Schülerbeförderung zum Schulschwimmen nach Schulstandorten - Hansestadt Rostock

Hansestadt Rostock

Schülerbeförderung zum Schulschwimmen nach Schulstandorten - Hansestadt Rostock.
(Transport von Schulklassen vom Schulstandort zum Schulschwimmen und zurück).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-08-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-08-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bedarfspersonenbeförderung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bedarfspersonenbeförderung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Sankt-Georg-Straße 109 Haus 2
Postleitzahl: 18055
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.rostock.de 🌏
E-Mail: heike.arndt@rostock.de 📧
Telefon: +49 381381-2315 📞
Fax: +49 381381-3501 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-08-17 📅
Einreichungsfrist: 2011-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-08-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 159-262568
ABl. S-Ausgabe: 159
Zusätzliche Informationen
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind frühzeitig an die Vergabestelle zu richten. Anfragen nach Ablauf des 6.10.2011 können voraussichtlich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Transparenz für alle Bieter nicht mehr beantwortet werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung zum Schulschwimmen nach Schulstandorten - Hansestadt Rostock.
(Transport von Schulklassen vom Schulstandort zum Schulschwimmen und zurück).
Beschreibung der Optionen:
Optionszeitraum 2 Jahre.
Der Auftragnehmer muß im Juni 2014 schriftlich anzeigen, ob er die Möglichkeit der Option über weitere zwei Jahre nutzen möchte.
Über eine Optionswahrnahme entscheidet der Auftraggeber.
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 13/10/11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hansestadt Rostock.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über die Zahlung der gesetzlichen
Sozialleistungsbeiträge für Arbeitnehmer.
Steuern und Abgaben (Finanzamt).
Nachweis zum vorhandenen Versicherungsschutz.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Berechtigungsnachweis zur Personenbeförderung z.B. der KOM-Schein der Kraftfahrer.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Deutsche Bank.
BLZ 130 70 000.
Konto 116 80 38.
Zahlungsgrund: P740969 1071A 20053 131011.
Firma des Einzahlers.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-02-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-10-14 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hansestadt Rostock
Kontakt
Kontaktperson: Heike Arndt
Internetadresse: www.rostock.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 13/10/11

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855880 📞
Fax: +49 3855885847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I S. 2114), zuletzt geändert durch Art. 13 Abs. 21 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25.5.2009 (BGBl. I S. 1102) Anwendung. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit.
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1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Autraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Unverzüglich i.S.v. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird ein Rüge nur dann erhoben, wenn sie spätestens 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht. Nach Ablauf dieser Frist wird eine Rüge durch die Vergabestelle als verfristet zurückgewiesen.
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Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Quelle: OJS 2011/S 159-262568 (2011-08-17)