN erfolgt unabhängig vom Projektleiter des AG.
Die Strukturierung der zu erarbeitenden Leistungsverzeichnisse – OZ Maske - ist an die AN-interne Projektsteuerungs- und Projektcontrollingstruktur, sowie an die interne SAP – Objektstruktur des AG anzupassen.
An allen Arbeitstagen (Montag bis Samstag) ist während der operativen Bautätigkeit eine permanente Anwesenheit der Bauleitung vor Ort zu gewährleisten. In der Hauptbauzeit sind mindestens zwei Bauleiter als permanent vor Ort anwesend, einzuplanen. Die Hauptbauzeit ist voraussichtlich im Zeitraum Mai 2012 bis August 2012, sowie zwischen Mai 2013 bis August 2013. Die operative Gesamtbauzeit ist voraussichtlich von Februar 2012 bis Dezember 2013. Ab Frühjahr 2013 wird voraussichtlich parallel mit der operativen Umgestaltung der Außenanlagen begonnen.
Die Koordination der Arbeiten mit jedem einzelnen Mieter – Erläuterung der Baumaßnahmen in der Wohnung, Einzelterminierung der Gewerke mit dem Mieter und den ausführenden gewerblichen AN, Abnahme der Leistungen in jeder Wohnung – ist Teil des Leistungsumfangs. Je einzelne Mieteinheit (Mietpartei) ist ein gesondertes zeitnahes Leistungs- und Gesprächsprotokoll zu führen, welches zum Abschluss der Maßnahme dem Mieterakt zugeführt wird.
In den Gesimsen der Gebäude nisten geschützte Vogelarten. Um die Arbeiten an den Gebäuden ausführen zu können, ist parallel zur Erlaubniseinholung nach Art. 6 Abs. 1 und Art. 15 des bayerischen DSchG auch ein Genehmigungsverfahren nach § 42 Ab. 1 Nr. 1 deutschen BNatschG durchzuführen. Die Durchführung der Genehmigungsverfahren, sowie die Umsetzung eventueller diesbezüglicher Auflagen in der operativen Bauphase wird Teil des Auftragsumfangs.
Sämtliche Arbeiten am Gebäude und in den Wohnungen sind vorab rechtzeitig mit dem zugehörigen Mieterzentrum (Hausverwaltung) abzustimmen, so dass konform des Deutschen Mietrechts gehandelt wird. Sämtliche diesbezüglichen Abstimmungen sind zu protokollieren.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-03-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-23.

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Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-02-23 Auftragsbekanntmachung