Schülerbeförderung der Gallusschule Grünberg sowie der Anna-Freud Schule Lich zwischen Wohnort/Heim und Schule sowie erforderlichenfalls zwischen besonderen Einrichtungen (z.B. Schwimmbad) und Schule
Der Landkreis Gießen ist Träger der Schülerbeförderung u. a. von und zu Schulen mit sonderpädagogischer Ausrichtung; die Beförderung zwischen Wohnort/Heim und Schule sowie erforderlichenfalls zwischen besonderen Einrichtungen (z.B. Schwimmbad) und Schule erfolgt außerhalb des öffentlichen Linienverkehrs. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Schülerbeförderungsleistungen betreffend die Gallus-Schule Grünberg sowie die Anna-Freud-Schule Lich. Zu den Einzugsbereichen der Gallus-Schule, Grünberg, gehören folgende Gemeinden und Städte des Landkreises Gießen einschließlich ihrer Ortsteile: Buseck. Reiskirchen. Allendorf/Lumda. Rabenau. Grünberg. Laubach. Sowie Randgebiete des westlichen Vogelsbergkreises. Zu den Einzugsbereichen der Anna-Freud-Schule, Lich, gehören folgende Gemeinden und Städte des Landkreises Gießen einschließlich ihrer Ortsteile: Fernwald. Lich. Hungen. Pohlheim (Hausen und Garbenteich). Ab Schuljahresbeginn 2011/2012 sind die dafür erforderlichen Beförderungsleistungen neu zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-06-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Riversplatz 1-9
Postleitzahl: 35394
Postort: Gießen
Kontakt
Internetadresse: http://www.lkgi.de🌏
E-Mail: vergabe@lkgi.de📧
Telefon: +49 6419390-1892📞
Fax: +49 6419390-1766 📠
Der Landkreis Gießen ist Träger der Schülerbeförderung u. a. von und zu Schulen mit sonderpädagogischer Ausrichtung; die Beförderung zwischen Wohnort/Heim und Schule sowie erforderlichenfalls zwischen besonderen Einrichtungen (z.B. Schwimmbad) und Schule erfolgt außerhalb des öffentlichen Linienverkehrs. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Schülerbeförderungsleistungen betreffend die Gallus-Schule Grünberg sowie die Anna-Freud-Schule Lich.
Der Landkreis Gießen ist Träger der Schülerbeförderung u. a. von und zu Schulen mit sonderpädagogischer Ausrichtung; die Beförderung zwischen Wohnort/Heim und Schule sowie erforderlichenfalls zwischen besonderen Einrichtungen (z.B. Schwimmbad) und Schule erfolgt außerhalb des öffentlichen Linienverkehrs. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Schülerbeförderungsleistungen betreffend die Gallus-Schule Grünberg sowie die Anna-Freud-Schule Lich.
Zu den Einzugsbereichen der Gallus-Schule, Grünberg, gehören folgende Gemeinden und Städte des Landkreises Gießen einschließlich ihrer Ortsteile:
Buseck.
Reiskirchen.
Allendorf/Lumda.
Rabenau.
Grünberg.
Laubach.
Sowie Randgebiete des westlichen Vogelsbergkreises.
Zu den Einzugsbereichen der Anna-Freud-Schule, Lich, gehören folgende Gemeinden und Städte des Landkreises Gießen einschließlich ihrer Ortsteile:
Fernwald.
Lich.
Hungen.
Pohlheim (Hausen und Garbenteich).
Ab Schuljahresbeginn 2011/2012 sind die dafür erforderlichen Beförderungsleistungen neu zu vergeben.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung Gallus-Schule Grünberg, Struppiusstraße 18, 35305 Grünberg, DEUTSCHLAND
Kurze Beschreibung:
Die Gallus-Schule ist eine Schule für Lernhilfe, Praktisch Bildbare, Kranke und Erziehungshilfe, Beratungs- und…
… Förderzentrum.Für die Beförderung der Schüler/innen sind vorrangig Kleinbusse mit jeweils 8-9 Sitzplätzen nötig. 2 große Busse mit jeweils 60 Sitzplätzen können ebenfalls zur Beförderung eingesetzt werden, jedoch können hier nur Schüler nach Rücksprache bzw. Einwilligung der Schule befördert werden. Die Entscheidung ob Schüler in einem großen Bus befördert werden können, obliegt der Schule in Abstimmung mit dem Landkreis Gießen.
… Förderzentrum.
Für die Beförderung der Schüler/innen sind vorrangig Kleinbusse mit jeweils 8-9 Sitzplätzen nötig. 2 große Busse mit jeweils 60 Sitzplätzen können ebenfalls zur Beförderung eingesetzt werden, jedoch können hier nur Schüler nach Rücksprache bzw. Einwilligung der Schule befördert werden. Die Entscheidung ob Schüler in einem großen Bus befördert werden können, obliegt der Schule in Abstimmung mit dem Landkreis Gießen.
Für die Beförderung der Schüler/innen sind vorrangig Kleinbusse mit jeweils 8-9 Sitzplätzen nötig. 2 große Busse mit jeweils 60 Sitzplätzen können ebenfalls zur Beförderung eingesetzt werden, jedoch können hier nur Schüler nach Rücksprache bzw. Einwilligung der Schule befördert werden. Die Entscheidung ob Schüler in einem großen Bus befördert werden können, obliegt der Schule in Abstimmung mit dem Landkreis Gießen.
Menge oder Umfang: Anzahl der zu befördernden Schüler/innen nach derzeitigem Stand: 128 Schüler.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung Anna-Freud-Schule in Lich, Erich-Kästner-Straße 14
Kurze Beschreibung:
Die Anna-Freud-Schule in Lich ist eine Förderschule des Landkreis Gießen. Sie ist eine Förderschule für Lernhilfe, Erziehungshilfe und Kranke und verfügt über ein Beratungs- und…
… Förderzentrum.Die Beförderung der Schüler/innen findet zurzeit mit 1 Bus mit 45 Sitzplätzen, 1 Bus mit 30 Sitzplätzen, 1 Bus mit 19 Sitzplätzen und 3 Kleinbussen mit jeweils 8 bis 9 Sitzplätzen statt. Eine Beförderung nur mit Kleinbussen mit jeweils 8-9 Sitzplätzen ist ebenfalls möglich.
… Förderzentrum.
Die Beförderung der Schüler/innen findet zurzeit mit 1 Bus mit 45 Sitzplätzen, 1 Bus mit 30 Sitzplätzen, 1 Bus mit 19 Sitzplätzen und 3 Kleinbussen mit jeweils 8 bis 9 Sitzplätzen statt. Eine Beförderung nur mit Kleinbussen mit jeweils 8-9 Sitzplätzen ist ebenfalls möglich.
Die Beförderung der Schüler/innen findet zurzeit mit 1 Bus mit 45 Sitzplätzen, 1 Bus mit 30 Sitzplätzen, 1 Bus mit 19 Sitzplätzen und 3 Kleinbussen mit jeweils 8 bis 9 Sitzplätzen statt. Eine Beförderung nur mit Kleinbussen mit jeweils 8-9 Sitzplätzen ist ebenfalls möglich.
Menge oder Umfang: Anzahl der zu befördernden Schüler/innen nach derzeitigem Stand (Schuljahr 2010/2011): 79 Schüler.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Beförderungsvertrag wird für die Dauer eines Schuljahres, beginnend mit dem Schuljahr 2011/2012 geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens zum 31. März des laufenden Schuljahres zugehen und wird mit Ablauf des laufenden Schuljahres wirksam.
Der Beförderungsvertrag wird für die Dauer eines Schuljahres, beginnend mit dem Schuljahr 2011/2012 geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens zum 31. März des laufenden Schuljahres zugehen und wird mit Ablauf des laufenden Schuljahres wirksam.
Spätestens endet der Vertrag zum Ablauf des Schuljahres 2015/2016, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Referenznummer: 96/40/798/11
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Bestandteil der Eignungsprüfung ist die Prüfung von Referenzen.
Das Unternehmen verpflichtet sich, die eingesetzten Fahrzeuge stets in verkehrs- und betriebssicherem sowie ordnungsgemäßem und gepflegten Zustand zu halten. Die Fahrzeuge müssen den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Aufgrund der Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14.7.2005, findet der Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden, Anwendung.
Das Unternehmen verpflichtet sich, die eingesetzten Fahrzeuge stets in verkehrs- und betriebssicherem sowie ordnungsgemäßem und gepflegten Zustand zu halten. Die Fahrzeuge müssen den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Aufgrund der Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14.7.2005, findet der Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden, Anwendung.
Die Fahrzeuge müssen mit einem geeigneten Funksystem ausgestattet sein. Die Kleinbusse müssen Sicherheitsgurte enthalten. Erforderliche Sonderbedarfe (z.B. Sitzschalen, besondere Sicherungen, besondere Vorkehrungen bei Rollstuhlkindern etc.) sind ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen.
Die Fahrzeuge müssen mit einem geeigneten Funksystem ausgestattet sein. Die Kleinbusse müssen Sicherheitsgurte enthalten. Erforderliche Sonderbedarfe (z.B. Sitzschalen, besondere Sicherungen, besondere Vorkehrungen bei Rollstuhlkindern etc.) sind ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen.
Personal:
Das Unternehmen ist verpflichtet, nur geeignetes, den Anforderungen der BO/Kraft entsprechendes Fahrpersonal einzusetzen. Das eingesetzte Fahrpersonal muss persönlich geeignet sein, mit dem z.T. auffälligen Verhalten von Schüler/innen dieser Schulform angemessen umgehen zu können. Außerdem muss es die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Das Unternehmen ist verpflichtet, nur geeignetes, den Anforderungen der BO/Kraft entsprechendes Fahrpersonal einzusetzen. Das eingesetzte Fahrpersonal muss persönlich geeignet sein, mit dem z.T. auffälligen Verhalten von Schüler/innen dieser Schulform angemessen umgehen zu können. Außerdem muss es die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Überweisung auf das Konto 200 503 367 des Landkreises Gießen bei der Sparkasse Gießen (Bankleitzahl 513 500 25) unter Angabe des Verwendungszwecks 11.1.10.01/539.900.00 und des entsprechenden Bieternamens.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-07-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss -, Zentrales Vergabemanagement
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Erb
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2011-08-08 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 96/40/798/11
Zusätzliche Informationen
Nachr. HAD-Ref.: 280/482.
Nachr. V-Nr/AKZ: 96/40/798/11.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 (normale Dienstzeiten); +49 6151126834 (00:00 bis 24:00 Uhr) 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2011/S 089-145351 (2011-05-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 178 643,6 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge