SGB II Softwarelösung
Die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS Stuttgart) hat im Dezember 2010 nach Beschluss des Gemeinderats einen Antrag auf Zulassung der LHS Stuttgart als kommunaler Träger gemäß § 6a Abs. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II gestellt. Für den Fall der Zulassung benötigt die LHS Stuttgart eine Fachsoftware, um die Aufgaben nach dem SGB II ab 1.1.2012 erfüllen zu können. Eine Entscheidung über den Antrag wird entsprechend dem dazu einzuhaltenden Verfahrensablauf von der zuständigen Stelle (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) nicht vor Ende März 2011 erteilt. Für den Fall, dass die Zulassung nicht erteilt wird, behält sich die Landeshauptstadt Stuttgart vor, die Ausschreibung gem. § 20 EG Abs. 1 Buchstabe d) VOL/A aufzuheben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-24.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2011-02-24
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Auftragsbekanntmachung
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