Schülerbeförderung von schulwegunfähigen Kindern nach § 161 Hessisches Schulgesetz
Es handelt sich um die Schülerbeförderung von schulwegunfähigen Kindern nach § 161 Hessichem Schulgesetz im Schuljahr 2011/2012.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-03-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-04.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2011-02-04
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Auftragsbekanntmachung
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